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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 105, Hamburg, 2. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] nehmenden Augenleidens von seinem Posten abzube-
rufen und mit seinem Standesgehalt in Disponibilität
zu setzen, wobei sich aber der König vorbehalten, von
dessen ausgezeichneten Diensten wieder Gebrauch zu
machen, sobald die Gesundheits-Umstände Willich's
solches gestatten. An seiner Stelle wurde der K.
Kämmerer und Abgeordnete, Freiherr v. Closen, zum
bayerischen Bundestags-Gesandten ernannt. (A. Z.)


Hier ist Alles ruhig. Nach eingekommenen Mel-
dungen sollen die Rebellen sich gegenwärtig in der
Gegend von Kandern befinden, wo sie aller Wahr-
scheinlichkeit nach heute den Truppen des Generals v.
Miller in die Hände fallen werden. Man sieht hier
im Laufe des Tages der Nachricht von einem Treffen
entgegen. Das Hauptquartier wird voraussichtlich
einige Zeit hier bleiben.

Zur Sicherung der zurückeroberten Stadt wurden
von dem commandirenden General folgende Forderun-
gen gestellt: 1) Verhaftung der Rädelsführer oder
Aufhetzer; 2) Auflösung des Turn-Vereins; 3) Ablie-
ferung der Waffen. Gestern schon sind mehrere Ver-
haftungen von besonders Gravirten vorgenommen
worden. Heute liefern die Einwohner ihre Waffen
ab. Eine große Anzahl von Freischaaren sind theils
im Gefechte, theils gleich nach demselben gefangen
worden, oder werden von den Soldaten eingebracht,
so daß bereits 200 in der Caserne eingesperrt sind.
(Karlsr. Z.)


Der gestrige Abend und die Nacht sind ruhig vor-
übergegangen. Die Rheinbrücke ist noch nicht wieder
hergestellt, vielmehr sind noch einige Joche abgeführt.
Die Verbindung mit dem jenseitigen Ufer wird durch
Kahne unterhalten. (Deutsche Ztg.)

Von einem Reisenden vernehmen wir, daß sich
sämmtliche Führer des republikanischen Aufstandes
im Oberlande nach der Schweiz begeben hätten. Auch
die Oberrh. Zeitung meldet dieses. Näheres hierüber
sehlt. (M. Abd.-Ztg.)


Zwischen Jnfanterie und Cavallerie unserer Gar-
nison war seit einigen Tagen eine Spannung einge-
treten, welche gestern Abend in einem Wirthshause
in der Altstadt in offene Feindseligkeiten überging.
Es kam in der Wirthsstube zu einem schrecklichen
Kampfe. Mit geschärften Säbeln hieben die kämpfen-
den Parteien auf einander ein; es gab schwere Ver-
wundungen. Einem wurde der Kopf gespalten, An-
dere verloren Finger, Ohren oder andere Theile des
Leibes, und es war eben ein Blutbad, welchem der
Tod zur Seite zu stehen schien. Die Bürgergarde
trat sofort unter das Gewehr und trug das Jhrige
dazu bei, weiterem Unheile vorzubeugen. Wie man
allgemein h[ö]rt, so ist einer der Verwundeten bereits
heute früh gestorben, und sechszehn Andere, die eben-
falls schwer verletzt sind, liegen in dem Lazareth dar-
nieder. (F. J.)


Jn der gestrigen Sitzung der Bundes-Versammlung
hatten sich die Vertrauensmänner eingefunden, um den
von ihnen ausgearbeiteten Entwurf einer Verfassung
für Deutschland zu überreichen und das hierzu von
Prof. Dahlmann gefertigte Vorwort zu verlesen. Sie
erklärten hierbei, daß sie beabsichtigten, jenen Entwurf
nebst diesem Vorworte als ihr der Bundes-Versamm-
lung übergebenes Gutachten baldigst durch den Druck
zu veröffentlichen, welches Vorhaben die Bundes-Ver-
sammlung nicht beanstandete. Jedoch behielt sich die
Bundes-Versammlung vor, nunmehr den Entwurf
selbst erst zu prüfen und weitere Beschlüsse dem Re-
sultate dieser Prüfung gemäß zu fassen. Die Bundes-
Versammlung eröffnete zugleich den Vertrauensmän-
nern, daß sie wünsche, es möchten dieselben fernerhin
hier anwesend bleiben, um der Bundes-Versammlung
in den geeigneten Fällen, insbesondere bei der Ver-
handlung über den von ihnen eingereichten Verfassungs-
Entwurf, beiräthig seyn zu können. -- Von Herzogl.
n[a]ssauischer Seite wurde angezeigt, daß bereits nahe
an 4000 Mann nebst acht Geschützen in Folge der
badischen Requisition in's Großherzogthum Baden
eingerückt, beziehungsweise einzurücken im Begriffe
seyen. -- Der Gesandte der provisorischen Regierung
für Holstein beantragte die Aufnahme des Herzog-
thums Schleswig in den deutschen Bund, welcher An-
trag einer Commission zur Begutachtung überwiesen
wurde.

Jn der Abend-Sitzung des Funfziger-Ausschusses
am 25 d. fiel ein Antrag des Dr. Wiesner, den Ty-
rolern gegen die Lombarden und den König von Sar-
dinien thätlich beizustehen, ohne Abstimmung durch,
dagegen wurde auf den Antrag von Schuselka ein-
stimmig beschlossen, durch eine (seitdem erlassene) Pro-
clamation dem tyrolischen Volksstamme die Sympathie
des Ausschusses auszudrücken und Schuselka, Wede-
meyer und Schleiden mit der Verfassung derselben be-
auftragt.

Bei der Berathung über die Polenfrage in der Abend-
Sitzung des Funfziger-Ausschusses am 26 d. äußerte sich
von allen Seiten lebhafte Sympathie für Polen, aber
auch Mißbilligung zu weit gehender Ansprüche und
die entschiedene Gesinnung, den Rechten Deutschlands
und der deutschen Bevölkerung Posens nichts zu ver-
geben. Es wurde namentlich hervorgehoben, daß bis
zur gänzlichen Reorganisation der polnischen Gebiets-
theile, Stadt und Festung Posen unter preußischer
Herrschaft bleiben muß; von andern Seiten drang
man sogar darauf, daß Stadt und Festung Posen als
Schlüssel Deutschlands niemals abgetreten werden
dürfe. Die Versammlung beschloß: die Entscheidung
der polnischen Frage der National-Versammlung zu
überlassen, dabei schon jetzt im Sinne der Beschlüsse
des Vor-Parlaments als ihre Ansicht auszusprechen,
daß das durch die Theilung Polens verübte Unrecht
durch Wiederherstellung desselben als selbstständigen
Staates zu sühnen sey, daß übrigens der Beschluß
des Vor-Parlaments keineswegs die Wahrung der
Jnteressen Deutschlands und der Deutschen im Groß-
herzogthum Posen ausschließen wollte und konnte.
Die von der Commission beantragte Absendung einer
Deputation nach Polen wurde nicht genehmigt.

Bei der hohen Wichtigkeit einer möglichsten Eini-
gung, Kräftigung und Sicherung unseres so vielfach
bedrohten deutschen Vaterlandes verdient der von dem
badischen Bundesgesandten gestellte Antrag über eine
executive Gewalt, so wie ihn die Bundes-Protocolle
enthalten, in seinem ganzen Umfange allgemeiner be-
kannt und erwähnt zu werden. Derselbe lautet w[ö]rt-
lich folgendermaßen: "Der Gesandte, veranlaßt durch
die Anregung der 17 Männer des Vertrauens, die
Bundes-Versammlung möge aus ihrer Mitte eine
außerordentliche Commission mit einer executiven Ge-
walt ernennen, so wie durch die von dem Gesandten
selbst schon in einer Ausschuß-Sitzung zur Sprache
gebrachte Dringlichkeit, einen Bundesfeldherrn zu er-
nennen, stellt hiermit zur zweckmäßigen Durchführung
und Vereinigung der den beiden Anregungen zu Grunde
liegenden Zwecke der Sicherung des Vaterlandes sol-
gende bestimmte Anträge: 1) Die Bundes-Versamm-
lung beschließt, die sämmtlichen Regierungen Deutsch-
lands aufzufordern, die bei der Neugestaltung des
Bundes zu begründende executive Bundesgewalt bis
zur Beendigung des Verfassungswerkes und der con-
stitufrenden Versammlung provisorisch schon jetzt und
alsbaldigst in nachfolgender Weise ins Leben zu rufen.
2) Diese executive Behörde ist für jetzt in der Art zu
bilden, daß die beiden größeren Bundesstaaten Oester-
reich und Preußen je ein Mitglied, und die übrigen
Bundesstaaten ebenfalls ein Mitglied derselben ernen-
nen, wobei die übrigen Bundesstaaten außer Oester-
reich und Preußen in der Art verfahren, daß Baiern
drei Candidaten vorschlägt, aus welchen die übrigen
Staaten durch Stimmenmehrheit einen als Mitglied
erwählen. 3) Diese Bundesvollziehungsgewalt soll
in minder wichtigen und in sehr eiligen Fällen allein
und auf eigene Verantwortlichkeit, in wichtigeren nach
dem Rathe der Bundes-Versammlung die für die all-
gemeine innere und äußere Sicherung und für die
Wohlfahrt des Vaterlandes nothwendigen gemein-
schaftlichen Maßregeln vollziehen. 4) Sie soll ins-
[Spaltenumbruch] besondere sofort zur Ernennung eines Bundes-Ober-
feldherrn schreiten. 5) Sie soll die für Sicherung und
Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes nöthigen gesandt-
schaftlichen Verbindungen und Unterhandlungen zu
ihrer Aufgabe machen. 6) Sie soll von den gesammten
Vertheidigungs-Einreichtungen und insbesondere auch
von der Volksbewaffnung die h[ö]chste gemeinschaftliche
Leitung übernehmen. 7) Die Regierungen werden
aufgefordert, in der oben bezeichneten Weise baldm[ö]g-
lichst die drei Mitglieder der höchsten Vollziehungs-
Beh[ö]rde zu ernennen und mit den ausgedehntesten
Vollmachten hierher an den Sitz der Bundes-Ver-
sammlung zu senden. Se. Maj. der König von Baiern
insbesondere aber wird die Liste der drei zu ernen-
nenden Candidaten der Bundes-Versammlung über-
senden, damit diese die durch die betreffenden, hier an-
wesenden Gesandten vorzunehmende Wahl des dritten
Mitgliedes alsbaldigst veranlassen k[ö]nne."

(D. Z.) Wiener Briefe melden die baldige Ankunft
des Erzherzogs Johann dahier. Die Gegenwart dieses
vortrefflichen, wahrhaft deutschen Fürsten, dessen ganzes
Wesen eben so schlicht als kraftvoll und entschieden
ist, kann nur vom heilsamsten Einflusse sein; nament-
lich in einem Augenblick, wo das [ö]sterreichische Mini-
sterium durch den ungeschickten Artikel der Wiener
Zeitung
in ganz Deutschland einen Ruf des Unwillens
erweckt hat.

(Kass. Z.) Bald nach dem Einmarsche kurhessischer
Truppen in Bockenheim wurde auf einen Soldaten ein
Pistolenschuß aus einem benachbarten Garten oder Ge-
höfte abgefeuert, der ihn gefährlich verwundete. Der
Thäter, ein Steinmetzgeselle und Vater von fünf Kin-
dern, wurde sogleich festgenommen, bevor aber noch
die herbeieilenden Officiere und Bürgergarden es zu
verhindern vermochten, dergestalt mit Schlägen von
der Volksmenge, die über seine ruchlose That empört
war, zugerichtet, daß er gestern Mittag daran gestorben
seyn soll.


Eine Anzahl hiesiger Ultra-Radicaler hat sich her-
ausgenommen, folgende Zuschrift an den Funfziger-
Ausschuß zu richten, die jedoch von dem Ausschusse
nach kurzer Debatte ohne weitere Beantwortung dem
hiesigen Senat zugestellt wurde:

"Hohe Versammlung! Das deutsche Volk hat seine
Souveränetät mit seinem Blute erobert, die Männer
seines Vertrauens haben sie ausgesprochen und keine
Macht der Erde wird sie ihm wieder entreißen können.
Jn Folge dieser Souveränetät hat jeder deutsche Staat
das Recht, seine Regierungsform selbst festzustellen. Die-
ses Recht ist verletzt worden! Unter dem Vorwande, die
badische Gr[ä]nze gegen Frankreich zu schützen, wozu nicht
die geringste Veranlassung war, hat man von andern
deutschen Staaten Truppenmassen zur Unterdrückung
der Willensäußerung des badischen Volkes aufgeboten,
ganz Baden damit überzogen und so die Fackel des
Bürgerkrieges in unser deutsches Vaterland geschleu-
dert. Wir, als deutsche freie Männer, protestiren mit
aller Entschiedenheit gegen dieses Verfahren. Will
das badische Volk in seiner Mehrheit die Republik,
so hat es das Recht, seinen Willen auszuführen, ist
es dagegen eine Minderheit, welche diese Staatsform
will, so hat das gesammte badische Volk, vereint mit
seiner Heeresmacht, Mittel genug, diese Parthei zu-
rückzuweisen. Mit Waffengewalt dagegen einschreiten,
heißt die Volks-Souveränetät verachten, mit Füßen
treten. Leider! ist dies aber von Seiten des Funf-
ziger-Ausschusses, dessen Bestimmung es ist, bis zur
Zusammenkunft der constituirenden Versammlung
die Volks-Souveränetät zu wahren, nicht nur zu-
gegeben, sondern sogar veranlaßt worden. Dies
drängt uns, zu erklären, daß der Ausschuß seine
Bestimmung vergessen und im Begriffe steht,
die Volks-Souveränetät, seine Mutter, zu ver-
läugnen. Jhm fällt es zur Last, daß Deutsche ihre
Waffen, die sie nur zur Vertheidigung ihres Vater-
landes gebrauchen sollten, in die Brust ihrer patrio-
tischen Brüder stoßen. Das deutsche Volk kann und
darf diesen Unthaten nicht länger zusehen, schon zu viel
des edlen Bürgerblutes ist geflossen. Männer des
Funfziger-Ausschusses! Wir verlangen im Namen des
deutschen Volkes, daß alle nicht badischen Truppen
zurückberufen werden und daß man dem badischen Volke
die Festsetzung seiner Regierungsform selbst überlasse.
Jeder Augenblick der Z[ö]gerung kann unberechenbare
Gefahr für Deutschland bringen, jeder Vaterlands-
freund sieht in dem brudermörderischen Verfahren
gegen Baden das höllische Werk der Reaction. Hel-
fet, so lange noch Zeit ist, wo nicht, so falle die Ver-
antwortlichkeit mit ihrer ganzen Schwere auf Euch;
werdet Jhr nicht sofort helfen, so wird sich das deutsche
Volk selbst helfen, es wird alsdann sein Recht wieder
in die Hände nehmen, und wehe denen, die es ver-
schuldet, wenn der Ruf: "Verrath und Rache" durch
alle Gauen Deutschlands ertönt."

