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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 133, Hamburg, 6. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] gut däuchte. Was ihn selbst betrifft, so weiß man
nicht, welche Richtung er eingeschlagen hat. Diese
aus dem Tagebuche der Armee in Syrien ausgezoge-
nen Nachrichten sind von der unbestreitbarsten Glaub-
würdigkeit. Alle, welche man künstig empfangen
wird, werden, wie diese, nach Maaßgabe, wie sie an-
kommen, bekannt gemacht werden."

Spätere Nachrichten aus dem Hauptquartiere
Jbrahim Pascha's vom 12 April melden: "Der
Verlust des ägyptischen Heeres ist nicht so bedeu-
tend, als man denselben angiebt. Nicht ein Ba-
taillon, sondern eine einzige zum Tirailliren ver-
theilte Compagnie ist von der feindlichen Reiterei
umzingelt worden. Nach der Zerstreuung des Corps
von Osman Pascha hat Jbrahim Pascha eine Ab-
theilung von 1000 bis 1200 Mann zur Besetzung
von Latakia abgesandt, während er selbst mit der
Haupt-Armee auf Hama und Homs aufbrach. Beim
Abgange des Couriers war er nur noch zwei Stun-
den davon entfernt. Das Corps der vereinigten
Pascha's wird auf nicht mehr als 4000 Mann ge-
schätzt. Man zweifelte nicht, daß Jbrahim Pascha,
nach Vernichtung dieses Corps, wenn sich dasselbe
nicht von selbst zerstreuen sollte, unverzüglich auf
Aleppo losgehen und sich dieser Stadt bemächtigen
werde."


Der ottomannische Moniteur enthält Folgen-
des: "Der Ex-Statthalter von Aegypten, Mehemed
Ali, hat die zahllosen Wohlthaten und hohen Gunst-
bezeugungen, womit er von der Regierung und
namentlich von Sr. Hoh. dem Sultan überhäuft
ward, nur mit Undank gelohnt. Die Handlungen,
welche er in dieser letzten Zeit zu unternehmen wagte,
waren von Betheuerungen begleitet, deren Trug
die wahren Gesinnungen eines verderbten Gemüths
nicht zu verschleiern vermochte; sie konnten das
durchdringende Auge des Reichsoberhauptes nicht
täuschen. Aber die Erinnerung an Beweise von
Eifer, welche Mehemed Ali zu einer Zeit abgelegt
hatte, wo er noch allein im Namen und unter der
Leitung der Regierung handelte, machte, daß mit
der Züchtigung noch eine Weile gezögert wurde.
Die ausgezeichnetste seiner Dienstleistungen, die er
wohlgefällig geltend macht, war die Unterwerfung
der Wechabiten. Diese Expedition aber, welche
damals einer aufrichtigen Hingebung für das Wohl
seines Souveräns zugeschrieben wurde, war offenbar
nur ein erster Schritt, um zur Empörung zu ge-
langen, nur ein von seinem unersättlichen Ehr-
geiz ihm vorgespiegeltes Mittel, um das weite Land
von Hedjaz seiner unterdrückenden Hand zu unter-
werfen. Dessenungeachtet wurde Alles aufgebo-
ten, um ihn zur Reue und zur Aufgebung seiner
thörichten Pläne zu bewegen. Der Sultan, in sei-
ner Großmuth, zögerte mit der Ehrloserklärung eines
Greises, der in den Staatsgeschäften ergraut ist;
vor Allem aber bekümmerte es ihn, daß er die Ruhe
seiner Unterthanen stören solle. Je mehr aber Se.
Hoh. Mäßigung und Geduld bewies, um desto mehr
Fortschritte machte Mehemed Ali in seinen Ver-
brechen und beharrte in der Empörung. Der Augen-
blick ist nun gekommen, wo die anfangs nur für
einen möglichen Fall getroffenen Maaßregeln in Aus-
führung gebracht werden sollen. Durch einen Groß-
herrlichen Beschluß wird Mehemed Ali seiner
Würde als Statthalter von Aegypten und Kreta
und sein Sohn Jbrahim Pascha derjenigen als
[Spaltenumbruch] Statthalter von Abyssinien für verlustig erklärt.

