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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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II. Per. C. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.
so bemächtigte sich doch der Geist des Raisonne-
ments dieser Gegenstände, und Theorien giengen
daraus hervor, welche den schneidendsten Contrast
mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er-
blickte. Man hielt diese Theorien für unschädlich,
weil sie -- bloße Theorien blieben; auch hatten
ihre Urheber dabey keine gefährliche Absicht. Aber
beruhen nicht alle menschliche Institute zuletzt auf
Ideen? Und werden sie nicht untergraben, wenn
diese sich ändern?

69. Staatsverfassung und Gesetzge-
bung
waren es, die zuerst die Gegenstände der
1749Untersuchung wurden. Montesquieu erhob sie
dazu; aber sein Werk, mehr Critik als System,
lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders
war es, als der beredteste aller Sophisten, der
1762Bürger von Genf, den Staat auf einer Grund-
lage errichtete, auf der keiner der bestehenden ruhte,
und kein künftiger wirklich errichtet werden konnte.
Volkssouverainität und Staat sind practisch
widersprechende Begriffe; erst da beginnt ein
Staat, wo Volkssouverainität aufgehört hat.

Zwar war früher schon Locke als politischer Schriftstel-
ler groß geworden; aber seine Theorie harmonirte mit der
Constitution seines Vaterlandes; dagegen Montesquieu
der Lobredner einer fremden, und Rousseau einer idea-
lischen Verfassung war, die ohne den Umsturz der Grund-
pfeiler der bestehenden nicht statt finden konnte.

Two

II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
ſo bemaͤchtigte ſich doch der Geiſt des Raiſonne-
ments dieſer Gegenſtaͤnde, und Theorien giengen
daraus hervor, welche den ſchneidendſten Contraſt
mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er-
blickte. Man hielt dieſe Theorien fuͤr unſchaͤdlich,
weil ſie — bloße Theorien blieben; auch hatten
ihre Urheber dabey keine gefaͤhrliche Abſicht. Aber
beruhen nicht alle menſchliche Inſtitute zuletzt auf
Ideen? Und werden ſie nicht untergraben, wenn
dieſe ſich aͤndern?

69. Staatsverfaſſung und Geſetzge-
bung
waren es, die zuerſt die Gegenſtaͤnde der
1749Unterſuchung wurden. Montesquieu erhob ſie
dazu; aber ſein Werk, mehr Critik als Syſtem,
lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders
war es, als der beredteſte aller Sophiſten, der
1762Buͤrger von Genf, den Staat auf einer Grund-
lage errichtete, auf der keiner der beſtehenden ruhte,
und kein kuͤnftiger wirklich errichtet werden konnte.
Volksſouverainitaͤt und Staat ſind practiſch
widerſprechende Begriffe; erſt da beginnt ein
Staat, wo Volksſouverainitaͤt aufgehoͤrt hat.

Zwar war fruͤher ſchon Locke als politiſcher Schriftſtel-
ler groß geworden; aber ſeine Theorie harmonirte mit der
Conſtitution ſeines Vaterlandes; dagegen Montesquieu
der Lobredner einer fremden, und Rouſſeau einer idea-
liſchen Verfaſſung war, die ohne den Umſturz der Grund-
pfeiler der beſtehenden nicht ſtatt finden konnte.

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[414/0452] II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. ſo bemaͤchtigte ſich doch der Geiſt des Raiſonne- ments dieſer Gegenſtaͤnde, und Theorien giengen daraus hervor, welche den ſchneidendſten Contraſt mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er- blickte. Man hielt dieſe Theorien fuͤr unſchaͤdlich, weil ſie — bloße Theorien blieben; auch hatten ihre Urheber dabey keine gefaͤhrliche Abſicht. Aber beruhen nicht alle menſchliche Inſtitute zuletzt auf Ideen? Und werden ſie nicht untergraben, wenn dieſe ſich aͤndern? 69. Staatsverfaſſung und Geſetzge- bung waren es, die zuerſt die Gegenſtaͤnde der Unterſuchung wurden. Montesquieu erhob ſie dazu; aber ſein Werk, mehr Critik als Syſtem, lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders war es, als der beredteſte aller Sophiſten, der Buͤrger von Genf, den Staat auf einer Grund- lage errichtete, auf der keiner der beſtehenden ruhte, und kein kuͤnftiger wirklich errichtet werden konnte. Volksſouverainitaͤt und Staat ſind practiſch widerſprechende Begriffe; erſt da beginnt ein Staat, wo Volksſouverainitaͤt aufgehoͤrt hat. 1749 1762 Zwar war fruͤher ſchon Locke als politiſcher Schriftſtel- ler groß geworden; aber ſeine Theorie harmonirte mit der Conſtitution ſeines Vaterlandes; dagegen Montesquieu der Lobredner einer fremden, und Rouſſeau einer idea- liſchen Verfaſſung war, die ohne den Umſturz der Grund- pfeiler der beſtehenden nicht ſtatt finden konnte. Two

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/452>, abgerufen am 12.05.2024.