Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

Bild:
<< vorherige Seite

Diese Antwort sprach klar genug, und das Beispiel des
Churfürsten reizte allerdings die andern Reichsstände und rief
eine Bewegung gegen das Taxis'sche Postwesen hervor, die
heftiger und allgemeiner war, als je zuvor.

Der Churfürst blieb aber fortan unangefochten.

Die Churbrandenburgischen Posten standen bereits seit 1649
unter Leitung des Staates und ihr Fortbestand blieb für immer
gesichert!

Gegenüber den fortgesetzten Klagen und Beschwerden des
Grafen von Taxis, welcher in einer Deduction über das Post-
wesen auf Grund der üblichen Theorie von den kaiserlichen
Reservaten, Rechten und Bestimmungen des römischen Rechts
über den cursus publicus zu beweisen suchte, daß dem Chur-
fürsten von Brandenburg ein Recht nicht zustehe, Posten an-
zulegen, daß vielmehr seine Territorialposten dem gemeinen
Wesen sehr nachtheilig und ein Eingriff, Mißbrauch und schäd-
liche Neuerung sei, -- fand es auch der Churfürst für ge-
rathen, die Hände nicht in den Schooß zu legen, sondern be-
schloß vielmehr mit Sachsen, Braunschweig-Lüneburg, Hessen
und einigen geringeren Reichsständen in eine Coalition zu treten
um etwaigen ernsten Maßregeln des Kaisers mit destomehr
Nachdruck begegnen zu können.

Jn der That faßten die Stände des niedersächsischen Kreises
1662 den Beschluß, auf ihrem längst vor der Belehnung des
Hauses Taxis wohlerworbenen Postrechte zu beharren und sich
hierin gegenseitig zu schützen.

Jn einer deßfallsigen Vorstellung an den Kaiser wurde
insbesondere geltend gemacht, daß der Graf von Taxis kein
Deutscher sei, sich auch in Deutschland gar nicht aufhalte, das

Dieſe Antwort ſprach klar genug, und das Beiſpiel des
Churfürſten reizte allerdings die andern Reichsſtände und rief
eine Bewegung gegen das Taxis'ſche Poſtweſen hervor, die
heftiger und allgemeiner war, als je zuvor.

Der Churfürſt blieb aber fortan unangefochten.

Die Churbrandenburgiſchen Poſten ſtanden bereits ſeit 1649
unter Leitung des Staates und ihr Fortbeſtand blieb für immer
geſichert!

Gegenüber den fortgeſetzten Klagen und Beſchwerden des
Grafen von Taxis, welcher in einer Deduction über das Poſt-
weſen auf Grund der üblichen Theorie von den kaiſerlichen
Reſervaten, Rechten und Beſtimmungen des römiſchen Rechts
über den cursus publicus zu beweiſen ſuchte, daß dem Chur-
fürſten von Brandenburg ein Recht nicht zuſtehe, Poſten an-
zulegen, daß vielmehr ſeine Territorialpoſten dem gemeinen
Weſen ſehr nachtheilig und ein Eingriff, Mißbrauch und ſchäd-
liche Neuerung ſei, — fand es auch der Churfürſt für ge-
rathen, die Hände nicht in den Schooß zu legen, ſondern be-
ſchloß vielmehr mit Sachſen, Braunſchweig-Lüneburg, Heſſen
und einigen geringeren Reichsſtänden in eine Coalition zu treten
um etwaigen ernſten Maßregeln des Kaiſers mit deſtomehr
Nachdruck begegnen zu können.

Jn der That faßten die Stände des niederſächſiſchen Kreiſes
1662 den Beſchluß, auf ihrem längſt vor der Belehnung des
Hauſes Taxis wohlerworbenen Poſtrechte zu beharren und ſich
hierin gegenſeitig zu ſchützen.

