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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 138, Hamburg, 13. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] mittlerer Größe, könne den größeren darüber nichts
vorschreiben, und es stehe uns nicht zu, uns in der
Addresse über die Ansichten andrer Staaten auszu-
lassen, was außerdem nichts helfen werde. Die Re-
gierung werde nach Gelegenheit für den §. 19 der
Bundes-Acte wirken, zur Linderung der Calamitä-
ten. Nicht zu verkennen sey die drückende Lage der
Unterthanen in mehreren Gegenden des Vaterlandes.
Er gebe gern zu, daß die Deputirten aus den ver-
schiedenen Provinzen die Noth gründlicher kennen,
als er, dem seine Dienstpflicht nicht, wie er längst
gewünscht habe, gestatte, sich davon an Ort und
Stelle zu überzeugen. Es sey der aufrichtige und
feste Entschluß der Regierung, zur Erleichterung
des Landes beizutragen, was sie könne. Der Ent-
schluß des Königs stehe auch hier vollkommen fest,
daß geschehe, was geschehen könne, auch namentlich
in Ersparungen; aber der König wolle, daß es zweck-
mäßig und dauernd geschehe. Uebergangspunkte
seyen schwer, da die Elemente auch von jeher nicht
so geordnet gewesen, um die erforderlichen Verbesse-
rungen sofort eintreten zu lassen; aber hier könn-
ten diese doch bald eintreten. Ueber die Oeffent-
lichkeit sey des Königs Wille in der Botschaft des
Königs und in der nach dem Willen des Königs erlas-
senen Mittheilung des Ministeriums ausgesprochen.
Wie die Sachen stünden, habe man in der Thron-
rede nicht davon sprechen können. Der Grundsatz an
sich konnte nicht ausgesprochen werden, bedingt aber
gar nicht, also sey er übergangen, weil man ohnehin
überzeugt gewesen, daß die wahre Lage der Dinge so-
fort den Ständen werde mitgetheilt werden müssen. --
Dr. Christiani: Wollte er auch nicht den von
einem geehrten Mitgliede gebrauchten Ausdruck
"Blödsinn" beitreten, so müsse er doch die Ansicht
für falsch halten, daß wir ohne den Göttinger Auf-
stand in der Verbesserung der unglücklichen Lage des
Landes weiter gediehen seyn würden; denn wunder-
bar erscheine es doch, daß man 16 lange Jahre hin-
durch geschwiegen habe, und von dem Augenblicke
des Göttinger Aufstandes an, sofort aus allen Win-
keln des Landes tausende von Klagen und Bitten
laut geworden wären. Die gegebene Erklärung über
die Verhaftung der Polen sey dunkel und nicht ge-
nügend. -- Hr. K. Breusing: Er habe weder Poli-
tik noch Diplomatie studirt, er glaube aber, daß
der schlichte Menschenverstand sich überzeugt halten
müsse, daß den Pflichten auch Rechte gegenüber
ständen, das eine sey durch das andre bedingt.
Wenn der Staatenbund Pflichten auflege, so müsse
er auch Rechte geben, sonst stände es ja in seiner
Macht, einen Staat durch Auflegung von Lasten
ganz herunter zu drücken. Die auferlegte Verpflich-
tung, das Contingent zu erhalten, müsse den einzel-
nen Staaten auch das Recht geben, von dem Bunde
zu verlangen, daß derselbe auch, so viel an ihm sey,
die Erwerbs-Quelle öffne, durch welche jene Lasten
nur getragen werden könnten. -- Bei der Abstim-
mung nahm Prof. Saalfeld seinen Antrag zurück,
und die Majorität entschied sich für drei Commis-
sions-Mitglieder: die HH. Dr. Stüve, Dr. Lüntzel
und Dr. Christiani.