Diese Eingabe kommt übrigens etwas spät, da
nach den neuesten Nachrichten aus Baden die Hoff-
nungen der republikanischen Faction gänzlich ver-
eitelt sind. Man hegt hier am Orte vor dem Treiben
dieser Leute durchaus keine ernstliche Besorgniß.


Heute Nacht nach 12 Uhr wurden wir durch Allarm
aufgeweckt. Die Helfershelfer der Unruhestifter hatten
es auf einen Angriff auf das unweit der Stadt ge-
legene Pulverhaus abgesehen, der aber gänzlich miß-
gl[ü]ckte. Sie wurden von der Bürgerwehr und
mehreren bespannten Gesch[ü]tzen unserer Artillerie ver-
scheucht, ohne daß man ihrer jedoch hätte habhaft
werden k[ö]nnen. Um 2 Uhr war die Ruhe und Ord-
nung wieder hergestellt. Die Pulverwache wird nun
wahrscheinlich des Nachts durch Bürgerwehr verstärkt
werden. (F. J.)


Das sächsische Contingent ist nach Baiern bestimmt,
wo, und zwar zwischen Bamberg und N[ü]rnberg, ein
Bundesheer von 50,000 Mann aufgestellt werden soll,
um bei allen m[ö]glichen Eventualitäten bei der Hand
seyn zu k[ö]nnen. (D. A. Z.)


Unter dem 16 und 22 d. sind nachstehende zwei
General-Ordres an die Armee erlassen:

1) "Meine getreuen und braven Truppen haben
Mir, wie in früheren Zeiten, so auch jetzt, so viele
Beweise des trefflichen militärischen Geistes und der
redlichen Verpflichtung gegeben, daß Jch Meinen
Truppen daf[ü]r Meinen aufrichtigsten Dank sage.
Jch wünsche der Armee zugleich es zu beweisen, wie
sehr Jch darauf vertraue, daß ihr guter Geist auch
ferner bestehen wird, und wie sehr Jch überzeugt bin,
daß die beste Disciplin in allen Truppentheilen herrscht.
Jch befehle deshalb hiemit, daß die gesetzlich bestehende
Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe
ferner keine Anwendung finden soll. Wenn wider
Verhoffen irgend eine Truppenabtheilung durch ihr
Betragen strenge Strafen erforderlich machen sollte,
so behalte Jch Mir vor, bei derselben die körperliche
Züchtigung wieder in Kraft treten zu lassen. Es soll
diese Strafe aber nie mehr ohne Meine ausdrückliche
Erlaubniß angewandt werden. Mein General-Kriegs-
gericht hat Mir sofort Vorschläge darüber zu machen,
wie die mit k[ö]rperlicher Züchtigung bedroheten Ver-
gehen durch andere Strafen gebüßt werden sollen.
Diese Ordre ist der gesammten bei den Fahnen an-
wesenden Mannschaft vorzulesen, und es ist ihr aus-
drücklich zu eröffnen, daß sie durch ihr bisheriges
musterhaftes Betragen diesen Meinen Befehl herbei-
geführt habe. Ernst August."

2) Zur weiteren Ausf[ü]hrung der General-Ordre
an die Armee vom 16 d., welche vorschreibt, daß die
Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe
in der Regel ferner keine Anwendung finden soll,
haben Se. Maj. der König auf Vorschlag des Gene-
ral-Kriegsgerichts Nachstehendes bestimmt: "Jn den
Fällen, wo die gedachte Strafart bisher statthaft
war, soll von jetzt an statt derselben nach den jedes-
maligen Umständen, und nach dem im § 47 des Mili-
tär-Strafgesetzbuchs festgesetzten Verhältnisse, geschärf-
tes Gefängniß oder Strafarbeithaus zur Anwendung
kommen, und insofern auf körperliche Züchtigung vor
Vollziehung einer öffentlichen Arbeitsstrafe zu erken-
[Spaltenumbruch] nen gewesen wäre, soll diese letztere Strafe verhältniß-
mäßig verlängert, und dem Befinden nach zugleich
auf schimpfliche Ausstoßung aus dem Dienste, mittelst
Abnahme der Uniform vor der Fronte, erkannt
werden. Für den General-Adjudanten C. Jacobi,
Oberst-Lieutenant."

Dem Vernehmen nach ist das Ober-Appellations-
Gericht zu Celle vom Justiz-Ministerio veranlaßt
worden, die durch die Aufhebung des Unterschieds
der adeligen und gelahrten Bank im Ober-Appellations-
Gerichte n[ö]thig werdenden Veränderungen der Ober-
Appellations-Gerichts-Ordnung in die Form eines
Gesetz-Entwurfes zusammenzufassen, und diesen in
m[ö]glichst kurzer Zeit dem Justiz-Ministerio vorzulegen,
um denselben noch in dieser Di[ä]t an die Stände ge-
langen lassen zu k[ö]nnen. -- Auch heißt es, daß von
dem Justiz-Ministerio, behuf weiterer Bearbeitung der
durch das einzuführende öffentliche und mündliche Ver-
fahren im Civil- und Criminal-Processe, und durch
die Einführung von Schwurgerichten bei letzterem,
nöthig werdenden Gesetzvorlagen, Schritte gethan sind,
einen Rechtsgelehrten aus den Rheinlanden, wo be-
kanntlich jenes Verfahren bereits seit länger in An-
wendung ist, heranzuziehen, und daß man dessen Ein-
tritt in das Justiz-Ministerium ehestens entgegenzu-
sehen habe. (H. Z.)


Seit einem Monate ist das neue Ministerium Stüve
im Amte. Ein Monat aber ist in dieser schnellen Zeit
ein langer Zeitraum, und mehr als hinlänglich, um
das neue System so weit zu entwickeln, daß über den
Werth der Leistungen und über das weiter zu Er-
wartende ein begründetes Urtheil abgegeben werden
kann. Wir sind dem Gange des neuen Ministeriums
zwar mit einem günstigen Vorurtheile für Stüve, aber
doch mit unparteilscher, ruhiger Beobachtung gefolgt,
sowohl in- als außerhalb der St[ä]nde-Versammlung,
und f[ü]hlen uns gedrungen, unsere Ueberzeugung da-
hin auszusprechen, daß das Ministerium, Alles zu-
sammengenommen und in Erwägung der außeror-
dentlichen Schwierigkeit der Lage, seine Pflicht ge-
than, den vernünftigen Erwartungen des Landes bis
jetzt vollkommen entsprochen hat. Einzelne Jrrthü-
mer, einzelne Verrechnungen finden in dem ungeheu-
ren Umschwunge und Wechsel der äußeren Dinge ihre
genügende Erklärung und Entschuldigung. Und nur
loben k[ö]nnen wir es, daß das neue Ministerium dem
sich selbst überstürzenden Treiben und Drängen eine
gewisse nüchterne Festigkeit, den Ausbrüchen der ro-
hen Gewalt eine kräftige Energie entgegensetzt, und
neben der Freiheit die Ordnung als erste Forderung
des Staates vorangestellt hat. Die anscheinenden Zö-
gerungen in der Ausführung der Reformen erklären
sich nicht minder aus der Neuheit der Lage und aus
der Eigenthümlichkeit der gegebenen Verhältnisse des
Landes. Das Geschrei über Reaction halten wir
darum auch, so weit das Ministerium selbst in Frage
steht, für ein in der Sache selbst unbegründetes.

Bei alle dem aber ist nicht zu l[ä]ugnen, daß das
Mißtrauen, welches diesem Geschrei zum Grunde
liegt, nicht ohne Berechtigung ist. Dieses Mißtrauen
haftet, und zwar in weitem Kreise und bei vielen
Vernünftigen und ruhigen, an manchen Persönlich-
keiten.
Zuerst an den Personen der beiden Mini-
sterial-Vorst[ä]nde, die bereits dem alten Systeme ge-
dient haben, und denen man -- ob mit Recht, bleibt
dahingestellt -- eine so pl[ö]tzliche, gründliche und auf-
richtige Bekehrung zu den neuen, ganz entgegenge-
setzten Grunds[ä]tzen noch immer nicht zutraut. Als
ein sehr bedenkliches Zeichen ist es in dieser Beziehung
aufgenommen, daß in diesen Tagen der frühere ent-
schiedene Gegner des öffentlich-mündlichen Prozeß-
Verfahrens, Justizrath Bacmeister, in dem Justiz-
Ministerium wieder seine Stelle sogar als General-
Secret[ä]r gefunden hat! Mag er selbst sich auch da-
bei beruhigen können, daß das freisinnigere Gerichts-
verfahren jetzt in Folge einer höheren zwingenden
Nothwendigkeit nun einmal durchgeführt werden muß,
so ist es doch für das Land, für die öffentliche Mei-
nung und für den guten Erfolg nichts weniger als
gleichgültig, ob die große Maaßregel aus Zwang und
Verzweiflung, oder mit voller Ueberzeugung und Liebe
in's Leben geführt wird.

Das Mißtrauen in die Personen geht aber noch
etwas weiter herunter. Von einem solchen Coali-
tions-Ministerium war freilich von vorne herein eine
weitgreifende Veränderung in den Personen nicht zu
erwarten. Ueberdem waren die an die Stelle zu
setzenden Jndividuen nicht gleich zur Hand, oder den
neuen Machthabern nicht augenblicklich bekannt. Vor-
sicht war jedenfalls zu empfehlen, und bei einem kur-
zen Verzuge um so weniger Gefahr, als selbst die
innerlich am meisten Widerstrebenden doch schon um
ihrer selbst willen, den großten Eifer fur das neue
System zeigen mußten.

Bis jetzt hat man sich ruhig geduldet, man will
auch noch jetzt keine ausgedehnte Epuration der ge-
sinnungslosen, unzuverlässigen Elemente, -- wie weit
w[ü]rde das auch führen! Desto entschiedener spricht
sich dagegen mit jedem Tage das Verlangen aus, daß
wenigstens die Chefs einiger Mittelbehörden von ihren
einflußreichen Stellen entfernt werden müssen. Man
rechnet dahin allgemein: den Director der Domänen-
Kammer, v. Voß, den General. Director der indirec-
ten Steuern, Klenze, und den Landdrosten v. Lütcken
in Osnabrück. Die Antecedentien dieser drei Herren
sind aus der Geschichte der hannoverschen Verfassungs-
wirren von 1837--42 dem Lande noch in frischem An-
denken. Die Schmach und der Hohn, womit in jener
Zeit das Land und die Stände behandelt wurden,
sind zum größten Theile jenen Herren zuzurechnen.
Wie ist es m[ö]glich, so frägt man allgemein, daß Män-
ner, wie diese, an der Spitze der bei weitem wichtig-
sten Steuer-Partei und eines Officianten-Heeres von
beinahe 2000 Personen, oder an der Spitze der so
tief in die Verhältnisse der Unterthanen eingreifenden
Domänen-Verwaltung und der damit verbundenen
ungeheuren Protection, -- oder an der Spitze der
Regiminal- und Polizei-Verwaltung einer großen
Provinz noch länger gelassen werden können? Wie
ist es möglich, zu glauben, daß Männer, wie diese,
ein in den Grundprincipien entgegengesetztes System
(z. B. das der volkswirthschaftlichen Domänen-Be-
nutzung statt der einseitig aristokratischen Latifundien-
Wirthschaft, oder das der freien Selbstverwaltung der
Gemeinden, der freien Association statt des bisherigen
Polizei-Regimentes etc.) ohne das innerste Widerstre-
ben nur mit einem Schein von Ueberzeugung in Aus-
f[ü]hrung dringen werden? Wie aber kann das Mi-
nisterium nur irgend auf rasche, gedeihliche Erfolge
seines Systems rechnen, ohne reinen, guten Willen,
ohne Ueberzeugungstreue seiner wichtigsten Organe?
-- So zögere man denn nicht länger, das Nothwen-
dige
zu thun, zur Sicherstellung der großen Aussaat,
wie zur Vers[ö]hnung der [ö]ffentlichen Meinung und
der [ö]ffentlichen Moral. Geschehen muß der Schritt
doch einmal, je früher, desto leichter für beide Theile.
-- Auf diese Pers[ö]nlichkeiten beschränken wir uns
vorläufig; daß weiterhin noch einige Landdrosten, die
früher ihre Stellen allein ihrer unbedingten Ergeben-
heit verdankten, wegen v[ö]lliger Schw[ä]che und Un-
fähigkeit an die Reihe kommen werden, ist mit Sicher-
heit vorherzusehen. Doch lassen wir hier die Zeit
selbst wirken.

Reaction in diesem Augenblicke ist freilich nicht
möglich. Jn einer Zeit aber, wo so viel Unwahr-
scheinliches, ja Unm[ö]gliches über Nacht wirklich ge-
worden ist, darf man auch die Möglichkeit eines pl[ö]tz-
lichen, wenn auch nur vorübergehenden Rückschlages
nicht ganz außer der Berechnung lassen. Ein solcher
Fall würde von einer tiefgrollenden, verzweiflungs-
vollen Aristokratie, im Bunde mit Staatsbeamten der
Art und manchen nur scheinbar schlummernden abso-
lutistischen Gel[ü]sten in der h[ö]heren Sphäre, nur zu
gewiß ausgebeutet werden, um ein freisinniges Mini-
sterium, wie das jetzige, über die Seite zu bringen,
und die jetzigen Reformen guten Theils, wenigstens
für einige Zeit, wieder rückgängig zu machen. Hat
man doch schon jetzt, nachdem die Aufregung im Lande
sich vorläufig etwas gelegt hat, von aristokratischer
[Spaltenumbruch] Seite manche bedenkliche Aeußerungen hören können,
als ob mit den bisherigen Concessionen schon viel zu
weit gegangen sey!!


Nach den Ergebnissen der gestrigen Vorwahlen zur
Frankfurter Versammlung scheinen im hiesigen Be-
zirke jetzt Rumann und Wachsmuth die meiste Aus-
sicht zu haben, als Abgeordnete gewählt zu werden.
Detmold dagegen hat keine Aussicht mehr, hat viel-
leicht auch nie Aussicht gehabt, da seine consequente
und entschiedene Gesinnung in der zahmen und schwan-
kenden Residenz niemals den rechten Boden gefunden
hat. Wahrscheinlich wird man in einem andern Wahl-
bezirke seine politische Bildung, seine Verstandesschärfe
und seinen consequenten Karakter besser zu schätzen
wissen.

