Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Helmholtz, Hermann von: Über die Erhaltung der Kraft. Berlin, 1847.

Bild:
<< vorherige Seite

ihrer grossen Bahnaxen, ihrer Umlaufs- und Rotationszeit;
bei diesen in dem bekannten Gesetz, dass die Endgeschwin-
digkeit des Falls nur von der Fallhöhe, nicht von der Rich-
tung und Form der durchlaufenen Bahn abhängt, und dass
diese Geschwindigkeit, wenn sie nicht durch Reibung oder
unelastischen Stoss vernichtet wird, gerade hinreicht, die
gefallenen Körper wieder zu derselben Höhe emporzutrei-
ben, aus der sie herabgefallen sind. Dass die Fallhöhe
eines bestimmten Gewichts als Maass der Arbeitsgrössen
unserer Maschinen benutzt wird, ist schon erwähnt worden.

2) Die Uebertragung der Bewegungen durch
die incompressibeln festen und flüssigen Körper
,
sobald nicht Reibung oder Stoss unelastischer Stoffe statt-
findet. Unser allgemeines Princip wird für diese Fälle ge-
wöhnlich als die Regel ausgesprochen, dass eine durch
mechanische Potenzen fortgepflanzte und abgeänderte Be-
wegung stets in demselben Verhältniss an Kraftintensität
abnimmt, als sie an Geschwindigkeit zunimmt. Denken wir
uns also durch eine Maschine, in welcher durch irgend ei-
nen Vorgang gleichmässig Arbeitskraft erzeugt wird, das
Gewicht m mit der Geschwindigkeit c gehoben, so wird
durch eine andere mechanische Einrichtung das Gewicht nm
gehoben werden können, aber nur mit der Geschwindig-
keit [Formel 1] , so dass in beiden Fällen die Quantität der von der
Maschine in der Zeiteinheit erzeugten Spannkraft durch
mgc darzustellen ist, wo g die Intensität der Schwerkraft
darstellt.

3) Die Bewegungen vollkommen elastischer
fester und flüssiger Körper
. Als Bedingung der voll-
kommenen Elasticität müssen wir nur der gewöhnlich hin-

ihrer grossen Bahnaxen, ihrer Umlaufs- und Rotationszeit;
bei diesen in dem bekannten Gesetz, dass die Endgeschwin-
digkeit des Falls nur von der Fallhöhe, nicht von der Rich-
tung und Form der durchlaufenen Bahn abhängt, und dass
diese Geschwindigkeit, wenn sie nicht durch Reibung oder
unelastischen Stoss vernichtet wird, gerade hinreicht, die
gefallenen Körper wieder zu derselben Höhe emporzutrei-
ben, aus der sie herabgefallen sind. Dass die Fallhöhe
eines bestimmten Gewichts als Maass der Arbeitsgrössen
unserer Maschinen benutzt wird, ist schon erwähnt worden.

2) Die Uebertragung der Bewegungen durch
die incompressibeln festen und flüssigen Körper
,
sobald nicht Reibung oder Stoss unelastischer Stoffe statt-
findet. Unser allgemeines Princip wird für diese Fälle ge-
wöhnlich als die Regel ausgesprochen, dass eine durch
mechanische Potenzen fortgepflanzte und abgeänderte Be-
wegung stets in demselben Verhältniss an Kraftintensität
abnimmt, als sie an Geschwindigkeit zunimmt. Denken wir
uns also durch eine Maschine, in welcher durch irgend ei-
nen Vorgang gleichmässig Arbeitskraft erzeugt wird, das
Gewicht m mit der Geschwindigkeit c gehoben, so wird
durch eine andere mechanische Einrichtung das Gewicht nm
gehoben werden können, aber nur mit der Geschwindig-
keit [Formel 1] , so dass in beiden Fällen die Quantität der von der
Maschine in der Zeiteinheit erzeugten Spannkraft durch
mgc darzustellen ist, wo g die Intensität der Schwerkraft
darstellt.

