Herder, Johann Gottfried von: Von Deutscher Art und Kunst. Hamburg, 1773.dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen Die zweyte Periode ging allmählig unter eigen- L 4
dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen Die zweyte Periode ging allmaͤhlig unter eigen- L 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0171" n="167"/> dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen<lb/> verbunden; und der gemeine Vorſteher ein<lb/> Erwaͤhlter Richter, welcher bloß die Urtheile<lb/> beſtaͤtigte, ſo ihm von ſeinen Rechtsgenoſſen<lb/> zugewieſen wurden. Dieſe guͤldne Zeit dau-<lb/> rete noch guten Theils, wiewohl mit einer<lb/> auf den Hauptzweck ſchaͤrfer anziehenden Ein-<lb/> richtung unter Carln dem Groſſen. Carl<lb/> war aber auch der einzige Kopf zu dieſem an-<lb/> tiken Rumpfe.</p><lb/> <p>Die zweyte Periode ging allmaͤhlig unter<lb/><hi rendition="#fr">Ludewig</hi> dem Frommen und Schwachen an.<lb/> Jhm, und den unter ihm entſtandenen Par-<lb/> theyen war zu wenig mit Bannaliſten, die<lb/> bloß ihren Heerd und ihr Vaterland bey eig-<lb/> ner Koſt und ohne Sold vertheidigen wollten,<lb/> gedienet. Er opferte aus Einfalt, Andacht,<lb/> Noth und falſcher Politik ſeine Gemeinen den<lb/> geiſtlichen Bedienten und Reichsvoͤgten auf.<lb/> Der Biſchoff, welcher vorhin nur zwey Heer-<lb/> maͤnner <hi rendition="#aq">ad latus</hi> behalten durfte, und der<lb/> Graf oder Oberſte, der ihrer vier zum Schutze<lb/> ſeines Amts und ſeiner Familie beurlauben<lb/> konnte, verfuhren mit dem Reichsgute nach<lb/> Gefallen, beſetzten die erledigten <hi rendition="#aq">manſos</hi><lb/> mit Leuten und Knechten, und noͤthigten die<lb/> Wehren, ſich auf gleiche Bedingungen zu er-<lb/> geben. <hi rendition="#fr">Henrich</hi> der Vogler ſuchte zwar bey<lb/> der damaligen allgemeinen Noth das Reichs-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">L 4</fw><fw place="bottom" type="catch">eigen-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [167/0171]
dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen
verbunden; und der gemeine Vorſteher ein
Erwaͤhlter Richter, welcher bloß die Urtheile
beſtaͤtigte, ſo ihm von ſeinen Rechtsgenoſſen
zugewieſen wurden. Dieſe guͤldne Zeit dau-
rete noch guten Theils, wiewohl mit einer
auf den Hauptzweck ſchaͤrfer anziehenden Ein-
richtung unter Carln dem Groſſen. Carl
war aber auch der einzige Kopf zu dieſem an-
tiken Rumpfe.
Die zweyte Periode ging allmaͤhlig unter
Ludewig dem Frommen und Schwachen an.
Jhm, und den unter ihm entſtandenen Par-
theyen war zu wenig mit Bannaliſten, die
bloß ihren Heerd und ihr Vaterland bey eig-
ner Koſt und ohne Sold vertheidigen wollten,
gedienet. Er opferte aus Einfalt, Andacht,
Noth und falſcher Politik ſeine Gemeinen den
geiſtlichen Bedienten und Reichsvoͤgten auf.
Der Biſchoff, welcher vorhin nur zwey Heer-
maͤnner ad latus behalten durfte, und der
Graf oder Oberſte, der ihrer vier zum Schutze
ſeines Amts und ſeiner Familie beurlauben
konnte, verfuhren mit dem Reichsgute nach
Gefallen, beſetzten die erledigten manſos
mit Leuten und Knechten, und noͤthigten die
Wehren, ſich auf gleiche Bedingungen zu er-
geben. Henrich der Vogler ſuchte zwar bey
der damaligen allgemeinen Noth das Reichs-
eigen-
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