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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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I. Schon mit den ersten eben erst schulfähig gewordenen An-
fängern können Sprachübungen verschiedener Art angestellt werden.
Schon das Benennen der Gegenstände, die das Kind in der Schule
sieht, das Nachsprechen kurzer Sätze und einzelner Wörter, die man
den Kindern vorspricht, um sie im lauten und scharf articulirten
Sprechen zu üben, und mehr noch das Zerlegen des Wortes in seine
einfachen Laute, von dem jede bessere Lesemethode ausgeht, kann als
Sprachübung behandelt werden; den eigentlichen Mittelpunkt des
Sprachunterrichts aber bildet auf der untersten Stufe der sogenannte
Anschauungsunterricht, oder die Belehrung des Kindes über diejenigen
Wahrnehmungen, zu denen seine Umgebungen ihm Veranlassung geben.
Es liegt außer dem Zweck dieser Verfügung, Andeutungen über die
zweckmäßige Behandlung des Anschauungsunterrichts in der Volks-
schule zu geben; es genügt, auf den nahen Zusammenhang desselben
mit dem Sprachunterricht und der Geistesentwickelung der Kinder hin-
zuweisen. Der Anschauungsunterricht ist seinem Gegenstande nach
die erste Belehrung des Kindes über die sogenannten Realien; werden
die Kinder dabei angeleitet, sich die Wahrnehmungen, die sie bereits
gemacht haben, oder auf Veranlassung des Lehrers während ihrer
Schulzeit machen, in einer bestimmten Ordnung zu vergegenwärtigen
und sie in kurzen sprachrichtigen Sätzen auszusprechen, so wird dadurch
nicht nur der Gedankenkreis derselben geordnet, berichtigt und er-
weitert, sondern auch die erste und natürlichste Anleitung zur Satz-
und Wortbildung gegeben. Die Genauigkeit, mit der der Lehrer diese
Uebungen treibt und dabei fehlerhaften Anordnungen entgegen wirkt,
wird dem spätern Unterricht in der Sprache unfehlbar zu Gute kommen,
und wir empfehlen die sorgfältige Behandlung dieser Uebungen um
so angelegentlicher, je häufiger der Werth derselben aus Unkunde oder
Vorurtheil herabgesetzt worden ist. Es fehlt nicht an Hülfsmitteln,
aus denen der Lehrer sich über die zweckmäßige Behandlung dieses
Gegenstandes belehren kann. Wir nennen hier nur folgende empfeh-
lungswerthe Werke:

1) Anleitung zu Denk- und Sprechübungen, als der naturgemäßen
Grundlage für den gesammten Unterricht, besonders aber für
den ersten Sprachunterricht in Volksschulen, von F. H. G.
Graßmann. Berlin, bei Reimer. Zweite Auflage. 1834.
Preis 1 Rthlr. 71/2 Sgr.

I. Schon mit den erſten eben erſt ſchulfähig gewordenen An-
fängern können Sprachübungen verſchiedener Art angeſtellt werden.
Schon das Benennen der Gegenſtände, die das Kind in der Schule
ſieht, das Nachſprechen kurzer Sätze und einzelner Wörter, die man
den Kindern vorſpricht, um ſie im lauten und ſcharf articulirten
Sprechen zu üben, und mehr noch das Zerlegen des Wortes in ſeine
einfachen Laute, von dem jede beſſere Leſemethode ausgeht, kann als
Sprachübung behandelt werden; den eigentlichen Mittelpunkt des
Sprachunterrichts aber bildet auf der unterſten Stufe der ſogenannte
Anſchauungsunterricht, oder die Belehrung des Kindes über diejenigen
Wahrnehmungen, zu denen ſeine Umgebungen ihm Veranlaſſung geben.
Es liegt außer dem Zweck dieſer Verfügung, Andeutungen über die
zweckmäßige Behandlung des Anſchauungsunterrichts in der Volks-
ſchule zu geben; es genügt, auf den nahen Zuſammenhang deſſelben
mit dem Sprachunterricht und der Geiſtesentwickelung der Kinder hin-
zuweiſen. Der Anſchauungsunterricht iſt ſeinem Gegenſtande nach
die erſte Belehrung des Kindes über die ſogenannten Realien; werden
die Kinder dabei angeleitet, ſich die Wahrnehmungen, die ſie bereits
gemacht haben, oder auf Veranlaſſung des Lehrers während ihrer
Schulzeit machen, in einer beſtimmten Ordnung zu vergegenwärtigen
und ſie in kurzen ſprachrichtigen Sätzen auszuſprechen, ſo wird dadurch
nicht nur der Gedankenkreis derſelben geordnet, berichtigt und er-
weitert, ſondern auch die erſte und natürlichſte Anleitung zur Satz-
und Wortbildung gegeben. Die Genauigkeit, mit der der Lehrer dieſe
Uebungen treibt und dabei fehlerhaften Anordnungen entgegen wirkt,
wird dem ſpätern Unterricht in der Sprache unfehlbar zu Gute kommen,
und wir empfehlen die ſorgfältige Behandlung dieſer Uebungen um
ſo angelegentlicher, je häufiger der Werth derſelben aus Unkunde oder
Vorurtheil herabgeſetzt worden iſt. Es fehlt nicht an Hülfsmitteln,
aus denen der Lehrer ſich über die zweckmäßige Behandlung dieſes
Gegenſtandes belehren kann. Wir nennen hier nur folgende empfeh-
lungswerthe Werke:

