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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807.

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sehr, dass das Bewusstseyn hier seine moralische Welt-
anschauung aufgeben, und in sich zurückfliehen muss.

Es erkennt seine Moralität darum als nicht
vollendet, weil es von einer ihr entgegengesetz-
ten Sinnlichkeit und Natur afficirt ist, welche theils
die Moralität selbst als solche trübt, theils eine Menge
von Pflichten entstehen macht, durch die es im con-
creten Falle des wirklichen Handeln in Verlegenheit
geräth; denn jeder Fall ist die Concretion vieler mora-
lischen Beziehungen, wie ein Gegenstand der Wahr-
nehmung überhaupt, ein Ding von vielen Eigenschaf-
ten ist; und indem die bestimmte Pflicht Zweck ist,
hat sie einen Inhalt, und ihr Inhalt ist ein Theil des
Zwecks, und die Moralität nicht rein. -- Diese hat
also in einem andern Wesen ihre Realität. Aber die-
se Realität heisst nichts anderes, als dass die Morali-
tät hier an und für sich sey, -- für sich d. h. Morali-
tät eines Bewusstseyns sey, an sich, das heisst, Daseyn
und Wirklichkeit habe. -- In jenem ersten unvollende-
ten Bewusstseyn ist die Moralität nicht ausgeführt; sie
ist darin das Ansich im Sinne eines Gedankendinges;
denn sie ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirk-
lichkeit des Seyns und des Bewusstseyns vergesell-
schaftet, die ihren Innhalt ausmacht, und Natur und
Sinnlichkeit ist das moralisch nichtige. -- In dem
zweyten ist die Moralität als vollendet, und nicht als
ein unausgeführtes Gedankending vorhanden. Aber
diese Vollendung besteht eben darin, dass die Moralität
in einem Bewusstseyn, Wirklichkeit, so wie freye Wirklich-

sehr, daſs das Bewuſstseyn hier seine moralische Welt-
anschauung aufgeben, und in sich zurückfliehen muſs.

Es erkennt seine Moralität darum als nicht
vollendet, weil es von einer ihr entgegengesetz-
ten Sinnlichkeit und Natur afficirt ist, welche theils
die Moralität selbst als solche trübt, theils eine Menge
von Pflichten entſtehen macht, durch die es im con-
creten Falle des wirklichen Handeln in Verlegenheit
geräth; denn jeder Fall ist die Concretion vieler mora-
lischen Beziehungen, wie ein Gegenstand der Wahr-
nehmung überhaupt, ein Ding von vielen Eigenschaf-
ten ist; und indem die bestimmte Pflicht Zweck ist,
hat sie einen Inhalt, und ihr Inhalt ist ein Theil des
Zwecks, und die Moralität nicht rein. — Diese hat
also in einem andern Wesen ihre Realität. Aber die-
se Realität heiſst nichts anderes, als daſs die Morali-
tät hier an und für sich sey, — für sich d. h. Morali-
tät eines Bewuſstseyns sey, an sich, das heiſst, Daseyn
und Wirklichkeit habe. — In jenem ersten unvollende-
ten Bewuſstseyn ist die Moralität nicht ausgeführt; sie
ist darin das Ansich im Sinne eines Gedankendinges;
denn sie ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirk-
lichkeit des Seyns und des Bewuſstseyns vergesell-
schaftet, die ihren Innhalt ausmacht, und Natur und
Sinnlichkeit ist das moralisch nichtige. — In dem
zweyten ist die Moralität als vollendet, und nicht als
ein unausgeführtes Gedankending vorhanden. Aber
diese Vollendung besteht eben darin, daſs die Moralität
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[578/0687] sehr, daſs das Bewuſstseyn hier seine moralische Welt- anschauung aufgeben, und in sich zurückfliehen muſs. Es erkennt seine Moralität darum als nicht vollendet, weil es von einer ihr entgegengesetz- ten Sinnlichkeit und Natur afficirt ist, welche theils die Moralität selbst als solche trübt, theils eine Menge von Pflichten entſtehen macht, durch die es im con- creten Falle des wirklichen Handeln in Verlegenheit geräth; denn jeder Fall ist die Concretion vieler mora- lischen Beziehungen, wie ein Gegenstand der Wahr- nehmung überhaupt, ein Ding von vielen Eigenschaf- ten ist; und indem die bestimmte Pflicht Zweck ist, hat sie einen Inhalt, und ihr Inhalt ist ein Theil des Zwecks, und die Moralität nicht rein. — Diese hat also in einem andern Wesen ihre Realität. Aber die- se Realität heiſst nichts anderes, als daſs die Morali- tät hier an und für sich sey, — für sich d. h. Morali- tät eines Bewuſstseyns sey, an sich, das heiſst, Daseyn und Wirklichkeit habe. — In jenem ersten unvollende- ten Bewuſstseyn ist die Moralität nicht ausgeführt; sie ist darin das Ansich im Sinne eines Gedankendinges; denn sie ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirk- lichkeit des Seyns und des Bewuſstseyns vergesell- schaftet, die ihren Innhalt ausmacht, und Natur und Sinnlichkeit ist das moralisch nichtige. — In dem zweyten ist die Moralität als vollendet, und nicht als ein unausgeführtes Gedankending vorhanden. Aber diese Vollendung besteht eben darin, daſs die Moralität in einem Bewuſstseyn, Wirklichkeit, so wie freye Wirklich-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 578. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/687>, abgerufen am 19.05.2024.