Diß bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat, ist somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich entgegengesetzt der Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Existenz hat. Diese Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflectirte, nemlich der in sich zu- rükgegangene Grund; aber in der Erscheinung ist nun diese einfache Unmittelbarkeit von der reflectirten unter- schieden, welche im Dinge erst sich zu trennen anfingen. Das existirende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegen- satz geworden; das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem andern Gesetztseyn. -- Zweytens ist diese re- flectirte Unmittelbarkeit selbst bestimmt als das Gesetzt- seyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit der Existenz. Diß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und wahr- haft Positive. Der deutsche Ausdruck Gesetz ent- hält diese Bestimmung gleichfalls. In diesem Gesetztseyn liegt die wesentliche Beziehung der beyden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält; sie sind ver- schiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und sind diß als die Reflexion des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden Inhalts. Als wesentliche Verschieden- heit, sind die Verschiedenen einfache sich auf sich bezie- hende Inhaltsbestimmungen. Aber eben so sehr ist keine für sich unmittelbar, sondern jede ist wesentlich Ge- setztseyn, oder ist nur, insofern die andere ist.
Drittens Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt. Das Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich; so steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare dem in- sichreflectirten gegenüber, und sie sind nach dieser Form unterschieden. Aber die Reflexion der Er- scheinung, wodurch dieser Unterschied ist, ist auch die
wesent-
Zweytes Buch. II.Abſchnitt.
Diß bleibende Beſtehen, welches die Erſcheinung im Geſetze hat, iſt ſomit, wie es ſich beſtimmt hat, erſtlich entgegengeſetzt der Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Exiſtenz hat. Dieſe Unmittelbarkeit iſt zwar an ſich die reflectirte, nemlich der in ſich zu- ruͤkgegangene Grund; aber in der Erſcheinung iſt nun dieſe einfache Unmittelbarkeit von der reflectirten unter- ſchieden, welche im Dinge erſt ſich zu trennen anfingen. Das exiſtirende Ding iſt in ſeiner Aufloͤſung dieſer Gegen- ſatz geworden; das Poſitive ſeiner Aufloͤſung iſt jene Identitaͤt des Erſcheinenden als Geſetztſeyns mit ſich in ſeinem andern Geſetztſeyn. — Zweytens iſt dieſe re- flectirte Unmittelbarkeit ſelbſt beſtimmt als das Geſetzt- ſeyn, gegen die ſeyende Unmittelbarkeit der Exiſtenz. Diß Geſetztſeyn iſt nunmehr das Weſentliche, und wahr- haft Poſitive. Der deutſche Ausdruck Geſetz ent- haͤlt dieſe Beſtimmung gleichfalls. In dieſem Geſetztſeyn liegt die weſentliche Beziehung der beyden Seiten des Unterſchiedes, die das Geſetz enthaͤlt; ſie ſind ver- ſchiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und ſind diß als die Reflexion des der Erſcheinung angehoͤrigen, verſchwindenden Inhalts. Als weſentliche Verſchieden- heit, ſind die Verſchiedenen einfache ſich auf ſich bezie- hende Inhaltsbeſtimmungen. Aber eben ſo ſehr iſt keine fuͤr ſich unmittelbar, ſondern jede iſt weſentlich Ge- ſetztſeyn, oder iſt nur, inſofern die andere iſt.
Drittens Erſcheinung und Geſetz haben einen und denſelben Inhalt. Das Geſetz iſt die Reflexion der Erſcheinung in die Identitaͤt mit ſich; ſo ſteht die Erſcheinung als das nichtige Unmittelbare dem in- ſichreflectirten gegenuͤber, und ſie ſind nach dieſer Form unterſchieden. Aber die Reflexion der Er- ſcheinung, wodurch dieſer Unterſchied iſt, iſt auch die
weſent-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0184"n="172"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Zweytes Buch</hi>. <hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#g">Abſchnitt</hi>.</fw><lb/><p>Diß bleibende Beſtehen, welches die Erſcheinung<lb/>
im Geſetze hat, iſt ſomit, wie es ſich beſtimmt hat,<lb/><hirendition="#g">erſtlich</hi> entgegengeſetzt der <hirendition="#g">Unmittelbarkeit</hi> des<lb/>
