Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Zweytes Buch. I. Abschnitt. cher Nothwendigkeit dar, und haben als unmittelbare Be-hauptungen wenigstens gleiches Recht. Der eine erfo- derte dadurch einen Beweis gegen den andern, und die- sen Behauptungen könnte daher nicht mehr der Charakter von unmittelbar wahren und unwidersprechlichen Sätzen des Denkens zukommen. Die Reflexionsbestimmungen dagegen sind nicht von Einestheils ist diese Form von Sätzen etwas über- haben.
Zweytes Buch. I. Abſchnitt. cher Nothwendigkeit dar, und haben als unmittelbare Be-hauptungen wenigſtens gleiches Recht. Der eine erfo- derte dadurch einen Beweis gegen den andern, und die- ſen Behauptungen koͤnnte daher nicht mehr der Charakter von unmittelbar wahren und unwiderſprechlichen Saͤtzen des Denkens zukommen. Die Reflexionsbeſtimmungen dagegen ſind nicht von Einestheils iſt dieſe Form von Saͤtzen etwas uͤber- haben.
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Zweytes Buch. I. Abſchnitt.
cher Nothwendigkeit dar, und haben als unmittelbare Be-
hauptungen wenigſtens gleiches Recht. Der eine erfo-
derte dadurch einen Beweis gegen den andern, und die-
ſen Behauptungen koͤnnte daher nicht mehr der Charakter
von unmittelbar wahren und unwiderſprechlichen Saͤtzen
des Denkens zukommen.
Die Reflexionsbeſtimmungen dagegen ſind nicht von
qualitativer Art. Sie ſind ſich auf ſich beziehende und
damit der Beſtimmtheit gegen Anderes zugleich entnom-
mene Beſtimmungen. Ferner indem es Beſtimmtheiten
ſind, welche Beziehungen an ſich ſelbſt ſind, ſo ent-
halten ſie inſofern die Form des Satzes ſchon in ſich.
Denn der Satz unterſcheidet ſich vom Urtheil vornemlich
dadurch, daß in jenem der Inhalt die Beziehung
ſelbſt ausmacht, oder daß er eine beſtimmte Bezie-
hung iſt. Das Urtheil dagegen verlegt den Inhalt in
das Praͤdicat, als eine allgemeine Beſtimmtheit, die fuͤr
ſich und von ihrer Beziehung, der einfachen Copula, un-
terſchieden iſt. Wenn ein Satz in ein Urtheil verwandelt
werden ſoll, ſo wird der beſtimmte Inhalt, wenn er z.
B. in einem Zeitworte liegt, in ein Particip verwandelt,
um auf dieſe Art die Beſtimmung ſelbſt und ihre Bezie-
hung auf ein Subject zu trennen. Den Reflexionsbe-
ſtimmungen dagegen als in ſich reflectirtem Geſetztſeyn
liegt die Form des Satzes ſelbſt nahe. — Allein indem
ſie als allgemeine Denkgeſetze ausgeſprochen wer-
den, ſo beduͤrfen ſie noch eines Subjects ihrer Bezie-
hung, und diß Subject iſt: Alles; oder ein A, was
eben ſo viel als Alles und Jedes Seyn bedeutet.
Einestheils iſt dieſe Form von Saͤtzen etwas uͤber-
fluͤſſiges; die Reflexionsbeſtimmungen ſind an und fuͤr
ſich zu betrachten. Ferner haben dieſe Saͤtze die ſchiefe
Seite, das Seyn, Alles Etwas, zum Subjecte zu
haben.
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