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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Der westphälische Friede, so wenig er sich mit dem Post-
wesen befaßte, setzte doch der Ausdehnung der Taxis'schen Posten
indirect eine Grenze, welche von nun an trotz aller Bemüh-
ungen des Hauses Taxis, trotz aller Patente der Kaiser, trotz
Erhöhung des Glanzes der Familie durch Ertheilung der Fürsten-
würde nicht mehr überschritten werden konnte.

Der westphälische Friede hatte nämlich in Bezug auf die
politischen Beschwerden der Reichsstände endlich durch feierliches
Grundgesetz das Recht der Landeshoheit der Stände aus-
gesprochen, welches, obschon die Oberhoheit des Kaisers und
Reichs fortdauern sollte, in seinem Umfang und in seinen
Wirkungen nur wenig verschieden war von wirklicher Sou-
veränetät.

Den Reichsstädten wurden alle ihre Regalien in ihren
Ringmauern und in ihren Gebieten gewährleistet, auch der
Reichsritterschaft ihre Reichsunmittelbarkeit und selbst den
Reichsdörfern ihr ähnliches Recht gesichert.

Das Reichs-Generalpostamt glaubte jetzt nach beendetem
Kriege in gleichem Style fortfahren zu können und gedachte,
überall seine Posten einzuführen, wo sie noch nicht waren;
es hatte nun namentlich Churbrandenburg, Braunschweig,
Hannover, Chursachsen und Hessen im Auge.

Wie immer bereitete wieder ein kaiserliches Patent (vom
2. December 1649) auf die Absichten des Taxis vor und suchte
seinen Planen den Weg zu ebnen. Der Kaiser sagt darin,
"daß er für nöthig erachtet habe, das Postwesen im Reiche
wiederum neu aufzurichten und weiter zu extendiren,"
auch dem Grafen von Taxis gemessenen Befehl gegeben, "sich
der Bequemlich- und Gelegenheit der Orthen, wo und wie

Der weſtphäliſche Friede, ſo wenig er ſich mit dem Poſt-
weſen befaßte, ſetzte doch der Ausdehnung der Taxis'ſchen Poſten
indirect eine Grenze, welche von nun an trotz aller Bemüh-
ungen des Hauſes Taxis, trotz aller Patente der Kaiſer, trotz
Erhöhung des Glanzes der Familie durch Ertheilung der Fürſten-
würde nicht mehr überſchritten werden konnte.

Der weſtphäliſche Friede hatte nämlich in Bezug auf die
politiſchen Beſchwerden der Reichsſtände endlich durch feierliches
Grundgeſetz das Recht der Landeshoheit der Stände aus-
geſprochen, welches, obſchon die Oberhoheit des Kaiſers und
Reichs fortdauern ſollte, in ſeinem Umfang und in ſeinen
Wirkungen nur wenig verſchieden war von wirklicher Sou-
veränetät.

Den Reichsſtädten wurden alle ihre Regalien in ihren
Ringmauern und in ihren Gebieten gewährleiſtet, auch der
Reichsritterſchaft ihre Reichsunmittelbarkeit und ſelbſt den
Reichsdörfern ihr ähnliches Recht geſichert.

Das Reichs-Generalpoſtamt glaubte jetzt nach beendetem
Kriege in gleichem Style fortfahren zu können und gedachte,
überall ſeine Poſten einzuführen, wo ſie noch nicht waren;
es hatte nun namentlich Churbrandenburg, Braunſchweig,
Hannover, Churſachſen und Heſſen im Auge.

Wie immer bereitete wieder ein kaiſerliches Patent (vom
2. December 1649) auf die Abſichten des Taxis vor und ſuchte
ſeinen Planen den Weg zu ebnen. Der Kaiſer ſagt darin,
„daß er für nöthig erachtet habe, das Poſtweſen im Reiche
wiederum neu aufzurichten und weiter zu extendiren,“
auch dem Grafen von Taxis gemeſſenen Befehl gegeben, „ſich
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[315/0328] Der weſtphäliſche Friede, ſo wenig er ſich mit dem Poſt- weſen befaßte, ſetzte doch der Ausdehnung der Taxis'ſchen Poſten indirect eine Grenze, welche von nun an trotz aller Bemüh- ungen des Hauſes Taxis, trotz aller Patente der Kaiſer, trotz Erhöhung des Glanzes der Familie durch Ertheilung der Fürſten- würde nicht mehr überſchritten werden konnte. Der weſtphäliſche Friede hatte nämlich in Bezug auf die politiſchen Beſchwerden der Reichsſtände endlich durch feierliches Grundgeſetz das Recht der Landeshoheit der Stände aus- geſprochen, welches, obſchon die Oberhoheit des Kaiſers und Reichs fortdauern ſollte, in ſeinem Umfang und in ſeinen Wirkungen nur wenig verſchieden war von wirklicher Sou- veränetät. Den Reichsſtädten wurden alle ihre Regalien in ihren Ringmauern und in ihren Gebieten gewährleiſtet, auch der Reichsritterſchaft ihre Reichsunmittelbarkeit und ſelbſt den Reichsdörfern ihr ähnliches Recht geſichert. Das Reichs-Generalpoſtamt glaubte jetzt nach beendetem Kriege in gleichem Style fortfahren zu können und gedachte, überall ſeine Poſten einzuführen, wo ſie noch nicht waren; es hatte nun namentlich Churbrandenburg, Braunſchweig, Hannover, Churſachſen und Heſſen im Auge. Wie immer bereitete wieder ein kaiſerliches Patent (vom 2. December 1649) auf die Abſichten des Taxis vor und ſuchte ſeinen Planen den Weg zu ebnen. Der Kaiſer ſagt darin, „daß er für nöthig erachtet habe, das Poſtweſen im Reiche wiederum neu aufzurichten und weiter zu extendiren,“ auch dem Grafen von Taxis gemeſſenen Befehl gegeben, „ſich der Bequemlich- und Gelegenheit der Orthen, wo und wie

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/328>, abgerufen am 22.11.2024.