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Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842.

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Daran liess sich nun in Rotenkirchen nichts
ändern.

Mögen die Herren ihre eigene Unbehut-
samkeit anklagen, die, -- gleichviel wie, wann,
woher, wohin, -- eine für sie so nachtheilige
Publicität veranlassen konnte. Mögen sie zu-
gleich sich fragen, wieviel Einfluss, wieviel
Gewicht nun noch, nachdem ein solcher
Zeitungs-Artikel seine Wirkung schon
gethan hatte,
-- für die Deputation einer
einzelnen Corporation in einer allgemeinen
Landes-Sache übrig bleiben mochte.

Es ist nicht meine Sache, vollständiger ge-
gen die gänzliche Verblendung zu sprechen, die
sich zu Tage gelegt hat. Sogar das hat man ge-
meint: Die Deputation wäre besser ohne Au-
dienz erlangt zu haben, zurückgekehrt. Sollte
sie denn das mit zurückbringen, was später
erfolgte? Sollte sie die Schuld einer noch
höher gesteigerten Ungunst auf sich laden?
Sollte sie, als ob noch res integra wäre, von vorn
an Wünsche vortragen, während schon nicht
mehr das, was gewünscht wurde, sondern
die Art, diese Wünsche vorzubringen, der
Ort, wo sie vorgebracht waren, die Aufre-
gung,
die zu besorgen stand, -- mit einem
Worte: die Verbreitung den Punct aus-
machte, auf den es hier ankam. Darüber, wenn

Daran liess sich nun in Rotenkirchen nichts
ändern.

Mögen die Herren ihre eigene Unbehut-
samkeit anklagen, die, — gleichviel wie, wann,
woher, wohin, — eine für sie so nachtheilige
Publicität veranlassen konnte. Mögen sie zu-
gleich sich fragen, wieviel Einfluss, wieviel
Gewicht nun noch, nachdem ein solcher
Zeitungs-Artikel seine Wirkung schon
gethan hatte,
— für die Deputation einer
einzelnen Corporation in einer allgemeinen
Landes-Sache übrig bleiben mochte.

Es ist nicht meine Sache, vollständiger ge-
gen die gänzliche Verblendung zu sprechen, die
sich zu Tage gelegt hat. Sogar das hat man ge-
meint: Die Deputation wäre besser ohne Au-
dienz erlangt zu haben, zurückgekehrt. Sollte
sie denn das mit zurückbringen, was später
erfolgte? Sollte sie die Schuld einer noch
höher gesteigerten Ungunst auf sich laden?
Sollte sie, als ob noch res integra wäre, von vorn
an Wünsche vortragen, während schon nicht
mehr das, was gewünscht wurde, sondern
die Art, diese Wünsche vorzubringen, der
Ort, wo sie vorgebracht waren, die Aufre-
gung,
die zu besorgen stand, — mit einem
Worte: die Verbreitung den Punct aus-
machte, auf den es hier ankam. Darüber, wenn

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[38/0042] Daran liess sich nun in Rotenkirchen nichts ändern. Mögen die Herren ihre eigene Unbehut- samkeit anklagen, die, — gleichviel wie, wann, woher, wohin, — eine für sie so nachtheilige Publicität veranlassen konnte. Mögen sie zu- gleich sich fragen, wieviel Einfluss, wieviel Gewicht nun noch, nachdem ein solcher Zeitungs-Artikel seine Wirkung schon gethan hatte, — für die Deputation einer einzelnen Corporation in einer allgemeinen Landes-Sache übrig bleiben mochte. Es ist nicht meine Sache, vollständiger ge- gen die gänzliche Verblendung zu sprechen, die sich zu Tage gelegt hat. Sogar das hat man ge- meint: Die Deputation wäre besser ohne Au- dienz erlangt zu haben, zurückgekehrt. Sollte sie denn das mit zurückbringen, was später erfolgte? Sollte sie die Schuld einer noch höher gesteigerten Ungunst auf sich laden? Sollte sie, als ob noch res integra wäre, von vorn an Wünsche vortragen, während schon nicht mehr das, was gewünscht wurde, sondern die Art, diese Wünsche vorzubringen, der Ort, wo sie vorgebracht waren, die Aufre- gung, die zu besorgen stand, — mit einem Worte: die Verbreitung den Punct aus- machte, auf den es hier ankam. Darüber, wenn

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Zitationshilfe: Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/42>, abgerufen am 20.04.2024.