Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 1. Riga, 1793.B. In einer Nothdringenden Sache mußte A. Zum Beyspiel? B. Z. B. in seinem Criminalcodex die Häu- A. Dagegen er ja aber die Verbrechen der B. Geringe Aufopferung gegen ein viel B. In einer Nothdringenden Sache mußte A. Zum Beyſpiel? B. Z. B. in ſeinem Criminalcodex die Haͤu- A. Dagegen er ja aber die Verbrechen der B. Geringe Aufopferung gegen ein viel <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0157" n="150"/> <p>B. In einer Nothdringenden Sache mußte<lb/> die Bahn gebrochen werden. Was ich<lb/> dabei am meiſten bedaure, iſt, daß Jo-<lb/> ſeph durch manche Geſetze ſeinen eignen<lb/> Abſichten voͤllig entgegen zu arbeiten<lb/> ſchien.</p><lb/> <p>A. Zum Beyſpiel?</p><lb/> <p>B. Z. B. in ſeinem Criminalcodex die Haͤu-<lb/> fung der Verbrechen <hi rendition="#g">gegen den Staat</hi>.</p><lb/> <p>A. Dagegen er ja aber die Verbrechen der<lb/><hi rendition="#g">beleidigten Majeſtaͤt</hi> aufhob.</p><lb/> <p>B. Geringe Aufopferung gegen ein viel<lb/> groͤßeres Unheil, dem Platz gemacht<lb/> wurde. Zum Verbrechen gegen den Staat<lb/> kann alles, auch das kleinſte Vergehen<lb/> gegen die Polizei gemacht werden. Denn<lb/> was waͤre nicht gegen den Staat, ſobald<lb/> man ſtatt der ſichtbaren, doch nur leib-<lb/> haften Majeſtaͤt, dies willkuͤhrliche,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [150/0157]
B. In einer Nothdringenden Sache mußte
die Bahn gebrochen werden. Was ich
dabei am meiſten bedaure, iſt, daß Jo-
ſeph durch manche Geſetze ſeinen eignen
Abſichten voͤllig entgegen zu arbeiten
ſchien.
A. Zum Beyſpiel?
B. Z. B. in ſeinem Criminalcodex die Haͤu-
fung der Verbrechen gegen den Staat.
A. Dagegen er ja aber die Verbrechen der
beleidigten Majeſtaͤt aufhob.
B. Geringe Aufopferung gegen ein viel
groͤßeres Unheil, dem Platz gemacht
wurde. Zum Verbrechen gegen den Staat
kann alles, auch das kleinſte Vergehen
gegen die Polizei gemacht werden. Denn
was waͤre nicht gegen den Staat, ſobald
man ſtatt der ſichtbaren, doch nur leib-
haften Majeſtaͤt, dies willkuͤhrliche,
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