Derselbe Beschluß ernennt den Feldmarschall von
Anatolien, Hussein Pascha, zum Statthalter dieser
drei Provinzen. Vorgestern, am 3 d. M., wurde
der Geschäftsträger des Oberbefehlshabers, der Sitte
gemäß, mit der Jnvestitur beehrt. Die Großherr-
liche Flotte ist unter Segel gegangen, um die Ope-
rationen der Land-Armee zu unterstützen. An den
Feldmarschall, an die Behörden von Arabien, an
alle Pascha's, Mirimirans, Divisions- und Brigade-
Generale, an die Befehlshaber auf den Jnseln und
Küsten sind in Gemäßheit des von dem Mufti und
seinen drei Vorgängern im Amte, von den Kadiles-
kers und Obersten des Corps der Ulemas unterzeich-
neten Ausspruchs der heiligen Gesetze die nöthigen
Befehle ergangen. Diese Befehle verordnen die Voll-
ziehung des gegen Mehemed Ali und seinen Sohn
erlassenen Edicts. Allen Gesandtschaften der be-
freundeten Mächte ist in derselben Beziehung eine
amtliche Erklärung eingereicht worden."

Der Moniteur giebt sodann den an den Feld-
marschall gerichteten Ferman des Großherrn, worin
zugleich das Fetwa oder die Achts-Erklärung ent-
halten ist; die an das diplomatische Corps von Sei-
ten der Pforte gerichtete Erklärung verspricht er in
der nächsten Nummer seines Blattes mitzutheilen.
Folgendes ist die erwähnte Achts-Erklärung:

"Frage. Da die Vertilgung der Urheber und
Begünstiger eines Aufstandes als eine Pflicht gebo-
ten ist, und das oben auseinandergesetzte Benehmen
des Amr (dieß ist ein fingirter Name, der in dem
Schema dieser Acte für den Schuldigen gesetzt ist)
die Empörung und Aufforderung zu diesem Ver-
brechen zum Zweck hat, wird demnach der Tod des
Amr und seiner Mitschuldigen durch die Gesetze ge-
boten, für den Fall, daß es unmöglich wäre, den
Aufruhr anders zu unterdrücken, als durch gänzliche
Vertilgung und Vernichtung der Zusammengerotte-
ten? Antwort. Sie sind Empörer, und ihre Ver-
tilgung ist heilige Pflicht des Sultans der Musel-
männer und aller Gläubigen. F. Da nun diejeni-
gen, welche aus eigenem Antriebe und mit vollkom-
men freiem Willen die Partei des Empörers Amt
ergriffen und den Kampf zu beginnen gewagt haben,
als A[n]frührer, und diejenigen, welche erklären, daß
es ungerecht sey, die Anstifter der Empörung mit
dem Schwert zu unterwerfen, als Gottlose, die den
Vorschriften des Korans trotzen, betrachtet werden
müssen, wird demnach der Tod dieser beiden Par-
teien durch die Gesetze geboten? A. Ja. F. Wenn
also der Sultan der Muselmänner, um die Empö-
rung zu ersticken, gegen sie zu kämpfen befiehlt, sind
dann diejenigen, welche diesen Befehl erhalten, heilig
verpflichtet, sich demselben zu unterwerfen? A. Ja.
F. Da nun die Großherrlichen Truppen zur Be-
kämpfung der Rebellen abgesandt sind, sind demnach
diejenigen, welche den Rebellen den Tod geben, als
gesetzlich befugte Sieger, und diejenigen, welche von
den Rebellen getödtet werden, als Märtyrer zu be-
trachten? A. Ja."


Jm Unterhause erklärte am Mittwochen Lord
Milton, daß er die Korn-Gesetze sobald als möglich
zur Sprache bringen wolle. Hr. Hume dachte aber,
es wäre viel besser, erst die Reform-Bill zu beendigen,
ehe man was Neues anfinge. (Beifall.) Hr. Maryatt
überreichte eine Bittschrift von der Jnsel Grenada,
die im Parlament repräsentirt zu werden verlangt[],

[Spaltenumbruch] gut däuchte. Was ihn ſelbſt betrifft, ſo weiß man
nicht, welche Richtung er eingeſchlagen hat. Dieſe
aus dem Tagebuche der Armee in Syrien ausgezoge-
nen Nachrichten ſind von der unbeſtreitbarſten Glaub-
würdigkeit. Alle, welche man künſtig empfangen
wird, werden, wie dieſe, nach Maaßgabe, wie ſie an-
kommen, bekannt gemacht werden.”

