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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Cap. XI.
Verhandlungen der Stände über die Reichsposten.
§. 1.
Die Josephinische Wahlcapitulation.

Jndessen alle diese Streitigkeiten hatten eine und dieselbe
Quelle; sie wurzelten tief in der unversöhnlichen Befehdung
der Taxis'schen Vorrechte von Seite der Reichsstände, welche
nun zum klaren Selbstbewußtsein ihrer eigenen Rechte ge-
langt waren.

Zwar war die Verheißung des westphälischen Friedens noch
immer unerfüllt, daß von einer der nächsten Reichsversamm-
lungen bestimmte Rechtsnormen über das Postwesen, ins-
besondere über das Postregal aufgestellt werden sollten, und
noch immer war auf reichsverfassungsmäßige Weise keine Ent-
scheidung der Streitigkeiten herbeigeführt, die in dieser Bezieh-
ung zwischen Haupt und Gliedern des Reichs entstanden waren.

Aber gleichwohl war bei den Reichsständen die Ansicht
bereits merklich befestigt, daß einerseits die Posthoheit als
unmittelbarer Ausfluß der Staatspolizeigewalt, mithin als
wesentliches Staatsregierungsrecht zu betrachten sei,
anderseits der Postanstalt vorzugsweise die Qualität eines
nutzbaren Regals innewohne1).

1) Stephan sagt in seiner Geschichte der preußischen Post pag. 107:
"Die Posthoheit ist von dem Postregal wohl zu unterscheiden.
Sie faßt in sich das Recht der Staatsregierung, die Wirksamkeit der
Cap. XI.
Verhandlungen der Stände über die Reichspoſten.
§. 1.
Die Joſephiniſche Wahlcapitulation.

Jndeſſen alle dieſe Streitigkeiten hatten eine und dieſelbe
Quelle; ſie wurzelten tief in der unverſöhnlichen Befehdung
der Taxis'ſchen Vorrechte von Seite der Reichsſtände, welche
nun zum klaren Selbſtbewußtſein ihrer eigenen Rechte ge-
langt waren.

Zwar war die Verheißung des weſtphäliſchen Friedens noch
immer unerfüllt, daß von einer der nächſten Reichsverſamm-
lungen beſtimmte Rechtsnormen über das Poſtweſen, ins-
beſondere über das Poſtregal aufgeſtellt werden ſollten, und
noch immer war auf reichsverfaſſungsmäßige Weiſe keine Ent-
ſcheidung der Streitigkeiten herbeigeführt, die in dieſer Bezieh-
ung zwiſchen Haupt und Gliedern des Reichs entſtanden waren.

Aber gleichwohl war bei den Reichsſtänden die Anſicht
bereits merklich befeſtigt, daß einerſeits die Poſthoheit als
unmittelbarer Ausfluß der Staatspolizeigewalt, mithin als
weſentliches Staatsregierungsrecht zu betrachten ſei,
anderſeits der Poſtanſtalt vorzugsweiſe die Qualität eines
nutzbaren Regals innewohne1).

1) Stephan ſagt in ſeiner Geſchichte der preußiſchen Poſt pag. 107:
„Die Poſthoheit iſt von dem Poſtregal wohl zu unterſcheiden.
Sie faßt in ſich das Recht der Staatsregierung, die Wirkſamkeit der
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[340/0353] Cap. XI. Verhandlungen der Stände über die Reichspoſten. §. 1. Die Joſephiniſche Wahlcapitulation. Jndeſſen alle dieſe Streitigkeiten hatten eine und dieſelbe Quelle; ſie wurzelten tief in der unverſöhnlichen Befehdung der Taxis'ſchen Vorrechte von Seite der Reichsſtände, welche nun zum klaren Selbſtbewußtſein ihrer eigenen Rechte ge- langt waren. Zwar war die Verheißung des weſtphäliſchen Friedens noch immer unerfüllt, daß von einer der nächſten Reichsverſamm- lungen beſtimmte Rechtsnormen über das Poſtweſen, ins- beſondere über das Poſtregal aufgeſtellt werden ſollten, und noch immer war auf reichsverfaſſungsmäßige Weiſe keine Ent- ſcheidung der Streitigkeiten herbeigeführt, die in dieſer Bezieh- ung zwiſchen Haupt und Gliedern des Reichs entſtanden waren. Aber gleichwohl war bei den Reichsſtänden die Anſicht bereits merklich befeſtigt, daß einerſeits die Poſthoheit als unmittelbarer Ausfluß der Staatspolizeigewalt, mithin als weſentliches Staatsregierungsrecht zu betrachten ſei, anderſeits der Poſtanſtalt vorzugsweiſe die Qualität eines nutzbaren Regals innewohne 1). 1) Stephan ſagt in ſeiner Geſchichte der preußiſchen Poſt pag. 107: „Die Poſthoheit iſt von dem Poſtregal wohl zu unterſcheiden. Sie faßt in ſich das Recht der Staatsregierung, die Wirkſamkeit der

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/353>, abgerufen am 23.11.2024.