Das vom Ministerium der ständischen Verfassungs-
Commission vorgeschlagene System der Landes-Re-
präsentation geht zwar auf zwei Kammern hinaus,
setzt aber die erste Kammer so zusammen, wie man
bisher eine erste Kammer sich zu denken gar nicht ge-
wohnt war. Jm Wesentlichen werden die Elemente,
die bisher in der zweiten Kammer saßen, in die erste
übergehen. Der ein ache Grundgedanke des neuen
Systems ist wohl dieser, daß in der zweiten Kammer
vermöge des allgemeinen Stimmrechts bei den Wah-
len eine Vetretung der Personen als solcher, in der
ersten Kammer aber die Vertretung der Jnteressen,
in denen die öffentlichen Verh[ä]ltnisse unsers Landes
wurzeln, geschaffen werden soll. Daher sollen in der
ersten Kammer Vertreter des Grundbesitzes, des Han-
dels und der Gewerbe und der sogenannten Jntelli-
genz erscheinen; die Vertreter des Grundbesitzes sollen
von allen Grundbesitzern gewählt werden, welche
mehr als 100 Morgen Culturland besitzen oder eine
dem entsprechende Grundsteuer zahlen (womit dann
allerdings die Besorgniß vor einer Wiederkehr des
Adels in die erste Kammer gründlich beseitigt ist); die
Vertretung des Handels und der Gewerbe werden
aus den Gewerbtreibenden, die einen mittlern Satz
der Gewerbesteuer entrichten, und die Vertreter der
Jntelligenz von den Geistlichen, der Universität, den
Lehrern an den höhern und an den Volksschulen und
von dem Richter- und Advocatenstande gewählt.

Manche Stimmen sind auch in der Commission
für ein reines Einkammersystem, freilich wohl nur
unter der Bedingung, daß ein mäßiger Census für
die active Wahlfähigkeit bestimmt werde. Es ist aber
sehr die Frage, ob ein Wahlcensus jetzt noch im Be-
reiche der Möglichkeit liegt.


Die heutige (dritte) Landtags-Sitzung begann, weil
die Committee gearbeitet hatte, erst um 2 Uhr. Es
kamen folgende Gegenst[ä]nde zur resp. Verlesung und
Verhandlung: 1) Regierungs-Rescript wegen einer
Landesbewaffnung, worin gesagt wird, Frankreich sey
ein naher Feind, Schutz gegen Osten und im Jnnern
sey eben so n[ö]thig; dazu genügten die Bürgerwehren,
welche in einzelnen Städten bestehen, nicht, sondern
es sey eine Landwehr nach preußischem Muster erfor-
derlich. Das Rescript war ergangen in Folge einer
Aufforderung aus Frankfurt. Man beschloß, zur
Begutachtung desselben eine Committee von 12 Per-
sonen zu erwählen. 2) Verlesung des gestrigen Be-
schlusses auf das Regiminal-Rescript wegen des Cri-
minal-Collegiums. 3) Protestation des nicht ange-
sessenen Theils des eingeborenen und recipirten Adels
gegen die Weggebung der Landeskl[ö]ster, weil weder
eine rechtliche noch eine politische Nothwenidgkeit
vorliege, ihre wohlbegründeten Rechte an die drei
Landesklöster ohne Urtheil und Recht und ohne voll-
ständige Entschädigung
aufzugeben. 4) Eine ähnliche
Protestation der Domina v. Quitzow zu Dobbertin
für sich und die gegenwärtigen und noch eingeschrie-
benen Klosterdamen. 5) Addresse des Magistrats und
der Einwohner zu Fürstenberg, besagend, die bloße
Veränderung der bestehenden Verfassung sey unge-
nügend; man wolle eine vollständige repräsentative,
freisinnigere Verfassung mit verantwortlichen Mini-
stern und verlange daher baldigst eine constituirende
Deputirten-Versammlung. 6) Protest des Reform-
Vereins zu Boitzenburg gegen die Beschlüsse des
gegenwärtigen Landtags. Der landesgrundgesetzliche
Erbvergleich sey sogleich aufzuheben; wenn die Stände
dies nicht wollten, so möchten sie sich sogleich auflösen
und sich dem Volkswillen nicht entgegenstellen. 7)
Der Pächter Bühring zu Beckentien erklärt im Namen
von 89 am 16 d. zu Eldena versammelt gewesenen
Ortschaften aus den Aemtern Grabow, Neustadt,
Eldena. Dömitz[,] Hagenow, Lübtheen und Goldberg,
daß der gegenwärtige Landtag keine andere Aufgabe
habe, als das Wahlgesetz zu einer neuen Stände-Ver-
sammlung zu berathen und den landesgrundgesetzlichen
Erbvergleich aufzuheben. 8) Der Statthalter (Guts-
vogt) König und Consorten wollen Ständewahlen
und keine Bezirkswahlen und eine gleichmäßige Ver-
tretung, sonst werde es nicht besser werden, als es
bisher gewesen sey; der Tagelöhner müsse den Tage-
löhner vertreten, denn dieser wisse am besten, wo der
Schuh ihn drücke. 9) Committeen-Wahl, deren Re-
sultat wir morgen geben werden.


Aus der mecklenburg-strelitzschen Landtags-Pro-
position haben wir noch, als auf die Verhältnisse des
Fürstenthums Ratzeburg und die Union bez[ü]glich, das
Folgende nachzutragen. Das Fürstenthum Ratze-
burg (ganz Domanium) soll in Bezug auf die dem-
selben zu verleihende Verfassung mit der mecklenbur-
gischen Stände-Versammlung in der Weise vereinigt
werden, daß aus demselben noch drei aus näher zu
bestimmenden Wahlkreisen zu wählende Abgeordnete
zu der mecklenburgischen Stände-Versammlung bei-
treten. Jn Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse
dieses Fürstenthums, welche zum Theil von denen
des übrigen Mecklenburg sehr verschieden sind, indem
die mecklenburgische Gesetzgebung und die Bestimmun-
gen des Landesvergleichs keinesweges durchweg auf
dasselbe extendirt worden, so wie in Rücksicht auf die
in mehrfachen Petitionen dargelegten sehr wider-
sprechenden Wünsche der Einwohner desselben in Be-
zug auf den Anschluß an die mecklenburgische Ver-
fassung werden fernere Erforschung der Wünsche und
darnach angemessene Bestimmungen vorbehalten. Daß
die bisherige Union der Stände beider mecklenburgi-
schen Landes-Antheile aufrecht erhalten werden möge,
wird gewünscht, jedoch in der Voraussetzung, daß in
Rücksicht auf die ungleich geringere Größe des strelitz-
schen Antheils und somit auch der Zahl der aus sel-
bigem zu wählenden Abgeordneten, durch Beihaltung
solcher Union bei einer ganz veränderten Verfassung
die Selbstständigkeit des strelitzschen Landes nicht we-
sentlich beeinträchtigt und die Wahrung dessen Separat-
Jnteressen nicht gefährdet wird. Angelegenheiten,
welche privatim nur den einen oder den anderen Lan-
destheil betreffen, mithin nicht gemeinsam sind, sollen,
wie solches auch im Wesentlichen schon bisher ge-
schehen, auch nur mit den Ständen des betreffenden
Landes-Antheils berathen und festgestellt werden.

Zum mecklenburg-strelitzschen Deputirten nach
Frankfurt ist der Stadtrichter Genzken in Neustrelitz
und zum Ersatzmann der Rector Roloff in Mirow
erwählt worden.


Heute früh ist eine zweite Abtheilung unsers Mili-
tärs nach Bremerhaven abgefahren. Dem Verneh-
men nach wird sie in Wremen einquartiert werden.
Morgen erwartet man von Minden eine Abtheilung
preußischer Artillerie, welche eine Stellung bei Bre-
merhaven erhalten soll. (Br. Z.)


Prof. Dahlmann ist im Kirchspiel Nienstädten für
die National Versammlung einstimmig gewählt worden.





Wir haben einen blutigen Kampf gehabt. Der
Aufstand begann gestern um 4 Uhr. Als der durch
seine Menschenfreundlichkeit und Langmuth allgemein
beliebte Obercommandant, Graf Castiglione, an der
Spitze der Generale das Volk mit väterlichen Worten

[Spaltenumbruch] nehmenden Augenleidens von ſeinem Poſten abzube-
rufen und mit ſeinem Standesgehalt in Diſponibilität
zu ſetzen, wobei ſich aber der König vorbehalten, von
deſſen ausgezeichneten Dienſten wieder Gebrauch zu
machen, ſobald die Geſundheits-Umſtände Willich’s
ſolches geſtatten. An ſeiner Stelle wurde der K.
Kämmerer und Abgeordnete, Freiherr v. Cloſen, zum
bayeriſchen Bundestags-Geſandten ernannt. (A. Z.)


Hier iſt Alles ruhig. Nach eingekommenen Mel-
dungen ſollen die Rebellen ſich gegenwärtig in der
Gegend von Kandern befinden, wo ſie aller Wahr-
ſcheinlichkeit nach heute den Truppen des Generals v.
Miller in die Hände fallen werden. Man ſieht hier
im Laufe des Tages der Nachricht von einem Treffen
entgegen. Das Hauptquartier wird vorausſichtlich
einige Zeit hier bleiben.

Zur Sicherung der zurückeroberten Stadt wurden
von dem commandirenden General folgende Forderun-
gen geſtellt: 1) Verhaftung der Rädelsführer oder
Aufhetzer; 2) Auflöſung des Turn-Vereins; 3) Ablie-
ferung der Waffen. Geſtern ſchon ſind mehrere Ver-
haftungen von beſonders Gravirten vorgenommen
worden. Heute liefern die Einwohner ihre Waffen
ab. Eine große Anzahl von Freiſchaaren ſind theils
im Gefechte, theils gleich nach demſelben gefangen
worden, oder werden von den Soldaten eingebracht,
ſo daß bereits 200 in der Caſerne eingeſperrt ſind.
(Karlsr. Z.)


Der geſtrige Abend und die Nacht ſind ruhig vor-
übergegangen. Die Rheinbrücke iſt noch nicht wieder
hergeſtellt, vielmehr ſind noch einige Joche abgeführt.
Die Verbindung mit dem jenſeitigen Ufer wird durch
Kahne unterhalten. (Deutſche Ztg.)

Von einem Reiſenden vernehmen wir, daß ſich
ſämmtliche Führer des republikaniſchen Aufſtandes
im Oberlande nach der Schweiz begeben hätten. Auch
die Oberrh. Zeitung meldet dieſes. Näheres hierüber
ſehlt. (M. Abd.-Ztg.)


Zwiſchen Jnfanterie und Cavallerie unſerer Gar-
niſon war ſeit einigen Tagen eine Spannung einge-
treten, welche geſtern Abend in einem Wirthshauſe
in der Altſtadt in offene Feindſeligkeiten überging.
Es kam in der Wirthsſtube zu einem ſchrecklichen
Kampfe. Mit geſchärften Säbeln hieben die kämpfen-
den Parteien auf einander ein; es gab ſchwere Ver-
wundungen. Einem wurde der Kopf geſpalten, An-
dere verloren Finger, Ohren oder andere Theile des
Leibes, und es war eben ein Blutbad, welchem der
Tod zur Seite zu ſtehen ſchien. Die Bürgergarde
trat ſofort unter das Gewehr und trug das Jhrige
dazu bei, weiterem Unheile vorzubeugen. Wie man
allgemein h[ö]rt, ſo iſt einer der Verwundeten bereits
heute früh geſtorben, und ſechszehn Andere, die eben-
falls ſchwer verletzt ſind, liegen in dem Lazareth dar-
nieder. (F. J.)


Jn der geſtrigen Sitzung der Bundes-Verſammlung
hatten ſich die Vertrauensmänner eingefunden, um den
von ihnen ausgearbeiteten Entwurf einer Verfaſſung
für Deutſchland zu überreichen und das hierzu von
Prof. Dahlmann gefertigte Vorwort zu verleſen. Sie
erklärten hierbei, daß ſie beabſichtigten, jenen Entwurf
nebſt dieſem Vorworte als ihr der Bundes-Verſamm-
lung übergebenes Gutachten baldigſt durch den Druck
zu veröffentlichen, welches Vorhaben die Bundes-Ver-
ſammlung nicht beanſtandete. Jedoch behielt ſich die
Bundes-Verſammlung vor, nunmehr den Entwurf
ſelbſt erſt zu prüfen und weitere Beſchlüſſe dem Re-
ſultate dieſer Prüfung gemäß zu faſſen. Die Bundes-
Verſammlung eröffnete zugleich den Vertrauensmän-
nern, daß ſie wünſche, es möchten dieſelben fernerhin
hier anweſend bleiben, um der Bundes-Verſammlung
in den geeigneten Fällen, insbeſondere bei der Ver-
handlung über den von ihnen eingereichten Verfaſſungs-
Entwurf, beiräthig ſeyn zu können. — Von Herzogl.
n[a]ſſauiſcher Seite wurde angezeigt, daß bereits nahe
an 4000 Mann nebſt acht Geſchützen in Folge der
badiſchen Requiſition in’s Großherzogthum Baden
eingerückt, beziehungsweiſe einzurücken im Begriffe
ſeyen. — Der Geſandte der proviſoriſchen Regierung
für Holſtein beantragte die Aufnahme des Herzog-
thums Schleswig in den deutſchen Bund, welcher An-
trag einer Commiſſion zur Begutachtung überwieſen
wurde.

Jn der Abend-Sitzung des Funfziger-Ausſchuſſes
am 25 d. fiel ein Antrag des Dr. Wiesner, den Ty-
rolern gegen die Lombarden und den König von Sar-
dinien thätlich beizuſtehen, ohne Abſtimmung durch,
dagegen wurde auf den Antrag von Schuſelka ein-
ſtimmig beſchloſſen, durch eine (ſeitdem erlaſſene) Pro-
clamation dem tyroliſchen Volksſtamme die Sympathie
des Ausſchuſſes auszudrücken und Schuſelka, Wede-
meyer und Schleiden mit der Verfaſſung derſelben be-
auftragt.

Bei der Berathung über die Polenfrage in der Abend-
Sitzung des Funfziger-Ausſchuſſes am 26 d. äußerte ſich
von allen Seiten lebhafte Sympathie für Polen, aber
auch Mißbilligung zu weit gehender Anſprüche und
die entſchiedene Geſinnung, den Rechten Deutſchlands
und der deutſchen Bevölkerung Poſens nichts zu ver-
geben. Es wurde namentlich hervorgehoben, daß bis
zur gänzlichen Reorganiſation der polniſchen Gebiets-
theile, Stadt und Feſtung Poſen unter preußiſcher
Herrſchaft bleiben muß; von andern Seiten drang
man ſogar darauf, daß Stadt und Feſtung Poſen als
Schlüſſel Deutſchlands niemals abgetreten werden
dürfe. Die Verſammlung beſchloß: die Entſcheidung
der polniſchen Frage der National-Verſammlung zu
überlaſſen, dabei ſchon jetzt im Sinne der Beſchlüſſe
des Vor-Parlaments als ihre Anſicht auszuſprechen,
daß das durch die Theilung Polens verübte Unrecht
durch Wiederherſtellung deſſelben als ſelbſtſtändigen
Staates zu ſühnen ſey, daß übrigens der Beſchluß
des Vor-Parlaments keineswegs die Wahrung der
Jntereſſen Deutſchlands und der Deutſchen im Groß-
herzogthum Poſen ausſchließen wollte und konnte.
Die von der Commiſſion beantragte Abſendung einer
Deputation nach Polen wurde nicht genehmigt.

Bei der hohen Wichtigkeit einer möglichſten Eini-
gung, Kräftigung und Sicherung unſeres ſo vielfach
bedrohten deutſchen Vaterlandes verdient der von dem
badiſchen Bundesgeſandten geſtellte Antrag über eine
executive Gewalt, ſo wie ihn die Bundes-Protocolle
enthalten, in ſeinem ganzen Umfange allgemeiner be-
kannt und erwähnt zu werden. Derſelbe lautet w[ö]rt-
lich folgendermaßen: “Der Geſandte, veranlaßt durch
die Anregung der 17 Männer des Vertrauens, die
Bundes-Verſammlung möge aus ihrer Mitte eine
außerordentliche Commiſſion mit einer executiven Ge-
walt ernennen, ſo wie durch die von dem Geſandten
ſelbſt ſchon in einer Ausſchuß-Sitzung zur Sprache
gebrachte Dringlichkeit, einen Bundesfeldherrn zu er-
nennen, ſtellt hiermit zur zweckmäßigen Durchführung
und Vereinigung der den beiden Anregungen zu Grunde
liegenden Zwecke der Sicherung des Vaterlandes ſol-
gende beſtimmte Anträge: 1) Die Bundes-Verſamm-
lung beſchließt, die ſämmtlichen Regierungen Deutſch-
lands aufzufordern, die bei der Neugeſtaltung des
Bundes zu begründende executive Bundesgewalt bis
zur Beendigung des Verfaſſungswerkes und der con-
ſtitufrenden Verſammlung proviſoriſch ſchon jetzt und
alsbaldigſt in nachfolgender Weiſe ins Leben zu rufen.
2) Dieſe executive Behörde iſt für jetzt in der Art zu
bilden, daß die beiden größeren Bundesſtaaten Oeſter-
reich und Preußen je ein Mitglied, und die übrigen
Bundesſtaaten ebenfalls ein Mitglied derſelben ernen-
nen, wobei die übrigen Bundesſtaaten außer Oeſter-
reich und Preußen in der Art verfahren, daß Baiern
drei Candidaten vorſchlägt, aus welchen die übrigen
Staaten durch Stimmenmehrheit einen als Mitglied
erwählen. 3) Dieſe Bundesvollziehungsgewalt ſoll
in minder wichtigen und in ſehr eiligen Fällen allein
und auf eigene Verantwortlichkeit, in wichtigeren nach
dem Rathe der Bundes-Verſammlung die für die all-
gemeine innere und äußere Sicherung und für die
Wohlfahrt des Vaterlandes nothwendigen gemein-
ſchaftlichen Maßregeln vollziehen. 4) Sie ſoll ins-
[Spaltenumbruch] beſondere ſofort zur Ernennung eines Bundes-Ober-
feldherrn ſchreiten. 5) Sie ſoll die für Sicherung und
Wohlfahrt des Geſammtvaterlandes nöthigen geſandt-
ſchaftlichen Verbindungen und Unterhandlungen zu
ihrer Aufgabe machen. 6) Sie ſoll von den geſammten
Vertheidigungs-Einreichtungen und insbeſondere auch
von der Volksbewaffnung die h[ö]chſte gemeinſchaftliche
Leitung übernehmen. 7) Die Regierungen werden
aufgefordert, in der oben bezeichneten Weiſe baldm[ö]g-
lichſt die drei Mitglieder der höchſten Vollziehungs-
Beh[ö]rde zu ernennen und mit den ausgedehnteſten
Vollmachten hierher an den Sitz der Bundes-Ver-
ſammlung zu ſenden. Se. Maj. der König von Baiern
insbeſondere aber wird die Liſte der drei zu ernen-
nenden Candidaten der Bundes-Verſammlung über-
ſenden, damit dieſe die durch die betreffenden, hier an-
weſenden Geſandten vorzunehmende Wahl des dritten
Mitgliedes alsbaldigſt veranlaſſen k[ö]nne.”

(D. Z.) Wiener Briefe melden die baldige Ankunft
des Erzherzogs Johann dahier. Die Gegenwart dieſes
vortrefflichen, wahrhaft deutſchen Fürſten, deſſen ganzes
Weſen eben ſo ſchlicht als kraftvoll und entſchieden
iſt, kann nur vom heilſamſten Einfluſſe ſein; nament-
lich in einem Augenblick, wo das [ö]ſterreichiſche Mini-
ſterium durch den ungeſchickten Artikel der Wiener
Zeitung
in ganz Deutſchland einen Ruf des Unwillens
erweckt hat.

(Kaſſ. Z.) Bald nach dem Einmarſche kurheſſiſcher
Truppen in Bockenheim wurde auf einen Soldaten ein
Piſtolenſchuß aus einem benachbarten Garten oder Ge-
höfte abgefeuert, der ihn gefährlich verwundete. Der
Thäter, ein Steinmetzgeſelle und Vater von fünf Kin-
dern, wurde ſogleich feſtgenommen, bevor aber noch
die herbeieilenden Officiere und Bürgergarden es zu
verhindern vermochten, dergeſtalt mit Schlägen von
der Volksmenge, die über ſeine ruchloſe That empört
war, zugerichtet, daß er geſtern Mittag daran geſtorben
ſeyn ſoll.


Eine Anzahl hieſiger Ultra-Radicaler hat ſich her-
ausgenommen, folgende Zuſchrift an den Funfziger-
Ausſchuß zu richten, die jedoch von dem Ausſchuſſe
nach kurzer Debatte ohne weitere Beantwortung dem
hieſigen Senat zugeſtellt wurde:

“Hohe Verſammlung! Das deutſche Volk hat ſeine
Souveränetät mit ſeinem Blute erobert, die Männer
ſeines Vertrauens haben ſie ausgeſprochen und keine
Macht der Erde wird ſie ihm wieder entreißen können.
Jn Folge dieſer Souveränetät hat jeder deutſche Staat
das Recht, ſeine Regierungsform ſelbſt feſtzuſtellen. Die-
ſes Recht iſt verletzt worden! Unter dem Vorwande, die
badiſche Gr[ä]nze gegen Frankreich zu ſchützen, wozu nicht
die geringſte Veranlaſſung war, hat man von andern
deutſchen Staaten Truppenmaſſen zur Unterdrückung
der Willensäußerung des badiſchen Volkes aufgeboten,
ganz Baden damit überzogen und ſo die Fackel des
Bürgerkrieges in unſer deutſches Vaterland geſchleu-
dert. Wir, als deutſche freie Männer, proteſtiren mit
aller Entſchiedenheit gegen dieſes Verfahren. Will
das badiſche Volk in ſeiner Mehrheit die Republik,
ſo hat es das Recht, ſeinen Willen auszuführen, iſt
es dagegen eine Minderheit, welche dieſe Staatsform
will, ſo hat das geſammte badiſche Volk, vereint mit
ſeiner Heeresmacht, Mittel genug, dieſe Parthei zu-
rückzuweiſen. Mit Waffengewalt dagegen einſchreiten,
heißt die Volks-Souveränetät verachten, mit Füßen
treten. Leider! iſt dies aber von Seiten des Funf-
ziger-Ausſchuſſes, deſſen Beſtimmung es iſt, bis zur
Zuſammenkunft der conſtituirenden Verſammlung
die Volks-Souveränetät zu wahren, nicht nur zu-
gegeben, ſondern ſogar veranlaßt worden. Dies
drängt uns, zu erklären, daß der Ausſchuß ſeine
Beſtimmung vergeſſen und im Begriffe ſteht,
die Volks-Souveränetät, ſeine Mutter, zu ver-
läugnen. Jhm fällt es zur Laſt, daß Deutſche ihre
Waffen, die ſie nur zur Vertheidigung ihres Vater-
landes gebrauchen ſollten, in die Bruſt ihrer patrio-
tiſchen Brüder ſtoßen. Das deutſche Volk kann und
darf dieſen Unthaten nicht länger zuſehen, ſchon zu viel
des edlen Bürgerblutes iſt gefloſſen. Männer des
Funfziger-Ausſchuſſes! Wir verlangen im Namen des
deutſchen Volkes, daß alle nicht badiſchen Truppen
zurückberufen werden und daß man dem badiſchen Volke
die Feſtſetzung ſeiner Regierungsform ſelbſt überlaſſe.
Jeder Augenblick der Z[ö]gerung kann unberechenbare
Gefahr für Deutſchland bringen, jeder Vaterlands-
freund ſieht in dem brudermörderiſchen Verfahren
gegen Baden das hölliſche Werk der Reaction. Hel-
fet, ſo lange noch Zeit iſt, wo nicht, ſo falle die Ver-
antwortlichkeit mit ihrer ganzen Schwere auf Euch;
werdet Jhr nicht ſofort helfen, ſo wird ſich das deutſche
Volk ſelbſt helfen, es wird alsdann ſein Recht wieder
in die Hände nehmen, und wehe denen, die es ver-
ſchuldet, wenn der Ruf: “Verrath und Rache” durch
alle Gauen Deutſchlands ertönt.”

Dieſe Eingabe kommt übrigens etwas ſpät, da
nach den neueſten Nachrichten aus Baden die Hoff-
nungen der republikaniſchen Faction gänzlich ver-
eitelt ſind. Man hegt hier am Orte vor dem Treiben
dieſer Leute durchaus keine ernſtliche Beſorgniß.


Heute Nacht nach 12 Uhr wurden wir durch Allarm
aufgeweckt. Die Helfershelfer der Unruheſtifter hatten
es auf einen Angriff auf das unweit der Stadt ge-
legene Pulverhaus abgeſehen, der aber gänzlich miß-
gl[ü]ckte. Sie wurden von der Bürgerwehr und
mehreren beſpannten Geſch[ü]tzen unſerer Artillerie ver-
ſcheucht, ohne daß man ihrer jedoch hätte habhaft
werden k[ö]nnen. Um 2 Uhr war die Ruhe und Ord-
nung wieder hergeſtellt. Die Pulverwache wird nun
wahrſcheinlich des Nachts durch Bürgerwehr verſtärkt
werden. (F. J.)


Das ſächſiſche Contingent iſt nach Baiern beſtimmt,
wo, und zwar zwiſchen Bamberg und N[ü]rnberg, ein
Bundesheer von 50,000 Mann aufgeſtellt werden ſoll,
um bei allen m[ö]glichen Eventualitäten bei der Hand
ſeyn zu k[ö]nnen. (D. A. Z.)


Unter dem 16 und 22 d. ſind nachſtehende zwei
General-Ordres an die Armee erlaſſen:

1) “Meine getreuen und braven Truppen haben
Mir, wie in früheren Zeiten, ſo auch jetzt, ſo viele
Beweiſe des trefflichen militäriſchen Geiſtes und der
redlichen Verpflichtung gegeben, daß Jch Meinen
Truppen daf[ü]r Meinen aufrichtigſten Dank ſage.
Jch wünſche der Armee zugleich es zu beweiſen, wie
ſehr Jch darauf vertraue, daß ihr guter Geiſt auch
ferner beſtehen wird, und wie ſehr Jch überzeugt bin,
daß die beſte Disciplin in allen Truppentheilen herrſcht.
Jch befehle deshalb hiemit, daß die geſetzlich beſtehende
Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe
ferner keine Anwendung finden ſoll. Wenn wider
Verhoffen irgend eine Truppenabtheilung durch ihr
Betragen ſtrenge Strafen erforderlich machen ſollte,
ſo behalte Jch Mir vor, bei derſelben die körperliche
Züchtigung wieder in Kraft treten zu laſſen. Es ſoll
dieſe Strafe aber nie mehr ohne Meine ausdrückliche
Erlaubniß angewandt werden. Mein General-Kriegs-
gericht hat Mir ſofort Vorſchläge darüber zu machen,
wie die mit k[ö]rperlicher Züchtigung bedroheten Ver-
gehen durch andere Strafen gebüßt werden ſollen.
Dieſe Ordre iſt der geſammten bei den Fahnen an-
weſenden Mannſchaft vorzuleſen, und es iſt ihr aus-
drücklich zu eröffnen, daß ſie durch ihr bisheriges
muſterhaftes Betragen dieſen Meinen Befehl herbei-
geführt habe. Ernſt Auguſt.

2) Zur weiteren Ausf[ü]hrung der General-Ordre
an die Armee vom 16 d., welche vorſchreibt, daß die
Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe
in der Regel ferner keine Anwendung finden ſoll,
haben Se. Maj. der König auf Vorſchlag des Gene-
ral-Kriegsgerichts Nachſtehendes beſtimmt: “Jn den
Fällen, wo die gedachte Strafart bisher ſtatthaft
war, ſoll von jetzt an ſtatt derſelben nach den jedes-
maligen Umſtänden, und nach dem im § 47 des Mili-
tär-Strafgeſetzbuchs feſtgeſetzten Verhältniſſe, geſchärf-
tes Gefängniß oder Strafarbeithaus zur Anwendung
kommen, und inſofern auf körperliche Züchtigung vor
Vollziehung einer öffentlichen Arbeitsſtrafe zu erken-
[Spaltenumbruch] nen geweſen wäre, ſoll dieſe letztere Strafe verhältniß-
mäßig verlängert, und dem Befinden nach zugleich
auf ſchimpfliche Ausſtoßung aus dem Dienſte, mittelſt
Abnahme der Uniform vor der Fronte, erkannt
werden. Für den General-Adjudanten C. Jacobi,
Oberſt-Lieutenant.”

