den Namen der Buchstaben bekannt gemacht und auf praktischem Wege angeleitet, einen vorgesprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort in seine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulösen, hier- nächst nicht nur die Laute, sondern auch die dafür zu setzenden Buch- staben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne Wörter aus demselben niederzuschreiben.
Auf eben dieser Stufe hat sich ein sorgfältiges Abschreiben einiger den Schülern noch nicht bekannten Abschnitte aus dem Lesebuch, und ein nochmaliges Niederschreiben derselben aus dem Gedächtniß als ein wirksames Mittel erwiesen, den Kindern die richtige Schreibung ein- zuprägen, und es sind diese Uebungen benutzt worden, auf die Ab- weichung und Uebereinstimmung in den Unregelmäßigkeiten unserer Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der Vocale bezeichnet werden, aufmerksam zu machen. Die wenigen ortho- graphischen Regeln, welche von wirklichem Nutzen sind, werden da, wo sie zuerst zur Anwendung kommen, also immer an bestimmten Wörtern, erläutert und immer in derselben Form ausgesprochen.
Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarschule nicht wohl angestellt werden, wohl aber können und müssen die Schüler an- geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verständlich sprachrichtig und überhaupt angemessen nieder zu schreiben. Je mehr die Schüler geübt sind, Gelesenes oder Vorgelesenes frei wieder zu geben, und je sorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemessenheit des Ausdrucks geachtet wird, desto leichter und sicherer werden die Uebungen im Nie- derschreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgesprochenen Gedankens von Statten gehen.
Die einfachsten Uebungen dieser Art werden für Kinder in Volks- schulen in der schriftlichen Beantwortung bestimmter Fragen aus dem Kreise ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er- zählten Geschichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls, endlich in der Beschreibung eines ihnen bekannten Gegenstandes be- stehen. Der schriftlichen Abfassung muß, wenigstens im Anfange, die mündliche Besprechung des Gegenstandes vorausgehen, damit den Kindern sowohl der Stoff, als die Anordnung desselben und der Aus- druck dafür schon einigermaßen geläufig sei. Das Niederschreiben einer von den Kindern selbst gelesenen Geschichte wird sich weniger fruchtbar erweisen, weil sie sich dabei zu streng an das Original binden
den Namen der Buchſtaben bekannt gemacht und auf praktiſchem Wege angeleitet, einen vorgeſprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort in ſeine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulöſen, hier- nächſt nicht nur die Laute, ſondern auch die dafür zu ſetzenden Buch- ſtaben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne Wörter aus demſelben niederzuſchreiben.
Auf eben dieſer Stufe hat ſich ein ſorgfältiges Abſchreiben einiger den Schülern noch nicht bekannten Abſchnitte aus dem Leſebuch, und ein nochmaliges Niederſchreiben derſelben aus dem Gedächtniß als ein wirkſames Mittel erwieſen, den Kindern die richtige Schreibung ein- zuprägen, und es ſind dieſe Uebungen benutzt worden, auf die Ab- weichung und Uebereinſtimmung in den Unregelmäßigkeiten unſerer Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der Vocale bezeichnet werden, aufmerkſam zu machen. Die wenigen ortho- graphiſchen Regeln, welche von wirklichem Nutzen ſind, werden da, wo ſie zuerſt zur Anwendung kommen, alſo immer an beſtimmten Wörtern, erläutert und immer in derſelben Form ausgeſprochen.
Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarſchule nicht wohl angeſtellt werden, wohl aber können und müſſen die Schüler an- geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verſtändlich ſprachrichtig und überhaupt angemeſſen nieder zu ſchreiben. Je mehr die Schüler geübt ſind, Geleſenes oder Vorgeleſenes frei wieder zu geben, und je ſorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemeſſenheit des Ausdrucks geachtet wird, deſto leichter und ſicherer werden die Uebungen im Nie- derſchreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgeſprochenen Gedankens von Statten gehen.
