sollen, in welchem sie sich zur Zeit des Luneviller Friedens befunden haben; es sollte sogar der status quo jenes Zeit- moments garantirt werden; es hätte sonach auch der vielseitige Streit über Eigenschaft und Umfang des Reichspostwesens esetzlich beseitigt, und der ganzen Anstalt eine Garantie ver- liehen werden können, wie bisher noch nie der Fall.
Ueberdieß erhielt Taxis noch einen Länderbesitz von 7 []Meilen, dessen Einkünfte zwar dem Entgang an Post- ertrag bei Weitem nicht gleich kam, aber doch immerhin als ständige Einnahme wohl zu beachten war. --
"Die Begünstigung, sagt Klüber1), welche dem Fürsten von Taxis widerfuhr, theils durch den bewilligten und garan- tirten status quo, theils durch die Territorial-Entschädigung, war ansehnlich, aber nicht unverdient. Auch blieb sie nicht unbeneidet, denn noch waren die Neider des Postsegens nicht versöhnt durch die Erinnerung an die großen Verdienste dieses Fürstenhauses um eine Postwelt, welche ein sehr zahlreiches Publikum in und außerhalb Deutschlands nun schon in so mancher Generation in sich schließt, nicht versöhnt durch die Ueberzeugung von dem wesentlich hohen Jnteresse, welches der Gesammtstaat des deutschen Reiches bei Erhaltung der Einheit und möglichst großen geographischen Ausdehnung der Reichs- postanstalt hatte."
Wir wollen es hier nicht erörtern, ob es Neid war um die Größe des Taxis'sches Hauses, oder ob es das natürliche Streben der Reichsstände und Landeshoheiten, die ihr Postregale
1)Klüber, das Postwesen in Deutschland, Erlangen 1811. p. 37.
ſollen, in welchem ſie ſich zur Zeit des Luneviller Friedens befunden haben; es ſollte ſogar der status quo jenes Zeit- moments garantirt werden; es hätte ſonach auch der vielſeitige Streit über Eigenſchaft und Umfang des Reichspoſtweſens eſetzlich beſeitigt, und der ganzen Anſtalt eine Garantie ver- liehen werden können, wie bisher noch nie der Fall.
Ueberdieß erhielt Taxis noch einen Länderbeſitz von 7 [⃞]Meilen, deſſen Einkünfte zwar dem Entgang an Poſt- ertrag bei Weitem nicht gleich kam, aber doch immerhin als ſtändige Einnahme wohl zu beachten war. —
„Die Begünſtigung, ſagt Klüber1), welche dem Fürſten von Taxis widerfuhr, theils durch den bewilligten und garan- tirten status quo, theils durch die Territorial-Entſchädigung, war anſehnlich, aber nicht unverdient. Auch blieb ſie nicht unbeneidet, denn noch waren die Neider des Poſtſegens nicht verſöhnt durch die Erinnerung an die großen Verdienſte dieſes Fürſtenhauſes um eine Poſtwelt, welche ein ſehr zahlreiches Publikum in und außerhalb Deutſchlands nun ſchon in ſo mancher Generation in ſich ſchließt, nicht verſöhnt durch die Ueberzeugung von dem weſentlich hohen Jntereſſe, welches der Geſammtſtaat des deutſchen Reiches bei Erhaltung der Einheit und möglichſt großen geographiſchen Ausdehnung der Reichs- poſtanſtalt hatte.“
Wir wollen es hier nicht erörtern, ob es Neid war um die Größe des Taxis'ſches Hauſes, oder ob es das natürliche Streben der Reichsſtände und Landeshoheiten, die ihr Poſtregale
1)Klüber, das Poſtweſen in Deutſchland, Erlangen 1811. p. 37.
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ſollen, in welchem ſie ſich zur Zeit des Luneviller Friedens
befunden haben; es ſollte ſogar der status quo jenes Zeit-
moments garantirt werden; es hätte ſonach auch der vielſeitige
Streit über Eigenſchaft und Umfang des Reichspoſtweſens
eſetzlich beſeitigt, und der ganzen Anſtalt eine Garantie ver-
liehen werden können, wie bisher noch nie der Fall.
Ueberdieß erhielt Taxis noch einen Länderbeſitz von 7
⃞Meilen, deſſen Einkünfte zwar dem Entgang an Poſt-
ertrag bei Weitem nicht gleich kam, aber doch immerhin als
ſtändige Einnahme wohl zu beachten war. —
„Die Begünſtigung, ſagt Klüber 1), welche dem Fürſten
von Taxis widerfuhr, theils durch den bewilligten und garan-
tirten status quo, theils durch die Territorial-Entſchädigung,
war anſehnlich, aber nicht unverdient. Auch blieb ſie nicht
unbeneidet, denn noch waren die Neider des Poſtſegens nicht
verſöhnt durch die Erinnerung an die großen Verdienſte dieſes
Fürſtenhauſes um eine Poſtwelt, welche ein ſehr zahlreiches
Publikum in und außerhalb Deutſchlands nun ſchon in ſo
mancher Generation in ſich ſchließt, nicht verſöhnt durch die
Ueberzeugung von dem weſentlich hohen Jntereſſe, welches der
Geſammtſtaat des deutſchen Reiches bei Erhaltung der Einheit
und möglichſt großen geographiſchen Ausdehnung der Reichs-
poſtanſtalt hatte.“
Wir wollen es hier nicht erörtern, ob es Neid war um
die Größe des Taxis'ſches Hauſes, oder ob es das natürliche
Streben der Reichsſtände und Landeshoheiten, die ihr Poſtregale
1) Klüber, das Poſtweſen in Deutſchland, Erlangen 1811. p. 37.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/379>, abgerufen am 24.11.2024.
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