Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 3. Riga, 1794.Zu wünschen wäre es, daß der Verfasser Sie halten vielleicht dies schöne Lehr- Zu wuͤnſchen waͤre es, daß der Verfaſſer Sie halten vielleicht dies ſchoͤne Lehr- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0083" n="74"/> <p>Zu wuͤnſchen waͤre es, daß der Verfaſſer<lb/> ſich durchaus auf dieſem ſtrengen Pfade<lb/> gehalten haͤtte. Da er aber das ſogenannte<lb/><hi rendition="#g">Syſtem der Vollkommenheiten</hi> als<lb/> Grund der Moral annimmt: ſo wird ſein<lb/> Gebaͤude hie und da ſchwankend. Aller-<lb/> dings vervollkommt uns die Ausuͤbung<lb/> der Pflicht; nicht aber muͤſſen wir ſie thun,<lb/> um uͤber Gewinn an Vollkommenheiten zu<lb/> markten. Das Gebot heißt: <hi rendition="#g">Du ſollt</hi>!<lb/> nicht: <hi rendition="#g">Du wirſt</hi>! welches bloß eine hoͤfli-<lb/> che Bettelei waͤre.</p><lb/> <p>Sie halten vielleicht dies ſchoͤne Lehr-<lb/> gedicht fuͤr ein Manuſcript; leider iſts ſeit<lb/> ſeiner Bekanntmachung im Jahr 1758.<lb/> fuͤr Viele ein Manuſcript geblieben. Es<lb/> heißt „<hi rendition="#g">Lichtwehrs Recht der Ver</hi>-<lb/><hi rendition="#g">nunft</hi>,“ und ſcheint unſrer poetiſchen<lb/> Welt ſo veraltet, wie <hi rendition="#g">Hallers</hi>, <hi rendition="#g">Hage</hi>-<lb/><hi rendition="#g">dorns</hi>, <hi rendition="#g">Kaͤſtners</hi>, <hi rendition="#g">Uz</hi>, <hi rendition="#g">Witthofs</hi>,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [74/0083]
Zu wuͤnſchen waͤre es, daß der Verfaſſer
ſich durchaus auf dieſem ſtrengen Pfade
gehalten haͤtte. Da er aber das ſogenannte
Syſtem der Vollkommenheiten als
Grund der Moral annimmt: ſo wird ſein
Gebaͤude hie und da ſchwankend. Aller-
dings vervollkommt uns die Ausuͤbung
der Pflicht; nicht aber muͤſſen wir ſie thun,
um uͤber Gewinn an Vollkommenheiten zu
markten. Das Gebot heißt: Du ſollt!
nicht: Du wirſt! welches bloß eine hoͤfli-
che Bettelei waͤre.
Sie halten vielleicht dies ſchoͤne Lehr-
gedicht fuͤr ein Manuſcript; leider iſts ſeit
ſeiner Bekanntmachung im Jahr 1758.
fuͤr Viele ein Manuſcript geblieben. Es
heißt „Lichtwehrs Recht der Ver-
nunft,“ und ſcheint unſrer poetiſchen
Welt ſo veraltet, wie Hallers, Hage-
dorns, Kaͤſtners, Uz, Witthofs,
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