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Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842.

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Artikel hineinzukünsteln. Am einfachsten ist
anzunehmen, dass ein minimum von Thätigkeit
und Wirksamkeit schon hinreichend erachtet
werde, um in Deutschland die Rechte des
Volks zu schützen. Selbst dies minimum aber
würden doch die Stände-Versammlungen für
sich in Anspruch nehmen, und sie zuerst wür-
den ohne Zweifel den Vorwitz der Professo-
ren zurechtweisen, wenn ein solcher sich ein-
fallen liesse, ihnen ins Amt zu greifen.

Merkwürdig aber ist, wie leicht aus ein-
zeln stehenden Ereignissen allgemeine Schlüsse
gezogen, wie leicht dem, was sich ereignet,
sogar Quasi-Aufträge vorgeschoben werden,
als ob es sich auf andre Weise nicht füglich
begreifen liesse. Was für Auffassungen der
nämlichen Ereignisse mögen nun wohl da ent-
stehn, wo ein alter Verdacht schon vorhan-
den, ein alter Verdruss schon geschäftig,
wo eine Reihe älterer Thatsachen sogar
schon gesammelt ist, an welche sich das Neue
mit einigem Scheine passend anknüpfen lässt!

Wie sollen es die Universitäten wohl an-
fangen, sich gegen den Argwohn zu schützen?
Die natürlichste Antwort ist: Die Veranlassun-
gen meiden.

Wer aber besitzt eine hinreichende Be-
redsamkeit, um Allen, die Veranlassung geben

Artikel hineinzukünsteln. Am einfachsten ist
anzunehmen, dass ein minimum von Thätigkeit
und Wirksamkeit schon hinreichend erachtet
werde, um in Deutschland die Rechte des
Volks zu schützen. Selbst dies minimum aber
würden doch die Stände-Versammlungen für
sich in Anspruch nehmen, und sie zuerst wür-
den ohne Zweifel den Vorwitz der Professo-
ren zurechtweisen, wenn ein solcher sich ein-
fallen liesse, ihnen ins Amt zu greifen.

Merkwürdig aber ist, wie leicht aus ein-
zeln stehenden Ereignissen allgemeine Schlüsse
gezogen, wie leicht dem, was sich ereignet,
sogar Quasi-Aufträge vorgeschoben werden,
als ob es sich auf andre Weise nicht füglich
begreifen liesse. Was für Auffassungen der
nämlichen Ereignisse mögen nun wohl da ent-
stehn, wo ein alter Verdacht schon vorhan-
den, ein alter Verdruss schon geschäftig,
wo eine Reihe älterer Thatsachen sogar
schon gesammelt ist, an welche sich das Neue
mit einigem Scheine passend anknüpfen lässt!

Wie sollen es die Universitäten wohl an-
fangen, sich gegen den Argwohn zu schützen?
Die natürlichste Antwort ist: Die Veranlassun-
gen meiden.

Wer aber besitzt eine hinreichende Be-
redsamkeit, um Allen, die Veranlassung geben

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[26/0030] Artikel hineinzukünsteln. Am einfachsten ist anzunehmen, dass ein minimum von Thätigkeit und Wirksamkeit schon hinreichend erachtet werde, um in Deutschland die Rechte des Volks zu schützen. Selbst dies minimum aber würden doch die Stände-Versammlungen für sich in Anspruch nehmen, und sie zuerst wür- den ohne Zweifel den Vorwitz der Professo- ren zurechtweisen, wenn ein solcher sich ein- fallen liesse, ihnen ins Amt zu greifen. Merkwürdig aber ist, wie leicht aus ein- zeln stehenden Ereignissen allgemeine Schlüsse gezogen, wie leicht dem, was sich ereignet, sogar Quasi-Aufträge vorgeschoben werden, als ob es sich auf andre Weise nicht füglich begreifen liesse. Was für Auffassungen der nämlichen Ereignisse mögen nun wohl da ent- stehn, wo ein alter Verdacht schon vorhan- den, ein alter Verdruss schon geschäftig, wo eine Reihe älterer Thatsachen sogar schon gesammelt ist, an welche sich das Neue mit einigem Scheine passend anknüpfen lässt! Wie sollen es die Universitäten wohl an- fangen, sich gegen den Argwohn zu schützen? Die natürlichste Antwort ist: Die Veranlassun- gen meiden. Wer aber besitzt eine hinreichende Be- redsamkeit, um Allen, die Veranlassung geben

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Zitationshilfe: Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/30>, abgerufen am 25.04.2024.