3) Die Bewegungen vollkommen elastischer
fester und flüssiger Körper
. Als Bedingung der voll-
kommenen Elasticität müssen wir nur der gewöhnlich hin-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0031" n="21"/>
ihrer grossen Bahnaxen, ihrer Umlaufs- und Rotationszeit;<lb/>
bei diesen in dem bekannten Gesetz, dass die Endgeschwin-<lb/>
digkeit des Falls nur von der Fallhöhe, nicht von der Rich-<lb/>
tung und Form der durchlaufenen Bahn abhängt, und dass<lb/>
diese Geschwindigkeit, wenn sie nicht durch Reibung oder<lb/>
unelastischen Stoss vernichtet wird, gerade hinreicht, die<lb/>
gefallenen Körper wieder zu derselben Höhe emporzutrei-<lb/>
ben, aus der sie herabgefallen sind. Dass die Fallhöhe<lb/>
eines bestimmten Gewichts als Maass der Arbeitsgrössen<lb/>
unserer Maschinen benutzt wird, ist schon erwähnt worden.</p><lb/>
        <p>2) <hi rendition="#g">Die Uebertragung der Bewegungen durch<lb/>
die incompressibeln festen und flüssigen Körper</hi>,<lb/>
sobald nicht Reibung oder Stoss unelastischer Stoffe statt-<lb/>
findet. Unser allgemeines Princip wird für diese Fälle ge-<lb/>
wöhnlich als die Regel ausgesprochen, dass eine durch<lb/>
mechanische Potenzen fortgepflanzte und abgeänderte Be-<lb/>
wegung stets in demselben Verhältniss an Kraftintensität<lb/>
abnimmt, als sie an Geschwindigkeit zunimmt. Denken wir<lb/>
uns also durch eine Maschine, in welcher durch irgend ei-<lb/>
nen Vorgang gleichmässig Arbeitskraft erzeugt wird, das<lb/>
Gewicht <hi rendition="#i">m</hi> mit der Geschwindigkeit <hi rendition="#i">c</hi> gehoben, so wird<lb/>
durch eine andere mechanische Einrichtung das Gewicht <hi rendition="#i">nm</hi><lb/>
gehoben werden können, aber nur mit der Geschwindig-<lb/>
keit <formula/>, so dass in beiden Fällen die Quantität der von der<lb/>
Maschine in der Zeiteinheit erzeugten Spannkraft durch<lb/><hi rendition="#i">mgc</hi> darzustellen ist, wo <hi rendition="#i">g</hi> die Intensität der Schwerkraft<lb/>
darstellt.</p><lb/>
        <p>3) <hi rendition="#g">Die Bewegungen vollkommen elastischer<lb/>
fester und flüssiger Körper</hi>. Als Bedingung der voll-<lb/>
kommenen Elasticität müssen wir nur der gewöhnlich hin-<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[21/0031] ihrer grossen Bahnaxen, ihrer Umlaufs- und Rotationszeit; bei diesen in dem bekannten Gesetz, dass die Endgeschwin- digkeit des Falls nur von der Fallhöhe, nicht von der Rich- tung und Form der durchlaufenen Bahn abhängt, und dass diese Geschwindigkeit, wenn sie nicht durch Reibung oder unelastischen Stoss vernichtet wird, gerade hinreicht, die gefallenen Körper wieder zu derselben Höhe emporzutrei- ben, aus der sie herabgefallen sind. Dass die Fallhöhe eines bestimmten Gewichts als Maass der Arbeitsgrössen unserer Maschinen benutzt wird, ist schon erwähnt worden. 2) Die Uebertragung der Bewegungen durch die incompressibeln festen und flüssigen Körper, sobald nicht Reibung oder Stoss unelastischer Stoffe statt- findet. Unser allgemeines Princip wird für diese Fälle ge- wöhnlich als die Regel ausgesprochen, dass eine durch mechanische Potenzen fortgepflanzte und abgeänderte Be- wegung stets in demselben Verhältniss an Kraftintensität abnimmt, als sie an Geschwindigkeit zunimmt. Denken wir uns also durch eine Maschine, in welcher durch irgend ei- nen Vorgang gleichmässig Arbeitskraft erzeugt wird, das Gewicht m mit der Geschwindigkeit c gehoben, so wird durch eine andere mechanische Einrichtung das Gewicht nm gehoben werden können, aber nur mit der Geschwindig- keit [FORMEL], so dass in beiden Fällen die Quantität der von der Maschine in der Zeiteinheit erzeugten Spannkraft durch mgc darzustellen ist, wo g die Intensität der Schwerkraft darstellt. 3) Die Bewegungen vollkommen elastischer fester und flüssiger Körper. Als Bedingung der voll- kommenen Elasticität müssen wir nur der gewöhnlich hin-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/helmholtz_erhaltung_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/helmholtz_erhaltung_1847/31
Zitationshilfe: Helmholtz, Hermann von: Über die Erhaltung der Kraft. Berlin, 1847, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/helmholtz_erhaltung_1847/31>, abgerufen am 19.04.2024.