zu dulden, daß man vielmehr mit gleichem Hoheits-Rechte seine eigenen Landesposten halten könne.
Die Furcht, sich immer mehr und mehr durch Taxis'sche Posteinrichtungen in der eigenen Machthabergewalt beschränkt zu sehen, mitunter auch der Neid gegen das immer einträglicher werdende Unternehmen, ein Vortheil, den sich mancher Reichs- stand wohl mit Recht zu Herzen nahm -- das Alles brachte eine Stimmung hervor, die nichts weniger als günstig für die Taxis'schen Posten sein konnte.
So mußten denn auch unterm 3. November 1627 wieder eigene Schreiben an den Churfürsten von Mainz, Cöln und Sachsen, nach Fuld, Hamburg, Lübeck, Bremen, an den Land- grafen von Hessen, an die Herzoge von Braunschweig, Meklen- burg, Sachsen, Coburg, Eisenach, Weimar und Holstein erlassen werden, worin willige Aufnahme Taxis'scher Posten anempfohlen und angezeigt wird, daß der Kaiser dem Reichspost- meister gemessene Befehle gegeben habe, die Po- sten als ein kaiserliches hochbefreites Regale in ihren Ländern einzuführen und wohl zu bestellen.
Auch wurde unterm 17. Dezember des nämlichen Jahres neuerdings ein Patent ins Reich erlassen, worin, wie in dem vorigen den Churfürsten, Fürsten und Ständen befohlen wird, das Botenwerk als dem kaiserlichen Regale und den Posten höchst zuwider abzustellen.
So stand schon die Reichspostanstalt auf einem gefährlichen Boden, als Leonhard von Taxis (II.) im Jahre 1627 in Prag starb und seine hinterlassene Wittwe die Verwaltung des General- Reichspostamtes für ihren noch minderjährigen Sohn Claudius Lamoral (III.) übernahm.
zu dulden, daß man vielmehr mit gleichem Hoheits-Rechte ſeine eigenen Landespoſten halten könne.
Die Furcht, ſich immer mehr und mehr durch Taxis'ſche Poſteinrichtungen in der eigenen Machthabergewalt beſchränkt zu ſehen, mitunter auch der Neid gegen das immer einträglicher werdende Unternehmen, ein Vortheil, den ſich mancher Reichs- ſtand wohl mit Recht zu Herzen nahm — das Alles brachte eine Stimmung hervor, die nichts weniger als günſtig für die Taxis'ſchen Poſten ſein konnte.
So mußten denn auch unterm 3. November 1627 wieder eigene Schreiben an den Churfürſten von Mainz, Cöln und Sachſen, nach Fuld, Hamburg, Lübeck, Bremen, an den Land- grafen von Heſſen, an die Herzoge von Braunſchweig, Meklen- burg, Sachſen, Coburg, Eiſenach, Weimar und Holſtein erlaſſen werden, worin willige Aufnahme Taxis'ſcher Poſten anempfohlen und angezeigt wird, daß der Kaiſer dem Reichspoſt- meiſter gemeſſene Befehle gegeben habe, die Po- ſten als ein kaiſerliches hochbefreites Regale in ihren Ländern einzuführen und wohl zu beſtellen.
Auch wurde unterm 17. Dezember des nämlichen Jahres neuerdings ein Patent ins Reich erlaſſen, worin, wie in dem vorigen den Churfürſten, Fürſten und Ständen befohlen wird, das Botenwerk als dem kaiſerlichen Regale und den Poſten höchſt zuwider abzuſtellen.
So ſtand ſchon die Reichspoſtanſtalt auf einem gefährlichen Boden, als Leonhard von Taxis (II.) im Jahre 1627 in Prag ſtarb und ſeine hinterlaſſene Wittwe die Verwaltung des General- Reichspoſtamtes für ihren noch minderjährigen Sohn Claudius Lamoral (III.) übernahm.
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zu dulden, daß man vielmehr mit gleichem Hoheits-Rechte ſeine
eigenen Landespoſten halten könne.
Die Furcht, ſich immer mehr und mehr durch Taxis'ſche
Poſteinrichtungen in der eigenen Machthabergewalt beſchränkt
zu ſehen, mitunter auch der Neid gegen das immer einträglicher
werdende Unternehmen, ein Vortheil, den ſich mancher Reichs-
ſtand wohl mit Recht zu Herzen nahm — das Alles brachte
eine Stimmung hervor, die nichts weniger als günſtig für die
Taxis'ſchen Poſten ſein konnte.
So mußten denn auch unterm 3. November 1627 wieder
eigene Schreiben an den Churfürſten von Mainz, Cöln und
Sachſen, nach Fuld, Hamburg, Lübeck, Bremen, an den Land-
grafen von Heſſen, an die Herzoge von Braunſchweig, Meklen-
burg, Sachſen, Coburg, Eiſenach, Weimar und Holſtein erlaſſen
werden, worin willige Aufnahme Taxis'ſcher Poſten anempfohlen
und angezeigt wird, daß der Kaiſer dem Reichspoſt-
meiſter gemeſſene Befehle gegeben habe, die Po-
ſten als ein kaiſerliches hochbefreites Regale in
ihren Ländern einzuführen und wohl zu beſtellen.
Auch wurde unterm 17. Dezember des nämlichen Jahres
neuerdings ein Patent ins Reich erlaſſen, worin, wie in dem
vorigen den Churfürſten, Fürſten und Ständen befohlen wird,
das Botenwerk als dem kaiſerlichen Regale und den
Poſten höchſt zuwider abzuſtellen.
So ſtand ſchon die Reichspoſtanſtalt auf einem gefährlichen
Boden, als Leonhard von Taxis (II.) im Jahre 1627 in Prag
ſtarb und ſeine hinterlaſſene Wittwe die Verwaltung des General-
Reichspoſtamtes für ihren noch minderjährigen Sohn Claudius
Lamoral (III.) übernahm.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/314>, abgerufen am 22.11.2024.
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