Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Zweytes Buch. I. Abschnitt. sich durch ihre Negation mit sich. Erstlich ist derGrund als die ursprüngliche Beziehung, Bezie- hung von unmittelbaren Inhaltsbestimmungen. Die Grundbeziehung hat als wesentliche Form zu ihren Sei- ten solche, welche aufgehobene oder Momente sind. Da- her als Form unmittelbarer Bestimmungen ist sie die mit sich identische Beziehung zugleich als Beziehung ih- rer Negation; somit ist sie Grund nicht an und für sich selbst, sondern als Beziehung auf die aufgehobe- ne Grundbeziehung. -- Zweytens die aufgehobene Be- ziehung oder das Unmittelbare, das in der ursprünglichen und der gesetzten Beziehung die identische Grundlage ist, ist realer Grund gleichfalls nicht an und für sich selbst, sondern es ist durch jene ursprüngliche Verknü- pfung gesetzt, daß es Grund sey. -- Die Grundbeziehung in ihrer Totalität ist somit C. Die
Zweytes Buch. I. Abſchnitt. ſich durch ihre Negation mit ſich. Erſtlich iſt derGrund als die urſpruͤngliche Beziehung, Bezie- hung von unmittelbaren Inhaltsbeſtimmungen. Die Grundbeziehung hat als weſentliche Form zu ihren Sei- ten ſolche, welche aufgehobene oder Momente ſind. Da- her als Form unmittelbarer Beſtimmungen iſt ſie die mit ſich identiſche Beziehung zugleich als Beziehung ih- rer Negation; ſomit iſt ſie Grund nicht an und fuͤr ſich ſelbſt, ſondern als Beziehung auf die aufgehobe- ne Grundbeziehung. — Zweytens die aufgehobene Be- ziehung oder das Unmittelbare, das in der urſpruͤnglichen und der geſetzten Beziehung die identiſche Grundlage iſt, iſt realer Grund gleichfalls nicht an und fuͤr ſich ſelbſt, ſondern es iſt durch jene urſpruͤngliche Verknuͤ- pfung geſetzt, daß es Grund ſey. — Die Grundbeziehung in ihrer Totalitaͤt iſt ſomit C. Die
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Zweytes Buch. I. Abſchnitt.
ſich durch ihre Negation mit ſich. Erſtlich iſt der
Grund als die urſpruͤngliche Beziehung, Bezie-
hung von unmittelbaren Inhaltsbeſtimmungen. Die
Grundbeziehung hat als weſentliche Form zu ihren Sei-
ten ſolche, welche aufgehobene oder Momente ſind. Da-
her als Form unmittelbarer Beſtimmungen iſt ſie die
mit ſich identiſche Beziehung zugleich als Beziehung ih-
rer Negation; ſomit iſt ſie Grund nicht an und fuͤr
ſich ſelbſt, ſondern als Beziehung auf die aufgehobe-
ne Grundbeziehung. — Zweytens die aufgehobene Be-
ziehung oder das Unmittelbare, das in der urſpruͤnglichen
und der geſetzten Beziehung die identiſche Grundlage
iſt, iſt realer Grund gleichfalls nicht an und fuͤr ſich
ſelbſt, ſondern es iſt durch jene urſpruͤngliche Verknuͤ-
pfung geſetzt, daß es Grund ſey. —
Die Grundbeziehung in ihrer Totalitaͤt iſt ſomit
weſentlich vorausſetzende Reflexion; der formelle
Grund ſetzt die unmittelbare Inhaltsbeſtimmung
voraus, und dieſe als realer Grund ſetzt die Form vor-
aus. Der Grund iſt alſo die Form als unmittelbare Ver-
knuͤpfung; aber ſo daß ſie ſich von ſich ſelbſt abſtoͤßt,
und die Unmittelbarkeit vielmehr vorausſetzt, ſich darin
auf ſich als auf ein anderes bezieht. Dieſes Unmittelba-
re iſt die Inhaltsbeſtimmung, der einfache Grund; aber
er iſt als diß, nemlich als Grund, eben ſo von ſich abge-
ſtoſſen und bezieht ſich auf ſich gleichfalls als auf ein an-
deres. — So hat ſich die totale Grundbeziehung zur be-
dingenden Vermittlung beſtimmt.
C. Die
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