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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 134, Hamburg, 7. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] rungen gegen mögliche, die Umkehr der bestehenden
Ordnung der Dinge bezielende Explosionen, zu tref-
fen, Bajonette und Kanonen bald nicht mehr aus-
reichen dürften, um dieselben zu unterdrücken.

(D.
N. Z.
)

Se. Hoh. der Kurprinz haben dem Ministerial-
rathe Eggena den Titel und Rang eines Regie-
rungs-Directors, unter Vorbehalt der demnächstigen
Uebertragung des Directoriums einer Provinzial-
Regierung, ertheilt, auch denselben von den Ge-
schäften eines landesherrlichen Commissärs bei der
Stände-Versammlung entbunden und solche dem
Steuer-Director Meisterlin übertragen.


Des Königs Maj. haben den wirklichen Gehei-
men-Rath v. Raumer auf sein Ansuchen von den ihm
neben seinen anderweiten dienstlichen Beziehungen
auch im Ministerium der auswärtigen Angelegen-
heiten bis jetzt obgelegenen Berufsgeschäften zu ent-
binden, und ihm, unter Versicherung Allerhöchstihrer
besondern Zufriedenheit mit seinen zeitherigen dieß-
fälligen Dienstleistungen, den Wunsch allergnädigst
auszudrücken geruht, daß derselbe sich seinen übrigen
Berufsarbeiten noch ferner mit dem bisherigen
Diensteifer widmen möge.

(Stztg.)

Heute wurde Herr Hermann Friedrich Justus zu
einem Mitgliede Collegii Ehrbarer Oberalten er-
wählt.

Von den Gewächsen, welche im Laufe des ver-
flossenen Monats im hiesigen botanischen Garten
geblüht haben, nennen wir vorzugsweise folgende:
Aitonia capensis, Anthocercis candicans und vis-
cosa, Babiana punicea, Bossiaea ensata, Dryan-
dra formosa
und nervosa, Echinocactus Eyriesii,
Gompholobium grandiflorum, Imperialis ruthe-
uica, Indigofera angulata, Leptospermum scan-
dens, Mantisia saltatoria, Peliosanthes Peta, Rau-
wolfia multiflora.




Herausgegeben von Runkel.



Lübeck, im Juni 1832.

Denjenigen auswärtigen Liebhabern der 58sten Ham-
burgischen großen Lotterie, welchen eine directe Be-
ziehung der gewünschten Loose nicht conveniren möchte,
empfiehlt sich die unterzeichnete Handlung zur promp-
testen Effectuirung ihr zugehender Aufträge auf Loose
gedachter Lotterie in Einer Klasse, welche im näch-
sten Monate gezogen wird.

Spilhaussche Kunst- und Commissions-
Handlung
in Lübeck.



Benachrichtigung
für das cortespondirende Publicum.

Das unterzeichnete Postamt sieht sich zu der An-
zeige veranlaßt, daß die auf der Route von Hamburg
für das Großherzogthum Oldenburg hier einlaufende
Correspondenz nur dann, wenn dieselbe auf ord-
nungsmäßigem Wege durch das wohllöbl. Stadt-
Postamt zu Hamburg
an das hiesige Stadt-Post-
amt gelangt, von letzterem mittelst der ausschließlich
von demselben expedirten Oldenburger Post an den
Bestimmungsort befördert wird, und daß daher Briefe
dieser Art, die dem entgegen bei andern Postämtern
[Spaltenumbruch] in Hamburg aufgegeben und von diesem hieher ge-
sandt werden sollten, von dem unterzeichneten Post-
amte nicht befördert, sondern unter Verantwortlich-
keit des Postamtes, welches sie colligirt hat, ohne
sie von hier aus weiter befördern zu können, zurück-
geschickt werden.


Das Stadt-Postamt der freien Hanse-
stadt Bremen.



Nordseebad der Jnsel Helgoland.

Ein geehrtes Publicum wird durch die unterzeich-
nete Direction von der Eröffnung des hiesigen See-
bades am 25sten Juni in Kenntniß gesetzt. Zweck-
mäßige Erweiterungen der Anstalten, die der stets
steigende Besuch des Bades erheischten, sind getroffen
worden. Die Herren Doctoren P. Schmidt und
Fallati aus Hamburg werden in der Eigenschaft von
Bade-Aerzten während der Curzeit gegenwärtig seyn.
Eine sichere und bequeme Communication mit dem
Festlande findet wöchentlich zu vier Malen statt.

Die Direction des Helgolander Seebades.



