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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Platzes zur Anlegung von Baumschulen und Gemeindegärten, wo
solche noch nicht vorhanden sind, zu ermuntern und zu veranlassen;
auch möglichst dahin zu wirken, daß die Wege und andere freie Plätze
mit Fruchtbäumen bepflanzt, und für deren Erhaltung und Pflege mit
Nachdruck und Ernst gesorgt werde. Bei der leider! noch sehr großen
Vernachlässigung des Obstbaues in der hiesigen Provinz, werden wir
es mit besonderm Danke erkennen, wenn Sie, von der Nothwendigkeit
und Nützlichkeit der Sache überzeugt, auf die Gutsherrschaften und
Gemeinden in der angegebenen Art einwirken, und den Geistlichen
und Schullehrern bei der Ausführung dessen, was wir hierüber ver-
ordnet haben, die Hand bieten wollen. Es ist zunächst Alles daran
gelegen, daß in den Gemeinden selbst der Sinn für die Baumzucht
geweckt und genährt, und das ziemlich allgemein verbreitete Vorurtheil,
als ob unter unserm rauheren, kälteren Himmel nur schlechte Obst-
sorten gerathen und ausdauern, durch das Beispiel eines und des an-
deren Pomologen, auf welches man hinweisen kann, widerlegt werde.
Auf diese Weise wird es dann auch möglich werden, einzelnen Ge-
meinden, welche für das Gute gewonnen sind, bessere Obstsorten zu
verschaffen, und diese nach und nach immer weiter zu verbreiten. Wenn
die weltlichen und geistlichen Behörden für die Sache mit Ernst und
Liebe handeln; wenn sie sich einander in ihren Bemühungen thätig
unterstützen, und jede Gelegenheit, die Jugend und die Gemeinden
über den großen Nutzen der Baumzucht zu belehren, treu wahrnehmen:
so werden die Hindernisse, welche die Anlegung von Baumschulen
und Gemeindegärten, die Bepflanzung der Wege und freien Plätze etc.
allerdings im Anfange finden wird und finden muß, durch ein solches
vereintes Wirken glücklich überwunden werden, und es wird dann
kaum eine Gemeinde geben, die nicht bereit wäre, ein schickliches
Plätzchen für die Baumschule abzugeben, oder die Arbeit bei der ersten
Anlegung und Einzäunung derselben zu übernehmen. Schließlich
geben wir Ihnen auf, über den Erfolg Ihrer Bemühungen für die
Beförderung der Baumzucht in Ihrem amtlichen Wirkungskreise, gegen
Ostern 1830 hieher zu berichten, und uns dann zugleich diejenigen
Gemeinden und Gemeindeglieder, bei welchen die Sache Eingang ge-
funden, oder die sich bereits hierin ausgezeichnet, anzuzeigen.

2. Circular-Verordnung an sämmtliche Superintendenten. --
Obgleich wir, sowohl Ihnen, als den übrigen Herren Geistlichen, die

Platzes zur Anlegung von Baumſchulen und Gemeindegärten, wo
ſolche noch nicht vorhanden ſind, zu ermuntern und zu veranlaſſen;
auch möglichſt dahin zu wirken, daß die Wege und andere freie Plätze
mit Fruchtbäumen bepflanzt, und für deren Erhaltung und Pflege mit
Nachdruck und Ernſt geſorgt werde. Bei der leider! noch ſehr großen
Vernachläſſigung des Obſtbaues in der hieſigen Provinz, werden wir
es mit beſonderm Danke erkennen, wenn Sie, von der Nothwendigkeit
und Nützlichkeit der Sache überzeugt, auf die Gutsherrſchaften und
Gemeinden in der angegebenen Art einwirken, und den Geiſtlichen
und Schullehrern bei der Ausführung deſſen, was wir hierüber ver-
ordnet haben, die Hand bieten wollen. Es iſt zunächſt Alles daran
gelegen, daß in den Gemeinden ſelbſt der Sinn für die Baumzucht
geweckt und genährt, und das ziemlich allgemein verbreitete Vorurtheil,
als ob unter unſerm rauheren, kälteren Himmel nur ſchlechte Obſt-
ſorten gerathen und ausdauern, durch das Beiſpiel eines und des an-
deren Pomologen, auf welches man hinweiſen kann, widerlegt werde.
Auf dieſe Weiſe wird es dann auch möglich werden, einzelnen Ge-
meinden, welche für das Gute gewonnen ſind, beſſere Obſtſorten zu
verſchaffen, und dieſe nach und nach immer weiter zu verbreiten. Wenn
die weltlichen und geiſtlichen Behörden für die Sache mit Ernſt und
Liebe handeln; wenn ſie ſich einander in ihren Bemühungen thätig
unterſtützen, und jede Gelegenheit, die Jugend und die Gemeinden
über den großen Nutzen der Baumzucht zu belehren, treu wahrnehmen:
ſo werden die Hinderniſſe, welche die Anlegung von Baumſchulen
und Gemeindegärten, die Bepflanzung der Wege und freien Plätze ꝛc.
allerdings im Anfange finden wird und finden muß, durch ein ſolches
vereintes Wirken glücklich überwunden werden, und es wird dann
kaum eine Gemeinde geben, die nicht bereit wäre, ein ſchickliches
Plätzchen für die Baumſchule abzugeben, oder die Arbeit bei der erſten
Anlegung und Einzäunung derſelben zu übernehmen. Schließlich
geben wir Ihnen auf, über den Erfolg Ihrer Bemühungen für die
Beförderung der Baumzucht in Ihrem amtlichen Wirkungskreiſe, gegen
Oſtern 1830 hieher zu berichten, und uns dann zugleich diejenigen
Gemeinden und Gemeindeglieder, bei welchen die Sache Eingang ge-
funden, oder die ſich bereits hierin ausgezeichnet, anzuzeigen.

