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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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Frauenstimmrecht. Beilagen.
in einem Kanton das volle Stimm- und Wahl-
recht, gleich den Männern, besitzen, können
dasselbe dort auch in eidgenössischen An-
gelegenheiten ausüben, sind jedoch nur nach
eidgenössischen Verfassungs- und Gesetzes-
bestimmungen in eidgenössische Behörden
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Frauenstimmrecht. Beilagen.
in einem Kanton das volle Stimm- und Wahl-
recht, gleich den Männern, besitzen, können
dasselbe dort auch in eidgenössischen An-
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[296/0056] Frauenstimmrecht. Beilagen. in einem Kanton das volle Stimm- und Wahl- recht, gleich den Männern, besitzen, können dasselbe dort auch in eidgenössischen An- gelegenheiten ausüben, sind jedoch nur nach eidgenössischen Verfassungs- und Gesetzes- bestimmungen in eidgenössische Behörden wählbar». ________________________

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/56>, abgerufen am 28.11.2024.