und daß Sie sich derenAhndung bei Zeit und Gelegen- heit reserviren1)."
Nachdem die drei schlesischen Kriege, während welcher Taxis so feindselig gegen die übrigen Posten -- mit Ausnahme der österreichischen -- aufgetreten war, nun mit dem Huberts- burger Friedensschluß (15. Februar 1763) beendet war, ver- gaß Friedrich der Große vorerst den schweren Undank, den er von Taxis erfahren, aber gleichwohl verfolgte König Friedrich die Jdee eines deutschen Fürstenbundes, um etwaiger Wiederkehr eines solchen Benehmens des Kaisers und des Reichshofraths, sowie des Fürsten von Thurn und Taxis von vornherein entgegensteuern zu können2). -- Mit Hannover, Hessen, Braunschweig und andern Ständen des Niedersächsischen Kreises, welche ebenfalls bezüglich des Postwesens die Angriffe des Fürsten von Thurn und Taxis und die Willkühr des zum Theil in dessen Solde stehenden Reichshofraths erfahren hatten, fanden noch während des Kriegs Unterhandlungen statt, in Folge deren der Tractat des deutschen Fürstenbundes vom 23. Juli 1784 bestimmte, "vorzüglich mit allem Nachdruck darauf halten zu wollen, daß sämmtliche Stände des Reiches bei ihren Landen und Gerechtsamen unbeschadet und ungekränkt belassen und dabei auf keine Weise beunruhigt werden."
1) Sonderbares Spiel des Geschickes, -- es war eben vor hundert Jahren (1660), daß Taxis schon von dem großen Churfürsten eine so ernste Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert später sollte der ernsten Warnung die vergeltende That folgen! --
2)Stephan, a. a. O. 265.
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und daß Sie ſich derenAhndung bei Zeit und Gelegen- heit reſerviren1).“
Nachdem die drei ſchleſiſchen Kriege, während welcher Taxis ſo feindſelig gegen die übrigen Poſten — mit Ausnahme der öſterreichiſchen — aufgetreten war, nun mit dem Huberts- burger Friedensſchluß (15. Februar 1763) beendet war, ver- gaß Friedrich der Große vorerſt den ſchweren Undank, den er von Taxis erfahren, aber gleichwohl verfolgte König Friedrich die Jdee eines deutſchen Fürſtenbundes, um etwaiger Wiederkehr eines ſolchen Benehmens des Kaiſers und des Reichshofraths, ſowie des Fürſten von Thurn und Taxis von vornherein entgegenſteuern zu können2). — Mit Hannover, Heſſen, Braunſchweig und andern Ständen des Niederſächſiſchen Kreiſes, welche ebenfalls bezüglich des Poſtweſens die Angriffe des Fürſten von Thurn und Taxis und die Willkühr des zum Theil in deſſen Solde ſtehenden Reichshofraths erfahren hatten, fanden noch während des Kriegs Unterhandlungen ſtatt, in Folge deren der Tractat des deutſchen Fürſtenbundes vom 23. Juli 1784 beſtimmte, „vorzüglich mit allem Nachdruck darauf halten zu wollen, daß ſämmtliche Stände des Reiches bei ihren Landen und Gerechtſamen unbeſchadet und ungekränkt belaſſen und dabei auf keine Weiſe beunruhigt werden.“
1) Sonderbares Spiel des Geſchickes, — es war eben vor hundert Jahren (1660), daß Taxis ſchon von dem großen Churfürſten eine ſo ernſte Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert ſpäter ſollte der ernſten Warnung die vergeltende That folgen! —
2)Stephan, a. a. O. 265.
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und daß Sie ſich deren Ahndung bei Zeit und Gelegen-
heit reſerviren 1).“
Nachdem die drei ſchleſiſchen Kriege, während welcher Taxis
ſo feindſelig gegen die übrigen Poſten — mit Ausnahme der
öſterreichiſchen — aufgetreten war, nun mit dem Huberts-
burger Friedensſchluß (15. Februar 1763) beendet war, ver-
gaß Friedrich der Große vorerſt den ſchweren Undank, den er
von Taxis erfahren, aber gleichwohl verfolgte König Friedrich
die Jdee eines deutſchen Fürſtenbundes, um etwaiger
Wiederkehr eines ſolchen Benehmens des Kaiſers und des
Reichshofraths, ſowie des Fürſten von Thurn und Taxis von
vornherein entgegenſteuern zu können 2). — Mit Hannover,
Heſſen, Braunſchweig und andern Ständen des Niederſächſiſchen
Kreiſes, welche ebenfalls bezüglich des Poſtweſens die Angriffe
des Fürſten von Thurn und Taxis und die Willkühr des zum
Theil in deſſen Solde ſtehenden Reichshofraths erfahren hatten,
fanden noch während des Kriegs Unterhandlungen ſtatt, in
Folge deren der Tractat des deutſchen Fürſtenbundes vom
23. Juli 1784 beſtimmte, „vorzüglich mit allem Nachdruck
darauf halten zu wollen, daß ſämmtliche Stände des Reiches
bei ihren Landen und Gerechtſamen unbeſchadet und ungekränkt
belaſſen und dabei auf keine Weiſe beunruhigt werden.“
1) Sonderbares Spiel des Geſchickes, — es war eben vor hundert
Jahren (1660), daß Taxis ſchon von dem großen Churfürſten eine ſo
ernſte Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert ſpäter
ſollte der ernſten Warnung die vergeltende That folgen! —
2) Stephan, a. a. O. 265.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/368>, abgerufen am 23.07.2024.
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