Einem Wohllöblichen Niedergericht hat Peter Andreas
Schröder und Adolph Georg Heinrich Großmann implo-
rando
geziemend angezeigt, daß sie im Jahre 1813 ein
Geldwechsel-Geschäft unter der Firma Schröder et Groß-
mann etablirt. Diese Firma habe börsenkundig seit der
Zeit bestanden, bis Jmploranten Ende des Jahrs 1830
sich separirt und dadurch dieselbe aufgelöset worden, was
auch der Zeit ihren Geschäftsfreunden bekannt gemacht
sey. Jmploranten hätten bisher kein Proclam erlassen,
jedoch von der Nothwendigkeit einer öffentlichen Bekannt-
machung der Trennung überzeugt und um mit Sicherheit
liquidiren zu können, richteten sie deshalb an dieses Wohl-
löbl. Gericht ihr gehorsamstes Gesuch, ein Proclama dahin
zu gestatten: "Daß alle und jede, welche an die se[i]t dem
Jahr 1813 hieselbst bestandene, mit ultimo Dec. 1830 auf-
gelösete Firma von Schröder et Großmann und an das
von Jmploranten unter dieser Firma betriebene Geldwech-
sel-Geschäft einige Ansprüche und Forderungen gleichviel
welcher Art zu haben vermeinen sollten, solche in ter-
mino unioo et peremtorie praefigendo,
entweder in
Person oder per Procuratorem ad acta constitutum,
bei diesem Wohllöblichen Gerichte sub poena praeclusi
et perpetui filentii
anzugeben und demnächst zu justi-
ficiren schuldig seyn sollen."

Diesem Petito ist gerichtsseitig alles Jnhalts deferirt und
terminus unicus et peremtorius auf den 24sten Au-
gust 1832 angesetzt worden, welches hiemit bekannt ge-
macht wird.




Einem Wohllöbl. Niedergericht hieselbst, hat defti.
Peter Jacob Heinrich Runge rectius Rung Wittwe, Do-
rothea Margaretha Rung geb. Winckler cum Curatore
durch ihren Anwald implorando angezeigt, daß ihr ge-
nannter am 24sten März d. J. hieselbst verstorbener Ehe-
mann in seinem zurückgelassenen und gehörig publicirten
Testamente, außer denen seiner Mutter loco des Pflicht-
theils vermachten und auszukehrenden 500 Court., sie,
die Jmplorantin zur Universalerbin seines Nachlasses ein-
gesetzt habe. Um nun bei dieser testamentarischen Verfü-
gung in gesetzlicher Ordnung zu verfahren, bitte Anwald
noie. der Jmplorantin Ein Wohllöbl. Gericht um die
Erkennung eines öffentlichen Proclams dahin:

daß alle diejenigen, welche Ansprüche und Forderun-
gen an den Nachlaß des verstorbenen Peter Jacob
Heinrich Runge rectius Rung, sey es ex capite
crediti, cambii, hypothecae, fideijussionis, vel
ex alio quocunque capite vel causa
zu machen,
oder auch den testamentarischen Verfügungen dessel-
ben zu widersprechen sich berechtigt achten, schuldig
seyn sollen, und zwar Auswärtige durch hieselbst zu
bestellende Bevollmächtigte, sich mit ihren vermeinten
An- und Widersprüchen innerhalb des geneigtest an-
zusetzenden einzigen peremtorischen Termins bei die-

[Spaltenumbruch] rungen gegen mögliche, die Umkehr der beſtehenden
Ordnung der Dinge bezielende Exploſionen, zu tref-
fen, Bajonette und Kanonen bald nicht mehr aus-
reichen dürften, um dieſelben zu unterdrücken.

(D.
N. Z.
)

Se. Hoh. der Kurprinz haben dem Miniſterial-
rathe Eggena den Titel und Rang eines Regie-
rungs-Directors, unter Vorbehalt der demnächſtigen
Uebertragung des Directoriums einer Provinzial-
Regierung, ertheilt, auch denſelben von den Ge-
ſchäften eines landesherrlichen Commiſſärs bei der
Stände-Verſammlung entbunden und ſolche dem
Steuer-Director Meiſterlin übertragen.