Spätere Nachrichten aus dem Hauptquartiere
Jbrahim Paſcha’s vom 12 April melden: “Der
Verluſt des ägyptiſchen Heeres iſt nicht ſo bedeu-
tend, als man denſelben angiebt. Nicht ein Ba-
taillon, ſondern eine einzige zum Tirailliren ver-
theilte Compagnie iſt von der feindlichen Reiterei
umzingelt worden. Nach der Zerſtreuung des Corps
von Osman Paſcha hat Jbrahim Paſcha eine Ab-
theilung von 1000 bis 1200 Mann zur Beſetzung
von Latakia abgeſandt, während er ſelbſt mit der
Haupt-Armee auf Hama und Homs aufbrach. Beim
Abgange des Couriers war er nur noch zwei Stun-
den davon entfernt. Das Corps der vereinigten
Paſcha’s wird auf nicht mehr als 4000 Mann ge-
ſchätzt. Man zweifelte nicht, daß Jbrahim Paſcha,
nach Vernichtung dieſes Corps, wenn ſich daſſelbe
nicht von ſelbſt zerſtreuen ſollte, unverzüglich auf
Aleppo losgehen und ſich dieſer Stadt bemächtigen
werde.”


Der ottomanniſche Moniteur enthält Folgen-
des: “Der Ex-Statthalter von Aegypten, Mehemed
Ali, hat die zahlloſen Wohlthaten und hohen Gunſt-
bezeugungen, womit er von der Regierung und
namentlich von Sr. Hoh. dem Sultan überhäuft
ward, nur mit Undank gelohnt. Die Handlungen,
welche er in dieſer letzten Zeit zu unternehmen wagte,
waren von Betheuerungen begleitet, deren Trug
die wahren Geſinnungen eines verderbten Gemüths
nicht zu verſchleiern vermochte; ſie konnten das
durchdringende Auge des Reichsoberhauptes nicht
täuſchen. Aber die Erinnerung an Beweiſe von
Eifer, welche Mehemed Ali zu einer Zeit abgelegt
hatte, wo er noch allein im Namen und unter der
Leitung der Regierung handelte, machte, daß mit
der Züchtigung noch eine Weile gezögert wurde.
Die ausgezeichnetſte ſeiner Dienſtleiſtungen, die er
wohlgefällig geltend macht, war die Unterwerfung
der Wechabiten. Dieſe Expedition aber, welche
damals einer aufrichtigen Hingebung für das Wohl
ſeines Souveräns zugeſchrieben wurde, war offenbar
nur ein erſter Schritt, um zur Empörung zu ge-
langen, nur ein von ſeinem unerſättlichen Ehr-
geiz ihm vorgeſpiegeltes Mittel, um das weite Land
von Hedjaz ſeiner unterdrückenden Hand zu unter-
werfen. Deſſenungeachtet wurde Alles aufgebo-
ten, um ihn zur Reue und zur Aufgebung ſeiner
thörichten Pläne zu bewegen. Der Sultan, in ſei-
ner Großmuth, zögerte mit der Ehrloserklärung eines
Greiſes, der in den Staatsgeſchäften ergraut iſt;
vor Allem aber bekümmerte es ihn, daß er die Ruhe
ſeiner Unterthanen ſtören ſolle. Je mehr aber Se.
Hoh. Mäßigung und Geduld bewies, um deſto mehr
Fortſchritte machte Mehemed Ali in ſeinen Ver-
brechen und beharrte in der Empörung. Der Augen-
blick iſt nun gekommen, wo die anfangs nur für
einen möglichen Fall getroffenen Maaßregeln in Aus-
führung gebracht werden ſollen. Durch einen Groß-
herrlichen Beſchluß wird Mehemed Ali ſeiner
Würde als Statthalter von Aegypten und Kreta
und ſein Sohn Jbrahim Paſcha derjenigen als
[Spaltenumbruch] Statthalter von Abyſſinien für verluſtig erklärt.

