nehmungen voraus, zu welchen der Leseunterricht hörender Kinder nicht leicht Veranlassung giebt, und verweiset das Consistorium in dieser Beziehung auf folgende kleine Schrift: Andeutung des Verfahrens beim Unterricht taubstummer Kinder im Sprechen, für Volksschullehrer, v. J. S. Lachs. (Berlin, bei Oehmigke. 1835. Preis 71/2 Sgr.), in welcher dasjenige Verfahren, welches sich bei der Berliner Taub- stummen-Anstalt am besten bewährt hat, klar und ausführlich beschrieben wird. Für den ersten Unterricht über das Gebiet der sinnlichen Wahr- nehmungen wird folgende Schrift empfohlen: Methodisches Bilderbuch, ein Wörterbuch für Taubstumme und zur zweckmäßigen Unterhaltung für hörende Kinder, von E. Wilke. (Berlin, bei Plahn. 1830. Preis 15 Sgr.), für den fortschreitenden Unterricht aber, wie überhaupt für diejenigen Lehrer, welche sich mit der Methode des Taubstummen-Unterrichts durch eigenen Fleiß näher bekannt machen wollen, verdient folgende Schrift: Anleitung zum Unterricht taubstummer Kinder in der Sprache und den andern Schul-Lehrgegenständen, nebst Vorlegeblättern, einer Bildersammlung und einem Lese- und Wörterbuch, von W. A. Jäger und A. Riecke. (Stuttgart, bei Löfflund und Sohn. Erste Lieferung 1832. Preis 1 1/3 Thl.; zweite Liefe- rung 1833. Preis 1 1/3 Thl.; dritte Lieferung 1834. Preis 1 1/3 Thaler.) eine vorzügliche Empfehlung, so wie auch die von dem zuerst genannten Verfasser, Stadtpfarrer Jäger zu Gmünd, im Königreich Würtem- berg, herausgegebene Schrift: Ueber die Behandlung, welche blinden und taubstummen Kindern, hauptsächlich bis zu ihrem 8ten Lebensjahre, im Kreise ihrer Familien und an ihren Wohnorten überhaupt zu Theil werden sollte. (Stuttgart, bei Löfflund. 1830. Preis 15 Sgr.) viele beachtenswerthe Winke für Eltern und Lehrer blinder und taub- stummer Kinder enthält.
Als Ergebniß vorstehender Mittheilungen stellen sich folgende Maaßregeln als wünschenswerth dar:
1) Jedes taubstumme Kind muß im Kreise seiner Familie, von früher
nehmungen voraus, zu welchen der Leſeunterricht hörender Kinder nicht leicht Veranlaſſung giebt, und verweiſet das Conſiſtorium in dieſer Beziehung auf folgende kleine Schrift: Andeutung des Verfahrens beim Unterricht taubſtummer Kinder im Sprechen, für Volksſchullehrer, v. J. S. Lachs. (Berlin, bei Oehmigke. 1835. Preis 7½ Sgr.), in welcher dasjenige Verfahren, welches ſich bei der Berliner Taub- ſtummen-Anſtalt am beſten bewährt hat, klar und ausführlich beſchrieben wird. Für den erſten Unterricht über das Gebiet der ſinnlichen Wahr- nehmungen wird folgende Schrift empfohlen: Methodiſches Bilderbuch, ein Wörterbuch für Taubſtumme und zur zweckmäßigen Unterhaltung für hörende Kinder, von E. Wilke. (Berlin, bei Plahn. 1830. Preis 15 Sgr.), für den fortſchreitenden Unterricht aber, wie überhaupt für diejenigen Lehrer, welche ſich mit der Methode des Taubſtummen-Unterrichts durch eigenen Fleiß näher bekannt machen wollen, verdient folgende Schrift: Anleitung zum Unterricht taubſtummer Kinder in der Sprache und den andern Schul-Lehrgegenſtänden, nebſt Vorlegeblättern, einer Bilderſammlung und einem Leſe- und Wörterbuch, von W. A. Jäger und A. Riecke. (Stuttgart, bei Löfflund und Sohn. Erſte Lieferung 1832. Preis 1⅓ Thl.; zweite Liefe- rung 1833. Preis 1⅓ Thl.; dritte Lieferung 1834. Preis 1⅓ Thaler.) eine vorzügliche Empfehlung, ſo wie auch die von dem zuerſt genannten Verfaſſer, Stadtpfarrer Jäger zu Gmünd, im Königreich Würtem- berg, herausgegebene Schrift: Ueber die Behandlung, welche blinden und taubſtummen Kindern, hauptſächlich bis zu ihrem 8ten Lebensjahre, im Kreiſe ihrer Familien und an ihren Wohnorten überhaupt zu Theil werden ſollte. (Stuttgart, bei Löfflund. 1830. Preis 15 Sgr.) viele beachtenswerthe Winke für Eltern und Lehrer blinder und taub- ſtummer Kinder enthält.
