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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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können wir uns nicht ernst und nachdrücklich genug aussprechen, und
erwarten zur Unterdrückung derselben die kräftigste Mitwirkung der
Behörden, welche darauf unmittelbar einzuwirken im Stande sind,
sehen auch der speciellen Berichterstattung darüber um so dringender
entgegen, als wir nur darin die Beruhigung finden können, daß unsere
Absicht nicht verkannt, unsere Forderung nicht mißverstanden ist.

1) Es ist ein großes Bedürfniß und eine der wichtigsten Aufgaben
unserer Zeit, die Stärkung der Thatkraft mit der erhöheten und er-
weiterten Erkenntniß, das Können mit dem Wissen in das erforderliche
Gleichgewicht zu setzen, und zwei Extreme zu vermeiden, deren eines
zu einem todten, nachäffenden Mechanismus in dem gewerblichen Ver-
kehr des bürgerlichen Lebens führt, das andere nur die Schale ohne
den Kern gewährt. Die Grundlage, die einzige feste Grundlage zur
Erreichung dieses Zweckes können wir nur in den Schulen finden, und
da der Volksschule, wenn auch für ein näher liegendes Ziel, engere
Grenzen für ihre Wirksamkeit gesteckt sind, so ist in ihnen ein Abweg
vor allen Dingen zu vermeiden, der nämlich, welcher dem rein for-
mellen Zweck des Unterrichts ein ausschließendes Vorrecht oder wenig-
stens ein zu großes Uebergewicht gestattet, und tiefer in die Gründe
der verschiedenen Zweige des Unterrichts eindringen will, als es der
Zweck, namentlich der Landschulen, erfordert, die Dauer des Schul-
besuchs gestattet, oder die Fassungskraft der zu unterrichtenden Jugend
erlaubt. Geschieht dies nun gar auf eine verkehrte Weise und ohne
eigene Sicherheit und Gewandtheit des Lehrers, so ist der daraus er-
wachsende Nachtheil doppelt fühlbar. Es ist hier nicht der Ort, diesen
Gegenstand weiter zu verfolgen; nur als einen Wink für Lehrer und
Schulvorsteher haben wir ihn andeuten wollen, hier aber insbesondere
noch als einen Beweis aufgestellt, daß es an Zeit für einen wirk-
lichen Real- und Industrie-Unterricht in den Volksschulen nicht fehlen
könne, wenn nur 1) von Seiten der Ortsbehörden für einen regel-
mäßigen und dauernden Schulbesuch und 2) von Seiten der Lehrer
für eine planmäßige Vertheilung und Begrenzung des Unterrichts-
stoffes gesorgt wird. Dies sind die beiden Angeln, um welche sich der
Erfolg des Unterrichts in den Schulen drehet; das Mehr oder We-
niger dabei hängt von örtlichen und persönlichen Verhältnissen ab,
was dem Ermessen der Orts- und Kreis-Schulbehörden anheimgestellt
bleiben muß. Allerdings giebt es für alle Stände und Geschlechter

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können wir uns nicht ernſt und nachdrücklich genug ausſprechen, und
erwarten zur Unterdrückung derſelben die kräftigſte Mitwirkung der
Behörden, welche darauf unmittelbar einzuwirken im Stande ſind,
ſehen auch der ſpeciellen Berichterſtattung darüber um ſo dringender
entgegen, als wir nur darin die Beruhigung finden können, daß unſere
Abſicht nicht verkannt, unſere Forderung nicht mißverſtanden iſt.