Seyns, welche die Exiſtenz hat. Dieſe Unmittelbarkeit<lb/>
iſt zwar <hirendition="#g">an ſich</hi> die reflectirte, nemlich der in ſich zu-<lb/>
ruͤkgegangene Grund; aber in der Erſcheinung iſt nun<lb/>
dieſe einfache Unmittelbarkeit von der reflectirten unter-<lb/>ſchieden, welche im Dinge erſt ſich zu trennen anfingen.<lb/>
Das exiſtirende Ding iſt in ſeiner Aufloͤſung dieſer Gegen-<lb/>ſatz geworden; das <hirendition="#g">Poſitive</hi>ſeiner Aufloͤſung iſt jene<lb/>
Identitaͤt des Erſcheinenden als Geſetztſeyns mit ſich in<lb/>ſeinem andern Geſetztſeyn. —<hirendition="#g">Zweytens</hi> iſt dieſe re-<lb/>
flectirte Unmittelbarkeit ſelbſt beſtimmt als das <hirendition="#g">Geſetzt-<lb/>ſeyn</hi>, gegen die ſeyende Unmittelbarkeit der Exiſtenz.<lb/>
Diß Geſetztſeyn iſt nunmehr das Weſentliche, und wahr-<lb/>
haft Poſitive. Der deutſche Ausdruck <hirendition="#g">Geſetz</hi> ent-<lb/>
haͤlt dieſe Beſtimmung gleichfalls. In dieſem Geſetztſeyn<lb/>
liegt die weſentliche <hirendition="#g">Beziehung</hi> der beyden Seiten<lb/>
des Unterſchiedes, die das Geſetz enthaͤlt; ſie ſind ver-<lb/>ſchiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und ſind<lb/>
diß als die Reflexion des der Erſcheinung angehoͤrigen,<lb/>
verſchwindenden Inhalts. Als weſentliche Verſchieden-<lb/>
heit, ſind die Verſchiedenen einfache ſich auf ſich bezie-<lb/>
hende Inhaltsbeſtimmungen. Aber eben ſo ſehr iſt keine<lb/>
fuͤr ſich unmittelbar, ſondern jede iſt weſentlich <hirendition="#g">Ge-<lb/>ſetztſeyn</hi>, oder <hirendition="#g">iſt nur, inſofern die andere<lb/>
iſt</hi>.</p><lb/><p><hirendition="#g">Drittens</hi> Erſcheinung und Geſetz haben einen<lb/>
und denſelben Inhalt. Das Geſetz iſt die <hirendition="#g">Reflexion</hi><lb/>
der Erſcheinung in die Identitaͤt mit ſich; ſo ſteht die<lb/>
Erſcheinung als das nichtige <hirendition="#g">Unmittelbare</hi> dem <hirendition="#g">in-<lb/>ſichreflectirten</hi> gegenuͤber, und ſie ſind nach dieſer<lb/>
Form unterſchieden. Aber die Reflexion der Er-<lb/>ſcheinung, wodurch dieſer Unterſchied iſt, iſt auch die<lb/><fwplace="bottom"type="catch">weſent-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[172/0184]
Zweytes Buch. II. Abſchnitt.
Diß bleibende Beſtehen, welches die Erſcheinung
im Geſetze hat, iſt ſomit, wie es ſich beſtimmt hat,
erſtlich entgegengeſetzt der Unmittelbarkeit des
Seyns, welche die Exiſtenz hat. Dieſe Unmittelbarkeit
iſt zwar an ſich die reflectirte, nemlich der in ſich zu-
ruͤkgegangene Grund; aber in der Erſcheinung iſt nun
dieſe einfache Unmittelbarkeit von der reflectirten unter-
ſchieden, welche im Dinge erſt ſich zu trennen anfingen.
Das exiſtirende Ding iſt in ſeiner Aufloͤſung dieſer Gegen-
ſatz geworden; das Poſitive ſeiner Aufloͤſung iſt jene
Identitaͤt des Erſcheinenden als Geſetztſeyns mit ſich in
ſeinem andern Geſetztſeyn. — Zweytens iſt dieſe re-
flectirte Unmittelbarkeit ſelbſt beſtimmt als das Geſetzt-
ſeyn, gegen die ſeyende Unmittelbarkeit der Exiſtenz.
Diß Geſetztſeyn iſt nunmehr das Weſentliche, und wahr-
haft Poſitive. Der deutſche Ausdruck Geſetz ent-
haͤlt dieſe Beſtimmung gleichfalls. In dieſem Geſetztſeyn
liegt die weſentliche Beziehung der beyden Seiten
des Unterſchiedes, die das Geſetz enthaͤlt; ſie ſind ver-
ſchiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und ſind
diß als die Reflexion des der Erſcheinung angehoͤrigen,
verſchwindenden Inhalts. Als weſentliche Verſchieden-
heit, ſind die Verſchiedenen einfache ſich auf ſich bezie-
hende Inhaltsbeſtimmungen. Aber eben ſo ſehr iſt keine
fuͤr ſich unmittelbar, ſondern jede iſt weſentlich Ge-
ſetztſeyn, oder iſt nur, inſofern die andere
iſt.
Drittens Erſcheinung und Geſetz haben einen
und denſelben Inhalt. Das Geſetz iſt die Reflexion
der Erſcheinung in die Identitaͤt mit ſich; ſo ſteht die
Erſcheinung als das nichtige Unmittelbare dem in-
ſichreflectirten gegenuͤber, und ſie ſind nach dieſer
Form unterſchieden. Aber die Reflexion der Er-
ſcheinung, wodurch dieſer Unterſchied iſt, iſt auch die
weſent-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/184>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.