1) Anleitung zu Denk- und Sprechübungen, als der naturgemäßen
Grundlage für den geſammten Unterricht, beſonders aber für
den erſten Sprachunterricht in Volksſchulen, von F. H. G.
Graßmann. Berlin, bei Reimer. Zweite Auflage. 1834.
Preis 1 Rthlr. 7½ Sgr.
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[171/0185] I. Schon mit den erſten eben erſt ſchulfähig gewordenen An- fängern können Sprachübungen verſchiedener Art angeſtellt werden. Schon das Benennen der Gegenſtände, die das Kind in der Schule ſieht, das Nachſprechen kurzer Sätze und einzelner Wörter, die man den Kindern vorſpricht, um ſie im lauten und ſcharf articulirten Sprechen zu üben, und mehr noch das Zerlegen des Wortes in ſeine einfachen Laute, von dem jede beſſere Leſemethode ausgeht, kann als Sprachübung behandelt werden; den eigentlichen Mittelpunkt des Sprachunterrichts aber bildet auf der unterſten Stufe der ſogenannte Anſchauungsunterricht, oder die Belehrung des Kindes über diejenigen Wahrnehmungen, zu denen ſeine Umgebungen ihm Veranlaſſung geben. Es liegt außer dem Zweck dieſer Verfügung, Andeutungen über die zweckmäßige Behandlung des Anſchauungsunterrichts in der Volks- ſchule zu geben; es genügt, auf den nahen Zuſammenhang deſſelben mit dem Sprachunterricht und der Geiſtesentwickelung der Kinder hin- zuweiſen. Der Anſchauungsunterricht iſt ſeinem Gegenſtande nach die erſte Belehrung des Kindes über die ſogenannten Realien; werden die Kinder dabei angeleitet, ſich die Wahrnehmungen, die ſie bereits gemacht haben, oder auf Veranlaſſung des Lehrers während ihrer Schulzeit machen, in einer beſtimmten Ordnung zu vergegenwärtigen und ſie in kurzen ſprachrichtigen Sätzen auszuſprechen, ſo wird dadurch nicht nur der Gedankenkreis derſelben geordnet, berichtigt und er- weitert, ſondern auch die erſte und natürlichſte Anleitung zur Satz- und Wortbildung gegeben. Die Genauigkeit, mit der der Lehrer dieſe Uebungen treibt und dabei fehlerhaften Anordnungen entgegen wirkt, wird dem ſpätern Unterricht in der Sprache unfehlbar zu Gute kommen, und wir empfehlen die ſorgfältige Behandlung dieſer Uebungen um ſo angelegentlicher, je häufiger der Werth derſelben aus Unkunde oder Vorurtheil herabgeſetzt worden iſt. Es fehlt nicht an Hülfsmitteln, aus denen der Lehrer ſich über die zweckmäßige Behandlung dieſes Gegenſtandes belehren kann. Wir nennen hier nur folgende empfeh- lungswerthe Werke: 1) Anleitung zu Denk- und Sprechübungen, als der naturgemäßen Grundlage für den geſammten Unterricht, beſonders aber für den erſten Sprachunterricht in Volksſchulen, von F. H. G. Graßmann. Berlin, bei Reimer. Zweite Auflage. 1834. Preis 1 Rthlr. 7½ Sgr.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/185>, abgerufen am 24.11.2024.