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Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878.

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eine schwächere, aber weiterhin gleichmäßige Helligkeit über-
geht. Dieser hellste Theil der rechten Hälfte entspricht dem
oben beschriebenen Lichthofe. Quer durch die linke, jetzt dunk-
lere Hälfte des Sehfeldes zieht sich ferner das helle Nachbild vom
dunklen Querstreifen des Vorbildes, und zwar ist dessen
Helligkeit noch größer als die des eben erwähnten
Grenztheiles der rechten Sehfeldhälfte
. Letztere näm-
lich entspricht einem einfachen Lichthofe, während im Nachbilde
des dunklen Querstreifens zwei Lichthöfe sich decken.

Um nun die subjective Helligkeit dieses Querstreifens mit
einer objectiven Helligkeit zu vergleichen, bringe ich unmittelbar
nach Schluß der Augen an die Stelle des Vorbildes (Fig. 1) ein
Gesichtsfeld, dessen linke Hälfte tiefdunkel ist, während die
rechte Hälfte eine sehr mäßige Helligkeit hat. Die Grenzlinie
beider Hälften hat wieder genau dieselbe Lage wie im Vorbilde
(siehe Fig. 2). Auf diesen Grund werfe ich nun mein Nachbild,
indem ich einen Punkt a' fixire, welcher dem Punkte a des Vor-
bildes der Lage nach entspricht.

Die ganze linke Netzhauthälfte und denjenigen Theil der
rechten, welcher dem dunklen Querstreifen des Vorbildes ent-
spricht, traf während der Betrachtung des letzteren kein oder
wenigstens nur äußerst schwaches Licht, daher diese Netzhaut-
theile ausruhen konnten; die rechte Netzhauthälfte aber, mit Aus-
nahme der, dem Querstreifen entsprechenden Stelle wurde be-
leuchtet und ermüdet. Blicken wir nun auf den Punkt a' des
zweiten Gesichtsfeldes (Fig. 2), so wird jetzt die linke, also durch
die vorhergehende Ruhe empfindlicher gewordene Netzhauthälfte
von der Helligkeit der rechten Hälfte des Gesichtsfeldes getroffen,
die rechte, ermüdete Netzhauthälfte aber bekommt gar kein oder
nur äußerst schwaches Licht. Demnach müßte uns nach der
Ermüdungstheorie die linke Sehfeldhälfte sehr dunkel erscheinen,
denn das auf ihr erscheinende Licht wäre ja nur das in Folge
der Ermüdung sehr schwache Eigenlicht der rechten Netzhaut-
hälfte (wenn wir von dem äußerst schwachen objectiven Lichte
absehen, welches diese Netzhauthälfte bei nicht ganz vollkom-
mener Einrichtung des Versuches erhält). Eine Ausnahme macht
die Stelle des Nachbildes vom Querstreifen, an welcher uns, da
hier die Netzhaut ausruhen konnte, das ungeschwächte Eigen-

eine schwächere, aber weiterhin gleichmäßige Helligkeit über-
geht. Dieser hellste Theil der rechten Hälfte entspricht dem
oben beschriebenen Lichthofe. Quer durch die linke, jetzt dunk-
lere Hälfte des Sehfeldes zieht sich ferner das helle Nachbild vom
dunklen Querstreifen des Vorbildes, und zwar ist dessen
Helligkeit noch größer als die des eben erwähnten
Grenztheiles der rechten Sehfeldhälfte
. Letztere näm-
lich entspricht einem einfachen Lichthofe, während im Nachbilde
des dunklen Querstreifens zwei Lichthöfe sich decken.

Um nun die subjective Helligkeit dieses Querstreifens mit
einer objectiven Helligkeit zu vergleichen, bringe ich unmittelbar
nach Schluß der Augen an die Stelle des Vorbildes (Fig. 1) ein
Gesichtsfeld, dessen linke Hälfte tiefdunkel ist, während die
rechte Hälfte eine sehr mäßige Helligkeit hat. Die Grenzlinie
beider Hälften hat wieder genau dieselbe Lage wie im Vorbilde
(siehe Fig. 2). Auf diesen Grund werfe ich nun mein Nachbild,
indem ich einen Punkt a′ fixire, welcher dem Punkte a des Vor-
bildes der Lage nach entspricht.

