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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
durch sie werden nur einzelne Eigenschaften oder
Momente aufgefaßt; denn ihr Product muß das enthal-
ten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Ein-
zelnheit ihrer Producte, und der Einzelnheit des Begriffs,
ist, daß in jenen das Einzelne als Inhalt, und das
Allgemeine als Form von einander verschieden sind; --
weil eben jener nicht als die absolute Form, als der
Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der
Form ist. -- Diese nähere Betrachtung aber zeigt das
Abstracte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts, und
der abstracten Allgemeinheit, somit als Concretes,
als das Gegentheil dessen, was es seyn will.

Das Besondere ist aus demselben Grunde, weil
es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch Einzel-
nes
, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte
Allgemeine ist, ist es eben so sehr ein Besonderes. Wenn
an dieser abstracten Bestimmtheit fest gehalten wird, so
hat der Begriff die drey besondern Bestimmungen, das
Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin
nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des
Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit
als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich
ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraction,
die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgülti-
ges Moment, neben die andern gestellt und gezählt
werden.

Wenn die Einzelnheit als eine der besondern
Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Beson-
derheit die Totalität, welche alle in sich begreift;
als diese Totalität eben ist sie das Concrete derselben,
oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Concrete aber
auch nach der vorhin bemerkten Seite, als bestimmte
Allgemeinheit
; so ist sie als die unmittelbare

Ein-

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
durch ſie werden nur einzelne Eigenſchaften oder
Momente aufgefaßt; denn ihr Product muß das enthal-
ten, was ſie ſelbſt iſt. Der Unterſchied aber dieſer Ein-
zelnheit ihrer Producte, und der Einzelnheit des Begriffs,
iſt, daß in jenen das Einzelne als Inhalt, und das
Allgemeine als Form von einander verſchieden ſind; —
weil eben jener nicht als die abſolute Form, als der
Begriff ſelbſt, oder dieſe nicht als die Totalitaͤt der
Form iſt. — Dieſe naͤhere Betrachtung aber zeigt das
Abſtracte ſelbſt als Einheit des einzelnen Inhalts, und
der abſtracten Allgemeinheit, ſomit als Concretes,
als das Gegentheil deſſen, was es ſeyn will.

Das Beſondere iſt aus demſelben Grunde, weil
es nur das beſtimmte Allgemeine iſt, auch Einzel-
nes
, und umgekehrt, weil das Einzelne das beſtimmte
Allgemeine iſt, iſt es eben ſo ſehr ein Beſonderes. Wenn
an dieſer abſtracten Beſtimmtheit feſt gehalten wird, ſo
hat der Begriff die drey beſondern Beſtimmungen, das
Allgemeine, Beſondere und Einzelne; nachdem vorhin
nur das Allgemeine und Beſondere als die Arten des
Beſondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit
als die Ruͤckkehr des Begriffs als des Negativen in ſich
iſt, ſo kann dieſe Ruͤckkehr ſelbſt von der Abſtraction,
die darin eigentlich aufgehoben iſt, als ein gleichguͤlti-
ges Moment, neben die andern geſtellt und gezaͤhlt
werden.

Wenn die Einzelnheit als eine der beſondern
Begriffsbeſtimmungen aufgefuͤhrt wird, ſo iſt die Beſon-
derheit die Totalitaͤt, welche alle in ſich begreift;
als dieſe Totalitaͤt eben iſt ſie das Concrete derſelben,
oder die Einzelnheit ſelbſt. Sie iſt das Concrete aber
auch nach der vorhin bemerkten Seite, als beſtimmte
Allgemeinheit
; ſo iſt ſie als die unmittelbare

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[66/0084] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. durch ſie werden nur einzelne Eigenſchaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Product muß das enthal- ten, was ſie ſelbſt iſt. Der Unterſchied aber dieſer Ein- zelnheit ihrer Producte, und der Einzelnheit des Begriffs, iſt, daß in jenen das Einzelne als Inhalt, und das Allgemeine als Form von einander verſchieden ſind; — weil eben jener nicht als die abſolute Form, als der Begriff ſelbſt, oder dieſe nicht als die Totalitaͤt der Form iſt. — Dieſe naͤhere Betrachtung aber zeigt das Abſtracte ſelbſt als Einheit des einzelnen Inhalts, und der abſtracten Allgemeinheit, ſomit als Concretes, als das Gegentheil deſſen, was es ſeyn will. Das Beſondere iſt aus demſelben Grunde, weil es nur das beſtimmte Allgemeine iſt, auch Einzel- nes, und umgekehrt, weil das Einzelne das beſtimmte Allgemeine iſt, iſt es eben ſo ſehr ein Beſonderes. Wenn an dieſer abſtracten Beſtimmtheit feſt gehalten wird, ſo hat der Begriff die drey beſondern Beſtimmungen, das Allgemeine, Beſondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Beſondere als die Arten des Beſondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Ruͤckkehr des Begriffs als des Negativen in ſich iſt, ſo kann dieſe Ruͤckkehr ſelbſt von der Abſtraction, die darin eigentlich aufgehoben iſt, als ein gleichguͤlti- ges Moment, neben die andern geſtellt und gezaͤhlt werden. Wenn die Einzelnheit als eine der beſondern Begriffsbeſtimmungen aufgefuͤhrt wird, ſo iſt die Beſon- derheit die Totalitaͤt, welche alle in ſich begreift; als dieſe Totalitaͤt eben iſt ſie das Concrete derſelben, oder die Einzelnheit ſelbſt. Sie iſt das Concrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite, als beſtimmte Allgemeinheit; ſo iſt ſie als die unmittelbare Ein-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/84>, abgerufen am 01.05.2024.