Die zweite Kammer der Stände-Versammlung
hat in ihrer Sitzung am 7 d. mit eminenter Ma-
jorität den Beschluß gefaßt, daß die sofortige Zu-
lassung von Zuhörern zu den ständischen Verhand-
lungen, unter provisorischer Annahme der in dem
Entwurfe des revidirten Reglements enthaltenen
[Spaltenumbruch] Beschränkungen zu gestatten, und deren allerhöchste
Genehmigung bei dem Gouvernement in Antrag zu
bringen sey. -- Hierauf wurde vom Präsidenten vor-
getragen, daß die wichtigsten Gegenstände, womit
die Kammer sich nun zunächst zu beschäftigen habe,
folgende seyen: Die Berathung über das Budget von
1832 und 33, über das Ablösungs-Gesetz und das
Staats-Grundgesetz. Das Budget werde zuvor der
Finanz-Commission vorzulegen und von derselben zu
prüfen seyn, das Gesetz über die Ablösungen sey
noch nicht beendigt, und so sey also jetzt über das
Staats-Grundgesetz zu discutiren. Die Kammer
nahm den Vorschlag des Präsidenten an, daß beide
Kammern gleichzeitig und in derselben Reihefolge
die Kapitel des Grundgesetzes in Berathung nehmen
sollten, und daß die Communicationen beider Kam-
mern über das Resultat ihrer Beschlüsse nach Ab-
solvirung eines jeden Kapitels vorgenommen werden
sollten, und daß man deshalb eine Commission er-
nennen müsse. -- Als Mitglieder der Finanz-Com-
mission wurden in zweiter Kammer erwählt, der
Schatzrath Stüve, Kaufmann Breusing und Schatz-
rath Eichhorn. -- Jn der vorgestrigen Sitzung der
zweiten Kammer ist der Antrag gemacht, auf den
Fall Oeffentlichkeit der ständischen Verhandlungen
nicht sofort eintreten könne (weil darüber jedenfalls
erst die Bestimmung Sr. Maj. des Königs einge-
holt werden muß), die Zulassung von Schnellschrei-
bern auf den Gallerieen zu gestatten, damit die Ver-
handlungen eine ausgedehntere Publicität erlangen,
als solches bis jetzt möglich ist.




Herausgegeben von Runkel.




Die 58ste Hamburgische große Lotterie zeichnet sich
überhaupt vortheilhaft zu Gunsten der Loos-Jnha-
ber aus, indem, der Einrichtung des Plans zufolge,
bei Entscheidung des großen Looses, so wie der mei-
sten Hauptgewinne, nur überhaupt
6000
Loose concurriren. Die Hauptgewinne sind: 150,000 [],
70,000 [], 30,000 [], 20,000 [], 15,000 [], 12,000 [],
3 a 10,000 [], 20 a 5000 [], 35 a 1000 [].

Die Ziehung ist am 17ten nächsten Monats. Ein-
heimische und auswärtige Bestellungen auf Loose
werden von der unterzeichneten Handlung vorläufig
noch zum Planpreise prompt ausgeführt.

Spilhaussche Kunst- und Commissions-
Handlung
in Lübeck.




Zweite Bekanntmachung.

Es wird hiemittelst zur öffentlichen Kunde ge-
bracht, daß den 9ten d. Mts. das seit dem 7ten d.
Mts. von Travemündersiel in See mit Ballast nach
Norwegen oder der Ostsee, um Frachten zu suchen,
bestimmte holländische Kuffschiff "Harmonie", ge-
führt von dem Schiffer Jacob Uges, unweit des
Dorfes Campen, auf der Jnsel Sylt, gestrandet,
und nachdem die mit Einschluß des Schiffers aus
4 Personen bestehende Mannschaft gerettet worden,
eine halbe Stunde nach der Strandung zertrümmert
ist. Fast das ganze Jnventar und der größte Theil
des Wracks ist geborgen worden. Wegen dieser
Strandgüter ist abseiten des genannten Schiffers, als
Eigenthümers des besagten Schiffs, die Legitima-
tion bereits eingeleitet. Etwa bei dieser Angele-
genheit Jnteressirte können sich innerhalb 12 Wo-

[Spaltenumbruch] mittlerer Größe, könne den größeren darüber nichts
vorſchreiben, und es ſtehe uns nicht zu, uns in der
Addreſſe über die Anſichten andrer Staaten auszu-
laſſen, was außerdem nichts helfen werde. Die Re-
gierung werde nach Gelegenheit für den §. 19 der
Bundes-Acte wirken, zur Linderung der Calamitä-
ten. Nicht zu verkennen ſey die drückende Lage der
Unterthanen in mehreren Gegenden des Vaterlandes.
Er gebe gern zu, daß die Deputirten aus den ver-
ſchiedenen Provinzen die Noth gründlicher kennen,
als er, dem ſeine Dienſtpflicht nicht, wie er längſt
gewünſcht habe, geſtatte, ſich davon an Ort und
Stelle zu überzeugen. Es ſey der aufrichtige und
feſte Entſchluß der Regierung, zur Erleichterung
des Landes beizutragen, was ſie könne. Der Ent-
ſchluß des Königs ſtehe auch hier vollkommen feſt,
daß geſchehe, was geſchehen könne, auch namentlich
in Erſparungen; aber der König wolle, daß es zweck-
mäßig und dauernd geſchehe. Uebergangspunkte
ſeyen ſchwer, da die Elemente auch von jeher nicht
ſo geordnet geweſen, um die erforderlichen Verbeſſe-
rungen ſofort eintreten zu laſſen; aber hier könn-
ten dieſe doch bald eintreten. Ueber die Oeffent-
lichkeit ſey des Königs Wille in der Botſchaft des
Königs und in der nach dem Willen des Königs erlaſ-
ſenen Mittheilung des Miniſteriums ausgeſprochen.
Wie die Sachen ſtünden, habe man in der Thron-
rede nicht davon ſprechen können. Der Grundſatz an
ſich konnte nicht ausgeſprochen werden, bedingt aber
gar nicht, alſo ſey er übergangen, weil man ohnehin
überzeugt geweſen, daß die wahre Lage der Dinge ſo-
fort den Ständen werde mitgetheilt werden müſſen. —
Dr. Chriſtiani: Wollte er auch nicht den von
einem geehrten Mitgliede gebrauchten Ausdruck
“Blödſinn” beitreten, ſo müſſe er doch die Anſicht
für falſch halten, daß wir ohne den Göttinger Auf-
ſtand in der Verbeſſerung der unglücklichen Lage des
Landes weiter gediehen ſeyn würden; denn wunder-
bar erſcheine es doch, daß man 16 lange Jahre hin-
durch geſchwiegen habe, und von dem Augenblicke
des Göttinger Aufſtandes an, ſofort aus allen Win-
keln des Landes tauſende von Klagen und Bitten
laut geworden wären. Die gegebene Erklärung über
die Verhaftung der Polen ſey dunkel und nicht ge-
nügend. — Hr. K. Breuſing: Er habe weder Poli-
tik noch Diplomatie ſtudirt, er glaube aber, daß
der ſchlichte Menſchenverſtand ſich überzeugt halten
müſſe, daß den Pflichten auch Rechte gegenüber
ſtänden, das eine ſey durch das andre bedingt.
Wenn der Staatenbund Pflichten auflege, ſo müſſe
er auch Rechte geben, ſonſt ſtände es ja in ſeiner
Macht, einen Staat durch Auflegung von Laſten
ganz herunter zu drücken. Die auferlegte Verpflich-
tung, das Contingent zu erhalten, müſſe den einzel-
nen Staaten auch das Recht geben, von dem Bunde
zu verlangen, daß derſelbe auch, ſo viel an ihm ſey,
die Erwerbs-Quelle öffne, durch welche jene Laſten
nur getragen werden könnten. — Bei der Abſtim-
mung nahm Prof. Saalfeld ſeinen Antrag zurück,
und die Majorität entſchied ſich für drei Commiſ-
ſions-Mitglieder: die HH. Dr. Stüve, Dr. Lüntzel
und Dr. Chriſtiani.

Die zweite Kammer der Stände-Verſammlung
hat in ihrer Sitzung am 7 d. mit eminenter Ma-
jorität den Beſchluß gefaßt, daß die ſofortige Zu-
laſſung von Zuhörern zu den ſtändiſchen Verhand-
lungen, unter proviſoriſcher Annahme der in dem
Entwurfe des revidirten Reglements enthaltenen
[Spaltenumbruch] Beſchränkungen zu geſtatten, und deren allerhöchſte
Genehmigung bei dem Gouvernement in Antrag zu
bringen ſey. — Hierauf wurde vom Präſidenten vor-
getragen, daß die wichtigſten Gegenſtände, womit
die Kammer ſich nun zunächſt zu beſchäftigen habe,
folgende ſeyen: Die Berathung über das Budget von
1832 und 33, über das Ablöſungs-Geſetz und das
Staats-Grundgeſetz. Das Budget werde zuvor der
Finanz-Commiſſion vorzulegen und von derſelben zu
prüfen ſeyn, das Geſetz über die Ablöſungen ſey
noch nicht beendigt, und ſo ſey alſo jetzt über das
Staats-Grundgeſetz zu discutiren. Die Kammer
nahm den Vorſchlag des Präſidenten an, daß beide
Kammern gleichzeitig und in derſelben Reihefolge
die Kapitel des Grundgeſetzes in Berathung nehmen
ſollten, und daß die Communicationen beider Kam-
mern über das Reſultat ihrer Beſchlüſſe nach Ab-
ſolvirung eines jeden Kapitels vorgenommen werden
ſollten, und daß man deshalb eine Commiſſion er-
nennen müſſe. — Als Mitglieder der Finanz-Com-
miſſion wurden in zweiter Kammer erwählt, der
Schatzrath Stüve, Kaufmann Breuſing und Schatz-
rath Eichhorn. — Jn der vorgeſtrigen Sitzung der
zweiten Kammer iſt der Antrag gemacht, auf den
Fall Oeffentlichkeit der ſtändiſchen Verhandlungen
nicht ſofort eintreten könne (weil darüber jedenfalls
erſt die Beſtimmung Sr. Maj. des Königs einge-
holt werden muß), die Zulaſſung von Schnellſchrei-
bern auf den Gallerieen zu geſtatten, damit die Ver-
handlungen eine ausgedehntere Publicität erlangen,
als ſolches bis jetzt möglich iſt.




Herausgegeben von Runkel.




Die 58ſte Hamburgiſche große Lotterie zeichnet ſich
überhaupt vortheilhaft zu Gunſten der Loos-Jnha-
ber aus, indem, der Einrichtung des Plans zufolge,
bei Entſcheidung des großen Looſes, ſo wie der mei-
ſten Hauptgewinne, nur überhaupt
6000
Looſe concurriren. Die Hauptgewinne ſind: 150,000 [],
70,000 [], 30,000 [], 20,000 [], 15,000 [], 12,000 [],
3 à 10,000 [], 20 à 5000 [], 35 à 1000 [].

Die Ziehung iſt am 17ten nächſten Monats. Ein-
heimiſche und auswärtige Beſtellungen auf Looſe
werden von der unterzeichneten Handlung vorläufig
noch zum Planpreiſe prompt ausgeführt.

Spilhausſche Kunſt- und Commiſſions-
Handlung
in Lübeck.




Zweite Bekanntmachung.

Es wird hiemittelſt zur öffentlichen Kunde ge-
bracht, daß den 9ten d. Mts. das ſeit dem 7ten d.
Mts. von Travemünderſiel in See mit Ballaſt nach
Norwegen oder der Oſtſee, um Frachten zu ſuchen,
beſtimmte holländiſche Kuffſchiff “Harmonie”, ge-
führt von dem Schiffer Jacob Uges, unweit des
Dorfes Campen, auf der Jnſel Sylt, geſtrandet,
und nachdem die mit Einſchluß des Schiffers aus
4 Perſonen beſtehende Mannſchaft gerettet worden,
eine halbe Stunde nach der Strandung zertrümmert
iſt. Faſt das ganze Jnventar und der größte Theil
des Wracks iſt geborgen worden. Wegen dieſer
Strandgüter iſt abſeiten des genannten Schiffers, als
Eigenthümers des beſagten Schiffs, die Legitima-
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genheit Jntereſſirte können ſich innerhalb 12 Wo-

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[[7]/0007] mittlerer Größe, könne den größeren darüber nichts vorſchreiben, und es ſtehe uns nicht zu, uns in der Addreſſe über die Anſichten andrer Staaten auszu- laſſen, was außerdem nichts helfen werde. Die Re- gierung werde nach Gelegenheit für den §. 19 der Bundes-Acte wirken, zur Linderung der Calamitä- ten. Nicht zu verkennen ſey die drückende Lage der Unterthanen in mehreren Gegenden des Vaterlandes. Er gebe gern zu, daß die Deputirten aus den ver- ſchiedenen Provinzen die Noth gründlicher kennen, als er, dem ſeine Dienſtpflicht nicht, wie er längſt gewünſcht habe, geſtatte, ſich davon an Ort und Stelle zu überzeugen. Es ſey der aufrichtige und feſte Entſchluß der Regierung, zur Erleichterung des Landes beizutragen, was ſie könne. Der Ent- ſchluß des Königs ſtehe auch hier vollkommen feſt, daß geſchehe, was geſchehen könne, auch namentlich in Erſparungen; aber der König wolle, daß es zweck- mäßig und dauernd geſchehe. Uebergangspunkte ſeyen ſchwer, da die Elemente auch von jeher nicht ſo geordnet geweſen, um die erforderlichen Verbeſſe- rungen ſofort eintreten zu laſſen; aber hier könn- ten dieſe doch bald eintreten. Ueber die Oeffent- lichkeit ſey des Königs Wille in der Botſchaft des Königs und in der nach dem Willen des Königs erlaſ- ſenen Mittheilung des Miniſteriums ausgeſprochen. Wie die Sachen ſtünden, habe man in der Thron- rede nicht davon ſprechen können. Der Grundſatz an ſich konnte nicht ausgeſprochen werden, bedingt aber gar nicht, alſo ſey er übergangen, weil man ohnehin überzeugt geweſen, daß die wahre Lage der Dinge ſo- fort den Ständen werde mitgetheilt werden müſſen. — Dr. Chriſtiani: Wollte er auch nicht den von einem geehrten Mitgliede gebrauchten Ausdruck “Blödſinn” beitreten, ſo müſſe er doch die Anſicht für falſch halten, daß wir ohne den Göttinger Auf- ſtand in der Verbeſſerung der unglücklichen Lage des Landes weiter gediehen ſeyn würden; denn wunder- bar erſcheine es doch, daß man 16 lange Jahre hin- durch geſchwiegen habe, und von dem Augenblicke des Göttinger Aufſtandes an, ſofort aus allen Win- keln des Landes tauſende von Klagen und Bitten laut geworden wären. Die gegebene Erklärung über die Verhaftung der Polen ſey dunkel und nicht ge- nügend. — Hr. K. Breuſing: Er habe weder Poli- tik noch Diplomatie ſtudirt, er glaube aber, daß der ſchlichte Menſchenverſtand ſich überzeugt halten müſſe, daß den Pflichten auch Rechte gegenüber ſtänden, das eine ſey durch das andre bedingt. Wenn der Staatenbund Pflichten auflege, ſo müſſe er auch Rechte geben, ſonſt ſtände es ja in ſeiner Macht, einen Staat durch Auflegung von Laſten ganz herunter zu drücken. Die auferlegte Verpflich- tung, das Contingent zu erhalten, müſſe den einzel- nen Staaten auch das Recht geben, von dem Bunde zu verlangen, daß derſelbe auch, ſo viel an ihm ſey, die Erwerbs-Quelle öffne, durch welche jene Laſten nur getragen werden könnten. — Bei der Abſtim- mung nahm Prof. Saalfeld ſeinen Antrag zurück, und die Majorität entſchied ſich für drei Commiſ- ſions-Mitglieder: die HH. Dr. Stüve, Dr. Lüntzel und Dr. Chriſtiani. Die zweite Kammer der Stände-Verſammlung hat in ihrer Sitzung am 7 d. mit eminenter Ma- jorität den Beſchluß gefaßt, daß die ſofortige Zu- laſſung von Zuhörern zu den ſtändiſchen Verhand- lungen, unter proviſoriſcher Annahme der in dem Entwurfe des revidirten Reglements enthaltenen Beſchränkungen zu geſtatten, und deren allerhöchſte Genehmigung bei dem Gouvernement in Antrag zu bringen ſey. — Hierauf wurde vom Präſidenten vor- getragen, daß die wichtigſten Gegenſtände, womit die Kammer ſich nun zunächſt zu beſchäftigen habe, folgende ſeyen: Die Berathung über das Budget von 1832 und 33, über das Ablöſungs-Geſetz und das Staats-Grundgeſetz. Das Budget werde zuvor der Finanz-Commiſſion vorzulegen und von derſelben zu prüfen ſeyn, das Geſetz über die Ablöſungen ſey noch nicht beendigt, und ſo ſey alſo jetzt über das Staats-Grundgeſetz zu discutiren. Die Kammer nahm den Vorſchlag des Präſidenten an, daß beide Kammern gleichzeitig und in derſelben Reihefolge die Kapitel des Grundgeſetzes in Berathung nehmen ſollten, und daß die Communicationen beider Kam- mern über das Reſultat ihrer Beſchlüſſe nach Ab- ſolvirung eines jeden Kapitels vorgenommen werden ſollten, und daß man deshalb eine Commiſſion er- nennen müſſe. — Als Mitglieder der Finanz-Com- miſſion wurden in zweiter Kammer erwählt, der Schatzrath Stüve, Kaufmann Breuſing und Schatz- rath Eichhorn. — Jn der vorgeſtrigen Sitzung der zweiten Kammer iſt der Antrag gemacht, auf den Fall Oeffentlichkeit der ſtändiſchen Verhandlungen nicht ſofort eintreten könne (weil darüber jedenfalls erſt die Beſtimmung Sr. Maj. des Königs einge- holt werden muß), die Zulaſſung von Schnellſchrei- bern auf den Gallerieen zu geſtatten, damit die Ver- handlungen eine ausgedehntere Publicität erlangen, als ſolches bis jetzt möglich iſt. Herausgegeben von Runkel. Luͤbeck, im Juni 1832. Die 58ſte Hamburgiſche große Lotterie zeichnet ſich überhaupt vortheilhaft zu Gunſten der Loos-Jnha- ber aus, indem, der Einrichtung des Plans zufolge, bei Entſcheidung des großen Looſes, ſo wie der mei- ſten Hauptgewinne, nur überhaupt 6000 Looſe concurriren. Die Hauptgewinne ſind: 150,000 _ , 70,000 _ , 30,000 _ , 20,000 _ , 15,000 _ , 12,000 _ , 3 à 10,000 _ , 20 à 5000 _ , 35 à 1000 _ . Die Ziehung iſt am 17ten nächſten Monats. Ein- heimiſche und auswärtige Beſtellungen auf Looſe werden von der unterzeichneten Handlung vorläufig noch zum Planpreiſe prompt ausgeführt. Spilhausſche Kunſt- und Commiſſions- Handlung in Lübeck. Zweite Bekanntmachung. Es wird hiemittelſt zur öffentlichen Kunde ge- bracht, daß den 9ten d. Mts. das ſeit dem 7ten d. Mts. von Travemünderſiel in See mit Ballaſt nach Norwegen oder der Oſtſee, um Frachten zu ſuchen, beſtimmte holländiſche Kuffſchiff “Harmonie”, ge- führt von dem Schiffer Jacob Uges, unweit des Dorfes Campen, auf der Jnſel Sylt, geſtrandet, und nachdem die mit Einſchluß des Schiffers aus 4 Perſonen beſtehende Mannſchaft gerettet worden, eine halbe Stunde nach der Strandung zertrümmert iſt. Faſt das ganze Jnventar und der größte Theil des Wracks iſt geborgen worden. Wegen dieſer Strandgüter iſt abſeiten des genannten Schiffers, als Eigenthümers des beſagten Schiffs, die Legitima- tion bereits eingeleitet. Etwa bei dieſer Angele- genheit Jntereſſirte können ſich innerhalb 12 Wo-

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Britt-Marie Schuster, Manuel Wille, Arnika Lutz: Bereitstellung der Texttranskription. (2014-09-26T11:04:13Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 138, Hamburg, 13. Juni 1832, S. [7]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1381306_1832/7>, abgerufen am 22.11.2024.