Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite

III. Per. A. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.
Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der
Compagnie, gegen eine bestimmte Abgabe, nach
Indien handeln durften. Von einem drücken-
den
Monopol der Compagnie kann ohnedem bey
den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac-
tien, und des meistbietenden Verkaufs ihrer Waa-
ren, nicht die Rede seyn.

20. Die Holländisch-Ostindische Com-
pagnie, schon lange ihrer Auflösung entgegen ge-
1795
15.
Spt.
hend, erlosch nach der Revolution des Mutterlan-
des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al-
so die Verluste ihrer Besitzungen, der Mangel an
eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un-
tergang herbeyführte. Ihre Besitzungen, von de-
nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre-
ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und
ihre Schulden zu der Masse der Nationalschulden
24.
Dec.
geschlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer
Regierungs-Commission übertragen; die in Indien
scheint bisher noch unverändert dieselbe geblieben zu
seyn.

Auf das langsame Sinken der Compagnie folgte seit
dem Kriege mit England 1780 der schnelle Fall. Die
Schulden die 1781 erst 12 Millionen Gulden betrugen,
warea 1792 auf 107 Millionen angewachsen; die Einnah-
me hatte in diesem Zeitraume über 70 Millionen weni-
ger; die Ausgaben über 30 Millionen mehr betragen, als
in den vorhergehenden 12 Jahren.

Bericht

III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der
Compagnie, gegen eine beſtimmte Abgabe, nach
Indien handeln durften. Von einem druͤcken-
den
Monopol der Compagnie kann ohnedem bey
den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac-
tien, und des meiſtbietenden Verkaufs ihrer Waa-
ren, nicht die Rede ſeyn.

20. Die Hollaͤndiſch-Oſtindiſche Com-
pagnie, ſchon lange ihrer Aufloͤſung entgegen ge-
1795
15.
Spt.
hend, erloſch nach der Revolution des Mutterlan-
des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al-
ſo die Verluſte ihrer Beſitzungen, der Mangel an
eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un-
tergang herbeyfuͤhrte. Ihre Beſitzungen, von de-
nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre-
ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und
ihre Schulden zu der Maſſe der Nationalſchulden
24.
Dec.
geſchlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer
Regierungs-Commiſſion uͤbertragen; die in Indien
ſcheint bisher noch unveraͤndert dieſelbe geblieben zu
ſeyn.

Auf das langſame Sinken der Compagnie folgte ſeit
dem Kriege mit England 1780 der ſchnelle Fall. Die
Schulden die 1781 erſt 12 Millionen Gulden betrugen,
warea 1792 auf 107 Millionen angewachſen; die Einnah-
me hatte in dieſem Zeitraume uͤber 70 Millionen weni-
ger; die Ausgaben uͤber 30 Millionen mehr betragen, als
in den vorhergehenden 12 Jahren.

Bericht
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0628" n="590"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Per. <hi rendition="#aq">A. I.</hi> Ge&#x017F;ch. d. &#x017F;u&#x0364;dl. Eur. Staaten&#x017F;y&#x017F;t.</hi></fw><lb/>
Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der<lb/>
Compagnie, gegen eine be&#x017F;timmte Abgabe, nach<lb/>
Indien handeln durften. Von einem <hi rendition="#g">dru&#x0364;cken-<lb/>
den</hi> Monopol der Compagnie kann ohnedem bey<lb/>
den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac-<lb/>
tien, und des mei&#x017F;tbietenden Verkaufs ihrer Waa-<lb/>
ren, nicht die Rede &#x017F;eyn.</p><lb/>
                <p>20. Die <hi rendition="#g">Holla&#x0364;ndi&#x017F;ch-O&#x017F;tindi&#x017F;che</hi> Com-<lb/>
pagnie, &#x017F;chon lange ihrer Auflo&#x0364;&#x017F;ung entgegen ge-<lb/><note place="left">1795<lb/>
15.<lb/>
Spt.</note>hend, erlo&#x017F;ch nach der Revolution des Mutterlan-<lb/>
des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al-<lb/>
&#x017F;o die Verlu&#x017F;te ihrer Be&#x017F;itzungen, der Mangel an<lb/>
eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un-<lb/>
tergang herbeyfu&#x0364;hrte. Ihre Be&#x017F;itzungen, von de-<lb/>
nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre-<lb/>
ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und<lb/>
ihre Schulden zu der Ma&#x017F;&#x017F;e der National&#x017F;chulden<lb/><note place="left">24.<lb/>
Dec.</note>ge&#x017F;chlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer<lb/>
Regierungs-Commi&#x017F;&#x017F;ion u&#x0364;bertragen; die in Indien<lb/>
&#x017F;cheint bisher noch unvera&#x0364;ndert die&#x017F;elbe geblieben zu<lb/>
&#x017F;eyn.</p><lb/>
                <p> <hi rendition="#et">Auf das lang&#x017F;ame Sinken der Compagnie folgte &#x017F;eit<lb/>
dem <hi rendition="#g">Kriege mit England</hi> 1780 der &#x017F;chnelle Fall. Die<lb/>
Schulden die 1781 er&#x017F;t 12 Millionen Gulden betrugen,<lb/>
warea 1792 auf 107 Millionen angewach&#x017F;en; die Einnah-<lb/>
me hatte in die&#x017F;em Zeitraume u&#x0364;ber 70 Millionen weni-<lb/>
ger; die Ausgaben u&#x0364;ber 30 Millionen mehr betragen, als<lb/>
in den vorhergehenden 12 Jahren.</hi> </p><lb/>
                <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">Bericht</hi> </fw><lb/>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[590/0628] III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der Compagnie, gegen eine beſtimmte Abgabe, nach Indien handeln durften. Von einem druͤcken- den Monopol der Compagnie kann ohnedem bey den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac- tien, und des meiſtbietenden Verkaufs ihrer Waa- ren, nicht die Rede ſeyn. 20. Die Hollaͤndiſch-Oſtindiſche Com- pagnie, ſchon lange ihrer Aufloͤſung entgegen ge- hend, erloſch nach der Revolution des Mutterlan- des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al- ſo die Verluſte ihrer Beſitzungen, der Mangel an eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un- tergang herbeyfuͤhrte. Ihre Beſitzungen, von de- nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre- ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und ihre Schulden zu der Maſſe der Nationalſchulden geſchlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer Regierungs-Commiſſion uͤbertragen; die in Indien ſcheint bisher noch unveraͤndert dieſelbe geblieben zu ſeyn. 1795 15. Spt. 24. Dec. Auf das langſame Sinken der Compagnie folgte ſeit dem Kriege mit England 1780 der ſchnelle Fall. Die Schulden die 1781 erſt 12 Millionen Gulden betrugen, warea 1792 auf 107 Millionen angewachſen; die Einnah- me hatte in dieſem Zeitraume uͤber 70 Millionen weni- ger; die Ausgaben uͤber 30 Millionen mehr betragen, als in den vorhergehenden 12 Jahren. Bericht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/628
Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/628>, abgerufen am 23.11.2024.