Die einfachſten Uebungen dieſer Art werden für Kinder in Volks- ſchulen in der ſchriftlichen Beantwortung beſtimmter Fragen aus dem Kreiſe ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er- zählten Geſchichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls, endlich in der Beſchreibung eines ihnen bekannten Gegenſtandes be- ſtehen. Der ſchriftlichen Abfaſſung muß, wenigſtens im Anfange, die mündliche Beſprechung des Gegenſtandes vorausgehen, damit den Kindern ſowohl der Stoff, als die Anordnung deſſelben und der Aus- druck dafür ſchon einigermaßen geläufig ſei. Das Niederſchreiben einer von den Kindern ſelbſt geleſenen Geſchichte wird ſich weniger fruchtbar erweiſen, weil ſie ſich dabei zu ſtreng an das Original binden
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0199"n="185"/>
den Namen der Buchſtaben bekannt gemacht und auf praktiſchem Wege<lb/>
angeleitet, einen vorgeſprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort<lb/>
in ſeine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulöſen, hier-<lb/>
nächſt nicht nur die Laute, ſondern auch die dafür zu ſetzenden Buch-<lb/>ſtaben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne<lb/>
Wörter aus demſelben niederzuſchreiben.</p><lb/><p>Auf eben dieſer Stufe hat ſich ein ſorgfältiges Abſchreiben einiger<lb/>
den Schülern noch nicht bekannten Abſchnitte aus dem Leſebuch, und<lb/>
ein nochmaliges Niederſchreiben derſelben aus dem Gedächtniß als ein<lb/>
wirkſames Mittel erwieſen, den Kindern die richtige Schreibung ein-<lb/>
zuprägen, und es ſind dieſe Uebungen benutzt worden, auf die Ab-<lb/>
weichung und Uebereinſtimmung in den Unregelmäßigkeiten unſerer<lb/>
Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der<lb/>
Vocale bezeichnet werden, aufmerkſam zu machen. Die wenigen ortho-<lb/>
graphiſchen Regeln, welche von wirklichem Nutzen ſind, werden da,<lb/>
wo ſie zuerſt zur Anwendung kommen, alſo immer an beſtimmten<lb/>
Wörtern, erläutert und immer in derſelben Form ausgeſprochen.</p><lb/><p>Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarſchule nicht<lb/>
wohl angeſtellt werden, wohl aber können und müſſen die Schüler an-<lb/>
geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verſtändlich ſprachrichtig<lb/>
und überhaupt angemeſſen nieder zu ſchreiben. Je mehr die Schüler<lb/>
geübt ſind, Geleſenes oder Vorgeleſenes frei wieder zu geben, und je<lb/>ſorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemeſſenheit des Ausdrucks<lb/>
geachtet wird, deſto leichter und ſicherer werden die Uebungen im Nie-<lb/>
derſchreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgeſprochenen<lb/>
Gedankens von Statten gehen.</p><lb/><p>Die einfachſten Uebungen dieſer Art werden für Kinder in Volks-<lb/>ſchulen in der ſchriftlichen Beantwortung beſtimmter Fragen aus dem<lb/>
Kreiſe ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er-<lb/>
zählten Geſchichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls,<lb/>
endlich in der Beſchreibung eines ihnen bekannten Gegenſtandes be-<lb/>ſtehen. Der ſchriftlichen Abfaſſung muß, wenigſtens im Anfange, die<lb/>
mündliche Beſprechung des Gegenſtandes vorausgehen, damit den<lb/>
Kindern ſowohl der Stoff, als die Anordnung deſſelben und der Aus-<lb/>
druck dafür ſchon einigermaßen geläufig ſei. Das Niederſchreiben<lb/>
einer von den Kindern ſelbſt geleſenen Geſchichte wird ſich weniger<lb/>
fruchtbar erweiſen, weil ſie ſich dabei zu ſtreng an das Original binden<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[185/0199]
den Namen der Buchſtaben bekannt gemacht und auf praktiſchem Wege
angeleitet, einen vorgeſprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort
in ſeine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulöſen, hier-
nächſt nicht nur die Laute, ſondern auch die dafür zu ſetzenden Buch-
ſtaben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne
Wörter aus demſelben niederzuſchreiben.
Auf eben dieſer Stufe hat ſich ein ſorgfältiges Abſchreiben einiger
den Schülern noch nicht bekannten Abſchnitte aus dem Leſebuch, und
ein nochmaliges Niederſchreiben derſelben aus dem Gedächtniß als ein
wirkſames Mittel erwieſen, den Kindern die richtige Schreibung ein-
zuprägen, und es ſind dieſe Uebungen benutzt worden, auf die Ab-
weichung und Uebereinſtimmung in den Unregelmäßigkeiten unſerer
Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der
Vocale bezeichnet werden, aufmerkſam zu machen. Die wenigen ortho-
graphiſchen Regeln, welche von wirklichem Nutzen ſind, werden da,
wo ſie zuerſt zur Anwendung kommen, alſo immer an beſtimmten
Wörtern, erläutert und immer in derſelben Form ausgeſprochen.
Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarſchule nicht
wohl angeſtellt werden, wohl aber können und müſſen die Schüler an-
geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verſtändlich ſprachrichtig
und überhaupt angemeſſen nieder zu ſchreiben. Je mehr die Schüler
geübt ſind, Geleſenes oder Vorgeleſenes frei wieder zu geben, und je
ſorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemeſſenheit des Ausdrucks
geachtet wird, deſto leichter und ſicherer werden die Uebungen im Nie-
derſchreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgeſprochenen
Gedankens von Statten gehen.
Die einfachſten Uebungen dieſer Art werden für Kinder in Volks-
ſchulen in der ſchriftlichen Beantwortung beſtimmter Fragen aus dem
Kreiſe ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er-
zählten Geſchichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls,
endlich in der Beſchreibung eines ihnen bekannten Gegenſtandes be-
ſtehen. Der ſchriftlichen Abfaſſung muß, wenigſtens im Anfange, die
mündliche Beſprechung des Gegenſtandes vorausgehen, damit den
Kindern ſowohl der Stoff, als die Anordnung deſſelben und der Aus-
druck dafür ſchon einigermaßen geläufig ſei. Das Niederſchreiben
einer von den Kindern ſelbſt geleſenen Geſchichte wird ſich weniger
fruchtbar erweiſen, weil ſie ſich dabei zu ſtreng an das Original binden
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/199>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.