Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.werden / biß auff den siebenden Grad / vnd was für Ehe in solchem Grad geschehen / vnd schon volnzogen sein / die reissen sie wider von einander. Petrus Lomb: Lib: 4. dist: 40. Die Blutfreunde vnd Schweger sollen mit einander nicht Heyraten im Sicbenden Grad noch drunder. Hergegen aber / haben sie solch jhr5. Verbot restringiret vnd eingezogen / biß auff den Vierdten grad. Concil: Lateranense sub Innocent: III. Cap. 50. Das Eheuerbot sol sich hinfürt nicht weiter erstrecken als biß auff den Vierdten grad der Blutfreundtschafft / denn es sindt nur Viererley Humores od' feuchtigkeit in des menschen leibe etc. Lehren sie / das der Tauffbate oder6. Geuatter / mit deme den er aus der Tauffe gehaben / so auch mit desselben rechten Eltern in Geistlicher verwandtnis vnd Freundtschafft sey / also das zwischen diesen Leuten / keine bundige vnd bestendige Ehe könne geschlossen / noch volnzogen werden. Vnd was für Heyraten zwischen solchen geschehen / werden / biß auff den siebenden Grad / vnd was für Ehe in solchem Grad geschehen / vnd schon volnzogen sein / die reissen sie wider von einander. Petrus Lomb: Lib: 4. dist: 40. Die Blutfreunde vnd Schweger sollen mit einander nicht Heyraten im Sicbenden Grad noch drunder. Hergegen aber / haben sie solch jhr5. Verbot restringiret vnd eingezogen / biß auff den Vierdten grad. Concil: Lateranense sub Innocent: III. Cap. 50. Das Eheuerbot sol sich hinfürt nicht weiter erstrecken als biß auff den Vierdten grad der Blutfreundtschafft / denn es sindt nur Viererley Humores od’ feuchtigkeit in des menschen leibe etc. Lehren sie / das der Tauffbate oder6. Geuatter / mit deme den er aus der Tauffe gehaben / so auch mit desselben rechtẽ Eltern in Geistlicher verwandtnis vnd Freundtschafft sey / also das zwischen diesen Leuten / keine bundige vnd bestendige Ehe könne geschlossen / noch volnzogen werden. Vnd was für Heyraten zwischen solchen geschehen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0421"/> werden / biß auff den siebenden Grad / vnd was für Ehe in solchem Grad geschehen / vnd schon volnzogen sein / die reissen sie wider von einander. Petrus Lomb: Lib: 4. dist: 40. Die Blutfreunde vnd Schweger sollen mit einander nicht Heyraten im Sicbenden Grad noch drunder.</p> <p>Hergegen aber / haben sie solch jhr<note place="right">5.</note> Verbot restringiret vnd eingezogen / biß auff den Vierdten grad. Concil: Lateranense sub Innocent: III. Cap. 50. Das Eheuerbot sol sich hinfürt nicht weiter erstrecken als biß auff den Vierdten grad der Blutfreundtschafft / denn es sindt nur Viererley Humores od’ feuchtigkeit in des menschen leibe etc.</p> <p>Lehren sie / das der Tauffbate oder<note place="right">6.</note> Geuatter / mit deme den er aus der Tauffe gehaben / so auch mit desselben rechtẽ Eltern in Geistlicher verwandtnis vnd Freundtschafft sey / also das zwischen diesen Leuten / keine bundige vnd bestendige Ehe könne geschlossen / noch volnzogen werden. Vnd was für Heyraten zwischen solchen geschehen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0421]
werden / biß auff den siebenden Grad / vnd was für Ehe in solchem Grad geschehen / vnd schon volnzogen sein / die reissen sie wider von einander. Petrus Lomb: Lib: 4. dist: 40. Die Blutfreunde vnd Schweger sollen mit einander nicht Heyraten im Sicbenden Grad noch drunder.
Hergegen aber / haben sie solch jhr Verbot restringiret vnd eingezogen / biß auff den Vierdten grad. Concil: Lateranense sub Innocent: III. Cap. 50. Das Eheuerbot sol sich hinfürt nicht weiter erstrecken als biß auff den Vierdten grad der Blutfreundtschafft / denn es sindt nur Viererley Humores od’ feuchtigkeit in des menschen leibe etc.
5. Lehren sie / das der Tauffbate oder Geuatter / mit deme den er aus der Tauffe gehaben / so auch mit desselben rechtẽ Eltern in Geistlicher verwandtnis vnd Freundtschafft sey / also das zwischen diesen Leuten / keine bundige vnd bestendige Ehe könne geschlossen / noch volnzogen werden. Vnd was für Heyraten zwischen solchen geschehen /
6.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/421>, abgerufen am 22.07.2024. |