Als Ergebniß vorſtehender Mittheilungen ſtellen ſich folgende Maaßregeln als wünſchenswerth dar:
1) Jedes taubſtumme Kind muß im Kreiſe ſeiner Familie, von früher
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nehmungen voraus, zu welchen der Leſeunterricht hörender Kinder nicht
leicht Veranlaſſung giebt, und verweiſet das Conſiſtorium in dieſer
Beziehung auf folgende kleine Schrift:
Andeutung des Verfahrens beim Unterricht taubſtummer Kinder
im Sprechen, für Volksſchullehrer, v. J. S. Lachs. (Berlin,
bei Oehmigke. 1835. Preis 7½ Sgr.),
in welcher dasjenige Verfahren, welches ſich bei der Berliner Taub-
ſtummen-Anſtalt am beſten bewährt hat, klar und ausführlich beſchrieben
wird. Für den erſten Unterricht über das Gebiet der ſinnlichen Wahr-
nehmungen wird folgende Schrift empfohlen:
Methodiſches Bilderbuch, ein Wörterbuch für Taubſtumme
und zur zweckmäßigen Unterhaltung für hörende Kinder, von
E. Wilke. (Berlin, bei Plahn. 1830. Preis 15 Sgr.),
für den fortſchreitenden Unterricht aber, wie überhaupt für diejenigen
Lehrer, welche ſich mit der Methode des Taubſtummen-Unterrichts
durch eigenen Fleiß näher bekannt machen wollen, verdient folgende
Schrift:
Anleitung zum Unterricht taubſtummer Kinder in der Sprache
und den andern Schul-Lehrgegenſtänden, nebſt Vorlegeblättern,
einer Bilderſammlung und einem Leſe- und Wörterbuch, von
W. A. Jäger und A. Riecke. (Stuttgart, bei Löfflund und
Sohn. Erſte Lieferung 1832. Preis 1⅓ Thl.; zweite Liefe-
rung 1833. Preis 1⅓ Thl.; dritte Lieferung 1834. Preis
1⅓ Thaler.)
eine vorzügliche Empfehlung, ſo wie auch die von dem zuerſt genannten
Verfaſſer, Stadtpfarrer Jäger zu Gmünd, im Königreich Würtem-
berg, herausgegebene Schrift:
Ueber die Behandlung, welche blinden und taubſtummen
Kindern, hauptſächlich bis zu ihrem 8ten Lebensjahre, im
Kreiſe ihrer Familien und an ihren Wohnorten überhaupt zu
Theil werden ſollte. (Stuttgart, bei Löfflund. 1830. Preis
15 Sgr.)
viele beachtenswerthe Winke für Eltern und Lehrer blinder und taub-
ſtummer Kinder enthält.
Als Ergebniß vorſtehender Mittheilungen ſtellen ſich folgende
Maaßregeln als wünſchenswerth dar:
1) Jedes taubſtumme Kind muß im Kreiſe ſeiner Familie, von früher
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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/363>, abgerufen am 24.11.2024.
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