Dem Vernehmen nach iſt das Ober-Appellations-
Gericht zu Celle vom Juſtiz-Miniſterio veranlaßt
worden, die durch die Aufhebung des Unterſchieds
der adeligen und gelahrten Bank im Ober-Appellations-
Gerichte n[ö]thig werdenden Veränderungen der Ober-
Appellations-Gerichts-Ordnung in die Form eines
Geſetz-Entwurfes zuſammenzufaſſen, und dieſen in
m[ö]glichſt kurzer Zeit dem Juſtiz-Miniſterio vorzulegen,
um denſelben noch in dieſer Di[ä]t an die Stände ge-
langen laſſen zu k[ö]nnen. — Auch heißt es, daß von
dem Juſtiz-Miniſterio, behuf weiterer Bearbeitung der
durch das einzuführende öffentliche und mündliche Ver-
fahren im Civil- und Criminal-Proceſſe, und durch
die Einführung von Schwurgerichten bei letzterem,
nöthig werdenden Geſetzvorlagen, Schritte gethan ſind,
einen Rechtsgelehrten aus den Rheinlanden, wo be-
kanntlich jenes Verfahren bereits ſeit länger in An-
wendung iſt, heranzuziehen, und daß man deſſen Ein-
tritt in das Juſtiz-Miniſterium eheſtens entgegenzu-
ſehen habe. (H. Z.)


Seit einem Monate iſt das neue Miniſterium Stüve
im Amte. Ein Monat aber iſt in dieſer ſchnellen Zeit
ein langer Zeitraum, und mehr als hinlänglich, um
das neue Syſtem ſo weit zu entwickeln, daß über den
Werth der Leiſtungen und über das weiter zu Er-
wartende ein begründetes Urtheil abgegeben werden
kann. Wir ſind dem Gange des neuen Miniſteriums
zwar mit einem günſtigen Vorurtheile für Stüve, aber
doch mit unparteilſcher, ruhiger Beobachtung gefolgt,
ſowohl in- als außerhalb der St[ä]nde-Verſammlung,
und f[ü]hlen uns gedrungen, unſere Ueberzeugung da-
hin auszuſprechen, daß das Miniſterium, Alles zu-
ſammengenommen und in Erwägung der außeror-
dentlichen Schwierigkeit der Lage, ſeine Pflicht ge-
than, den vernünftigen Erwartungen des Landes bis
jetzt vollkommen entſprochen hat. Einzelne Jrrthü-
mer, einzelne Verrechnungen finden in dem ungeheu-
ren Umſchwunge und Wechſel der äußeren Dinge ihre
genügende Erklärung und Entſchuldigung. Und nur
loben k[ö]nnen wir es, daß das neue Miniſterium dem
ſich ſelbſt überſtürzenden Treiben und Drängen eine
gewiſſe nüchterne Feſtigkeit, den Ausbrüchen der ro-
hen Gewalt eine kräftige Energie entgegenſetzt, und
neben der Freiheit die Ordnung als erſte Forderung
des Staates vorangeſtellt hat. Die anſcheinenden Zö-
gerungen in der Ausführung der Reformen erklären
ſich nicht minder aus der Neuheit der Lage und aus
der Eigenthümlichkeit der gegebenen Verhältniſſe des
Landes. Das Geſchrei über Reaction halten wir
darum auch, ſo weit das Miniſterium ſelbſt in Frage
ſteht, für ein in der Sache ſelbſt unbegründetes.

Bei alle dem aber iſt nicht zu l[ä]ugnen, daß das
Mißtrauen, welches dieſem Geſchrei zum Grunde
liegt, nicht ohne Berechtigung iſt. Dieſes Mißtrauen
haftet, und zwar in weitem Kreiſe und bei vielen
Vernünftigen und ruhigen, an manchen Perſönlich-
keiten.
Zuerſt an den Perſonen der beiden Mini-
ſterial-Vorſt[ä]nde, die bereits dem alten Syſteme ge-
dient haben, und denen man — ob mit Recht, bleibt
dahingeſtellt — eine ſo pl[ö]tzliche, gründliche und auf-
richtige Bekehrung zu den neuen, ganz entgegenge-
ſetzten Grundſ[ä]tzen noch immer nicht zutraut. Als
ein ſehr bedenkliches Zeichen iſt es in dieſer Beziehung
aufgenommen, daß in dieſen Tagen der frühere ent-
ſchiedene Gegner des öffentlich-mündlichen Prozeß-
Verfahrens, Juſtizrath Bacmeiſter, in dem Juſtiz-
Miniſterium wieder ſeine Stelle ſogar als General-
Secret[ä]r gefunden hat! Mag er ſelbſt ſich auch da-
bei beruhigen können, daß das freiſinnigere Gerichts-
verfahren jetzt in Folge einer höheren zwingenden
Nothwendigkeit nun einmal durchgeführt werden muß,
ſo iſt es doch für das Land, für die öffentliche Mei-
nung und für den guten Erfolg nichts weniger als
gleichgültig, ob die große Maaßregel aus Zwang und
Verzweiflung, oder mit voller Ueberzeugung und Liebe
in’s Leben geführt wird.

Das Mißtrauen in die Perſonen geht aber noch
etwas weiter herunter. Von einem ſolchen Coali-
tions-Miniſterium war freilich von vorne herein eine
weitgreifende Veränderung in den Perſonen nicht zu
erwarten. Ueberdem waren die an die Stelle zu
ſetzenden Jndividuen nicht gleich zur Hand, oder den
neuen Machthabern nicht augenblicklich bekannt. Vor-
ſicht war jedenfalls zu empfehlen, und bei einem kur-
zen Verzuge um ſo weniger Gefahr, als ſelbſt die
innerlich am meiſten Widerſtrebenden doch ſchon um
ihrer ſelbſt willen, den großten Eifer fur das neue
Syſtem zeigen mußten.

Bis jetzt hat man ſich ruhig geduldet, man will
auch noch jetzt keine ausgedehnte Epuration der ge-
ſinnungsloſen, unzuverläſſigen Elemente, — wie weit
w[ü]rde das auch führen! Deſto entſchiedener ſpricht
ſich dagegen mit jedem Tage das Verlangen aus, daß
wenigſtens die Chefs einiger Mittelbehörden von ihren
einflußreichen Stellen entfernt werden müſſen. Man
rechnet dahin allgemein: den Director der Domänen-
Kammer, v. Voß, den General. Director der indirec-
ten Steuern, Klenze, und den Landdroſten v. Lütcken
in Osnabrück. Die Antecedentien dieſer drei Herren
ſind aus der Geſchichte der hannoverſchen Verfaſſungs-
wirren von 1837—42 dem Lande noch in friſchem An-
denken. Die Schmach und der Hohn, womit in jener
Zeit das Land und die Stände behandelt wurden,
ſind zum größten Theile jenen Herren zuzurechnen.
Wie iſt es m[ö]glich, ſo frägt man allgemein, daß Män-
ner, wie dieſe, an der Spitze der bei weitem wichtig-
ſten Steuer-Partei und eines Officianten-Heeres von
beinahe 2000 Perſonen, oder an der Spitze der ſo
tief in die Verhältniſſe der Unterthanen eingreifenden
Domänen-Verwaltung und der damit verbundenen
ungeheuren Protection, — oder an der Spitze der
Regiminal- und Polizei-Verwaltung einer großen
Provinz noch länger gelaſſen werden können? Wie
iſt es möglich, zu glauben, daß Männer, wie dieſe,
ein in den Grundprincipien entgegengeſetztes Syſtem
(z. B. das der volkswirthſchaftlichen Domänen-Be-
nutzung ſtatt der einſeitig ariſtokratiſchen Latifundien-
Wirthſchaft, oder das der freien Selbſtverwaltung der
Gemeinden, der freien Aſſociation ſtatt des bisherigen
Polizei-Regimentes ꝛc.) ohne das innerſte Widerſtre-
ben nur mit einem Schein von Ueberzeugung in Aus-
f[ü]hrung dringen werden? Wie aber kann das Mi-
niſterium nur irgend auf raſche, gedeihliche Erfolge
ſeines Syſtems rechnen, ohne reinen, guten Willen,
ohne Ueberzeugungstreue ſeiner wichtigſten Organe?
— So zögere man denn nicht länger, das Nothwen-
dige
zu thun, zur Sicherſtellung der großen Ausſaat,
wie zur Verſ[ö]hnung der [ö]ffentlichen Meinung und
der [ö]ffentlichen Moral. Geſchehen muß der Schritt
doch einmal, je früher, deſto leichter für beide Theile.
— Auf dieſe Perſ[ö]nlichkeiten beſchränken wir uns
vorläufig; daß weiterhin noch einige Landdroſten, die
früher ihre Stellen allein ihrer unbedingten Ergeben-
heit verdankten, wegen v[ö]lliger Schw[ä]che und Un-
fähigkeit an die Reihe kommen werden, iſt mit Sicher-
heit vorherzuſehen. Doch laſſen wir hier die Zeit
ſelbſt wirken.

Reaction in dieſem Augenblicke iſt freilich nicht
möglich. Jn einer Zeit aber, wo ſo viel Unwahr-
ſcheinliches, ja Unm[ö]gliches über Nacht wirklich ge-
worden iſt, darf man auch die Möglichkeit eines pl[ö]tz-
lichen, wenn auch nur vorübergehenden Rückſchlages
nicht ganz außer der Berechnung laſſen. Ein ſolcher
Fall würde von einer tiefgrollenden, verzweiflungs-
vollen Ariſtokratie, im Bunde mit Staatsbeamten der
Art und manchen nur ſcheinbar ſchlummernden abſo-
lutiſtiſchen Gel[ü]ſten in der h[ö]heren Sphäre, nur zu
gewiß ausgebeutet werden, um ein freiſinniges Mini-
ſterium, wie das jetzige, über die Seite zu bringen,
und die jetzigen Reformen guten Theils, wenigſtens
für einige Zeit, wieder rückgängig zu machen. Hat
man doch ſchon jetzt, nachdem die Aufregung im Lande
ſich vorläufig etwas gelegt hat, von ariſtokratiſcher
[Spaltenumbruch] Seite manche bedenkliche Aeußerungen hören können,
als ob mit den bisherigen Conceſſionen ſchon viel zu
weit gegangen ſey!!


Nach den Ergebniſſen der geſtrigen Vorwahlen zur
Frankfurter Verſammlung ſcheinen im hieſigen Be-
zirke jetzt Rumann und Wachsmuth die meiſte Aus-
ſicht zu haben, als Abgeordnete gewählt zu werden.
Detmold dagegen hat keine Ausſicht mehr, hat viel-
leicht auch nie Ausſicht gehabt, da ſeine conſequente
und entſchiedene Geſinnung in der zahmen und ſchwan-
kenden Reſidenz niemals den rechten Boden gefunden
hat. Wahrſcheinlich wird man in einem andern Wahl-
bezirke ſeine politiſche Bildung, ſeine Verſtandesſchärfe
und ſeinen conſequenten Karakter beſſer zu ſchätzen
wiſſen.

Das vom Miniſterium der ſtändiſchen Verfaſſungs-
Commiſſion vorgeſchlagene Syſtem der Landes-Re-
präſentation geht zwar auf zwei Kammern hinaus,
ſetzt aber die erſte Kammer ſo zuſammen, wie man
bisher eine erſte Kammer ſich zu denken gar nicht ge-
wohnt war. Jm Weſentlichen werden die Elemente,
die bisher in der zweiten Kammer ſaßen, in die erſte
übergehen. Der ein ache Grundgedanke des neuen
Syſtems iſt wohl dieſer, daß in der zweiten Kammer
vermöge des allgemeinen Stimmrechts bei den Wah-
len eine Vetretung der Perſonen als ſolcher, in der
erſten Kammer aber die Vertretung der Jntereſſen,
in denen die öffentlichen Verh[ä]ltniſſe unſers Landes
wurzeln, geſchaffen werden ſoll. Daher ſollen in der
erſten Kammer Vertreter des Grundbeſitzes, des Han-
dels und der Gewerbe und der ſogenannten Jntelli-
genz erſcheinen; die Vertreter des Grundbeſitzes ſollen
von allen Grundbeſitzern gewählt werden, welche
mehr als 100 Morgen Culturland beſitzen oder eine
dem entſprechende Grundſteuer zahlen (womit dann
allerdings die Beſorgniß vor einer Wiederkehr des
Adels in die erſte Kammer gründlich beſeitigt iſt); die
Vertretung des Handels und der Gewerbe werden
aus den Gewerbtreibenden, die einen mittlern Satz
der Gewerbeſteuer entrichten, und die Vertreter der
Jntelligenz von den Geiſtlichen, der Univerſität, den
Lehrern an den höhern und an den Volksſchulen und
von dem Richter- und Advocatenſtande gewählt.

Manche Stimmen ſind auch in der Commiſſion
für ein reines Einkammerſyſtem, freilich wohl nur
unter der Bedingung, daß ein mäßiger Cenſus für
die active Wahlfähigkeit beſtimmt werde. Es iſt aber
ſehr die Frage, ob ein Wahlcenſus jetzt noch im Be-
reiche der Möglichkeit liegt.


Die heutige (dritte) Landtags-Sitzung begann, weil
die Committee gearbeitet hatte, erſt um 2 Uhr. Es
kamen folgende Gegenſt[ä]nde zur resp. Verleſung und
Verhandlung: 1) Regierungs-Reſcript wegen einer
Landesbewaffnung, worin geſagt wird, Frankreich ſey
ein naher Feind, Schutz gegen Oſten und im Jnnern
ſey eben ſo n[ö]thig; dazu genügten die Bürgerwehren,
welche in einzelnen Städten beſtehen, nicht, ſondern
es ſey eine Landwehr nach preußiſchem Muſter erfor-
derlich. Das Reſcript war ergangen in Folge einer
Aufforderung aus Frankfurt. Man beſchloß, zur
Begutachtung deſſelben eine Committee von 12 Per-
ſonen zu erwählen. 2) Verleſung des geſtrigen Be-
ſchluſſes auf das Regiminal-Reſcript wegen des Cri-
minal-Collegiums. 3) Proteſtation des nicht ange-
ſeſſenen Theils des eingeborenen und recipirten Adels
gegen die Weggebung der Landeskl[ö]ſter, weil weder
eine rechtliche noch eine politiſche Nothwenidgkeit
vorliege, ihre wohlbegründeten Rechte an die drei
Landesklöſter ohne Urtheil und Recht und ohne voll-
ſtändige Entſchädigung
aufzugeben. 4) Eine ähnliche
Proteſtation der Domina v. Quitzow zu Dobbertin
für ſich und die gegenwärtigen und noch eingeſchrie-
benen Kloſterdamen. 5) Addreſſe des Magiſtrats und
der Einwohner zu Fürſtenberg, beſagend, die bloße
Veränderung der beſtehenden Verfaſſung ſey unge-
nügend; man wolle eine vollſtändige repräſentative,
freiſinnigere Verfaſſung mit verantwortlichen Mini-
ſtern und verlange daher baldigſt eine conſtituirende
Deputirten-Verſammlung. 6) Proteſt des Reform-
Vereins zu Boitzenburg gegen die Beſchlüſſe des
gegenwärtigen Landtags. Der landesgrundgeſetzliche
Erbvergleich ſey ſogleich aufzuheben; wenn die Stände
dies nicht wollten, ſo möchten ſie ſich ſogleich auflöſen
und ſich dem Volkswillen nicht entgegenſtellen. 7)
Der Pächter Bühring zu Beckentien erklärt im Namen
von 89 am 16 d. zu Eldena verſammelt geweſenen
Ortſchaften aus den Aemtern Grabow, Neuſtadt,
Eldena. Dömitz[,] Hagenow, Lübtheen und Goldberg,
daß der gegenwärtige Landtag keine andere Aufgabe
habe, als das Wahlgeſetz zu einer neuen Stände-Ver-
ſammlung zu berathen und den landesgrundgeſetzlichen
Erbvergleich aufzuheben. 8) Der Statthalter (Guts-
vogt) König und Conſorten wollen Ständewahlen
und keine Bezirkswahlen und eine gleichmäßige Ver-
tretung, ſonſt werde es nicht beſſer werden, als es
bisher geweſen ſey; der Tagelöhner müſſe den Tage-
löhner vertreten, denn dieſer wiſſe am beſten, wo der
Schuh ihn drücke. 9) Committeen-Wahl, deren Re-
ſultat wir morgen geben werden.


