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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Kapitel. Der Schluß.

Was hiemit überhaupt als das Vermittelte
erscheint, ist die Allgemeinheit des A mit der
Einzelnheit. Das Vermittelnde aber ist die-
ses A, welches die allgemeine Sphäre seiner Be-
sonderungen und ein als einzelnes bestimmtes ist.
Was die Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die
Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten, ist so-
mit im disjunctiven Schlusse gesetzt, der aus diesem
Grunde ebensosehr kein Schluß mehr ist. Die Mitte,
welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist,
enthält nemlich selbst die beyden Extreme in ihrer voll-
ständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede
von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztseyn, dem kei-
ne eigenthümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr
zukommt.

Diß noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypo-
thetischen Schluß betrachtet, so war in ihm eine sub-
stantielle Identität
, als das innre Band der
Nothwendigkeit, und eine davon unterschiedene nega-
tive Einheit
-- nemlich die Thätigkeit oder die Form,
welche ein Daseyn in ein anderes übersetzte, -- vorhan-
den. Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Be-
stimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A
als Gattung und als vollkommen Bestimmtes;
durch diese Einheit ist jener vorher innre Inhalt auch
gesetzt, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form
ist nicht die äusserliche negative Einheit gegen ein gleich-
gültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen
Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist
in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der ein-
fachen Identität des Begriffes gesetzt.

Dadurch hat sich nun der Formalismus des
Schliessens
, hiemit die Subjectivität des Schlusses

und
III. Kapitel. Der Schluß.

Was hiemit uͤberhaupt als das Vermittelte
erſcheint, iſt die Allgemeinheit des A mit der
Einzelnheit. Das Vermittelnde aber iſt die-
ſes A, welches die allgemeine Sphaͤre ſeiner Be-
ſonderungen und ein als einzelnes beſtimmtes iſt.
Was die Wahrheit des hypothetiſchen Schluſſes iſt, die
Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten, iſt ſo-
mit im disjunctiven Schluſſe geſetzt, der aus dieſem
Grunde ebenſoſehr kein Schluß mehr iſt. Die Mitte,
welche in ihm als die Totalitaͤt des Begriffes geſetzt iſt,
enthaͤlt nemlich ſelbſt die beyden Extreme in ihrer voll-
ſtaͤndigen Beſtimmtheit. Die Extreme, im Unterſchiede
von dieſer Mitte, ſind nur als ein Geſetztſeyn, dem kei-
ne eigenthuͤmliche Beſtimmtheit gegen die Mitte mehr
zukommt.

Diß noch in beſtimmterer Ruͤckſicht auf den hypo-
thetiſchen Schluß betrachtet, ſo war in ihm eine ſub-
ſtantielle Identitaͤt
, als das innre Band der
Nothwendigkeit, und eine davon unterſchiedene nega-
tive Einheit
— nemlich die Thaͤtigkeit oder die Form,
welche ein Daſeyn in ein anderes uͤberſetzte, — vorhan-
den. Der disjunktive Schluß iſt uͤberhaupt in der Be-
ſtimmung der Allgemeinheit, ſeine Mitte iſt das A
als Gattung und als vollkommen Beſtimmtes;
durch dieſe Einheit iſt jener vorher innre Inhalt auch
geſetzt, und umgekehrt das Geſetztſeyn oder die Form
iſt nicht die aͤuſſerliche negative Einheit gegen ein gleich-
guͤltiges Daſeyn, ſondern identiſch mit jenem gediegenen
Inhalte. Die ganze Formbeſtimmung des Begriffs iſt
in ihrem beſtimmten Unterſchied und zugleich in der ein-
fachen Identitaͤt des Begriffes geſetzt.

Dadurch hat ſich nun der Formalismus des
Schlieſſens
, hiemit die Subjectivitaͤt des Schluſſes

und
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[189/0207] III. Kapitel. Der Schluß. Was hiemit uͤberhaupt als das Vermittelte erſcheint, iſt die Allgemeinheit des A mit der Einzelnheit. Das Vermittelnde aber iſt die- ſes A, welches die allgemeine Sphaͤre ſeiner Be- ſonderungen und ein als einzelnes beſtimmtes iſt. Was die Wahrheit des hypothetiſchen Schluſſes iſt, die Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten, iſt ſo- mit im disjunctiven Schluſſe geſetzt, der aus dieſem Grunde ebenſoſehr kein Schluß mehr iſt. Die Mitte, welche in ihm als die Totalitaͤt des Begriffes geſetzt iſt, enthaͤlt nemlich ſelbſt die beyden Extreme in ihrer voll- ſtaͤndigen Beſtimmtheit. Die Extreme, im Unterſchiede von dieſer Mitte, ſind nur als ein Geſetztſeyn, dem kei- ne eigenthuͤmliche Beſtimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt. Diß noch in beſtimmterer Ruͤckſicht auf den hypo- thetiſchen Schluß betrachtet, ſo war in ihm eine ſub- ſtantielle Identitaͤt, als das innre Band der Nothwendigkeit, und eine davon unterſchiedene nega- tive Einheit — nemlich die Thaͤtigkeit oder die Form, welche ein Daſeyn in ein anderes uͤberſetzte, — vorhan- den. Der disjunktive Schluß iſt uͤberhaupt in der Be- ſtimmung der Allgemeinheit, ſeine Mitte iſt das A als Gattung und als vollkommen Beſtimmtes; durch dieſe Einheit iſt jener vorher innre Inhalt auch geſetzt, und umgekehrt das Geſetztſeyn oder die Form iſt nicht die aͤuſſerliche negative Einheit gegen ein gleich- guͤltiges Daſeyn, ſondern identiſch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbeſtimmung des Begriffs iſt in ihrem beſtimmten Unterſchied und zugleich in der ein- fachen Identitaͤt des Begriffes geſetzt. Dadurch hat ſich nun der Formalismus des Schlieſſens, hiemit die Subjectivitaͤt des Schluſſes und

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/207>, abgerufen am 06.05.2024.