Derſelbe Beſchluß ernennt den Feldmarſchall von
Anatolien, Huſſein Paſcha, zum Statthalter dieſer
drei Provinzen. Vorgeſtern, am 3 d. M., wurde
der Geſchäftsträger des Oberbefehlshabers, der Sitte
gemäß, mit der Jnveſtitur beehrt. Die Großherr-
liche Flotte iſt unter Segel gegangen, um die Ope-
rationen der Land-Armee zu unterſtützen. An den
Feldmarſchall, an die Behörden von Arabien, an
alle Paſcha’s, Mirimirans, Diviſions- und Brigade-
Generale, an die Befehlshaber auf den Jnſeln und
Küſten ſind in Gemäßheit des von dem Mufti und
ſeinen drei Vorgängern im Amte, von den Kadiles-
kers und Oberſten des Corps der Ulemas unterzeich-
neten Ausſpruchs der heiligen Geſetze die nöthigen
Befehle ergangen. Dieſe Befehle verordnen die Voll-
ziehung des gegen Mehemed Ali und ſeinen Sohn
erlaſſenen Edicts. Allen Geſandtſchaften der be-
freundeten Mächte iſt in derſelben Beziehung eine
amtliche Erklärung eingereicht worden.”

Der Moniteur giebt ſodann den an den Feld-
marſchall gerichteten Ferman des Großherrn, worin
zugleich das Fetwa oder die Achts-Erklaͤrung ent-
halten iſt; die an das diplomatiſche Corps von Sei-
ten der Pforte gerichtete Erklärung verſpricht er in
der nächſten Nummer ſeines Blattes mitzutheilen.
Folgendes iſt die erwähnte Achts-Erklärung:

Frage. Da die Vertilgung der Urheber und
Begünſtiger eines Aufſtandes als eine Pflicht gebo-
ten iſt, und das oben auseinandergeſetzte Benehmen
des Amr (dieß iſt ein fingirter Name, der in dem
Schema dieſer Acte für den Schuldigen geſetzt iſt)
die Empörung und Aufforderung zu dieſem Ver-
brechen zum Zweck hat, wird demnach der Tod des
Amr und ſeiner Mitſchuldigen durch die Geſetze ge-
boten, für den Fall, daß es unmöglich wäre, den
Aufruhr anders zu unterdrücken, als durch gänzliche
Vertilgung und Vernichtung der Zuſammengerotte-
ten? Antwort. Sie ſind Empörer, und ihre Ver-
tilgung iſt heilige Pflicht des Sultans der Muſel-
männer und aller Gläubigen. F. Da nun diejeni-
gen, welche aus eigenem Antriebe und mit vollkom-
men freiem Willen die Partei des Empörers Amt
ergriffen und den Kampf zu beginnen gewagt haben,
als A[n]frührer, und diejenigen, welche erklären, daß
es ungerecht ſey, die Anſtifter der Empörung mit
dem Schwert zu unterwerfen, als Gottloſe, die den
Vorſchriften des Korans trotzen, betrachtet werden
müſſen, wird demnach der Tod dieſer beiden Par-
teien durch die Geſetze geboten? A. Ja. F. Wenn
alſo der Sultan der Muſelmänner, um die Empö-
rung zu erſticken, gegen ſie zu kämpfen befiehlt, ſind
dann diejenigen, welche dieſen Befehl erhalten, heilig
verpflichtet, ſich demſelben zu unterwerfen? A. Ja.
F. Da nun die Großherrlichen Truppen zur Be-
kämpfung der Rebellen abgeſandt ſind, ſind demnach
diejenigen, welche den Rebellen den Tod geben, als
geſetzlich befugte Sieger, und diejenigen, welche von
den Rebellen getödtet werden, als Märtyrer zu be-
trachten? A. Ja.”


