Daß mir Minens Nachlaß kostbar ge- wesen, darf ich nicht bemerken. Ich bat Gret- chen, durch geschworne Leute die Sachen wür- digen zu lassen, um dem Herrmann nichts zu entziehen, was ihm die Rechte, als Erbe seiner Tochter, zuwenden. Ich konnte bey dieser Würdigung nicht gegenwärtig seyn.
Gretchen und ich theilten uns diesen un- schätzbaren Nachlaß. Sie lehnte meinen An- trag nicht im mindesten, auch nicht durch eine Verbeugung ab. Sie dankt' auch nicht; sondern eignete sich ihren Theil zu, als etwas, das ihr eignet' und gebührte. Für den Herr- mann ward auf alle Fälle, oder eigentlicher auf den Fall, ein Stück abgelegt, wenn er wollen würde, und für den ehrlichen Benja- min, unter dem einen Beding -- wenn er noch lebet. -- An die Theilung ward nicht eher, als den Siebenden Tag nach Minens Beerdigung, gedacht. --
Ueber Minens Begräbniß werd ich kurz seyn. Den ganzen Tag vor dem Begräb- nißtage brachten wir in Gesellschaft der Lei- che zu. Nur bis dahin war ich an mein Versprechen, Minen nicht zu sehen, gebun- den. Jetzt gieng das noch einmal an, das ich mir vorbehalten hatte; und dies noch
ein-
Daß mir Minens Nachlaß koſtbar ge- weſen, darf ich nicht bemerken. Ich bat Gret- chen, durch geſchworne Leute die Sachen wuͤr- digen zu laſſen, um dem Herrmann nichts zu entziehen, was ihm die Rechte, als Erbe ſeiner Tochter, zuwenden. Ich konnte bey dieſer Wuͤrdigung nicht gegenwaͤrtig ſeyn.
Gretchen und ich theilten uns dieſen un- ſchaͤtzbaren Nachlaß. Sie lehnte meinen An- trag nicht im mindeſten, auch nicht durch eine Verbeugung ab. Sie dankt’ auch nicht; ſondern eignete ſich ihren Theil zu, als etwas, das ihr eignet’ und gebuͤhrte. Fuͤr den Herr- mann ward auf alle Faͤlle, oder eigentlicher auf den Fall, ein Stuͤck abgelegt, wenn er wollen wuͤrde, und fuͤr den ehrlichen Benja- min, unter dem einen Beding — wenn er noch lebet. — An die Theilung ward nicht eher, als den Siebenden Tag nach Minens Beerdigung, gedacht. —
Ueber Minens Begraͤbniß werd ich kurz ſeyn. Den ganzen Tag vor dem Begraͤb- nißtage brachten wir in Geſellſchaft der Lei- che zu. Nur bis dahin war ich an mein Verſprechen, Minen nicht zu ſehen, gebun- den. Jetzt gieng das noch einmal an, das ich mir vorbehalten hatte; und dies noch
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Daß mir Minens Nachlaß koſtbar ge-
weſen, darf ich nicht bemerken. Ich bat Gret-
chen, durch geſchworne Leute die Sachen wuͤr-
digen zu laſſen, um dem Herrmann nichts
zu entziehen, was ihm die Rechte, als Erbe
ſeiner Tochter, zuwenden. Ich konnte bey
dieſer Wuͤrdigung nicht gegenwaͤrtig ſeyn.
Gretchen und ich theilten uns dieſen un-
ſchaͤtzbaren Nachlaß. Sie lehnte meinen An-
trag nicht im mindeſten, auch nicht durch
eine Verbeugung ab. Sie dankt’ auch nicht;
ſondern eignete ſich ihren Theil zu, als etwas,
das ihr eignet’ und gebuͤhrte. Fuͤr den Herr-
mann ward auf alle Faͤlle, oder eigentlicher
auf den Fall, ein Stuͤck abgelegt, wenn er
wollen wuͤrde, und fuͤr den ehrlichen Benja-
min, unter dem einen Beding — wenn er
noch lebet. — An die Theilung ward nicht
eher, als den Siebenden Tag nach Minens
Beerdigung, gedacht. —
Ueber Minens Begraͤbniß werd ich kurz
ſeyn. Den ganzen Tag vor dem Begraͤb-
nißtage brachten wir in Geſellſchaft der Lei-
che zu. Nur bis dahin war ich an mein
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den. Jetzt gieng das noch einmal an, das
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/631>, abgerufen am 24.11.2024.
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