2. Circular-Verordnung an ſämmtliche Superintendenten. —
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[137/0151] Platzes zur Anlegung von Baumſchulen und Gemeindegärten, wo ſolche noch nicht vorhanden ſind, zu ermuntern und zu veranlaſſen; auch möglichſt dahin zu wirken, daß die Wege und andere freie Plätze mit Fruchtbäumen bepflanzt, und für deren Erhaltung und Pflege mit Nachdruck und Ernſt geſorgt werde. Bei der leider! noch ſehr großen Vernachläſſigung des Obſtbaues in der hieſigen Provinz, werden wir es mit beſonderm Danke erkennen, wenn Sie, von der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Sache überzeugt, auf die Gutsherrſchaften und Gemeinden in der angegebenen Art einwirken, und den Geiſtlichen und Schullehrern bei der Ausführung deſſen, was wir hierüber ver- ordnet haben, die Hand bieten wollen. Es iſt zunächſt Alles daran gelegen, daß in den Gemeinden ſelbſt der Sinn für die Baumzucht geweckt und genährt, und das ziemlich allgemein verbreitete Vorurtheil, als ob unter unſerm rauheren, kälteren Himmel nur ſchlechte Obſt- ſorten gerathen und ausdauern, durch das Beiſpiel eines und des an- deren Pomologen, auf welches man hinweiſen kann, widerlegt werde. Auf dieſe Weiſe wird es dann auch möglich werden, einzelnen Ge- meinden, welche für das Gute gewonnen ſind, beſſere Obſtſorten zu verſchaffen, und dieſe nach und nach immer weiter zu verbreiten. Wenn die weltlichen und geiſtlichen Behörden für die Sache mit Ernſt und Liebe handeln; wenn ſie ſich einander in ihren Bemühungen thätig unterſtützen, und jede Gelegenheit, die Jugend und die Gemeinden über den großen Nutzen der Baumzucht zu belehren, treu wahrnehmen: ſo werden die Hinderniſſe, welche die Anlegung von Baumſchulen und Gemeindegärten, die Bepflanzung der Wege und freien Plätze ꝛc. allerdings im Anfange finden wird und finden muß, durch ein ſolches vereintes Wirken glücklich überwunden werden, und es wird dann kaum eine Gemeinde geben, die nicht bereit wäre, ein ſchickliches Plätzchen für die Baumſchule abzugeben, oder die Arbeit bei der erſten Anlegung und Einzäunung derſelben zu übernehmen. Schließlich geben wir Ihnen auf, über den Erfolg Ihrer Bemühungen für die Beförderung der Baumzucht in Ihrem amtlichen Wirkungskreiſe, gegen Oſtern 1830 hieher zu berichten, und uns dann zugleich diejenigen Gemeinden und Gemeindeglieder, bei welchen die Sache Eingang ge- funden, oder die ſich bereits hierin ausgezeichnet, anzuzeigen. 2. Circular-Verordnung an ſämmtliche Superintendenten. — Obgleich wir, ſowohl Ihnen, als den übrigen Herren Geiſtlichen, die

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/151>, abgerufen am 06.05.2024.