Die ganze linke Netzhauthälfte und denjenigen Theil der
rechten, welcher dem dunklen Querstreifen des Vorbildes ent-
spricht, traf während der Betrachtung des letzteren kein oder
wenigstens nur äußerst schwaches Licht, daher diese Netzhaut-
theile ausruhen konnten; die rechte Netzhauthälfte aber, mit Aus-
nahme der, dem Querstreifen entsprechenden Stelle wurde be-
leuchtet und ermüdet. Blicken wir nun auf den Punkt a′ des
zweiten Gesichtsfeldes (Fig. 2), so wird jetzt die linke, also durch
die vorhergehende Ruhe empfindlicher gewordene Netzhauthälfte
von der Helligkeit der rechten Hälfte des Gesichtsfeldes getroffen,
die rechte, ermüdete Netzhauthälfte aber bekommt gar kein oder
nur äußerst schwaches Licht. Demnach müßte uns nach der
Ermüdungstheorie die linke Sehfeldhälfte sehr dunkel erscheinen,
denn das auf ihr erscheinende Licht wäre ja nur das in Folge
der Ermüdung sehr schwache Eigenlicht der rechten Netzhaut-
hälfte (wenn wir von dem äußerst schwachen objectiven Lichte
absehen, welches diese Netzhauthälfte bei nicht ganz vollkom-
mener Einrichtung des Versuches erhält). Eine Ausnahme macht
die Stelle des Nachbildes vom Querstreifen, an welcher uns, da
hier die Netzhaut ausruhen konnte, das ungeschwächte Eigen-

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[15/0023] eine schwächere, aber weiterhin gleichmäßige Helligkeit über- geht. Dieser hellste Theil der rechten Hälfte entspricht dem oben beschriebenen Lichthofe. Quer durch die linke, jetzt dunk- lere Hälfte des Sehfeldes zieht sich ferner das helle Nachbild vom dunklen Querstreifen des Vorbildes, und zwar ist dessen Helligkeit noch größer als die des eben erwähnten Grenztheiles der rechten Sehfeldhälfte. Letztere näm- lich entspricht einem einfachen Lichthofe, während im Nachbilde des dunklen Querstreifens zwei Lichthöfe sich decken. Um nun die subjective Helligkeit dieses Querstreifens mit einer objectiven Helligkeit zu vergleichen, bringe ich unmittelbar nach Schluß der Augen an die Stelle des Vorbildes (Fig. 1) ein Gesichtsfeld, dessen linke Hälfte tiefdunkel ist, während die rechte Hälfte eine sehr mäßige Helligkeit hat. Die Grenzlinie beider Hälften hat wieder genau dieselbe Lage wie im Vorbilde (siehe Fig. 2). Auf diesen Grund werfe ich nun mein Nachbild, indem ich einen Punkt a′ fixire, welcher dem Punkte a des Vor- bildes der Lage nach entspricht. Die ganze linke Netzhauthälfte und denjenigen Theil der rechten, welcher dem dunklen Querstreifen des Vorbildes ent- spricht, traf während der Betrachtung des letzteren kein oder wenigstens nur äußerst schwaches Licht, daher diese Netzhaut- theile ausruhen konnten; die rechte Netzhauthälfte aber, mit Aus- nahme der, dem Querstreifen entsprechenden Stelle wurde be- leuchtet und ermüdet. Blicken wir nun auf den Punkt a′ des zweiten Gesichtsfeldes (Fig. 2), so wird jetzt die linke, also durch die vorhergehende Ruhe empfindlicher gewordene Netzhauthälfte von der Helligkeit der rechten Hälfte des Gesichtsfeldes getroffen, die rechte, ermüdete Netzhauthälfte aber bekommt gar kein oder nur äußerst schwaches Licht. Demnach müßte uns nach der Ermüdungstheorie die linke Sehfeldhälfte sehr dunkel erscheinen, denn das auf ihr erscheinende Licht wäre ja nur das in Folge der Ermüdung sehr schwache Eigenlicht der rechten Netzhaut- hälfte (wenn wir von dem äußerst schwachen objectiven Lichte absehen, welches diese Netzhauthälfte bei nicht ganz vollkom- mener Einrichtung des Versuches erhält). Eine Ausnahme macht die Stelle des Nachbildes vom Querstreifen, an welcher uns, da hier die Netzhaut ausruhen konnte, das ungeschwächte Eigen-

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Zitationshilfe: Hering, Ewald: Zur Lehre vom Lichtsinne. Zweiter, unveränderter Abdruck. Wien, 1878, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hering_lichtsinn_1878/23>, abgerufen am 24.04.2024.