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Herder, Johann Gottfried von: Von Deutscher Art und Kunst. Hamburg, 1773.

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dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen
verbunden; und der gemeine Vorsteher ein
Erwählter Richter, welcher bloß die Urtheile
bestätigte, so ihm von seinen Rechtsgenossen
zugewiesen wurden. Diese güldne Zeit dau-
rete noch guten Theils, wiewohl mit einer
auf den Hauptzweck schärfer anziehenden Ein-
richtung unter Carln dem Grossen. Carl
war aber auch der einzige Kopf zu diesem an-
tiken Rumpfe.

Die zweyte Periode ging allmählig unter
Ludewig dem Frommen und Schwachen an.
Jhm, und den unter ihm entstandenen Par-
theyen war zu wenig mit Bannalisten, die
bloß ihren Heerd und ihr Vaterland bey eig-
ner Kost und ohne Sold vertheidigen wollten,
gedienet. Er opferte aus Einfalt, Andacht,
Noth und falscher Politik seine Gemeinen den
geistlichen Bedienten und Reichsvögten auf.
Der Bischoff, welcher vorhin nur zwey Heer-
männer ad latus behalten durfte, und der
Graf oder Oberste, der ihrer vier zum Schutze
seines Amts und seiner Familie beurlauben
konnte, verfuhren mit dem Reichsgute nach
Gefallen, besetzten die erledigten mansos
mit Leuten und Knechten, und nöthigten die
Wehren, sich auf gleiche Bedingungen zu er-
geben. Henrich der Vogler suchte zwar bey
der damaligen allgemeinen Noth das Reichs-

eigen-
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dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen
verbunden; und der gemeine Vorſteher ein
Erwaͤhlter Richter, welcher bloß die Urtheile
beſtaͤtigte, ſo ihm von ſeinen Rechtsgenoſſen
zugewieſen wurden. Dieſe guͤldne Zeit dau-
rete noch guten Theils, wiewohl mit einer
auf den Hauptzweck ſchaͤrfer anziehenden Ein-
richtung unter Carln dem Groſſen. Carl
war aber auch der einzige Kopf zu dieſem an-
tiken Rumpfe.

Die zweyte Periode ging allmaͤhlig unter
Ludewig dem Frommen und Schwachen an.
Jhm, und den unter ihm entſtandenen Par-
theyen war zu wenig mit Bannaliſten, die
bloß ihren Heerd und ihr Vaterland bey eig-
ner Koſt und ohne Sold vertheidigen wollten,
gedienet. Er opferte aus Einfalt, Andacht,
Noth und falſcher Politik ſeine Gemeinen den
geiſtlichen Bedienten und Reichsvoͤgten auf.
Der Biſchoff, welcher vorhin nur zwey Heer-
maͤnner ad latus behalten durfte, und der
Graf oder Oberſte, der ihrer vier zum Schutze
ſeines Amts und ſeiner Familie beurlauben
konnte, verfuhren mit dem Reichsgute nach
Gefallen, beſetzten die erledigten manſos
mit Leuten und Knechten, und noͤthigten die
Wehren, ſich auf gleiche Bedingungen zu er-
geben. Henrich der Vogler ſuchte zwar bey
der damaligen allgemeinen Noth das Reichs-

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[167/0171] dem Leut oder Knechte einem Herrn zu folgen verbunden; und der gemeine Vorſteher ein Erwaͤhlter Richter, welcher bloß die Urtheile beſtaͤtigte, ſo ihm von ſeinen Rechtsgenoſſen zugewieſen wurden. Dieſe guͤldne Zeit dau- rete noch guten Theils, wiewohl mit einer auf den Hauptzweck ſchaͤrfer anziehenden Ein- richtung unter Carln dem Groſſen. Carl war aber auch der einzige Kopf zu dieſem an- tiken Rumpfe. Die zweyte Periode ging allmaͤhlig unter Ludewig dem Frommen und Schwachen an. Jhm, und den unter ihm entſtandenen Par- theyen war zu wenig mit Bannaliſten, die bloß ihren Heerd und ihr Vaterland bey eig- ner Koſt und ohne Sold vertheidigen wollten, gedienet. Er opferte aus Einfalt, Andacht, Noth und falſcher Politik ſeine Gemeinen den geiſtlichen Bedienten und Reichsvoͤgten auf. Der Biſchoff, welcher vorhin nur zwey Heer- maͤnner ad latus behalten durfte, und der Graf oder Oberſte, der ihrer vier zum Schutze ſeines Amts und ſeiner Familie beurlauben konnte, verfuhren mit dem Reichsgute nach Gefallen, beſetzten die erledigten manſos mit Leuten und Knechten, und noͤthigten die Wehren, ſich auf gleiche Bedingungen zu er- geben. Henrich der Vogler ſuchte zwar bey der damaligen allgemeinen Noth das Reichs- eigen- L 4

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Zitationshilfe: Herder, Johann Gottfried von: Von Deutscher Art und Kunst. Hamburg, 1773, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herder_artundkunst_1773/171>, abgerufen am 07.05.2024.