Compagnien überlassen. Aber wie groß auch die Vorrechte waren, die man ihnen ertheilte, keine derselben ist bestanden; nur da gedieh der Handel, wo man ihn frey ließ.
5. Gründung des Französischen Colonialsystems in Westindien. Auf mehreren der dortigen In- seln waren zwar schon früher Französische Niederlas- sungen (s. oben S. 185.), aber sie waren Pri- vateigenthum. Colbert machte sie durch Kauf zum Eigenthum der Regierung. Erst seit dieser Zeit konnte also auch eine festere Administration eintreten.
Die Inseln Martinique, Guadeloupe, St. Lu- cie, Grenada und die Grenadillen; die Inselchen Marie Galande, St. Martin, St. Christoph, St. Barthelemy, St. Croir und Tortue, waren ihren frühern Anbauern von Einzelnen, die letzten 5 von den Malthesern 1651, abge- kauft. Colbert kaufte sie 1664 von diesen für noch nicht 1 Million Livres für die Regierung. -- Auch nach Cayenne wurden 1664 von einer Gesellschaft neue Colonisten geschickt; aber mit gleich geringem Erfolge.
Raynal Histoire philosophique et politique des isles Fran- caises dans les Indes occidentales. Lausanne 1784. -- Auszüge aus dem größern Werke s. oben S. 32.
6. Wichtiger als diese Besitzungen zusammen sollte dereinst für Frankreich der Theil von St. Do- mingo werden, in dessen Besitz es schon in diesem Zeitraum kam. Die Veranlassung dazu, so wie überhaupt zu der ersten Besetzung der andern In-
seln,
II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Compagnien uͤberlaſſen. Aber wie groß auch die Vorrechte waren, die man ihnen ertheilte, keine derſelben iſt beſtanden; nur da gedieh der Handel, wo man ihn frey ließ.
5. Gruͤndung des Franzoͤſiſchen Colonialſyſtems in Weſtindien. Auf mehreren der dortigen In- ſeln waren zwar ſchon fruͤher Franzoͤſiſche Niederlaſ- ſungen (ſ. oben S. 185.), aber ſie waren Pri- vateigenthum. Colbert machte ſie durch Kauf zum Eigenthum der Regierung. Erſt ſeit dieſer Zeit konnte alſo auch eine feſtere Adminiſtration eintreten.
Die Inſeln Martinique, Guadeloupe, St. Lu- cie, Grenada und die Grenadillen; die Inſelchen Marie Galande, St. Martin, St. Chriſtoph, St. Barthelemy, St. Croir und Tortue, waren ihren fruͤhern Anbauern von Einzelnen, die letzten 5 von den Maltheſern 1651, abge- kauft. Colbert kaufte ſie 1664 von dieſen fuͤr noch nicht 1 Million Livres fuͤr die Regierung. — Auch nach Cayenne wurden 1664 von einer Geſellſchaft neue Coloniſten geſchickt; aber mit gleich geringem Erfolge.
Raynal Hiſtoire philoſophique et politique des isles Fran- çaiſes dans les Indes occidentales. Lauſanne 1784. — Auszuͤge aus dem groͤßern Werke ſ. oben S. 32.
6. Wichtiger als dieſe Beſitzungen zuſammen ſollte dereinſt fuͤr Frankreich der Theil von St. Do- mingo werden, in deſſen Beſitz es ſchon in dieſem Zeitraum kam. Die Veranlaſſung dazu, ſo wie uͤberhaupt zu der erſten Beſetzung der andern In-
ſeln,
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II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
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die Vorrechte waren, die man ihnen ertheilte, keine
derſelben iſt beſtanden; nur da gedieh der Handel,
wo man ihn frey ließ.
5. Gruͤndung des Franzoͤſiſchen Colonialſyſtems
in Weſtindien. Auf mehreren der dortigen In-
ſeln waren zwar ſchon fruͤher Franzoͤſiſche Niederlaſ-
ſungen (ſ. oben S. 185.), aber ſie waren Pri-
vateigenthum. Colbert machte ſie durch Kauf zum
Eigenthum der Regierung. Erſt ſeit dieſer Zeit
konnte alſo auch eine feſtere Adminiſtration eintreten.
Die Inſeln Martinique, Guadeloupe, St. Lu-
cie, Grenada und die Grenadillen; die Inſelchen Marie
Galande, St. Martin, St. Chriſtoph, St. Barthelemy,
St. Croir und Tortue, waren ihren fruͤhern Anbauern von
Einzelnen, die letzten 5 von den Maltheſern 1651, abge-
kauft. Colbert kaufte ſie 1664 von dieſen fuͤr noch nicht 1
Million Livres fuͤr die Regierung. — Auch nach Cayenne
wurden 1664 von einer Geſellſchaft neue Coloniſten geſchickt;
aber mit gleich geringem Erfolge.
Raynal Hiſtoire philoſophique et politique des isles Fran-
çaiſes dans les Indes occidentales. Lauſanne 1784. —
Auszuͤge aus dem groͤßern Werke ſ. oben S. 32.
6. Wichtiger als dieſe Beſitzungen zuſammen
ſollte dereinſt fuͤr Frankreich der Theil von St. Do-
mingo werden, in deſſen Beſitz es ſchon in dieſem
Zeitraum kam. Die Veranlaſſung dazu, ſo wie
uͤberhaupt zu der erſten Beſetzung der andern In-
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/292>, abgerufen am 22.11.2024.
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