Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Zweytes Buch. I. Abschnitt. der Form nach unterschieden, hat denselben Inhalt alsdie erstere, nemlich die beyden Inhaltsbestimmungen, ist aber die unmittelbare Verknüpfung derselben. In- dem jedoch das Verknüpfte überhaupt verschiedener In- halt, somit gegen einander gleichgültige Bestimmung ist, ist sie nicht ihre wahrhaft absolute Beziehung, daß die eine der Bestimmungen das im Gesetztseyn mit sich iden- tische, die andere nur diß Gesetztseyn desselben Identi- schen wäre; sondern ein Etwas trägt sie und macht ih- re nicht reflectirte, sondern nur unmittelbare Beziehung aus, welche daher nur relativer Grund gegen die Ver- knüpfung im andern Etwas ist. Die beyden Etwas sind also die zwey unterschiedenen Beziehungen von In- halt, die sich ergeben haben. Sie stehen in der identi- schen Grundbeziehung der Form; sie sind ein und derselbe ganze Inhalt, nemlich die zwey Inhaltsbestimmun- gen und deren Beziehung; unterschieden sind sie nur durch die Art dieser Beziehung, die in dem einen unmit- telbare, in dem andern gesetzte Beziehung ist; wodurch sich das eine von dem andern nur der Form nach als Grund und Begründetes unterscheidet. -- Zweytens ist diese Grundbeziehung nicht nur formell, sondern auch real. Der formelle Grund geht in den realen über, wie sich gezeigt hat; die Momente der Form reflectiren sich in sich selbst; sie sind ein selbstständiger Inhalt, und die Grundbeziehung enthält auch einen eigenthümlichen In- halt als Grund und einen als Begründetes. Der Inhalt macht zuerst die unmittelbare Identität der beyden Seiten des formellen Grundes aus, so haben sie einen und denselben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so gedoppelter Inhalt, der sich als Grund und Begründetes verhält. Die eine der zwey Inhaltsbestimmungen der beyden Etwas ist daher bestimmt, als ihnen nicht bloß gemeinschaftlich nach äusserer Vergleichung, sondern ihr identisches Substrat und
Zweytes Buch. I. Abſchnitt. der Form nach unterſchieden, hat denſelben Inhalt alsdie erſtere, nemlich die beyden Inhaltsbeſtimmungen, iſt aber die unmittelbare Verknuͤpfung derſelben. In- dem jedoch das Verknuͤpfte uͤberhaupt verſchiedener In- halt, ſomit gegen einander gleichguͤltige Beſtimmung iſt, iſt ſie nicht ihre wahrhaft abſolute Beziehung, daß die eine der Beſtimmungen das im Geſetztſeyn mit ſich iden- tiſche, die andere nur diß Geſetztſeyn deſſelben Identi- ſchen waͤre; ſondern ein Etwas traͤgt ſie und macht ih- re nicht reflectirte, ſondern nur unmittelbare Beziehung aus, welche daher nur relativer Grund gegen die Ver- knuͤpfung im andern Etwas iſt. Die beyden Etwas ſind alſo die zwey unterſchiedenen Beziehungen von In- halt, die ſich ergeben haben. Sie ſtehen in der identi- ſchen Grundbeziehung der Form; ſie ſind ein und derſelbe ganze Inhalt, nemlich die zwey Inhaltsbeſtimmun- gen und deren Beziehung; unterſchieden ſind ſie nur durch die Art dieſer Beziehung, die in dem einen unmit- telbare, in dem andern geſetzte Beziehung iſt; wodurch ſich das eine von dem andern nur der Form nach als Grund und Begruͤndetes unterſcheidet. — Zweytens iſt dieſe Grundbeziehung nicht nur formell, ſondern auch real. Der formelle Grund geht in den realen uͤber, wie ſich gezeigt hat; die Momente der Form reflectiren ſich in ſich ſelbſt; ſie ſind ein ſelbſtſtaͤndiger Inhalt, und die Grundbeziehung enthaͤlt auch einen eigenthuͤmlichen In- halt als Grund und einen als Begruͤndetes. Der Inhalt macht zuerſt die unmittelbare Identitaͤt der beyden Seiten des formellen Grundes aus, ſo haben ſie einen und denſelben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm ſelbſt und iſt ſo gedoppelter Inhalt, der ſich als Grund und Begruͤndetes verhaͤlt. Die eine der zwey Inhaltsbeſtimmungen der beyden Etwas iſt daher beſtimmt, als ihnen nicht bloß gemeinſchaftlich nach aͤuſſerer Vergleichung, ſondern ihr identiſches Subſtrat und
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Zweytes Buch. I. Abſchnitt.
der Form nach unterſchieden, hat denſelben Inhalt als
die erſtere, nemlich die beyden Inhaltsbeſtimmungen, iſt
aber die unmittelbare Verknuͤpfung derſelben. In-
dem jedoch das Verknuͤpfte uͤberhaupt verſchiedener In-
halt, ſomit gegen einander gleichguͤltige Beſtimmung iſt,
iſt ſie nicht ihre wahrhaft abſolute Beziehung, daß die
eine der Beſtimmungen das im Geſetztſeyn mit ſich iden-
tiſche, die andere nur diß Geſetztſeyn deſſelben Identi-
ſchen waͤre; ſondern ein Etwas traͤgt ſie und macht ih-
re nicht reflectirte, ſondern nur unmittelbare Beziehung
aus, welche daher nur relativer Grund gegen die Ver-
knuͤpfung im andern Etwas iſt. Die beyden Etwas
ſind alſo die zwey unterſchiedenen Beziehungen von In-
halt, die ſich ergeben haben. Sie ſtehen in der identi-
ſchen Grundbeziehung der Form; ſie ſind ein und derſelbe
ganze Inhalt, nemlich die zwey Inhaltsbeſtimmun-
gen und deren Beziehung; unterſchieden ſind ſie nur
durch die Art dieſer Beziehung, die in dem einen unmit-
telbare, in dem andern geſetzte Beziehung iſt; wodurch ſich
das eine von dem andern nur der Form nach als
Grund und Begruͤndetes unterſcheidet. — Zweytens
iſt dieſe Grundbeziehung nicht nur formell, ſondern auch
real. Der formelle Grund geht in den realen uͤber, wie
ſich gezeigt hat; die Momente der Form reflectiren ſich in
ſich ſelbſt; ſie ſind ein ſelbſtſtaͤndiger Inhalt, und die
Grundbeziehung enthaͤlt auch einen eigenthuͤmlichen In-
halt als Grund und einen als Begruͤndetes.
Der Inhalt macht zuerſt die unmittelbare Identitaͤt
der beyden Seiten des formellen Grundes aus, ſo haben
ſie einen und denſelben Inhalt. Aber er hat auch die
Form an ihm ſelbſt und iſt ſo gedoppelter Inhalt, der
ſich als Grund und Begruͤndetes verhaͤlt. Die eine der
zwey Inhaltsbeſtimmungen der beyden Etwas iſt daher
beſtimmt, als ihnen nicht bloß gemeinſchaftlich nach
aͤuſſerer Vergleichung, ſondern ihr identiſches Subſtrat
und
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