Jn einer deßfallſigen Vorſtellung an den Kaiſer wurde
insbeſondere geltend gemacht, daß der Graf von Taxis kein
Deutſcher ſei, ſich auch in Deutſchland gar nicht aufhalte, das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <pb facs="#f0338" n="325"/>
              <p>Die&#x017F;e Antwort &#x017F;prach klar genug, und das Bei&#x017F;piel des<lb/>
Churfür&#x017F;ten reizte allerdings die andern Reichs&#x017F;tände und rief<lb/>
eine Bewegung gegen das Taxis'&#x017F;che Po&#x017F;twe&#x017F;en hervor, die<lb/>
heftiger und allgemeiner war, als je zuvor.</p><lb/>
              <p>Der Churfür&#x017F;t blieb aber fortan unangefochten.</p><lb/>
              <p>Die Churbrandenburgi&#x017F;chen Po&#x017F;ten &#x017F;tanden bereits &#x017F;eit 1649<lb/>
unter Leitung des Staates und ihr Fortbe&#x017F;tand blieb für immer<lb/>
ge&#x017F;ichert!</p><lb/>
              <p>Gegenüber den fortge&#x017F;etzten Klagen und Be&#x017F;chwerden des<lb/>
Grafen von Taxis, welcher in einer Deduction über das Po&#x017F;t-<lb/>
we&#x017F;en auf Grund der üblichen Theorie von den kai&#x017F;erlichen<lb/>
Re&#x017F;ervaten, Rechten und Be&#x017F;timmungen des römi&#x017F;chen Rechts<lb/>
über den <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> zu bewei&#x017F;en &#x017F;uchte, daß dem Chur-<lb/>
für&#x017F;ten von Brandenburg ein Recht nicht zu&#x017F;tehe, Po&#x017F;ten an-<lb/>
zulegen, daß vielmehr &#x017F;eine Territorialpo&#x017F;ten dem gemeinen<lb/>
We&#x017F;en &#x017F;ehr nachtheilig und ein Eingriff, Mißbrauch und &#x017F;chäd-<lb/>
liche Neuerung &#x017F;ei, &#x2014; fand es auch der Churfür&#x017F;t für ge-<lb/>
rathen, die Hände nicht in den Schooß zu legen, &#x017F;ondern be-<lb/>
&#x017F;chloß vielmehr mit Sach&#x017F;en, Braun&#x017F;chweig-Lüneburg, He&#x017F;&#x017F;en<lb/>
und einigen geringeren Reichs&#x017F;tänden in eine Coalition zu treten<lb/>
um etwaigen ern&#x017F;ten Maßregeln des Kai&#x017F;ers mit de&#x017F;tomehr<lb/>
Nachdruck begegnen zu können.</p><lb/>
              <p>Jn der That faßten die Stände des nieder&#x017F;äch&#x017F;i&#x017F;chen Krei&#x017F;es<lb/>
1662 den Be&#x017F;chluß, auf ihrem läng&#x017F;t vor der Belehnung des<lb/>
Hau&#x017F;es Taxis wohlerworbenen Po&#x017F;trechte zu beharren und &#x017F;ich<lb/>
hierin gegen&#x017F;eitig zu &#x017F;chützen.</p><lb/>
              <p>Jn einer deßfall&#x017F;igen Vor&#x017F;tellung an den Kai&#x017F;er wurde<lb/>
insbe&#x017F;ondere geltend gemacht, daß der Graf von Taxis kein<lb/>
Deut&#x017F;cher &#x017F;ei, &#x017F;ich auch in Deut&#x017F;chland gar nicht aufhalte, das<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[325/0338] Dieſe Antwort ſprach klar genug, und das Beiſpiel des Churfürſten reizte allerdings die andern Reichsſtände und rief eine Bewegung gegen das Taxis'ſche Poſtweſen hervor, die heftiger und allgemeiner war, als je zuvor. Der Churfürſt blieb aber fortan unangefochten. Die Churbrandenburgiſchen Poſten ſtanden bereits ſeit 1649 unter Leitung des Staates und ihr Fortbeſtand blieb für immer geſichert! Gegenüber den fortgeſetzten Klagen und Beſchwerden des Grafen von Taxis, welcher in einer Deduction über das Poſt- weſen auf Grund der üblichen Theorie von den kaiſerlichen Reſervaten, Rechten und Beſtimmungen des römiſchen Rechts über den cursus publicus zu beweiſen ſuchte, daß dem Chur- fürſten von Brandenburg ein Recht nicht zuſtehe, Poſten an- zulegen, daß vielmehr ſeine Territorialpoſten dem gemeinen Weſen ſehr nachtheilig und ein Eingriff, Mißbrauch und ſchäd- liche Neuerung ſei, — fand es auch der Churfürſt für ge- rathen, die Hände nicht in den Schooß zu legen, ſondern be- ſchloß vielmehr mit Sachſen, Braunſchweig-Lüneburg, Heſſen und einigen geringeren Reichsſtänden in eine Coalition zu treten um etwaigen ernſten Maßregeln des Kaiſers mit deſtomehr Nachdruck begegnen zu können. Jn der That faßten die Stände des niederſächſiſchen Kreiſes 1662 den Beſchluß, auf ihrem längſt vor der Belehnung des Hauſes Taxis wohlerworbenen Poſtrechte zu beharren und ſich hierin gegenſeitig zu ſchützen. Jn einer deßfallſigen Vorſtellung an den Kaiſer wurde insbeſondere geltend gemacht, daß der Graf von Taxis kein Deutſcher ſei, ſich auch in Deutſchland gar nicht aufhalte, das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/338
Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/338>, abgerufen am 22.11.2024.