Des Königs Maj. haben den wirklichen Gehei-
men-Rath v. Raumer auf ſein Anſuchen von den ihm
neben ſeinen anderweiten dienſtlichen Beziehungen
auch im Miniſterium der auswärtigen Angelegen-
heiten bis jetzt obgelegenen Berufsgeſchäften zu ent-
binden, und ihm, unter Verſicherung Allerhöchſtihrer
beſondern Zufriedenheit mit ſeinen zeitherigen dieß-
fälligen Dienſtleiſtungen, den Wunſch allergnädigſt
auszudrücken geruht, daß derſelbe ſich ſeinen übrigen
Berufsarbeiten noch ferner mit dem bisherigen
Dienſteifer widmen möge.

(Stztg.)

Heute wurde Herr Hermann Friedrich Juſtus zu
einem Mitgliede Collegii Ehrbarer Oberalten er-
wählt.

Von den Gewächſen, welche im Laufe des ver-
floſſenen Monats im hieſigen botaniſchen Garten
geblüht haben, nennen wir vorzugsweiſe folgende:
Aitonia capensis, Anthocercis candicans und vis-
cosa, Babiana punicea, Bossiaea ensata, Dryan-
dra formosa
und nervosa, Echinocactus Eyriesii,
Gompholobium grandiflorum, Imperialis ruthe-
uica, Indigofera angulata, Leptospermum scan-
dens, Mantisia saltatoria, Peliosanthes Peta, Rau-
wolfia multiflora.




Herausgegeben von Runkel.



Lübeck, im Juni 1832.

Denjenigen auswärtigen Liebhabern der 58ſten Ham-
burgiſchen großen Lotterie, welchen eine directe Be-
ziehung der gewünſchten Looſe nicht conveniren möchte,
empfiehlt ſich die unterzeichnete Handlung zur promp-
teſten Effectuirung ihr zugehender Aufträge auf Looſe
gedachter Lotterie in Einer Klaſſe, welche im näch-
ſten Monate gezogen wird.

Spilhausſche Kunſt- und Commiſſions-
Handlung
in Lübeck.



Benachrichtigung
für das corteſpondirende Publicum.

Das unterzeichnete Poſtamt ſieht ſich zu der An-
zeige veranlaßt, daß die auf der Route von Hamburg
für das Großherzogthum Oldenburg hier einlaufende
Correſpondenz nur dann, wenn dieſelbe auf ord-
nungsmäßigem Wege durch das wohllöbl. Stadt-
Poſtamt zu Hamburg
an das hieſige Stadt-Poſt-
amt gelangt, von letzterem mittelſt der ausſchließlich
von demſelben expedirten Oldenburger Poſt an den
Beſtimmungsort befördert wird, und daß daher Briefe
dieſer Art, die dem entgegen bei andern Poſtämtern
[Spaltenumbruch] in Hamburg aufgegeben und von dieſem hieher ge-
ſandt werden ſollten, von dem unterzeichneten Poſt-
amte nicht befördert, ſondern unter Verantwortlich-
keit des Poſtamtes, welches ſie colligirt hat, ohne
ſie von hier aus weiter befördern zu können, zurück-
geſchickt werden.


Das Stadt-Poſtamt der freien Hanſe-
ſtadt Bremen.



Nordſeebad der Jnſel Helgoland.

Ein geehrtes Publicum wird durch die unterzeich-
nete Direction von der Eröffnung des hieſigen See-
bades am 25ſten Juni in Kenntniß geſetzt. Zweck-
mäßige Erweiterungen der Anſtalten, die der ſtets
ſteigende Beſuch des Bades erheiſchten, ſind getroffen
worden. Die Herren Doctoren P. Schmidt und
Fallati aus Hamburg werden in der Eigenſchaft von
Bade-Aerzten während der Curzeit gegenwärtig ſeyn.
Eine ſichere und bequeme Communication mit dem
Feſtlande findet wöchentlich zu vier Malen ſtatt.

Die Direction des Helgolander Seebades.



Einem Wohllöblichen Niedergericht hat Peter Andreas
Schröder und Adolph Georg Heinrich Großmann implo-
rando
geziemend angezeigt, daß ſie im Jahre 1813 ein
Geldwechſel-Geſchäft unter der Firma Schröder et Groß-
mann etablirt. Dieſe Firma habe börſenkundig ſeit der
Zeit beſtanden, bis Jmploranten Ende des Jahrs 1830
ſich ſeparirt und dadurch dieſelbe aufgelöſet worden, was
auch der Zeit ihren Geſchäftsfreunden bekannt gemacht
ſey. Jmploranten hätten bisher kein Proclam erlaſſen,
jedoch von der Nothwendigkeit einer öffentlichen Bekannt-
machung der Trennung überzeugt und um mit Sicherheit
liquidiren zu können, richteten ſie deshalb an dieſes Wohl-
löbl. Gericht ihr gehorſamſtes Geſuch, ein Proclama dahin
zu geſtatten: “Daß alle und jede, welche an die ſe[i]t dem
Jahr 1813 hieſelbſt beſtandene, mit ultimo Dec. 1830 auf-
gelöſete Firma von Schröder et Großmann und an das
von Jmploranten unter dieſer Firma betriebene Geldwech-
ſel-Geſchäft einige Anſprüche und Forderungen gleichviel
welcher Art zu haben vermeinen ſollten, ſolche in ter-
mino unioo et peremtorie præfigendo,
entweder in
Perſon oder per Procuratorem ad acta conſtitutum,
bei dieſem Wohllöblichen Gerichte ſub pœna præcluſi
et perpetui filentii
anzugeben und demnächſt zu juſti-
ficiren ſchuldig ſeyn ſollen.”

Dieſem Petito iſt gerichtsſeitig alles Jnhalts deferirt und
terminus unicus et peremtorius auf den 24ſten Au-
guſt 1832 angeſetzt worden, welches hiemit bekannt ge-
macht wird.




Einem Wohllöbl. Niedergericht hieſelbſt, hat defti.
Peter Jacob Heinrich Runge rectius Rung Wittwe, Do-
rothea Margaretha Rung geb. Winckler cum Curatore
durch ihren Anwald implorando angezeigt, daß ihr ge-
nannter am 24ſten März d. J. hieſelbſt verſtorbener Ehe-
mann in ſeinem zurückgelaſſenen und gehörig publicirten
Teſtamente, außer denen ſeiner Mutter loco des Pflicht-
theils vermachten und auszukehrenden 500 Court., ſie,
die Jmplorantin zur Univerſalerbin ſeines Nachlaſſes ein-
geſetzt habe. Um nun bei dieſer teſtamentariſchen Verfü-
gung in geſetzlicher Ordnung zu verfahren, bitte Anwald
noie. der Jmplorantin Ein Wohllöbl. Gericht um die
Erkennung eines öffentlichen Proclams dahin:

daß alle diejenigen, welche Anſprüche und Forderun-
gen an den Nachlaß des verſtorbenen Peter Jacob
Heinrich Runge rectius Rung, ſey es ex capite
crediti, cambii, hypothecae, fideijussionis, vel
ex alio quocunque capite vel causa
zu machen,
oder auch den teſtamentariſchen Verfügungen deſſel-
ben zu widerſprechen ſich berechtigt achten, ſchuldig
ſeyn ſollen, und zwar Auswärtige durch hieſelbſt zu
beſtellende Bevollmächtigte, ſich mit ihren vermeinten
An- und Widerſprüchen innerhalb des geneigteſt an-
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[[6]/0006] rungen gegen mögliche, die Umkehr der beſtehenden Ordnung der Dinge bezielende Exploſionen, zu tref- fen, Bajonette und Kanonen bald nicht mehr aus- reichen dürften, um dieſelben zu unterdrücken. (D. N. Z.) Kaſſel, den 3 Juni. Se. Hoh. der Kurprinz haben dem Miniſterial- rathe Eggena den Titel und Rang eines Regie- rungs-Directors, unter Vorbehalt der demnächſtigen Uebertragung des Directoriums einer Provinzial- Regierung, ertheilt, auch denſelben von den Ge- ſchäften eines landesherrlichen Commiſſärs bei der Stände-Verſammlung entbunden und ſolche dem Steuer-Director Meiſterlin übertragen. Berlin, den 4 Juni. Des Königs Maj. haben den wirklichen Gehei- men-Rath v. Raumer auf ſein Anſuchen von den ihm neben ſeinen anderweiten dienſtlichen Beziehungen auch im Miniſterium der auswärtigen Angelegen- heiten bis jetzt obgelegenen Berufsgeſchäften zu ent- binden, und ihm, unter Verſicherung Allerhöchſtihrer beſondern Zufriedenheit mit ſeinen zeitherigen dieß- fälligen Dienſtleiſtungen, den Wunſch allergnädigſt auszudrücken geruht, daß derſelbe ſich ſeinen übrigen Berufsarbeiten noch ferner mit dem bisherigen Dienſteifer widmen möge. (Stztg.) Hamburg, den 6 Juni. Heute wurde Herr Hermann Friedrich Juſtus zu einem Mitgliede Collegii Ehrbarer Oberalten er- wählt. Von den Gewächſen, welche im Laufe des ver- floſſenen Monats im hieſigen botaniſchen Garten geblüht haben, nennen wir vorzugsweiſe folgende: Aitonia capensis, Anthocercis candicans und vis- cosa, Babiana punicea, Bossiaea ensata, Dryan- dra formosa und nervosa, Echinocactus Eyriesii, Gompholobium grandiflorum, Imperialis ruthe- uica, Indigofera angulata, Leptospermum scan- dens, Mantisia saltatoria, Peliosanthes Peta, Rau- wolfia multiflora. Herausgegeben von Runkel. Lübeck, im Juni 1832. Denjenigen auswärtigen Liebhabern der 58ſten