politischen Folgen derselben sich erst allmählig entwik- keln; wurden aber dafür auch desto umfassender und dauerhafter.
3. Umfang und Ansicht der damaligen Nieder- lande; meist schon von dem herzoglich Burgundischen Hause an das Habsburgische durch die Heyrath Phi- lipps von Oestreich mit Maria, der Erbtochter Carls1477 des Kühnen, gekommen; jedoch erst unter CarlV. so arrondirt, daß die sämmtlichen Belgischen so- wohl als Batavischen Provinzen, 17 an der Zahl, ihm gehorchten. Bildeten sie gleich unter einem ge- meinschaftlichen Oberherrn jetzt Einen Staat, so war dieser doch aus eben so vielen einzelnen Staaten, de- ren jeder seine Stände und seine Verfassung, man- che auch ihren Statthalter hatten, zusammengesetzt. Doch waren allgemeine Versammlungen der Stände aller Provinzen nicht ungewöhnlich; und bey der Abwesenheit des Fürsten, seit dem Besitz des Spanischen Throns, pflegte ein Oberstatthalter dessen Stelle zu vertreten, dem 3 hohe Collegien, der Staatsrath, Geheime (Justiz) Rath und Fi- nanzrath zur Seite standen. Ein allgemeines Appellationstribunal bildete der hohe Rath zu Mecheln.
politiſchen Folgen derſelben ſich erſt allmaͤhlig entwik- keln; wurden aber dafuͤr auch deſto umfaſſender und dauerhafter.
3. Umfang und Anſicht der damaligen Nieder- lande; meiſt ſchon von dem herzoglich Burgundiſchen Hauſe an das Habsburgiſche durch die Heyrath Phi- lipps von Oeſtreich mit Maria, der Erbtochter Carls1477 des Kuͤhnen, gekommen; jedoch erſt unter CarlV. ſo arrondirt, daß die ſaͤmmtlichen Belgiſchen ſo- wohl als Bataviſchen Provinzen, 17 an der Zahl, ihm gehorchten. Bildeten ſie gleich unter einem ge- meinſchaftlichen Oberherrn jetzt Einen Staat, ſo war dieſer doch aus eben ſo vielen einzelnen Staaten, de- ren jeder ſeine Staͤnde und ſeine Verfaſſung, man- che auch ihren Statthalter hatten, zuſammengeſetzt. Doch waren allgemeine Verſammlungen der Staͤnde aller Provinzen nicht ungewoͤhnlich; und bey der Abweſenheit des Fuͤrſten, ſeit dem Beſitz des Spaniſchen Throns, pflegte ein Oberſtatthalter deſſen Stelle zu vertreten, dem 3 hohe Collegien, der Staatsrath, Geheime (Juſtiz) Rath und Fi- nanzrath zur Seite ſtanden. Ein allgemeines Appellationstribunal bildete der hohe Rath zu Mecheln.
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C. 1. Entſt. d. Rep. d. verein. Niederl. -- 1609.
politiſchen Folgen derſelben ſich erſt allmaͤhlig entwik-
keln; wurden aber dafuͤr auch deſto umfaſſender und
dauerhafter.
3. Umfang und Anſicht der damaligen Nieder-
lande; meiſt ſchon von dem herzoglich Burgundiſchen
Hauſe an das Habsburgiſche durch die Heyrath Phi-
lipps von Oeſtreich mit Maria, der Erbtochter Carls
des Kuͤhnen, gekommen; jedoch erſt unter Carl V.
ſo arrondirt, daß die ſaͤmmtlichen Belgiſchen ſo-
wohl als Bataviſchen Provinzen, 17 an der Zahl,
ihm gehorchten. Bildeten ſie gleich unter einem ge-
meinſchaftlichen Oberherrn jetzt Einen Staat, ſo war
dieſer doch aus eben ſo vielen einzelnen Staaten, de-
ren jeder ſeine Staͤnde und ſeine Verfaſſung, man-
che auch ihren Statthalter hatten, zuſammengeſetzt.
Doch waren allgemeine Verſammlungen der
Staͤnde aller Provinzen nicht ungewoͤhnlich; und
bey der Abweſenheit des Fuͤrſten, ſeit dem Beſitz des
Spaniſchen Throns, pflegte ein Oberſtatthalter
deſſen Stelle zu vertreten, dem 3 hohe Collegien, der
Staatsrath, Geheime (Juſtiz) Rath und Fi-
nanzrath zur Seite ſtanden. Ein allgemeines
Appellationstribunal bildete der hohe Rath zu
Mecheln.
1477
Die 17 Provinzen waren: 4 Herzogthuͤmer, Brabant,
Limburg, Luxemburg, Geldern; 7 Grafſchaften, Flandern,
Artois,
G
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/135>, abgerufen am 22.11.2024.
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