und des andern beweisst, denn als die Bewährung; -- es wird zu der negativen Bewegung oder der ewigen Nothwendigkeit des furchtbaren Schicksals, welche das göttliche, wie das menschliche Gesetz, so wie die beyden Selbstbewusstseyn, in denen diese Mächte ihr Daseyn haben, in den Abgrund seiner Einfach- heit verschlingt, -- und für uns in das absolute Fürsich- seyn des rein einzelnen Selbstbewusstseyns übergeht.
Der Grund, von dem diese Bewegung aus -- und auf dem sie vorgeht, ist das Reich der Sittlichkeit; aber die Thätigkeit dieser Bewegung ist das Selbst- bewusstseyn. Als sittliches Bewusstseyn ist es die ein- fache reine Richtung auf die sittliche Wesenheit, oder die Pflicht. Keine Willkühr, und ebenso kein Kampf, keine Unentschiedenheit ist in ihm, indem das Geben und das Prüffen der Gesetze aufgegeben worden, son- dern die sittliche Wesenheit ist ihm das Unmittel- bare, Unwankende, Widerspruchslose. Es gibt da- her nicht das schlechte Schauspiel, sich in einer Col- lision von Leidenschafft und Pflicht, noch das Ko- mische, in einer Collision von Pflicht und Pflicht zu befinden, -- einer Collision, die dem Inhalte nach dasselbe ist, als die zwischen Leidenschafst und Pflicht; denn die Leidenschafft ist ebenso fähig als Pflicht vorgestellt zu werden, weil die Pflicht, wie sich das Bewusstseyn aus ihrer unmittelbarer substantieller Wesenheit in sich zurückzieht, zum formell-allge- meinen wird, in das jeder Inhalt gleich gut passt, wie sich oben ergab. Komisch aber ist die Collision
und des andern beweiſst, denn als die Bewährung; — es wird zu der negativen Bewegung oder der ewigen Nothwendigkeit des furchtbaren Schicksals, welche das göttliche, wie das menschliche Gesetz, so wie die beyden Selbstbewuſstseyn, in denen diese Mächte ihr Daseyn haben, in den Abgrund seiner Einfach- heit verschlingt, — und für uns in das absolute Fürsich- seyn des rein einzelnen Selbstbewuſstseyns übergeht.
Der Grund, von dem diese Bewegung aus — und auf dem sie vorgeht, ist das Reich der Sittlichkeit; aber die Thätigkeit dieser Bewegung ist das Selbst- bewuſstseyn. Als sittliches Bewuſstseyn ist es die ein- fache reine Richtung auf die sittliche Wesenheit, oder die Pflicht. Keine Willkühr, und ebenso kein Kampf, keine Unentschiedenheit ist in ihm, indem das Geben und das Prüffen der Gesetze aufgegeben worden, son- dern die sittliche Wesenheit ist ihm das Unmittel- bare, Unwankende, Widerspruchslose. Es gibt da- her nicht das schlechte Schauspiel, sich in einer Col- lision von Leidenschafft und Pflicht, noch das Ko- mische, in einer Collision von Pflicht und Pflicht zu befinden, — einer Collision, die dem Inhalte nach dasselbe ist, als die zwischen Leidenschafſt und Pflicht; denn die Leidenschafft ist ebenso fähig als Pflicht vorgestellt zu werden, weil die Pflicht, wie sich das Bewuſstseyn aus ihrer unmittelbarer substantieller Wesenheit in sich zurückzieht, zum formell-allge- meinen wird, in das jeder Inhalt gleich gut paſst, wie sich oben ergab. Komisch aber ist die Collision
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und des andern beweiſst, denn als die Bewährung; —
es wird zu der negativen Bewegung oder der ewigen
Nothwendigkeit des furchtbaren Schicksals, welche
das göttliche, wie das menschliche Gesetz, so wie
die beyden Selbstbewuſstseyn, in denen diese Mächte
ihr Daseyn haben, in den Abgrund seiner Einfach-
heit verschlingt, — und für uns in das absolute Fürsich-
seyn des rein einzelnen Selbstbewuſstseyns übergeht.
Der Grund, von dem diese Bewegung aus — und
auf dem sie vorgeht, ist das Reich der Sittlichkeit;
aber die Thätigkeit dieser Bewegung ist das Selbst-
bewuſstseyn. Als sittliches Bewuſstseyn ist es die ein-
fache reine Richtung auf die sittliche Wesenheit, oder
die Pflicht. Keine Willkühr, und ebenso kein Kampf,
keine Unentschiedenheit ist in ihm, indem das Geben
und das Prüffen der Gesetze aufgegeben worden, son-
dern die sittliche Wesenheit ist ihm das Unmittel-
bare, Unwankende, Widerspruchslose. Es gibt da-
her nicht das schlechte Schauspiel, sich in einer Col-
lision von Leidenschafft und Pflicht, noch das Ko-
mische, in einer Collision von Pflicht und Pflicht zu
befinden, — einer Collision, die dem Inhalte nach
dasselbe ist, als die zwischen Leidenschafſt und Pflicht;
denn die Leidenschafft ist ebenso fähig als Pflicht
vorgestellt zu werden, weil die Pflicht, wie sich das
Bewuſstseyn aus ihrer unmittelbarer substantieller
Wesenheit in sich zurückzieht, zum formell-allge-
meinen wird, in das jeder Inhalt gleich gut paſst,
wie sich oben ergab. Komisch aber ist die Collision
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/513>, abgerufen am 22.11.2024.
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