Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der Compagnie, gegen eine bestimmte Abgabe, nach Indien handeln durften. Von einem drücken- den Monopol der Compagnie kann ohnedem bey den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac- tien, und des meistbietenden Verkaufs ihrer Waa- ren, nicht die Rede seyn.
20. Die Holländisch-Ostindische Com- pagnie, schon lange ihrer Auflösung entgegen ge- 1795 15. Spt.hend, erlosch nach der Revolution des Mutterlan- des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al- so die Verluste ihrer Besitzungen, der Mangel an eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un- tergang herbeyführte. Ihre Besitzungen, von de- nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre- ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und ihre Schulden zu der Masse der Nationalschulden 24. Dec.geschlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer Regierungs-Commission übertragen; die in Indien scheint bisher noch unverändert dieselbe geblieben zu seyn.
Auf das langsame Sinken der Compagnie folgte seit dem Kriege mit England 1780 der schnelle Fall. Die Schulden die 1781 erst 12 Millionen Gulden betrugen, warea 1792 auf 107 Millionen angewachsen; die Einnah- me hatte in diesem Zeitraume über 70 Millionen weni- ger; die Ausgaben über 30 Millionen mehr betragen, als in den vorhergehenden 12 Jahren.
Bericht
III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der Compagnie, gegen eine beſtimmte Abgabe, nach Indien handeln durften. Von einem druͤcken- den Monopol der Compagnie kann ohnedem bey den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac- tien, und des meiſtbietenden Verkaufs ihrer Waa- ren, nicht die Rede ſeyn.
20. Die Hollaͤndiſch-Oſtindiſche Com- pagnie, ſchon lange ihrer Aufloͤſung entgegen ge- 1795 15. Spt.hend, erloſch nach der Revolution des Mutterlan- des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al- ſo die Verluſte ihrer Beſitzungen, der Mangel an eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un- tergang herbeyfuͤhrte. Ihre Beſitzungen, von de- nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre- ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und ihre Schulden zu der Maſſe der Nationalſchulden 24. Dec.geſchlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer Regierungs-Commiſſion uͤbertragen; die in Indien ſcheint bisher noch unveraͤndert dieſelbe geblieben zu ſeyn.
Auf das langſame Sinken der Compagnie folgte ſeit dem Kriege mit England 1780 der ſchnelle Fall. Die Schulden die 1781 erſt 12 Millionen Gulden betrugen, warea 1792 auf 107 Millionen angewachſen; die Einnah- me hatte in dieſem Zeitraume uͤber 70 Millionen weni- ger; die Ausgaben uͤber 30 Millionen mehr betragen, als in den vorhergehenden 12 Jahren.
Bericht
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III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Privatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen der
Compagnie, gegen eine beſtimmte Abgabe, nach
Indien handeln durften. Von einem druͤcken-
den Monopol der Compagnie kann ohnedem bey
den bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ac-
tien, und des meiſtbietenden Verkaufs ihrer Waa-
ren, nicht die Rede ſeyn.
20. Die Hollaͤndiſch-Oſtindiſche Com-
pagnie, ſchon lange ihrer Aufloͤſung entgegen ge-
hend, erloſch nach der Revolution des Mutterlan-
des gleich einer ausgebrannten Kerze. Nicht al-
ſo die Verluſte ihrer Beſitzungen, der Mangel an
eigner innerer Lebenskraft war es, der ihren Un-
tergang herbeyfuͤhrte. Ihre Beſitzungen, von de-
nen im Frieden von Amiens blos Ceylon abgetre-
ten ward, wurden Eigenthum der Nation; und
ihre Schulden zu der Maſſe der Nationalſchulden
geſchlagen. Die Verwaltung in Europa ward einer
Regierungs-Commiſſion uͤbertragen; die in Indien
ſcheint bisher noch unveraͤndert dieſelbe geblieben zu
ſeyn.
1795
15.
Spt.
24.
Dec.
Auf das langſame Sinken der Compagnie folgte ſeit
dem Kriege mit England 1780 der ſchnelle Fall. Die
Schulden die 1781 erſt 12 Millionen Gulden betrugen,
warea 1792 auf 107 Millionen angewachſen; die Einnah-
me hatte in dieſem Zeitraume uͤber 70 Millionen weni-
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/628>, abgerufen am 23.11.2024.
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