Jm Unterhauſe erklärte am Mittwochen Lord
Milton, daß er die Korn-Geſetze ſobald als möglich
zur Sprache bringen wolle. Hr. Hume dachte aber,
es wäre viel beſſer, erſt die Reform-Bill zu beendigen,
ehe man was Neues anfinge. (Beifall.) Hr. Maryatt
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[[5]/0005] gut däuchte. Was ihn ſelbſt betrifft, ſo weiß man nicht, welche Richtung er eingeſchlagen hat. Dieſe aus dem Tagebuche der Armee in Syrien ausgezoge- nen Nachrichten ſind von der unbeſtreitbarſten Glaub- würdigkeit. Alle, welche man künſtig empfangen wird, werden, wie dieſe, nach Maaßgabe, wie ſie an- kommen, bekannt gemacht werden.” Spätere Nachrichten aus dem Hauptquartiere Jbrahim Paſcha’s vom 12 April melden: “Der Verluſt des ägyptiſchen Heeres iſt nicht ſo bedeu- tend, als man denſelben angiebt. Nicht ein Ba- taillon, ſondern eine einzige zum Tirailliren ver- theilte Compagnie iſt von der feindlichen Reiterei umzingelt worden. Nach der Zerſtreuung des Corps von Osman Paſcha hat Jbrahim Paſcha eine Ab- theilung von 1000 bis 1200 Mann zur Beſetzung von Latakia abgeſandt, während er ſelbſt mit der Haupt-Armee auf Hama und Homs aufbrach. Beim Abgange des Couriers war er nur noch zwei Stun- den davon entfernt. Das Corps der vereinigten Paſcha’s wird auf nicht mehr als 4000 Mann ge- ſchätzt. Man zweifelte nicht, daß Jbrahim Paſcha, nach Vernichtung dieſes Corps, wenn ſich daſſelbe nicht von ſelbſt zerſtreuen ſollte, unverzüglich auf Aleppo losgehen und ſich dieſer Stadt bemächtigen werde.” Konſtantinopel, den 5 Mai. Der ottomanniſche Moniteur enthält Folgen- des: “Der Ex-Statthalter von Aegypten, Mehemed Ali, hat die zahlloſen Wohlthaten und hohen Gunſt- bezeugungen, womit er von der Regierung und namentlich von Sr. Hoh. dem Sultan überhäuft ward, nur mit Undank gelohnt. Die Handlungen, welche er in dieſer letzten Zeit zu unternehmen wagte, waren von Betheuerungen begleitet, deren Trug die wahren Geſinnungen eines verderbten Gemüths nicht zu verſchleiern vermochte; ſie konnten das durchdringende Auge des Reichsoberhauptes nicht täuſchen. Aber die Erinnerung an Beweiſe von Eifer, welche Mehemed Ali zu einer Zeit abgelegt hatte, wo er noch allein im Namen und unter der Leitung der Regierung handelte, machte, daß mit der Züchtigung noch eine Weile gezögert wurde. Die ausgezeichnetſte ſeiner Dienſtleiſtungen, die er wohlgefällig geltend macht, war die Unterwerfung der Wechabiten. Dieſe Expedition aber, welche damals einer aufrichtigen Hingebung für das Wohl ſeines Souveräns zugeſchrieben wurde, war offenbar nur ein erſter Schritt, um zur Empörung zu ge- langen, nur ein von ſeinem unerſättlichen Ehr- geiz ihm vorgeſpiegeltes Mittel, um das weite Land von Hedjaz ſeiner unterdrückenden Hand zu unter- werfen. Deſſenungeachtet wurde Alles aufgebo- ten, um ihn zur Reue und zur Aufgebung ſeiner thörichten Pläne zu bewegen. Der Sultan, in ſei- ner Großmuth, zögerte mit der Ehrloserklärung eines Greiſes, der in den Staatsgeſchäften ergraut iſt; vor Allem aber bekümmerte es ihn, daß er die Ruhe ſeiner Unterthanen ſtören ſolle. Je mehr aber Se. Hoh. Mäßigung und Geduld bewies, um deſto mehr Fortſchritte machte Mehemed Ali in ſeinen Ver- brechen und beharrte in der Empörung. Der Augen- blick iſt nun gekommen, wo die anfangs nur für einen möglichen Fall getroffenen Maaßregeln in Aus- führung gebracht werden ſollen. Durch einen Groß- herrlichen Beſchluß wird Mehemed Ali ſeiner Würde als Statthalter von Aegypten und Kreta und ſein Sohn Jbrahim