welches ebensowohl reines Wissen, als Wissen seiner als dieses einzelnen Bewusstseyns ist. Diss Selbst macht daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das wirkliche, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen fremde und in eignen Gesetzen selbstständige Natur zu seyn. Es ist als das Negative der Unterschied der reines Wesens, ein Inhalt und zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.
Ferner ist diss Selbst als reines sich selbstgleiches Wissen das schlechthin Allgemeine, so dass eben diss Wissen als sein eignes Wissen, als Ueberzeugung die Pflicht ist. Die Pflicht ist nicht mehr das dem Selbst gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewusst, in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist itzt das Gesetz, das um des Selbsts willen, nicht um des- sen willen das Selbst ist. Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung des Fursich- seyns, sondern auch des Ansichseyns, denn diss Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das An- sich. Diss Ansich trennt sich auch im Bewusstseyn von jener unmittelbaren Einheit mit dem Fürsichseyn; so gegenübertretend ist es Seyn, Seyn für anderes. -- Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom Selbst ver- lassen ist, gewusst, nur Moment zu seyn, sie ist von ihrer Bedeutung, absolutes Wesen zu seyn, zum Seyn, das nicht Selbst, nicht für sich ist, herabgesunken und also Seyn für anderes. Aber diss Seyn für anderes bleibt ebendarum wesentliches Moment, weil das Selbst als Bewusstseyn den Gegensatz des Fürsichseyns und des
welches ebensowohl reines Wiſſen, als Wiſſen seiner als dieses einzelnen Bewuſstseyns ist. Diſs Selbſt macht daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das wirkliche, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen fremde und in eignen Gesetzen selbstständige Natur zu seyn. Es ist als das Negative der Unterſchied der reines Wesens, ein Inhalt und zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.
Ferner ist diſs Selbſt als reines sich selbstgleiches Wiſſen das schlechthin Allgemeine, so daſs eben diſs Wiſſen als sein eignes Wiſſen, als Ueberzeugung die Pflicht ist. Die Pflicht ist nicht mehr das dem Selbſt gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewuſst, in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist itzt das Gesetz, das um des Selbſts willen, nicht um des- sen willen das Selbſt ist. Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung des Furſich- ſeyns, sondern auch des Anſichſeyns, denn diſs Wiſſen ist um seiner Sichselbſtgleichheit willen eben das An- ſich. Diſs Anſich trennt sich auch im Bewuſstseyn von jener unmittelbaren Einheit mit dem Fürſichseyn; so gegenübertretend ist es Seyn, Seyn für anderes. — Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom Selbſt ver- laſſen iſt, gewuſst, nur Moment zu seyn, ſie iſt von ihrer Bedeutung, abſolutes Wesen zu seyn, zum Seyn, das nicht Selbſt, nicht für ſich iſt, herabgesunken und also Seyn für anderes. Aber diſs Seyn für anderes bleibt ebendarum wesentliches Moment, weil das Selbſt als Bewuſstseyn den Gegensatz des Fürſichseyns und des
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welches ebensowohl reines Wiſſen, als Wiſſen seiner
als dieses einzelnen Bewuſstseyns ist. Diſs Selbſt macht
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selbstständige Natur zu seyn. Es ist als das Negative
der Unterſchied der reines Wesens, ein Inhalt und
zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.
Ferner ist diſs Selbſt als reines sich selbstgleiches
Wiſſen das schlechthin Allgemeine, so daſs eben diſs
Wiſſen als sein eignes Wiſſen, als Ueberzeugung die
Pflicht ist. Die Pflicht ist nicht mehr das dem Selbſt
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sen willen das Selbſt ist. Das Gesetz und die Pflicht
hat aber darum nicht allein die Bedeutung des Furſich-
ſeyns, sondern auch des Anſichſeyns, denn diſs Wiſſen
ist um seiner Sichselbſtgleichheit willen eben das An-
ſich. Diſs Anſich trennt sich auch im Bewuſstseyn von
jener unmittelbaren Einheit mit dem Fürſichseyn; so
gegenübertretend ist es Seyn, Seyn für anderes. — Die
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ebendarum wesentliches Moment, weil das Selbſt als
Bewuſstseyn den Gegensatz des Fürſichseyns und des
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 588. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/697>, abgerufen am 22.11.2024.
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