Aus der mecklenburg-ſtrelitzſchen Landtags-Pro-
poſition haben wir noch, als auf die Verhältniſſe des
Fürſtenthums Ratzeburg und die Union bez[ü]glich, das
Folgende nachzutragen. Das Fürſtenthum Ratze-
burg (ganz Domanium) ſoll in Bezug auf die dem-
ſelben zu verleihende Verfaſſung mit der mecklenbur-
giſchen Stände-Verſammlung in der Weiſe vereinigt
werden, daß aus demſelben noch drei aus näher zu
beſtimmenden Wahlkreiſen zu wählende Abgeordnete
zu der mecklenburgiſchen Stände-Verſammlung bei-
treten. Jn Rückſicht auf die beſonderen Verhältniſſe
dieſes Fürſtenthums, welche zum Theil von denen
des übrigen Mecklenburg ſehr verſchieden ſind, indem
die mecklenburgiſche Geſetzgebung und die Beſtimmun-
gen des Landesvergleichs keinesweges durchweg auf
daſſelbe extendirt worden, ſo wie in Rückſicht auf die
in mehrfachen Petitionen dargelegten ſehr wider-
ſprechenden Wünſche der Einwohner deſſelben in Be-
zug auf den Anſchluß an die mecklenburgiſche Ver-
faſſung werden fernere Erforſchung der Wünſche und
darnach angemeſſene Beſtimmungen vorbehalten. Daß
die bisherige Union der Stände beider mecklenburgi-
ſchen Landes-Antheile aufrecht erhalten werden möge,
wird gewünſcht, jedoch in der Vorausſetzung, daß in
Rückſicht auf die ungleich geringere Größe des ſtrelitz-
ſchen Antheils und ſomit auch der Zahl der aus ſel-
bigem zu wählenden Abgeordneten, durch Beihaltung
ſolcher Union bei einer ganz veränderten Verfaſſung
die Selbſtſtändigkeit des ſtrelitzſchen Landes nicht we-
ſentlich beeinträchtigt und die Wahrung deſſen Separat-
Jntereſſen nicht gefährdet wird. Angelegenheiten,
welche privatim nur den einen oder den anderen Lan-
destheil betreffen, mithin nicht gemeinſam ſind, ſollen,
wie ſolches auch im Weſentlichen ſchon bisher ge-
ſchehen, auch nur mit den Ständen des betreffenden
Landes-Antheils berathen und feſtgeſtellt werden.

Zum mecklenburg-ſtrelitzſchen Deputirten nach
Frankfurt iſt der Stadtrichter Genzken in Neuſtrelitz
und zum Erſatzmann der Rector Roloff in Mirow
erwählt worden.


Heute früh iſt eine zweite Abtheilung unſers Mili-
tärs nach Bremerhaven abgefahren. Dem Verneh-
men nach wird ſie in Wremen einquartiert werden.
Morgen erwartet man von Minden eine Abtheilung
preußiſcher Artillerie, welche eine Stellung bei Bre-
merhaven erhalten ſoll. (Br. Z.)


Prof. Dahlmann iſt im Kirchſpiel Nienſtädten für
die National Verſammlung einſtimmig gewählt worden.





Wir haben einen blutigen Kampf gehabt. Der
Aufſtand begann geſtern um 4 Uhr. Als der durch
ſeine Menſchenfreundlichkeit und Langmuth allgemein
beliebte Obercommandant, Graf Caſtiglione, an der
Spitze der Generale das Volk mit väterlichen Worten