Ham- burgiſchen großen Lotterie, welchen eine directe Be- ziehung der gewünſchten Looſe nicht conveniren möchte, empfiehlt ſich die unterzeichnete Handlung zur promp- teſten Effectuirung ihr zugehender Aufträge auf Looſe gedachter Lotterie in Einer Klaſſe, welche im näch- ſten Monate gezogen wird. Spilhausſche Kunſt- und Commiſſions- Handlung in Lübeck. Benachrichtigung für das corteſpondirende Publicum. Das unterzeichnete Poſtamt ſieht ſich zu der An- zeige veranlaßt, daß die auf der Route von Hamburg für das Großherzogthum Oldenburg hier einlaufende Correſpondenz nur dann, wenn dieſelbe auf ord- nungsmäßigem Wege durch das wohllöbl. Stadt- Poſtamt zu Hamburg an das hieſige Stadt-Poſt- amt gelangt, von letzterem mittelſt der ausſchließlich von demſelben expedirten Oldenburger Poſt an den Beſtimmungsort befördert wird, und daß daher Briefe dieſer Art, die dem entgegen bei andern Poſtämtern in Hamburg aufgegeben und von dieſem hieher ge- ſandt werden ſollten, von dem unterzeichneten Poſt- amte nicht befördert, ſondern unter Verantwortlich- keit des Poſtamtes, welches ſie colligirt hat, ohne ſie von hier aus weiter befördern zu können, zurück- geſchickt werden. Bremen, den 2ten Juni 1832. Das Stadt-Poſtamt der freien Hanſe- ſtadt Bremen. Nordſeebad der Jnſel Helgoland. Ein geehrtes Publicum wird durch die unterzeich- nete Direction von der Eröffnung des hieſigen See- bades am 25ſten Juni in Kenntniß geſetzt. Zweck- mäßige Erweiterungen der Anſtalten, die der ſtets ſteigende Beſuch des Bades erheiſchten, ſind getroffen worden. Die Herren Doctoren P. Schmidt und Fallati aus Hamburg werden in der Eigenſchaft von Bade-Aerzten während der Curzeit gegenwärtig ſeyn. Eine ſichere und bequeme Communication mit dem Feſtlande findet wöchentlich zu vier Malen ſtatt. Die Direction des Helgolander Seebades. Einem Wohllöblichen Niedergericht hat Peter Andreas Schröder und Adolph Georg Heinrich Großmann implo- rando geziemend angezeigt, daß ſie im Jahre 1813 ein Geldwechſel-Geſchäft unter der Firma Schröder et Groß- mann etablirt. Dieſe Firma habe börſenkundig ſeit der Zeit beſtanden, bis Jmploranten Ende des Jahrs 1830 ſich ſeparirt und dadurch dieſelbe aufgelöſet worden, was auch der Zeit ihren Geſchäftsfreunden bekannt gemacht ſey. Jmploranten hätten bisher kein Proclam erlaſſen, jedoch von der Nothwendigkeit einer öffentlichen Bekannt- machung der Trennung überzeugt und um mit Sicherheit liquidiren zu können, richteten ſie deshalb an dieſes Wohl- löbl. 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Winckler cum Curatore durch ihren Anwald implorando angezeigt, daß ihr ge- nannter am 24ſten März d. J. hieſelbſt verſtorbener Ehe- mann in ſeinem zurückgelaſſenen und gehörig publicirten Teſtamente, außer denen ſeiner Mutter loco des Pflicht- theils vermachten und auszukehrenden 500 Court., ſie, die Jmplorantin zur Univerſalerbin ſeines Nachlaſſes ein- geſetzt habe. Um nun bei dieſer teſtamentariſchen Verfü- gung in geſetzlicher Ordnung zu verfahren, bitte Anwald noie. der Jmplorantin Ein Wohllöbl. 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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 134, Hamburg, 7. Juni 1832, S. [6]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1340706_1832/6>, abgerufen am 28.04.2024.