1) Es iſt ein großes Bedürfniß und eine der wichtigſten Aufgaben
unſerer Zeit, die Stärkung der Thatkraft mit der erhöheten und er-
weiterten Erkenntniß, das Können mit dem Wiſſen in das erforderliche
Gleichgewicht zu ſetzen, und zwei Extreme zu vermeiden, deren eines
zu einem todten, nachäffenden Mechanismus in dem gewerblichen Ver-
kehr des bürgerlichen Lebens führt, das andere nur die Schale ohne
den Kern gewährt. Die Grundlage, die einzige feſte Grundlage zur
Erreichung dieſes Zweckes können wir nur in den Schulen finden, und
da der Volksſchule, wenn auch für ein näher liegendes Ziel, engere
Grenzen für ihre Wirkſamkeit geſteckt ſind, ſo iſt in ihnen ein Abweg
vor allen Dingen zu vermeiden, der nämlich, welcher dem rein for-
mellen Zweck des Unterrichts ein ausſchließendes Vorrecht oder wenig-
ſtens ein zu großes Uebergewicht geſtattet, und tiefer in die Gründe
der verſchiedenen Zweige des Unterrichts eindringen will, als es der
Zweck, namentlich der Landſchulen, erfordert, die Dauer des Schul-
beſuchs geſtattet, oder die Faſſungskraft der zu unterrichtenden Jugend
erlaubt. Geſchieht dies nun gar auf eine verkehrte Weiſe und ohne
eigene Sicherheit und Gewandtheit des Lehrers, ſo iſt der daraus er-
wachſende Nachtheil doppelt fühlbar. Es iſt hier nicht der Ort, dieſen
Gegenſtand weiter zu verfolgen; nur als einen Wink für Lehrer und
Schulvorſteher haben wir ihn andeuten wollen, hier aber insbeſondere
noch als einen Beweis aufgeſtellt, daß es an Zeit für einen wirk-
lichen Real- und Induſtrie-Unterricht in den Volksſchulen nicht fehlen
könne, wenn nur 1) von Seiten der Ortsbehörden für einen regel-
mäßigen und dauernden Schulbeſuch und 2) von Seiten der Lehrer
für eine planmäßige Vertheilung und Begrenzung des Unterrichts-
ſtoffes geſorgt wird. Dies ſind die beiden Angeln, um welche ſich der
Erfolg des Unterrichts in den Schulen drehet; das Mehr oder We-
niger dabei hängt von örtlichen und perſönlichen Verhältniſſen ab,
was dem Ermeſſen der Orts- und Kreis-Schulbehörden anheimgeſtellt
bleiben muß. Allerdings giebt es für alle Stände und Geſchlechter

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[145/0159] können wir uns nicht ernſt und nachdrücklich genug ausſprechen, und erwarten zur Unterdrückung derſelben die kräftigſte Mitwirkung der Behörden, welche darauf unmittelbar einzuwirken im Stande ſind, ſehen auch der ſpeciellen Berichterſtattung darüber um ſo dringender entgegen, als wir nur darin die Beruhigung finden können, daß unſere Abſicht nicht verkannt, unſere Forderung nicht mißverſtanden iſt. 1) Es iſt ein großes Bedürfniß und eine der wichtigſten Aufgaben unſerer Zeit, die Stärkung der Thatkraft mit der erhöheten und er- weiterten Erkenntniß, das Können mit dem Wiſſen in das erforderliche Gleichgewicht zu ſetzen, und zwei Extreme zu vermeiden, deren eines zu einem todten, nachäffenden Mechanismus in dem gewerblichen Ver- kehr des bürgerlichen Lebens führt, das andere nur die Schale ohne den Kern gewährt. Die Grundlage, die einzige feſte Grundlage zur Erreichung dieſes Zweckes können wir nur in den Schulen finden, und da der Volksſchule, wenn auch für ein näher liegendes Ziel, engere Grenzen für ihre Wirkſamkeit geſteckt ſind, ſo iſt in ihnen ein Abweg vor allen Dingen zu vermeiden, der nämlich, welcher dem rein for- mellen Zweck des Unterrichts ein ausſchließendes Vorrecht oder wenig- ſtens ein zu großes Uebergewicht geſtattet, und tiefer in die Gründe der verſchiedenen Zweige des Unterrichts eindringen will, als es der Zweck, namentlich der Landſchulen, erfordert, die Dauer des Schul- beſuchs geſtattet, oder die Faſſungskraft der zu unterrichtenden Jugend erlaubt. Geſchieht dies nun gar auf eine verkehrte Weiſe und ohne eigene Sicherheit und Gewandtheit des Lehrers, ſo iſt der daraus er- wachſende Nachtheil doppelt fühlbar. Es iſt hier nicht der Ort, dieſen Gegenſtand weiter zu verfolgen; nur als einen Wink für Lehrer und Schulvorſteher haben wir ihn andeuten wollen, hier aber insbeſondere noch als einen Beweis aufgeſtellt, daß es an Zeit für einen wirk- lichen Real- und Induſtrie-Unterricht in den Volksſchulen nicht fehlen könne, wenn nur 1) von Seiten der Ortsbehörden für einen regel- mäßigen und dauernden Schulbeſuch und 2) von Seiten der Lehrer für eine planmäßige Vertheilung und Begrenzung des Unterrichts- ſtoffes geſorgt wird. Dies ſind die beiden Angeln, um welche ſich der Erfolg des Unterrichts in den Schulen drehet; das Mehr oder We- niger dabei hängt von örtlichen und perſönlichen Verhältniſſen ab, was dem Ermeſſen der Orts- und Kreis-Schulbehörden anheimgeſtellt bleiben muß. Allerdings giebt es für alle Stände und Geſchlechter 10

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/159>, abgerufen am 07.05.2024.