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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
dis junctiven Glieder gegen einander ergibt sich also hie-
durch. Sie reducirt sich auf den Unterschied des Be-
griffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungirt, und
in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart.
Uebrigens kommt die Art hier nur in Betracht, nach
ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der Ge-
stalt
, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige
Realität getreten ist; diese fällt allerdings in dem
einfachen Princip der Gattung weg; aber die wesent-
liche
Unterscheidung muß Moment des Begriffs seyn.
In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die
eigene Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst
seine Disjunction gesetzt, dasjenige, was sich beym
Begriff, als seine an- und- fürsichseyende Bestimmung,
als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben
hat. -- Weil er nun das Allgemeine, die positive eben-
sosehr wie die negative Totalität der Besondern ist, so
ist er selbst ebendadurch auch unmittelbar eines sei-
ner disjunctiven Glieder
; das andere aber
ist diese Allgemeinheit in ihre Besonderheit aufge-
löst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, als Bestimmt-
heit
; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die
Totalität darstellt. -- Wenn die Disjunction einer Gat-
tung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist
diß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des
Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen
ist. -- Die Farbe ist entweder violett, indigoblau,
hellblau, grün, gelb, orange, oder roth; -- solcher
Disjunction ist ihre, auch empirische Vermischung und
Unreinheit sogleich anzusehen; sie ist von dieser Seite
für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn
die Farbe als die concrete Einheit von Hell und
Dunkel begriffen worden, so hat diese Gattung die
Bestimmtheit an ihr, welche das Princip ihrer
Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muß

die

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
dis junctiven Glieder gegen einander ergibt ſich alſo hie-
durch. Sie reducirt ſich auf den Unterſchied des Be-
griffes, denn es iſt nur dieſer, der ſich disjungirt, und
in ſeiner Beſtimmung ſeine negative Einheit offenbart.
Uebrigens kommt die Art hier nur in Betracht, nach
ihrer einfachen Begriffsbeſtimmtheit, nicht nach der Ge-
ſtalt
, wie ſie aus der Idee in weitere ſelbſtſtaͤndige
Realitaͤt getreten iſt; dieſe faͤllt allerdings in dem
einfachen Princip der Gattung weg; aber die weſent-
liche
Unterſcheidung muß Moment des Begriffs ſeyn.
In dem hier betrachteten Urtheil iſt eigentlich durch die
eigene Fortbeſtimmung des Begriffs nunmehr ſelbſt
ſeine Disjunction geſetzt, dasjenige, was ſich beym
Begriff, als ſeine an- und- fuͤrſichſeyende Beſtimmung,
als ſeine Unterſcheidung in beſtimmte Begriffe ergeben
hat. — Weil er nun das Allgemeine, die poſitive eben-
ſoſehr wie die negative Totalitaͤt der Beſondern iſt, ſo
iſt er ſelbſt ebendadurch auch unmittelbar eines ſei-
ner disjunctiven Glieder
; das andere aber
iſt dieſe Allgemeinheit in ihre Beſonderheit aufge-
loͤſt, oder die Beſtimmtheit des Begriffs, als Beſtimmt-
heit
; in welcher eben die Allgemeinheit ſich als die
Totalitaͤt darſtellt. — Wenn die Disjunction einer Gat-
tung in Arten noch nicht dieſe Form erreicht hat, ſo iſt
diß ein Beweis, daß ſie ſich nicht zur Beſtimmtheit des
Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen
iſt. — Die Farbe iſt entweder violett, indigoblau,
hellblau, gruͤn, gelb, orange, oder roth; — ſolcher
Disjunction iſt ihre, auch empiriſche Vermiſchung und
Unreinheit ſogleich anzuſehen; ſie iſt von dieſer Seite
fuͤr ſich betrachtet, ſchon barbariſch zu nennen. Wenn
die Farbe als die concrete Einheit von Hell und
Dunkel begriffen worden, ſo hat dieſe Gattung die
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[120/0138] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. dis junctiven Glieder gegen einander ergibt ſich alſo hie- durch. Sie reducirt ſich auf den Unterſchied des Be- griffes, denn es iſt nur dieſer, der ſich disjungirt, und in ſeiner Beſtimmung ſeine negative Einheit offenbart. Uebrigens kommt die Art hier nur in Betracht, nach ihrer einfachen Begriffsbeſtimmtheit, nicht nach der Ge- ſtalt, wie ſie aus der Idee in weitere ſelbſtſtaͤndige Realitaͤt getreten iſt; dieſe faͤllt allerdings in dem einfachen Princip der Gattung weg; aber die weſent- liche Unterſcheidung muß Moment des Begriffs ſeyn. In dem hier betrachteten Urtheil iſt eigentlich durch die eigene Fortbeſtimmung des Begriffs nunmehr ſelbſt ſeine Disjunction geſetzt, dasjenige, was ſich beym Begriff, als ſeine an- und- fuͤrſichſeyende Beſtimmung, als ſeine Unterſcheidung in beſtimmte Begriffe ergeben hat. — Weil er nun das Allgemeine, die poſitive eben- ſoſehr wie die negative Totalitaͤt der Beſondern iſt, ſo iſt er ſelbſt ebendadurch auch unmittelbar eines ſei- ner disjunctiven Glieder; das andere aber iſt dieſe Allgemeinheit in ihre Beſonderheit aufge- loͤſt, oder die Beſtimmtheit des Begriffs, als Beſtimmt- heit; in welcher eben die Allgemeinheit ſich als die Totalitaͤt darſtellt. — Wenn die Disjunction einer Gat- tung in Arten noch nicht dieſe Form erreicht hat, ſo iſt diß ein Beweis, daß ſie ſich nicht zur Beſtimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen iſt. — Die Farbe iſt entweder violett, indigoblau, hellblau, gruͤn, gelb, orange, oder roth; — ſolcher Disjunction iſt ihre, auch empiriſche Vermiſchung und Unreinheit ſogleich anzuſehen; ſie iſt von dieſer Seite fuͤr ſich betrachtet, ſchon barbariſch zu nennen. Wenn die Farbe als die concrete Einheit von Hell und Dunkel begriffen worden, ſo hat dieſe Gattung die Beſtimmtheit an ihr, welche das Princip ihrer Beſonderung in Arten ausmacht. Von dieſen aber muß die

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/138>, abgerufen am 22.11.2024.