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[[2]/0002] nehmenden Augenleidens von ſeinem Poſten abzube- rufen und mit ſeinem Standesgehalt in Diſponibilität zu ſetzen, wobei ſich aber der König vorbehalten, von deſſen ausgezeichneten Dienſten wieder Gebrauch zu machen, ſobald die Geſundheits-Umſtände Willich’s ſolches geſtatten. An ſeiner Stelle wurde der K. Kämmerer und Abgeordnete, Freiherr v. Cloſen, zum bayeriſchen Bundestags-Geſandten ernannt. (A. Z.) Freiburg, den 27 April. Hier iſt Alles ruhig. Nach eingekommenen Mel- dungen ſollen die Rebellen ſich gegenwärtig in der Gegend von Kandern befinden, wo ſie aller Wahr- ſcheinlichkeit nach heute den Truppen des Generals v. Miller in die Hände fallen werden. Man ſieht hier im Laufe des Tages der Nachricht von einem Treffen entgegen. Das Hauptquartier wird vorausſichtlich einige Zeit hier bleiben. Zur Sicherung der zurückeroberten Stadt wurden von dem commandirenden General folgende Forderun- gen geſtellt: 1) Verhaftung der Rädelsführer oder Aufhetzer; 2) Auflöſung des Turn-Vereins; 3) Ablie- ferung der Waffen. Geſtern ſchon ſind mehrere Ver- haftungen von beſonders Gravirten vorgenommen worden. Heute liefern die Einwohner ihre Waffen ab. Eine große Anzahl von Freiſchaaren ſind theils im Gefechte, theils gleich nach demſelben gefangen worden, oder werden von den Soldaten eingebracht, ſo daß bereits 200 in der Caſerne eingeſperrt ſind. (Karlsr. Z.) Mannheim, den 27 April, 10 Uhr Morgens. Der geſtrige Abend und die Nacht ſind ruhig vor- übergegangen. Die Rheinbrücke iſt noch nicht wieder hergeſtellt, vielmehr ſind noch einige Joche abgeführt. Die Verbindung mit dem jenſeitigen Ufer wird durch Kahne unterhalten. (Deutſche Ztg.) Von einem Reiſenden vernehmen wir, daß ſich ſämmtliche Führer des republikaniſchen Aufſtandes im Oberlande nach der Schweiz begeben hätten. Auch die Oberrh. Zeitung meldet dieſes. Näheres hierüber ſehlt. (M. Abd.-Ztg.) Darmſtadt, den 27 April. Zwiſchen Jnfanterie und Cavallerie unſerer Gar- niſon war ſeit einigen Tagen eine Spannung einge- treten, welche geſtern Abend in einem Wirthshauſe in der Altſtadt in offene Feindſeligkeiten überging. Es kam in der Wirthsſtube zu einem ſchrecklichen Kampfe. Mit geſchärften Säbeln hieben die kämpfen- den Parteien auf einander ein; es gab ſchwere Ver- wundungen. Einem wurde der Kopf geſpalten, An- dere verloren Finger, Ohren oder andere Theile des Leibes, und es war eben ein Blutbad, welchem der Tod zur Seite zu ſtehen ſchien. Die Bürgergarde trat ſofort unter das Gewehr und trug das Jhrige dazu bei, weiterem Unheile vorzubeugen. Wie man allgemein hört, ſo iſt einer der Verwundeten bereits heute früh geſtorben, und ſechszehn Andere, die eben- falls ſchwer verletzt ſind, liegen in dem Lazareth dar- nieder. (F. J.) Frankfurt, den 29 April. Jn der geſtrigen Sitzung der Bundes-Verſammlung hatten ſich die Vertrauensmänner eingefunden, um den von ihnen ausgearbeiteten Entwurf einer Verfaſſung für Deutſchland zu überreichen und das hierzu von Prof. Dahlmann gefertigte Vorwort zu verleſen. Sie erklärten hierbei, daß ſie beabſichtigten, jenen Entwurf nebſt dieſem Vorworte als ihr der Bundes-Verſamm- lung übergebenes Gutachten baldigſt durch den Druck zu veröffentlichen, welches Vorhaben die Bundes-Ver- ſammlung nicht beanſtandete. Jedoch behielt ſich die Bundes-Verſammlung vor, nunmehr den Entwurf ſelbſt erſt zu prüfen und weitere Beſchlüſſe dem Re- ſultate dieſer Prüfung gemäß zu faſſen. Die Bundes- Verſammlung eröffnete zugleich den Vertrauensmän- nern, daß ſie wünſche, es möchten dieſelben fernerhin hier anweſend bleiben, um der Bundes-Verſammlung in den geeigneten Fällen, insbeſondere bei der Ver- handlung über den von ihnen eingereichten Verfaſſungs- Entwurf, beiräthig ſeyn zu können. — Von Herzogl. naſſauiſcher Seite wurde angezeigt, daß bereits nahe an 4000 Mann nebſt acht Geſchützen in Folge der badiſchen Requiſition in’s Großherzogthum Baden eingerückt, beziehungsweiſe einzurücken im Begriffe ſeyen. — Der Geſandte der proviſoriſchen Regierung für Holſtein beantragte die Aufnahme des Herzog- thums Schleswig in den deutſchen Bund, welcher An- trag einer Commiſſion zur Begutachtung überwieſen wurde. Jn der Abend-Sitzung des Funfziger-Ausſchuſſes am 25 d. fiel ein Antrag des Dr. Wiesner, den Ty- rolern gegen die Lombarden und den König von Sar- dinien thätlich beizuſtehen, ohne Abſtimmung durch, dagegen wurde auf den Antrag von Schuſelka ein- ſtimmig beſchloſſen, durch eine (ſeitdem erlaſſene) Pro- clamation dem tyroliſchen Volksſtamme die Sympathie des Ausſchuſſes auszudrücken und Schuſelka, Wede- meyer und Schleiden mit der Verfaſſung derſelben be- auftragt. Bei der Berathung über die Polenfrage in der Abend- Sitzung des Funfziger-Ausſchuſſes am 26 d. äußerte ſich von allen Seiten lebhafte Sympathie für Polen, aber auch Mißbilligung zu weit gehender Anſprüche und die entſchiedene Geſinnung, den Rechten Deutſchlands und der deutſchen Bevölkerung Poſens nichts zu ver- geben. Es wurde namentlich hervorgehoben, daß bis zur gänzlichen Reorganiſation der polniſchen Gebiets- theile, Stadt und Feſtung Poſen unter preußiſcher Herrſchaft bleiben muß; von andern Seiten drang man ſogar darauf, daß Stadt und Feſtung Poſen als Schlüſſel Deutſchlands niemals abgetreten werden dürfe. Die Verſammlung beſchloß: die Entſcheidung der polniſchen Frage der National-Verſammlung zu überlaſſen, dabei ſchon jetzt im Sinne der Beſchlüſſe des Vor-Parlaments als ihre Anſicht auszuſprechen, daß das durch die Theilung Polens verübte Unrecht durch Wiederherſtellung deſſelben als ſelbſtſtändigen Staates zu ſühnen ſey, daß übrigens der Beſchluß des Vor-Parlaments keineswegs die Wahrung der Jntereſſen Deutſchlands und der Deutſchen im Groß- herzogthum Poſen ausſchließen wollte und konnte. Die von der Commiſſion beantragte Abſendung einer Deputation nach Polen wurde nicht genehmigt. Bei der hohen Wichtigkeit einer möglichſten Eini- gung, Kräftigung und Sicherung unſeres ſo vielfach bedrohten deutſchen Vaterlandes verdient der von dem badiſchen Bundesgeſandten geſtellte Antrag über eine executive Gewalt, ſo wie ihn die Bundes-Protocolle enthalten, in ſeinem ganzen Umfange allgemeiner be- kannt und erwähnt zu werden. Derſelbe lautet wört- lich folgendermaßen: “Der Geſandte, veranlaßt durch die Anregung der 17 Männer des Vertrauens, die Bundes-Verſammlung möge aus ihrer Mitte eine außerordentliche Commiſſion mit einer executiven Ge- walt ernennen, ſo wie durch die von dem Geſandten ſelbſt ſchon in einer Ausſchuß-Sitzung zur Sprache gebrachte Dringlichkeit, einen Bundesfeldherrn zu er- nennen, ſtellt hiermit zur zweckmäßigen Durchführung und Vereinigung der den beiden Anregungen zu Grunde liegenden Zwecke der Sicherung des Vaterlandes ſol- gende beſtimmte Anträge: 1) Die Bundes-Verſamm- lung beſchließt, die ſämmtlichen Regierungen Deutſch- lands aufzufordern, die bei der Neugeſtaltung des Bundes zu begründende executive Bundesgewalt bis zur Beendigung des Verfaſſungswerkes und der con- ſtitufrenden Verſammlung proviſoriſch ſchon jetzt und alsbaldigſt in nachfolgender Weiſe ins Leben zu rufen. 2) Dieſe executive Behörde iſt für jetzt in der Art zu bilden, daß die beiden größeren Bundesſtaaten Oeſter- reich und Preußen je ein Mitglied, und die übrigen Bundesſtaaten ebenfalls ein Mitglied derſelben ernen- nen, wobei die übrigen Bundesſtaaten außer Oeſter- reich und Preußen in der Art verfahren, daß Baiern drei Candidaten vorſchlägt, aus welchen die übrigen Staaten durch Stimmenmehrheit einen als Mitglied erwählen. 3) Dieſe Bundesvollziehungsgewalt ſoll in minder wichtigen und in ſehr eiligen Fällen allein und auf eigene Verantwortlichkeit, in wichtigeren nach dem Rathe der Bundes-Verſammlung die für die all- gemeine innere und äußere Sicherung und für die Wohlfahrt des Vaterlandes nothwendigen gemein- ſchaftlichen Maßregeln vollziehen. 4) Sie ſoll ins- beſondere ſofort zur Ernennung eines Bundes-Ober- feldherrn ſchreiten. 5) Sie ſoll die für Sicherung und Wohlfahrt des Geſammtvaterlandes nöthigen geſandt- ſchaftlichen Verbindungen und Unterhandlungen zu ihrer Aufgabe machen. 6) Sie ſoll von den geſammten Vertheidigungs-Einreichtungen und insbeſondere auch von der Volksbewaffnung die höchſte gemeinſchaftliche Leitung übernehmen. 7) Die Regierungen werden aufgefordert, in der oben bezeichneten Weiſe baldmög- lichſt die drei Mitglieder der höchſten Vollziehungs- Behörde zu ernennen und mit den ausgedehnteſten Vollmachten hierher an den Sitz der Bundes-Ver- ſammlung zu ſenden. Se. Maj. der König von Baiern insbeſondere aber wird die Liſte der drei zu ernen- nenden Candidaten der Bundes-Verſammlung über- ſenden, damit dieſe die durch die betreffenden, hier an- weſenden Geſandten vorzunehmende Wahl des dritten Mitgliedes alsbaldigſt veranlaſſen könne.” (D. Z.) Wiener Briefe melden die baldige Ankunft des Erzherzogs Johann dahier. Die Gegenwart dieſes vortrefflichen, wahrhaft deutſchen Fürſten, deſſen ganzes Weſen eben ſo ſchlicht als kraftvoll und entſchieden iſt, kann nur vom heilſamſten Einfluſſe ſein; nament- lich in einem Augenblick, wo das öſterreichiſche Mini- ſterium durch den ungeſchickten Artikel der Wiener Zeitung in ganz Deutſchland einen Ruf des Unwillens erweckt hat. (Kaſſ. Z.) Bald nach dem Einmarſche kurheſſiſcher Truppen in Bockenheim wurde auf einen Soldaten ein Piſtolenſchuß aus einem benachbarten Garten oder Ge- höfte abgefeuert, der ihn gefährlich verwundete. Der Thäter, ein Steinmetzgeſelle und Vater von fünf Kin- dern, wurde ſogleich feſtgenommen, bevor aber noch die herbeieilenden Officiere und Bürgergarden es zu verhindern vermochten, dergeſtalt mit Schlägen von der Volksmenge, die über ſeine ruchloſe That empört war, zugerichtet, daß er geſtern Mittag daran geſtorben ſeyn ſoll. * Frankfurt, den 28 April. Eine Anzahl hieſiger Ultra-Radicaler hat ſich her- ausgenommen, folgende Zuſchrift an den Funfziger- Ausſchuß zu richten, die jedoch von dem Ausſchuſſe nach kurzer Debatte ohne weitere Beantwortung dem hieſigen Senat zugeſtellt wurde: “Hohe Verſammlung! Das deutſche Volk hat ſeine Souveränetät mit ſeinem Blute erobert, die Männer ſeines Vertrauens haben ſie ausgeſprochen und keine Macht der Erde wird ſie ihm wieder entreißen können. Jn Folge dieſer Souveränetät hat jeder deutſche Staat das Recht, ſeine Regierungsform ſelbſt feſtzuſtellen. Die- ſes Recht iſt verletzt worden! Unter dem Vorwande, die badiſche Gränze gegen Frankreich zu ſchützen, wozu nicht die geringſte Veranlaſſung war, hat man von andern deutſchen Staaten Truppenmaſſen zur Unterdrückung der Willensäußerung des badiſchen Volkes aufgeboten, ganz Baden damit überzogen und ſo die Fackel des Bürgerkrieges in unſer deutſches Vaterland geſchleu- dert. Wir, als deutſche freie Männer, proteſtiren mit aller Entſchiedenheit gegen dieſes Verfahren. Will das badiſche Volk in ſeiner Mehrheit die Republik, ſo hat es das Recht, ſeinen Willen auszuführen, iſt es dagegen eine Minderheit, welche dieſe Staatsform will, ſo hat das geſammte badiſche Volk, vereint mit ſeiner Heeresmacht, Mittel genug, dieſe Parthei zu- rückzuweiſen. Mit Waffengewalt dagegen einſchreiten, heißt die Volks-Souveränetät verachten, mit Füßen treten. Leider! iſt dies aber von Seiten des Funf- ziger-Ausſchuſſes, deſſen Beſtimmung es iſt, bis zur Zuſammenkunft der conſtituirenden Verſammlung die Volks-Souveränetät zu wahren, nicht nur zu- gegeben, ſondern ſogar veranlaßt worden. Dies drängt uns, zu erklären, daß der Ausſchuß ſeine Beſtimmung vergeſſen und im Begriffe ſteht, die Volks-Souveränetät, ſeine Mutter, zu ver- läugnen. Jhm fällt es zur Laſt, daß Deutſche ihre Waffen, die ſie nur zur Vertheidigung ihres Vater- landes gebrauchen ſollten, in die Bruſt ihrer patrio- tiſchen Brüder ſtoßen. Das deutſche Volk kann und darf dieſen Unthaten nicht länger zuſehen, ſchon zu viel des edlen Bürgerblutes iſt gefloſſen. Männer des Funfziger-Ausſchuſſes! Wir verlangen im Namen des deutſchen Volkes, daß alle nicht badiſchen Truppen zurückberufen werden und daß man dem badiſchen Volke die Feſtſetzung ſeiner Regierungsform ſelbſt überlaſſe. Jeder Augenblick der Zögerung kann unberechenbare Gefahr für Deutſchland bringen, jeder Vaterlands- freund ſieht in dem brudermörderiſchen Verfahren gegen Baden das hölliſche Werk der Reaction. Hel- fet, ſo lange noch Zeit iſt, wo nicht, ſo falle die Ver- antwortlichkeit mit ihrer ganzen Schwere auf Euch; werdet Jhr nicht ſofort helfen, ſo wird ſich das deutſche Volk ſelbſt helfen, es wird alsdann ſein Recht wieder in die Hände nehmen, und wehe denen, die es ver- ſchuldet, wenn der Ruf: “Verrath und Rache” durch alle Gauen Deutſchlands ertönt.” Dieſe Eingabe kommt übrigens etwas ſpät, da nach den neueſten Nachrichten aus Baden die Hoff- nungen der republikaniſchen Faction gänzlich ver- eitelt ſind. Man hegt hier am Orte vor dem Treiben dieſer Leute durchaus keine ernſtliche Beſorgniß. Wiesbaden, den 27 April. Heute Nacht nach 12 Uhr wurden wir durch Allarm aufgeweckt. Die Helfershelfer der Unruheſtifter hatten es auf einen Angriff auf das unweit der Stadt ge- legene Pulverhaus abgeſehen, der aber gänzlich miß- glückte. Sie wurden von der Bürgerwehr und mehreren beſpannten Geſchützen unſerer Artillerie ver- ſcheucht, ohne daß man ihrer jedoch hätte habhaft werden können. Um 2 Uhr war die Ruhe und Ord- nung wieder hergeſtellt. Die Pulverwache wird nun wahrſcheinlich des Nachts durch Bürgerwehr verſtärkt werden. (F. J.) Dresden, den 27 April. Das ſächſiſche Contingent iſt nach Baiern beſtimmt, wo, und zwar zwiſchen Bamberg und Nürnberg, ein Bundesheer von 50,000 Mann aufgeſtellt werden ſoll, um bei allen möglichen Eventualitäten bei der Hand ſeyn zu können. (D. A. Z.) Hannover, den 30 April. Unter dem 16 und 22 d. ſind nachſtehende zwei General-Ordres an die Armee erlaſſen: 1) “Meine getreuen und braven Truppen haben Mir, wie in früheren Zeiten, ſo auch jetzt, ſo viele Beweiſe des trefflichen militäriſchen Geiſtes und der redlichen Verpflichtung gegeben, daß Jch Meinen Truppen dafür Meinen aufrichtigſten Dank ſage. Jch wünſche der Armee zugleich es zu beweiſen, wie ſehr Jch darauf vertraue, daß ihr guter Geiſt auch ferner beſtehen wird, und wie ſehr Jch überzeugt bin, daß die beſte Disciplin in allen Truppentheilen herrſcht. Jch befehle deshalb hiemit, daß die geſetzlich beſtehende Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe ferner keine Anwendung finden ſoll. Wenn wider Verhoffen irgend eine Truppenabtheilung durch ihr Betragen ſtrenge Strafen erforderlich machen ſollte, ſo behalte Jch Mir vor, bei derſelben die körperliche Züchtigung wieder in Kraft treten zu laſſen. Es ſoll dieſe Strafe aber nie mehr ohne Meine ausdrückliche Erlaubniß angewandt werden. Mein General-Kriegs- gericht hat Mir ſofort Vorſchläge darüber zu machen, wie die mit körperlicher Züchtigung bedroheten Ver- gehen durch andere Strafen gebüßt werden ſollen. Dieſe Ordre iſt der geſammten bei den Fahnen an- weſenden Mannſchaft vorzuleſen, und es iſt ihr aus- drücklich zu eröffnen, daß ſie durch ihr bisheriges muſterhaftes Betragen dieſen Meinen Befehl herbei- geführt habe. Ernſt Auguſt.” 