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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Abschnitt. Idee.
zum Andersseyn zur Realität, wodurch er Idee wird,
übergegangen. Die Synthesis, die im Lehrsatze enthal-
ten ist, hat somit nicht mehr die Form des Begriffs zu
ihrer Rechtfertigung; sie ist eine Verknüpfung als von
Verschiedenen; die noch nicht damit gesetzte Einheit
ist daher erst aufzuzeigen, das Beweisen wird also hier
diesem Erkennen selbst nothwendig.

Zunächst bietet sich hiebey nun die Schwierigkeit
dar, bestimmt zu unterscheiden, welche von den Be-
stimmungen des Gegenstandes in die Defi-
nitionen
aufgenommen werden können, oder aber in
die Lehrsätze zu verweisen sind. Es kann hierüber
kein Princip vorhanden seyn; ein solches scheint etwa
darin zu liegen, daß das was einem Gegenstande unmit-
telbar zukomme, der Definition angehöre, von dem übri-
gen aber als einem vermittelten die Vermittlung erst
aufzuzeigen sey. Allein der Inhalt der Definition ist
ein bestimmter überhaupt, und dadurch selbst wesentlich
ein vermittelter; er hat nur eine subjective Unmit-
telbarkeit, das heißt, das Subject macht einen willkühr-
lichen Anfang, und läßt einen Gegenstand als Voraus-
setzung gelten. Indem diß nun ein in sich concreter Gegen-
stand überhaupt ist, und auch eingetheilt werden muß,
so ergibt sich eine Menge von Bestimmungen, welche ih-
rer Natur nach vermittelte sind, und nicht durch ein
Princip, sondern nur nach subjectiver Bestimmung als
unmittelbare und unerwiesene angenommen werden. --
Auch bey Euklid, welcher von jeher als der Meister
in dieser synthetischen Art des Erkennens mit Recht an-
erkannt worden, findet sich unter dem Namen eines
Axioms eine Voraussetzung über die Parallel-
Linien
, welche man für des Beweises bedürftig ge-
halten, und den Mangel auf verschiedene Weise zu er-
gänzen versucht hat. In manchen andern Lehrsätzen hat

man

III. Abſchnitt. Idee.
zum Andersſeyn zur Realitaͤt, wodurch er Idee wird,
uͤbergegangen. Die Syntheſis, die im Lehrſatze enthal-
ten iſt, hat ſomit nicht mehr die Form des Begriffs zu
ihrer Rechtfertigung; ſie iſt eine Verknuͤpfung als von
Verſchiedenen; die noch nicht damit geſetzte Einheit
iſt daher erſt aufzuzeigen, das Beweiſen wird alſo hier
dieſem Erkennen ſelbſt nothwendig.

Zunaͤchſt bietet ſich hiebey nun die Schwierigkeit
dar, beſtimmt zu unterſcheiden, welche von den Be-
ſtimmungen des Gegenſtandes in die Defi-
nitionen
aufgenommen werden koͤnnen, oder aber in
die Lehrſaͤtze zu verweiſen ſind. Es kann hieruͤber
kein Princip vorhanden ſeyn; ein ſolches ſcheint etwa
darin zu liegen, daß das was einem Gegenſtande unmit-
telbar zukomme, der Definition angehoͤre, von dem uͤbri-
gen aber als einem vermittelten die Vermittlung erſt
aufzuzeigen ſey. Allein der Inhalt der Definition iſt
ein beſtimmter uͤberhaupt, und dadurch ſelbſt weſentlich
ein vermittelter; er hat nur eine ſubjective Unmit-
telbarkeit, das heißt, das Subject macht einen willkuͤhr-
lichen Anfang, und laͤßt einen Gegenſtand als Voraus-
ſetzung gelten. Indem diß nun ein in ſich concreter Gegen-
ſtand uͤberhaupt iſt, und auch eingetheilt werden muß,
ſo ergibt ſich eine Menge von Beſtimmungen, welche ih-
rer Natur nach vermittelte ſind, und nicht durch ein
Princip, ſondern nur nach ſubjectiver Beſtimmung als
unmittelbare und unerwieſene angenommen werden. —
Auch bey Euklid, welcher von jeher als der Meiſter
in dieſer ſynthetiſchen Art des Erkennens mit Recht an-
erkannt worden, findet ſich unter dem Namen eines
Axioms eine Vorausſetzung uͤber die Parallel-
Linien
, welche man fuͤr des Beweiſes beduͤrftig ge-
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gaͤnzen verſucht hat. In manchen andern Lehrſaͤtzen hat

man
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[346/0364] III. Abſchnitt. Idee. zum Andersſeyn zur Realitaͤt, wodurch er Idee wird, uͤbergegangen. Die Syntheſis, die im Lehrſatze enthal- ten iſt, hat ſomit nicht mehr die Form des Begriffs zu ihrer Rechtfertigung; ſie iſt eine Verknuͤpfung als von Verſchiedenen; die noch nicht damit geſetzte Einheit iſt daher erſt aufzuzeigen, das Beweiſen wird alſo hier dieſem Erkennen ſelbſt nothwendig. Zunaͤchſt bietet ſich hiebey nun die Schwierigkeit dar, beſtimmt zu unterſcheiden, welche von den Be- ſtimmungen des Gegenſtandes in die Defi- nitionen aufgenommen werden koͤnnen, oder aber in die Lehrſaͤtze zu verweiſen ſind. Es kann hieruͤber kein Princip vorhanden ſeyn; ein ſolches ſcheint etwa darin zu liegen, daß das was einem Gegenſtande unmit- telbar zukomme, der Definition angehoͤre, von dem uͤbri- gen aber als einem vermittelten die Vermittlung erſt aufzuzeigen ſey. Allein der Inhalt der Definition iſt ein beſtimmter uͤberhaupt, und dadurch ſelbſt weſentlich ein vermittelter; er hat nur eine ſubjective Unmit- telbarkeit, das heißt, das Subject macht einen willkuͤhr- lichen Anfang, und laͤßt einen Gegenſtand als Voraus- ſetzung gelten. Indem diß nun ein in ſich concreter Gegen- ſtand uͤberhaupt iſt, und auch eingetheilt werden muß, ſo ergibt ſich eine Menge von Beſtimmungen, welche ih- rer Natur nach vermittelte ſind, und nicht durch ein Princip, ſondern nur nach ſubjectiver Beſtimmung als unmittelbare und unerwieſene angenommen werden. — Auch bey Euklid, welcher von jeher als der Meiſter in dieſer ſynthetiſchen Art des Erkennens mit Recht an- erkannt worden, findet ſich unter dem Namen eines Axioms eine Vorausſetzung uͤber die Parallel- Linien, welche man fuͤr des Beweiſes beduͤrftig ge- halten, und den Mangel auf verſchiedene Weiſe zu er- gaͤnzen verſucht hat. In manchen andern Lehrſaͤtzen hat man

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/364>, abgerufen am 17.05.2024.