§. 3. Letzte Blüthe des deutschen Reichspostwesens.
So stand und blieb wieder das ganze deutsche Postwesen in drei Hauptgruppen getheilt. Oesterreich blieb mit seinen Erblanden für sich, durch seine Postverfassung streng abgeschieden von allen Nachbarn; in Norddeutschland besaßen Preußen, Sachsen, Braunschweig und Hessen eigene Landesposten mit freier Ausübung der vollen Oberlandeshoheit. Jm Süden und Westen, zum Theil in Mitteldeutschland, in allen deutschen Rheinländern, in sämmtlichen Reichsstädten und in den geist- lichen Bisthümern Münster, Paderborn, Osnabrück und Hildes- heim herrschten die Reichsposten; zu diesen gehörten noch sämmt- liche von Brüssel, Antwerpen, Gent, Mastricht, Lüttich, Aachen, Straßburg und Schaffhausen und in allen Richtungen gehende Postenzüge nach Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig etc. etc.1).
Die Reichspost oder das Taxis'sche Postgebiet hatte mithin den ersten Rang vermöge seiner Größe und Ausdehnung. Jn diesen Jahren von 1770-1790 stand das kaiserliche Reichs- postwesen noch einmal -- zuerst bekanntlich im dreißigjährigen Kriege -- auf dem höchsten Punkte seines Ansehens und Ein- flusses, seiner Macht, Wirksamkeit und Einkünfte.
Von allen Kaisern und den Reichsständen im Süden und Westen Deutschlands, vorzüglich von den drei geistlichen Chur- fürsten beschützt, aufrecht erhalten und kräftig bevormundet, durch Mandate des Reichshofraths (in Wien) und durch die Rechtssprüche und Executionen des Reichskammergerichts (in
1)Matthias, a. a. O. I. pag. 133.
§. 3. Letzte Blüthe des deutſchen Reichspoſtweſens.
So ſtand und blieb wieder das ganze deutſche Poſtweſen in drei Hauptgruppen getheilt. Oeſterreich blieb mit ſeinen Erblanden für ſich, durch ſeine Poſtverfaſſung ſtreng abgeſchieden von allen Nachbarn; in Norddeutſchland beſaßen Preußen, Sachſen, Braunſchweig und Heſſen eigene Landespoſten mit freier Ausübung der vollen Oberlandeshoheit. Jm Süden und Weſten, zum Theil in Mitteldeutſchland, in allen deutſchen Rheinländern, in ſämmtlichen Reichsſtädten und in den geiſt- lichen Bisthümern Münſter, Paderborn, Osnabrück und Hildes- heim herrſchten die Reichspoſten; zu dieſen gehörten noch ſämmt- liche von Brüſſel, Antwerpen, Gent, Maſtricht, Lüttich, Aachen, Straßburg und Schaffhauſen und in allen Richtungen gehende Poſtenzüge nach Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig ꝛc. ꝛc.1).
Die Reichspoſt oder das Taxis'ſche Poſtgebiet hatte mithin den erſten Rang vermöge ſeiner Größe und Ausdehnung. Jn dieſen Jahren von 1770‒1790 ſtand das kaiſerliche Reichs- poſtweſen noch einmal — zuerſt bekanntlich im dreißigjährigen Kriege — auf dem höchſten Punkte ſeines Anſehens und Ein- fluſſes, ſeiner Macht, Wirkſamkeit und Einkünfte.
Von allen Kaiſern und den Reichsſtänden im Süden und Weſten Deutſchlands, vorzüglich von den drei geiſtlichen Chur- fürſten beſchützt, aufrecht erhalten und kräftig bevormundet, durch Mandate des Reichshofraths (in Wien) und durch die Rechtsſprüche und Executionen des Reichskammergerichts (in
1)Matthias, a. a. O. I. pag. 133.
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§. 3.
Letzte Blüthe des deutſchen Reichspoſtweſens.
So ſtand und blieb wieder das ganze deutſche Poſtweſen
in drei Hauptgruppen getheilt. Oeſterreich blieb mit ſeinen
Erblanden für ſich, durch ſeine Poſtverfaſſung ſtreng abgeſchieden
von allen Nachbarn; in Norddeutſchland beſaßen Preußen,
Sachſen, Braunſchweig und Heſſen eigene Landespoſten mit
freier Ausübung der vollen Oberlandeshoheit. Jm Süden und
Weſten, zum Theil in Mitteldeutſchland, in allen deutſchen
Rheinländern, in ſämmtlichen Reichsſtädten und in den geiſt-
lichen Bisthümern Münſter, Paderborn, Osnabrück und Hildes-
heim herrſchten die Reichspoſten; zu dieſen gehörten noch ſämmt-
liche von Brüſſel, Antwerpen, Gent, Maſtricht, Lüttich, Aachen,
Straßburg und Schaffhauſen und in allen Richtungen gehende
Poſtenzüge nach Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig ꝛc. ꝛc. 1).
Die Reichspoſt oder das Taxis'ſche Poſtgebiet hatte mithin
den erſten Rang vermöge ſeiner Größe und Ausdehnung. Jn
dieſen Jahren von 1770‒1790 ſtand das kaiſerliche Reichs-
poſtweſen noch einmal — zuerſt bekanntlich im dreißigjährigen
Kriege — auf dem höchſten Punkte ſeines Anſehens und Ein-
fluſſes, ſeiner Macht, Wirkſamkeit und Einkünfte.
Von allen Kaiſern und den Reichsſtänden im Süden und
Weſten Deutſchlands, vorzüglich von den drei geiſtlichen Chur-
fürſten beſchützt, aufrecht erhalten und kräftig bevormundet,
durch Mandate des Reichshofraths (in Wien) und durch die
Rechtsſprüche und Executionen des Reichskammergerichts (in
1) Matthias, a. a. O. I. pag. 133.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/369>, abgerufen am 24.11.2024.
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