2) Zur weiteren Ausführung der General-Ordre an die Armee vom 16 d., welche vorſchreibt, daß die Strafe der körperlichen Züchtigung durch Ruthenhiebe in der Regel ferner keine Anwendung finden ſoll, haben Se. Maj. der König auf Vorſchlag des Gene- ral-Kriegsgerichts Nachſtehendes beſtimmt: “Jn den Fällen, wo die gedachte Strafart bisher ſtatthaft war, ſoll von jetzt an ſtatt derſelben nach den jedes- maligen Umſtänden, und nach dem im § 47 des Mili- tär-Strafgeſetzbuchs feſtgeſetzten Verhältniſſe, geſchärf- tes Gefängniß oder Strafarbeithaus zur Anwendung kommen, und inſofern auf körperliche Züchtigung vor Vollziehung einer öffentlichen Arbeitsſtrafe zu erken- nen geweſen wäre, ſoll dieſe letztere Strafe verhältniß- mäßig verlängert, und dem Befinden nach zugleich auf ſchimpfliche Ausſtoßung aus dem Dienſte, mittelſt Abnahme der Uniform vor der Fronte, erkannt werden. Für den General-Adjudanten C. Jacobi, Oberſt-Lieutenant.” Dem Vernehmen nach iſt das Ober-Appellations- Gericht zu Celle vom Juſtiz-Miniſterio veranlaßt worden, die durch die Aufhebung des Unterſchieds der adeligen und gelahrten Bank im Ober-Appellations- Gerichte nöthig werdenden Veränderungen der Ober- Appellations-Gerichts-Ordnung in die Form eines Geſetz-Entwurfes zuſammenzufaſſen, und dieſen in möglichſt kurzer Zeit dem Juſtiz-Miniſterio vorzulegen, um denſelben noch in dieſer Diät an die Stände ge- langen laſſen zu können. — Auch heißt es, daß von dem Juſtiz-Miniſterio, behuf weiterer Bearbeitung der durch das einzuführende öffentliche und mündliche Ver- fahren im Civil- und Criminal-Proceſſe, und durch die Einführung von Schwurgerichten bei letzterem, nöthig werdenden Geſetzvorlagen, Schritte gethan ſind, einen Rechtsgelehrten aus den Rheinlanden, wo be- kanntlich jenes Verfahren bereits ſeit länger in An- wendung iſt, heranzuziehen, und daß man deſſen Ein- tritt in das Juſtiz-Miniſterium eheſtens entgegenzu- ſehen habe. (H. Z.) ☿ Hannover, den 28 April. Seit einem Monate iſt das neue Miniſterium Stüve im Amte. Ein Monat aber iſt in dieſer ſchnellen Zeit ein langer Zeitraum, und mehr als hinlänglich, um das neue Syſtem ſo weit zu entwickeln, daß über den Werth der Leiſtungen und über das weiter zu Er- wartende ein begründetes Urtheil abgegeben werden kann. Wir ſind dem Gange des neuen Miniſteriums zwar mit einem günſtigen Vorurtheile für Stüve, aber doch mit unparteilſcher, ruhiger Beobachtung gefolgt, ſowohl in- als außerhalb der Stände-Verſammlung, und fühlen uns gedrungen, unſere Ueberzeugung da- hin auszuſprechen, daß das Miniſterium, Alles zu- ſammengenommen und in Erwägung der außeror- dentlichen Schwierigkeit der Lage, ſeine Pflicht ge- than, den vernünftigen Erwartungen des Landes bis jetzt vollkommen entſprochen hat. Einzelne Jrrthü- mer, einzelne Verrechnungen finden in dem ungeheu- ren Umſchwunge und Wechſel der äußeren Dinge ihre genügende Erklärung und Entſchuldigung. Und nur loben können wir es, daß das neue Miniſterium dem ſich ſelbſt überſtürzenden Treiben und Drängen eine gewiſſe nüchterne Feſtigkeit, den Ausbrüchen der ro- hen Gewalt eine kräftige Energie entgegenſetzt, und neben der Freiheit die Ordnung als erſte Forderung des Staates vorangeſtellt hat. Die anſcheinenden Zö- gerungen in der Ausführung der Reformen erklären ſich nicht minder aus der Neuheit der Lage und aus der Eigenthümlichkeit der gegebenen Verhältniſſe des Landes. Das Geſchrei über Reaction halten wir darum auch, ſo weit das Miniſterium ſelbſt in Frage ſteht, für ein in der Sache ſelbſt unbegründetes. Bei alle dem aber iſt nicht zu läugnen, daß das Mißtrauen, welches dieſem Geſchrei zum Grunde liegt, nicht ohne Berechtigung iſt. Dieſes Mißtrauen haftet, und zwar in weitem Kreiſe und bei vielen Vernünftigen und ruhigen, an manchen Perſönlich- keiten. Zuerſt an den Perſonen der beiden Mini- ſterial-Vorſtände, die bereits dem alten Syſteme ge- dient haben, und denen man — ob mit Recht, bleibt dahingeſtellt — eine ſo plötzliche, gründliche und auf- richtige Bekehrung zu den neuen, ganz entgegenge- ſetzten Grundſätzen noch immer nicht zutraut. Als ein ſehr bedenkliches Zeichen iſt es in dieſer Beziehung aufgenommen, daß in dieſen Tagen der frühere ent- ſchiedene Gegner des öffentlich-mündlichen Prozeß- Verfahrens, Juſtizrath Bacmeiſter, in dem Juſtiz- Miniſterium wieder ſeine Stelle ſogar als General- Secretär gefunden hat! Mag er ſelbſt ſich auch da- bei beruhigen können, daß das freiſinnigere Gerichts- verfahren jetzt in Folge einer höheren zwingenden Nothwendigkeit nun einmal durchgeführt werden muß, ſo iſt es doch für das Land, für die öffentliche Mei- nung und für den guten Erfolg nichts weniger als gleichgültig, ob die große Maaßregel aus Zwang und Verzweiflung, oder mit voller Ueberzeugung und Liebe in’s Leben geführt wird. Das Mißtrauen in die Perſonen geht aber noch etwas weiter herunter. Von einem ſolchen Coali- tions-Miniſterium war freilich von vorne herein eine weitgreifende Veränderung in den Perſonen nicht zu erwarten. Ueberdem waren die an die Stelle zu ſetzenden Jndividuen nicht gleich zur Hand, oder den neuen Machthabern nicht augenblicklich bekannt. Vor- ſicht war jedenfalls zu empfehlen, und bei einem kur- zen Verzuge um ſo weniger Gefahr, als ſelbſt die innerlich am meiſten Widerſtrebenden doch ſchon um ihrer ſelbſt willen, den großten Eifer fur das neue Syſtem zeigen mußten. Bis jetzt hat man ſich ruhig geduldet, man will auch noch jetzt keine ausgedehnte Epuration der ge- ſinnungsloſen, unzuverläſſigen Elemente, — wie weit würde das auch führen! Deſto entſchiedener ſpricht ſich dagegen mit jedem Tage das Verlangen aus, daß wenigſtens die Chefs einiger Mittelbehörden von ihren einflußreichen Stellen entfernt werden müſſen. Man rechnet dahin allgemein: den Director der Domänen- Kammer, v. Voß, den General. Director der indirec- ten Steuern, Klenze, und den Landdroſten v. Lütcken in Osnabrück. Die Antecedentien dieſer drei Herren ſind aus der Geſchichte der hannoverſchen Verfaſſungs- wirren von 1837—42 dem Lande noch in friſchem An- denken. Die Schmach und der Hohn, womit in jener Zeit das Land und die Stände behandelt wurden, ſind zum größten Theile jenen Herren zuzurechnen. Wie iſt es möglich, ſo frägt man allgemein, daß Män- ner, wie dieſe, an der Spitze der bei weitem wichtig- ſten Steuer-Partei und eines Officianten-Heeres von beinahe 2000 Perſonen, oder an der Spitze der ſo tief in die Verhältniſſe der Unterthanen eingreifenden Domänen-Verwaltung und der damit verbundenen ungeheuren Protection, — oder an der Spitze der Regiminal- und Polizei-Verwaltung einer großen Provinz noch länger gelaſſen werden können? Wie iſt es möglich, zu glauben, daß Männer, wie dieſe, ein in den Grundprincipien entgegengeſetztes Syſtem (z. B. das der volkswirthſchaftlichen Domänen-Be- nutzung ſtatt der einſeitig ariſtokratiſchen Latifundien- Wirthſchaft, oder das der freien Selbſtverwaltung der Gemeinden, der freien Aſſociation ſtatt des bisherigen Polizei-Regimentes ꝛc.) ohne das innerſte Widerſtre- ben nur mit einem Schein von Ueberzeugung in Aus- führung dringen werden? Wie aber kann das Mi- niſterium nur irgend auf raſche, gedeihliche Erfolge ſeines Syſtems rechnen, ohne reinen, guten Willen, ohne Ueberzeugungstreue ſeiner wichtigſten Organe? — So zögere man denn nicht länger, das Nothwen- dige zu thun, zur Sicherſtellung der großen Ausſaat, wie zur Verſöhnung der öffentlichen Meinung und der öffentlichen Moral. Geſchehen muß der Schritt doch einmal, je früher, deſto leichter für beide Theile. — Auf dieſe Perſönlichkeiten beſchränken wir uns vorläufig; daß weiterhin noch einige Landdroſten, die früher ihre Stellen allein ihrer unbedingten Ergeben- heit verdankten, wegen völliger Schwäche und Un- fähigkeit an die Reihe kommen werden, iſt mit Sicher- heit vorherzuſehen. Doch laſſen wir hier die Zeit ſelbſt wirken. Reaction in dieſem Augenblicke iſt freilich nicht möglich. Jn einer Zeit aber, wo ſo viel Unwahr- ſcheinliches, ja Unmögliches über Nacht wirklich ge- worden iſt, darf man auch die Möglichkeit eines plötz- lichen, wenn auch nur vorübergehenden Rückſchlages nicht ganz außer der Berechnung laſſen. Ein ſolcher Fall würde von einer tiefgrollenden, verzweiflungs- vollen Ariſtokratie, im Bunde mit Staatsbeamten der Art und manchen nur ſcheinbar ſchlummernden abſo- lutiſtiſchen Gelüſten in der höheren Sphäre, nur zu gewiß ausgebeutet werden, um ein freiſinniges Mini- ſterium, wie das jetzige, über die Seite zu bringen, und die jetzigen Reformen guten Theils, wenigſtens für einige Zeit, wieder rückgängig zu machen. Hat man doch ſchon jetzt, nachdem die Aufregung im Lande ſich vorläufig etwas gelegt hat, von ariſtokratiſcher Seite manche bedenkliche Aeußerungen hören können, als ob mit den bisherigen Conceſſionen ſchon viel zu weit gegangen ſey!! ** Hannover, den 28 April. Nach den Ergebniſſen der geſtrigen Vorwahlen zur Frankfurter Verſammlung ſcheinen im hieſigen Be- zirke jetzt Rumann und Wachsmuth die meiſte Aus- ſicht zu haben, als Abgeordnete gewählt zu werden. Detmold dagegen hat keine Ausſicht mehr, hat viel- leicht auch nie Ausſicht gehabt, da ſeine conſequente und entſchiedene Geſinnung in der zahmen und ſchwan- kenden Reſidenz niemals den rechten Boden gefunden hat. Wahrſcheinlich wird man in einem andern Wahl- bezirke ſeine politiſche Bildung, ſeine Verſtandesſchärfe und ſeinen conſequenten Karakter beſſer zu ſchätzen wiſſen. Das vom Miniſterium der ſtändiſchen Verfaſſungs- Commiſſion vorgeſchlagene Syſtem der Landes-Re- präſentation geht zwar auf zwei Kammern hinaus, ſetzt aber die erſte Kammer ſo zuſammen, wie man bisher eine erſte Kammer ſich zu denken gar nicht ge- wohnt war. Jm Weſentlichen werden die Elemente, die bisher in der zweiten Kammer ſaßen, in die erſte übergehen. Der ein ache Grundgedanke des neuen Syſtems iſt wohl dieſer, daß in der zweiten Kammer vermöge des allgemeinen Stimmrechts bei den Wah- len eine Vetretung der Perſonen als ſolcher, in der erſten Kammer aber die Vertretung der Jntereſſen, in denen die öffentlichen Verhältniſſe unſers Landes wurzeln, geſchaffen werden ſoll. Daher ſollen in der erſten Kammer Vertreter des Grundbeſitzes, des Han- dels und der Gewerbe und der ſogenannten Jntelli- genz erſcheinen; die Vertreter des Grundbeſitzes ſollen von allen Grundbeſitzern gewählt werden, welche mehr als 100 Morgen Culturland beſitzen oder eine dem entſprechende Grundſteuer zahlen (womit dann allerdings die Beſorgniß vor einer Wiederkehr des Adels in die erſte Kammer gründlich beſeitigt iſt); die Vertretung des Handels und der Gewerbe werden aus den Gewerbtreibenden, die einen mittlern Satz der Gewerbeſteuer entrichten, und die Vertreter der Jntelligenz von den Geiſtlichen, der Univerſität, den Lehrern an den höhern und an den Volksſchulen und von dem Richter- und Advocatenſtande gewählt. Manche Stimmen ſind auch in der Commiſſion für ein reines Einkammerſyſtem, freilich wohl nur unter der Bedingung, daß ein mäßiger Cenſus für die active Wahlfähigkeit beſtimmt werde. Es iſt aber ſehr die Frage, ob ein Wahlcenſus jetzt noch im Be- reiche der Möglichkeit liegt. † Schwerin, den 28 April. Die heutige (dritte) Landtags-Sitzung begann, weil die Committee gearbeitet hatte, erſt um 2 Uhr. Es kamen folgende Gegenſtände zur resp. Verleſung und Verhandlung: 1) Regierungs-Reſcript wegen einer Landesbewaffnung, worin geſagt wird, Frankreich ſey ein naher Feind, Schutz gegen Oſten und im Jnnern ſey eben ſo nöthig; dazu genügten die Bürgerwehren, welche in einzelnen Städten beſtehen, nicht, ſondern es ſey eine Landwehr nach preußiſchem Muſter erfor- derlich. Das Reſcript war ergangen in Folge einer Aufforderung aus Frankfurt. Man beſchloß, zur Begutachtung deſſelben eine Committee von 12 Per- ſonen zu erwählen. 2) Verleſung des geſtrigen Be- ſchluſſes auf das Regiminal-Reſcript wegen des Cri- minal-Collegiums. 3) Proteſtation des nicht ange- ſeſſenen Theils des eingeborenen und recipirten Adels gegen die Weggebung der Landesklöſter, weil weder eine rechtliche noch eine politiſche Nothwenidgkeit vorliege, ihre wohlbegründeten Rechte an die drei Landesklöſter ohne Urtheil und Recht und ohne voll- ſtändige Entſchädigung aufzugeben. 4) Eine ähnliche Proteſtation der Domina v. Quitzow zu Dobbertin für ſich und die gegenwärtigen und noch eingeſchrie- benen Kloſterdamen. 5) Addreſſe des Magiſtrats und der Einwohner zu Fürſtenberg, beſagend, die bloße Veränderung der beſtehenden Verfaſſung ſey unge- nügend; man wolle eine vollſtändige repräſentative, freiſinnigere Verfaſſung mit verantwortlichen Mini- ſtern und verlange daher baldigſt eine conſtituirende Deputirten-Verſammlung. 6) Proteſt des Reform- Vereins zu Boitzenburg gegen die Beſchlüſſe des gegenwärtigen Landtags. Der landesgrundgeſetzliche Erbvergleich ſey ſogleich aufzuheben; wenn die Stände dies nicht wollten, ſo möchten ſie ſich ſogleich auflöſen und ſich dem Volkswillen nicht entgegenſtellen. 7) Der Pächter Bühring zu Beckentien erklärt im Namen von 89 am 16 d. zu Eldena verſammelt geweſenen Ortſchaften aus den Aemtern Grabow, Neuſtadt, Eldena. Dömitz, Hagenow, Lübtheen und Goldberg, daß der gegenwärtige Landtag keine andere Aufgabe habe, als das Wahlgeſetz zu einer neuen Stände-Ver- ſammlung zu berathen und den landesgrundgeſetzlichen Erbvergleich aufzuheben. 8) Der Statthalter (Guts- vogt) König und Conſorten wollen Ständewahlen und keine Bezirkswahlen und eine gleichmäßige Ver- tretung, ſonſt werde es nicht beſſer werden, als es bisher geweſen ſey; der Tagelöhner müſſe den Tage- löhner vertreten, denn dieſer wiſſe am beſten, wo der Schuh ihn drücke. 9) Committeen-Wahl, deren Re- ſultat wir morgen geben werden. † Schwerin, den 29 April. Aus der mecklenburg-ſtrelitzſchen Landtags-Pro- poſition haben wir noch, als auf die Verhältniſſe des Fürſtenthums Ratzeburg und die Union bezüglich, das Folgende nachzutragen. Das Fürſtenthum Ratze- burg (ganz Domanium) ſoll in Bezug auf die dem- ſelben zu verleihende Verfaſſung mit der mecklenbur- giſchen Stände-Verſammlung in der Weiſe vereinigt werden, daß aus demſelben noch drei aus näher zu beſtimmenden Wahlkreiſen zu wählende Abgeordnete zu der mecklenburgiſchen Stände-Verſammlung bei- treten. Jn Rückſicht auf die beſonderen Verhältniſſe dieſes Fürſtenthums, welche zum Theil von denen des übrigen Mecklenburg ſehr verſchieden ſind, indem die mecklenburgiſche Geſetzgebung und die Beſtimmun- gen des Landesvergleichs keinesweges durchweg auf daſſelbe extendirt worden, ſo wie in Rückſicht auf die in mehrfachen Petitionen dargelegten ſehr wider- ſprechenden Wünſche der Einwohner deſſelben in Be- zug auf den Anſchluß an die mecklenburgiſche Ver- faſſung werden fernere Erforſchung der Wünſche und darnach angemeſſene Beſtimmungen vorbehalten. Daß die bisherige Union der Stände beider mecklenburgi- ſchen Landes-Antheile aufrecht erhalten werden möge, wird gewünſcht, jedoch in der Vorausſetzung, daß in Rückſicht auf die ungleich geringere Größe des ſtrelitz- ſchen Antheils und ſomit auch der Zahl der aus ſel- bigem zu wählenden Abgeordneten, durch Beihaltung ſolcher Union bei einer ganz veränderten Verfaſſung die Selbſtſtändigkeit des ſtrelitzſchen Landes nicht we- ſentlich beeinträchtigt und die Wahrung deſſen Separat- Jntereſſen nicht gefährdet wird. Angelegenheiten, welche privatim nur den einen oder den anderen Lan- destheil betreffen, mithin nicht gemeinſam ſind, ſollen, wie ſolches auch im Weſentlichen ſchon bisher ge- ſchehen, auch nur mit den Ständen des betreffenden Landes-Antheils berathen und feſtgeſtellt werden. Zum mecklenburg-ſtrelitzſchen Deputirten nach Frankfurt iſt der Stadtrichter Genzken in Neuſtrelitz und zum Erſatzmann der Rector Roloff in Mirow erwählt worden. Bremen, den 30 April. Heute früh iſt eine zweite Abtheilung unſers Mili- tärs nach Bremerhaven abgefahren. Dem Verneh- men nach wird ſie in Wremen einquartiert werden. Morgen erwartet man von Minden eine Abtheilung preußiſcher Artillerie, welche eine Stellung bei Bre- merhaven erhalten ſoll. (Br. Z.) Hamburg, den 1 Mai. Prof. Dahlmann iſt im Kirchſpiel Nienſtädten für die National Verſammlung einſtimmig gewählt worden. Krakau, den 27 April. Wir haben einen blutigen Kampf gehabt. Der Aufſtand begann geſtern um 4 Uhr. Als der durch ſeine Menſchenfreundlichkeit und Langmuth allgemein beliebte Obercommandant, Graf Caſtiglione, an der Spitze der Generale das Volk mit väterlichen Worten

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Britt-Marie Schuster, Manuel Wille, Arnika Lutz: Bereitstellung der Texttranskription. (2014-09-26T11:04:13Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 105, Hamburg, 2. Mai 1848, S. [2]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1050205_1848/2>, abgerufen am 23.11.2024.