Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.anhalten wolle, seine Posten wohl zu versehen, die Briefe treu Jn Beziehung auf die Worte: "wo kaiserliche Postämter Jm gleichen Sinne bemerkte Churbrandenburg: "der Ar- §. 2. Die Wahlcapitulation Kaiser Karl VI. Nach dem Tode Kaiser Joseph I. (er starb den 17. April Bei dem 29. Artikel, "das Postwesen im Reiche" betreffend, 1) Stängel, a. a. O. 58.
Pütter, Erörterungen I. pag. 71. Stephan, a. a. O. pag. 112. anhalten wolle, ſeine Poſten wohl zu verſehen, die Briefe treu Jn Beziehung auf die Worte: „wo kaiſerliche Poſtämter Jm gleichen Sinne bemerkte Churbrandenburg: „der Ar- §. 2. Die Wahlcapitulation Kaiſer Karl VI. Nach dem Tode Kaiſer Joſeph I. (er ſtarb den 17. April Bei dem 29. Artikel, „das Poſtweſen im Reiche“ betreffend, 1) Stängel, a. a. O. 58.
Pütter, Erörterungen I. pag. 71. Stephan, a. a. O. pag. 112. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0357" n="344"/> anhalten wolle, ſeine Poſten wohl zu verſehen, die Briefe treu<lb/> und richtig gegen billiges Poſtgeld zu befördern und ſo zu<lb/> keiner ferneren Klage Urſache zu geben. —</p><lb/> <p>Jn Beziehung auf die Worte: „wo kaiſerliche Poſtämter<lb/> vorhanden und hergebracht,“ wollte Churſachſen dieſe Stelle<lb/> dahin gefaßt wiſſen: „damit in den Churfürſtenthümern und<lb/> Ländern, wo dergleichen Poſtämter nicht ſeien, ſelbige daher<lb/> nicht etwas für ſich zu erzwingen ſuchen möchten“ oder wie<lb/> ſich Churſachſen noch weiter erklärte: „damit die kaiſerlichen<lb/> Poſtämter in denen Ländern, wo ſie ſonſt nichts zu thun<lb/> haben, auch künftighin nichts zu prätendiren Gelegenheit nehmen<lb/> möchten.“</p><lb/> <p>Jm gleichen Sinne bemerkte Churbrandenburg: „der Ar-<lb/> tikel ſei ſo einzurichten, daß er den Churfürſten, welche das<lb/> Poſtrecht in ihren Ländern hergebracht, nicht nachtheilig ſei<note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq">Stängel</hi>, a. a. O. 58.<lb/><hi rendition="#aq">Pütter</hi>, Erörterungen <hi rendition="#aq">I. pag.</hi> 71.<lb/><hi rendition="#aq">Stephan</hi>, a. a. O. <hi rendition="#aq">pag</hi>. 112.</note>.“</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">§. 2.<lb/> Die Wahlcapitulation Kaiſer Karl <hi rendition="#aq">VI</hi>.</hi> </head><lb/> <p>Nach dem Tode Kaiſer Joſeph <hi rendition="#aq">I</hi>. (er ſtarb den 17. April<lb/> 1711) wurde Karl <hi rendition="#aq">VI</hi>. zum Kaiſer erwählt.</p><lb/> <p>Bei dem 29. Artikel, „das Poſtweſen im Reiche“ betreffend,<lb/> machten einige Stände, beſonders Reichsſtädte allerlei Erinner-<lb/> ungen, z. B. es ſeien blos verbürgerte Beamte anzuſtellen, —<lb/> die Jurisdiction der Ortsobrigkeiten in nicht amtlichen Sachen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [344/0357]
anhalten wolle, ſeine Poſten wohl zu verſehen, die Briefe treu
und richtig gegen billiges Poſtgeld zu befördern und ſo zu
keiner ferneren Klage Urſache zu geben. —
Jn Beziehung auf die Worte: „wo kaiſerliche Poſtämter
vorhanden und hergebracht,“ wollte Churſachſen dieſe Stelle
dahin gefaßt wiſſen: „damit in den Churfürſtenthümern und
Ländern, wo dergleichen Poſtämter nicht ſeien, ſelbige daher
nicht etwas für ſich zu erzwingen ſuchen möchten“ oder wie
ſich Churſachſen noch weiter erklärte: „damit die kaiſerlichen
Poſtämter in denen Ländern, wo ſie ſonſt nichts zu thun
haben, auch künftighin nichts zu prätendiren Gelegenheit nehmen
möchten.“
Jm gleichen Sinne bemerkte Churbrandenburg: „der Ar-
tikel ſei ſo einzurichten, daß er den Churfürſten, welche das
Poſtrecht in ihren Ländern hergebracht, nicht nachtheilig ſei 1).“
§. 2.
Die Wahlcapitulation Kaiſer Karl VI.
Nach dem Tode Kaiſer Joſeph I. (er ſtarb den 17. April
1711) wurde Karl VI. zum Kaiſer erwählt.
Bei dem 29. Artikel, „das Poſtweſen im Reiche“ betreffend,
machten einige Stände, beſonders Reichsſtädte allerlei Erinner-
ungen, z. B. es ſeien blos verbürgerte Beamte anzuſtellen, —
die Jurisdiction der Ortsobrigkeiten in nicht amtlichen Sachen
1) Stängel, a. a. O. 58.
Pütter, Erörterungen I. pag. 71.
Stephan, a. a. O. pag. 112.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |