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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807.

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die nur im Worte liegt, ist hiemit die Hererzäh-
lung der Momente, die den Kreis derselben ausma-
chen; sie werden zwar unterschieden, ihr Unter-
schied aber zugleich, kein Unterschied der Sache
selbst zu seyn, ausgedrückt, und daher selbst so-
gleich wieder aufgehoben; diese Bewegung heisst Er-
klaren
. Es wird also ein Gesetz ausgesprochen, von
diesem wird sein an sich allgemeines, oder der Grund,
als die Krafft, unterschieden; aber von diesem Un-
terschiede wird gesagt, dass er keiner, sondern viel-
mehr der Grund ganz so beschaffen sey, wie das
Gesetz. Die einzelne Begebenheit des Blitzes zum
Beyspiel wird als allgemeines aufgefasst, und diss
allgemeine als das Gesetz der Electricität ausgespro-
chen: die Erklärung fasst alsdenn das Gesetz in die
Krafft zusammen, als das Wesen des Gesetzes. Diese
Krafft ist dann so beschaffen, dass wenn sie sich äu-
ssert, entgegengesetzte Electricitäten hervortreten,
die wieder ineinander verschwinden, das heisst, die
Krafft ist gerade so beschaffen, wie das Gesetz;
es
wird gesagt, dass beyde gar nicht unterschieden seyen.
Die Unterschiede sind die reine allgemeine Aeusse-
rung oder das Gesetz, und die reine Krafft; beyde
haben aber denselben Inhalt, dieselbe Beschaffenheit;
der Unterschied als Unterschied des Inhalts, d. h.
der Sache wird also auch wieder zurückgenommen.

In dieser tautologischen Bewegung beharrt, wie
sich ergibt, der Verstand bey der ruhigen Einheit
seines Gegenstandes und die Bewegung fällt nur

die nur im Worte liegt, ist hiemit die Hererzäh-
lung der Momente, die den Kreis derselben ausma-
chen; sie werden zwar unterschieden, ihr Unter-
schied aber zugleich, kein Unterschied der Sache
selbst zu seyn, ausgedrückt, und daher selbst so-
gleich wieder aufgehoben; diese Bewegung heiſst Er-
klaren
. Es wird also ein Gesetz ausgesprochen, von
diesem wird sein an sich allgemeines, oder der Grund,
als die Krafft, unterschieden; aber von diesem Un-
terschiede wird gesagt, daſs er keiner, sondern viel-
mehr der Grund ganz so beschaffen sey, wie das
Gesetz. Die einzelne Begebenheit des Blitzes zum
Beyspiel wird als allgemeines aufgefaſst, und diſs
allgemeine als das Gesetz der Electricität ausgespro-
chen: die Erklärung faſst alsdenn das Gesetz in die
Krafft zusammen, als das Wesen des Gesetzes. Diese
Krafft ist dann so beschaffen, daſs wenn sie sich äu-
ſsert, entgegengesetzte Electricitäten hervortreten,
die wieder ineinander verschwinden, das heiſst, die
Krafft ist gerade so beschaffen, wie das Gesetz;
es
wird gesagt, daſs beyde gar nicht unterschieden seyen.
Die Unterschiede sind die reine allgemeine Aeuſse-
rung oder das Gesetz, und die reine Krafft; beyde
haben aber denselben Inhalt, dieselbe Beschaffenheit;
der Unterschied als Unterschied des Inhalts, d. h.
der Sache wird also auch wieder zurückgenommen.

In dieser tautologischen Bewegung beharrt, wie
sich ergibt, der Verstand bey der ruhigen Einheit
seines Gegenstandes und die Bewegung fällt nur

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[85/0194] die nur im Worte liegt, ist hiemit die Hererzäh- lung der Momente, die den Kreis derselben ausma- chen; sie werden zwar unterschieden, ihr Unter- schied aber zugleich, kein Unterschied der Sache selbst zu seyn, ausgedrückt, und daher selbst so- gleich wieder aufgehoben; diese Bewegung heiſst Er- klaren. Es wird also ein Gesetz ausgesprochen, von diesem wird sein an sich allgemeines, oder der Grund, als die Krafft, unterschieden; aber von diesem Un- terschiede wird gesagt, daſs er keiner, sondern viel- mehr der Grund ganz so beschaffen sey, wie das Gesetz. Die einzelne Begebenheit des Blitzes zum Beyspiel wird als allgemeines aufgefaſst, und diſs allgemeine als das Gesetz der Electricität ausgespro- chen: die Erklärung faſst alsdenn das Gesetz in die Krafft zusammen, als das Wesen des Gesetzes. Diese Krafft ist dann so beschaffen, daſs wenn sie sich äu- ſsert, entgegengesetzte Electricitäten hervortreten, die wieder ineinander verschwinden, das heiſst, die Krafft ist gerade so beschaffen, wie das Gesetz; es wird gesagt, daſs beyde gar nicht unterschieden seyen. Die Unterschiede sind die reine allgemeine Aeuſse- rung oder das Gesetz, und die reine Krafft; beyde haben aber denselben Inhalt, dieselbe Beschaffenheit; der Unterschied als Unterschied des Inhalts, d. h. der Sache wird also auch wieder zurückgenommen. In dieser tautologischen Bewegung beharrt, wie sich ergibt, der Verstand bey der ruhigen Einheit seines Gegenstandes und die Bewegung fällt nur

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/194>, abgerufen am 27.11.2024.