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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
einfaches Princip des Unterschieds immanent in sich
hat, wodurch die Arten bestimmt und bezogen sind.
Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede
an irgend einer Zufälligkeit, die ein äusserliches Princip,
oder daher nicht ihr Princip, somit auch nicht die im-
manente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum
nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezo-
gen. -- Durch die Beziehung ihrer Bestimmtheit ma-
chen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädicats
aus. -- Die sogenannten conträren und contra-
dictorischen
Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre
Stelle finden; denn im disjunctiven Urtheile ist der we-
sentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin
auch zugleich ihre Wahrheit, daß nämlich das Conträre
und Contradictorische selbst eben so wohl conträr als con-
tradictorisch unterschieden ist. Conträr sind die Arten,
insofern sie nur verschieden sind, nemlich durch die
Gattung als ihre objective Natur haben sie ein an- und-
fürsichseyendes Bestehen; contradictorisch, insofern
sie sich ausschliessen. Jede dieser Bestimmungen für sich
ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im Entweder
Oder
des disjunctiven Urtheils ist ihre Einheit als
ihre Wahrheit gesetzt, nach welche jenes selbstständiges
Bestehen als concrete Allgemeinheit selbst auch
das Princip der negativen Einheit ist, wodurch sie
sich gegenseitig ausschliessen.

Durch die so eben aufgezeigte Identität des Sub-
jects und Prädicats nach der negativen Einheit ist die
Gattung im disjunctiven Urtheile als die nächste be-
stimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen
blossen Quantitätsunterschied von Mehr oder Weni-
ger
Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine un-
ter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hier-
nach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist.

In-

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
einfaches Princip des Unterſchieds immanent in ſich
hat, wodurch die Arten beſtimmt und bezogen ſind.
Die empiriſchen Arten dagegen haben ihre Unterſchiede
an irgend einer Zufaͤlligkeit, die ein aͤuſſerliches Princip,
oder daher nicht ihr Princip, ſomit auch nicht die im-
manente Beſtimmtheit der Gattung iſt; ſie ſind darum
nach ihrer Beſtimmtheit auch nicht auf einander bezo-
gen. — Durch die Beziehung ihrer Beſtimmtheit ma-
chen die Arten aber die Allgemeinheit des Praͤdicats
aus. — Die ſogenannten contraͤren und contra-
dictoriſchen
Begriffe ſollten hier eigentlich erſt ihre
Stelle finden; denn im disjunctiven Urtheile iſt der we-
ſentliche Begriffsunterſchied geſetzt; aber ſie haben darin
auch zugleich ihre Wahrheit, daß naͤmlich das Contraͤre
und Contradictoriſche ſelbſt eben ſo wohl contraͤr als con-
tradictoriſch unterſchieden iſt. Contraͤr ſind die Arten,
inſofern ſie nur verſchieden ſind, nemlich durch die
Gattung als ihre objective Natur haben ſie ein an- und-
fuͤrſichſeyendes Beſtehen; contradictoriſch, inſofern
ſie ſich ausſchlieſſen. Jede dieſer Beſtimmungen fuͤr ſich
iſt aber einſeitig und ohne Wahrheit; im Entweder
Oder
des disjunctiven Urtheils iſt ihre Einheit als
ihre Wahrheit geſetzt, nach welche jenes ſelbſtſtaͤndiges
Beſtehen als concrete Allgemeinheit ſelbſt auch
das Princip der negativen Einheit iſt, wodurch ſie
ſich gegenſeitig ausſchlieſſen.

Durch die ſo eben aufgezeigte Identitaͤt des Sub-
jects und Praͤdicats nach der negativen Einheit iſt die
Gattung im disjunctiven Urtheile als die naͤchſte be-
ſtimmt. Dieſer Ausdruck deutet zunaͤchſt auf einen
bloſſen Quantitaͤtsunterſchied von Mehr oder Weni-
ger
Beſtimmungen, die ein Allgemeines gegen eine un-
ter ihm ſtehende Beſonderheit enthalte. Es bleibt hier-
nach zufaͤllig, was eigentlich die naͤchſte Gattung iſt.

In-
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[118/0136] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. einfaches Princip des Unterſchieds immanent in ſich hat, wodurch die Arten beſtimmt und bezogen ſind. Die empiriſchen Arten dagegen haben ihre Unterſchiede an irgend einer Zufaͤlligkeit, die ein aͤuſſerliches Princip, oder daher nicht ihr Princip, ſomit auch nicht die im- manente Beſtimmtheit der Gattung iſt; ſie ſind darum nach ihrer Beſtimmtheit auch nicht auf einander bezo- gen. — Durch die Beziehung ihrer Beſtimmtheit ma- chen die Arten aber die Allgemeinheit des Praͤdicats aus. — Die ſogenannten contraͤren und contra- dictoriſchen Begriffe ſollten hier eigentlich erſt ihre Stelle finden; denn im disjunctiven Urtheile iſt der we- ſentliche Begriffsunterſchied geſetzt; aber ſie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, daß naͤmlich das Contraͤre und Contradictoriſche ſelbſt eben ſo wohl contraͤr als con- tradictoriſch unterſchieden iſt. Contraͤr ſind die Arten, inſofern ſie nur verſchieden ſind, nemlich durch die Gattung als ihre objective Natur haben ſie ein an- und- fuͤrſichſeyendes Beſtehen; contradictoriſch, inſofern ſie ſich ausſchlieſſen. Jede dieſer Beſtimmungen fuͤr ſich iſt aber einſeitig und ohne Wahrheit; im Entweder Oder des disjunctiven Urtheils iſt ihre Einheit als ihre Wahrheit geſetzt, nach welche jenes ſelbſtſtaͤndiges Beſtehen als concrete Allgemeinheit ſelbſt auch das Princip der negativen Einheit iſt, wodurch ſie ſich gegenſeitig ausſchlieſſen. Durch die ſo eben aufgezeigte Identitaͤt des Sub- jects und Praͤdicats nach der negativen Einheit iſt die Gattung im disjunctiven Urtheile als die naͤchſte be- ſtimmt. Dieſer Ausdruck deutet zunaͤchſt auf einen bloſſen Quantitaͤtsunterſchied von Mehr oder Weni- ger Beſtimmungen, die ein Allgemeines gegen eine un- ter ihm ſtehende Beſonderheit enthalte. Es bleibt hier- nach zufaͤllig, was eigentlich die naͤchſte Gattung iſt. In-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/136>, abgerufen am 25.11.2024.