Paſcha derjenigen als Statthalter von Abyſſinien für verluſtig erklärt. Derſelbe Beſchluß ernennt den Feldmarſchall von Anatolien, Huſſein Paſcha, zum Statthalter dieſer drei Provinzen. Vorgeſtern, am 3 d. M., wurde der Geſchäftsträger des Oberbefehlshabers, der Sitte gemäß, mit der Jnveſtitur beehrt. Die Großherr- liche Flotte iſt unter Segel gegangen, um die Ope- rationen der Land-Armee zu unterſtützen. An den Feldmarſchall, an die Behörden von Arabien, an alle Paſcha’s, Mirimirans, Diviſions- und Brigade- Generale, an die Befehlshaber auf den Jnſeln und Küſten ſind in Gemäßheit des von dem Mufti und ſeinen drei Vorgängern im Amte, von den Kadiles- kers und Oberſten des Corps der Ulemas unterzeich- neten Ausſpruchs der heiligen Geſetze die nöthigen Befehle ergangen. Dieſe Befehle verordnen die Voll- ziehung des gegen Mehemed Ali und ſeinen Sohn erlaſſenen Edicts. Allen Geſandtſchaften der be- freundeten Mächte iſt in derſelben Beziehung eine amtliche Erklärung eingereicht worden.” Der Moniteur giebt ſodann den an den Feld- marſchall gerichteten Ferman des Großherrn, worin zugleich das Fetwa oder die Achts-Erklaͤrung ent- halten iſt; die an das diplomatiſche Corps von Sei- ten der Pforte gerichtete Erklärung verſpricht er in der nächſten Nummer ſeines Blattes mitzutheilen. Folgendes iſt die erwähnte Achts-Erklärung: “Frage. Da die Vertilgung der Urheber und Begünſtiger eines Aufſtandes als eine Pflicht gebo- ten iſt, und das oben auseinandergeſetzte Benehmen des Amr (dieß iſt ein fingirter Name, der in dem Schema dieſer Acte für den Schuldigen geſetzt iſt) die Empörung und Aufforderung zu dieſem Ver- brechen zum Zweck hat, wird demnach der Tod des Amr und ſeiner Mitſchuldigen durch die Geſetze ge- boten, für den Fall, daß es unmöglich wäre, den Aufruhr anders zu unterdrücken, als durch gänzliche Vertilgung und Vernichtung der Zuſammengerotte- ten? Antwort. Sie ſind Empörer, und ihre Ver- tilgung iſt heilige Pflicht des Sultans der Muſel- männer und aller Gläubigen. F. Da nun diejeni- gen, welche aus eigenem Antriebe und mit vollkom- men freiem Willen die Partei des Empörers Amt ergriffen und den Kampf zu beginnen gewagt haben, als Anfrührer, und diejenigen, welche erklären, daß es ungerecht ſey, die Anſtifter der Empörung mit dem Schwert zu unterwerfen, als Gottloſe, die den Vorſchriften des Korans trotzen, betrachtet werden müſſen, wird demnach der Tod dieſer beiden Par- teien durch die Geſetze geboten? A. Ja. F. Wenn alſo der Sultan der Muſelmänner, um die Empö- rung zu erſticken, gegen ſie zu kämpfen befiehlt, ſind dann diejenigen, welche dieſen Befehl erhalten, heilig verpflichtet, ſich demſelben zu unterwerfen? A. Ja. F. Da nun die Großherrlichen Truppen zur Be- kämpfung der Rebellen abgeſandt ſind, ſind demnach diejenigen, welche den Rebellen den Tod geben, als geſetzlich befugte Sieger, und diejenigen, welche von den Rebellen getödtet werden, als Märtyrer zu be- trachten? A. Ja.” London, den 1 Juni. Jm Unterhauſe erklärte am Mittwochen Lord Milton, daß er die Korn-Geſetze ſobald als möglich zur Sprache bringen wolle. Hr. Hume dachte aber, es wäre viel beſſer, erſt die Reform-Bill zu beendigen, ehe man was Neues anfinge. (Beifall.) Hr. Maryatt überreichte eine Bittſchrift von der Jnſel Grenada, die im Parlament repräſentirt zu werden verlangt_ ,

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 133, Hamburg, 6. Juni 1832, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1330606_1832/5>, abgerufen am 29.03.2024.