von Taxis die Gerichtsbarkeit über die Postmeister und Post- boten in Ansehung ihres Amtes eingeräumt wurde.
Mit dieser Bewilligung einer Art von Gerichtsbarkeit war der damalige Herzog Friedrich von Württemberg ebensowenig zufrieden, als mit der von Kaiser Rudolph II. bekannt ge- machten Postverordnung1).
Trotzdem, daß nun viele Reichsstände über dieses Vorgehen des Kaisers ungehalten waren, bürgerte sich doch das Taxis'sche Postwesen als Reichspost immer mehr ein, aber auch das Boten- wesen und landesherrliche Postwesen gewann durch sichtbares Streben nach einheitlicher Gestaltung, und hätte Taxis gar kein Verdienst um das Postwesen, so bliebe ihm gewiß das, daß er min- destens auf den allgemeinen Nutzen einer solchen Anstalt aufmerksam gemacht und die allgemeine Concurrenz wach gerufen hatte; es scheint jedenfalls die Behauptung Staengel's, als wäre die Post- anstalt mit größerer Liebe gepflegt und so zum allgemeinen Besten bälder und vollständiger in Deutschland durchgeführt worden, wenn sie nicht eine aufgedrungene gewesen und wenn die Rechte der Landeshoheit hiebei geachtet geblieben wären, in Ansehung der Unthätigkeit der Reichsstände jeder positiven Begründung zu entbehren2).
Leonhard von Taxis konnte getrost auf die einstweiligen Er- folge seiner Bemühungen zurückblicken, als er im Jahre 1612 das Zeitliche segnete, nachdem er bis in's 90. Lebensjahr sich in seinem vorgesetzten Ziele abgemüht hatte. Jm gleichen Jahre,
1)Lünig, Grundveste n. LVIII und LX.
2)Stängel, das deutsche Postwesen. Stuttgart 1844 pag. 14.
von Taxis die Gerichtsbarkeit über die Poſtmeiſter und Poſt- boten in Anſehung ihres Amtes eingeräumt wurde.
Mit dieſer Bewilligung einer Art von Gerichtsbarkeit war der damalige Herzog Friedrich von Württemberg ebenſowenig zufrieden, als mit der von Kaiſer Rudolph II. bekannt ge- machten Poſtverordnung1).
Trotzdem, daß nun viele Reichsſtände über dieſes Vorgehen des Kaiſers ungehalten waren, bürgerte ſich doch das Taxis'ſche Poſtweſen als Reichspoſt immer mehr ein, aber auch das Boten- weſen und landesherrliche Poſtweſen gewann durch ſichtbares Streben nach einheitlicher Geſtaltung, und hätte Taxis gar kein Verdienſt um das Poſtweſen, ſo bliebe ihm gewiß das, daß er min- deſtens auf den allgemeinen Nutzen einer ſolchen Anſtalt aufmerkſam gemacht und die allgemeine Concurrenz wach gerufen hatte; es ſcheint jedenfalls die Behauptung Staengel's, als wäre die Poſt- anſtalt mit größerer Liebe gepflegt und ſo zum allgemeinen Beſten bälder und vollſtändiger in Deutſchland durchgeführt worden, wenn ſie nicht eine aufgedrungene geweſen und wenn die Rechte der Landeshoheit hiebei geachtet geblieben wären, in Anſehung der Unthätigkeit der Reichsſtände jeder poſitiven Begründung zu entbehren2).
Leonhard von Taxis konnte getroſt auf die einſtweiligen Er- folge ſeiner Bemühungen zurückblicken, als er im Jahre 1612 das Zeitliche ſegnete, nachdem er bis in's 90. Lebensjahr ſich in ſeinem vorgeſetzten Ziele abgemüht hatte. Jm gleichen Jahre,
1)Lünig, Grundveſte n. LVIII und LX.
2)Stängel, das deutſche Poſtweſen. Stuttgart 1844 pag. 14.
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von Taxis die Gerichtsbarkeit über die Poſtmeiſter und Poſt-
boten in Anſehung ihres Amtes eingeräumt wurde.
Mit dieſer Bewilligung einer Art von Gerichtsbarkeit war
der damalige Herzog Friedrich von Württemberg ebenſowenig
zufrieden, als mit der von Kaiſer Rudolph II. bekannt ge-
machten Poſtverordnung 1).
Trotzdem, daß nun viele Reichsſtände über dieſes Vorgehen
des Kaiſers ungehalten waren, bürgerte ſich doch das Taxis'ſche
Poſtweſen als Reichspoſt immer mehr ein, aber auch das Boten-
weſen und landesherrliche Poſtweſen gewann durch ſichtbares
Streben nach einheitlicher Geſtaltung, und hätte Taxis gar kein
Verdienſt um das Poſtweſen, ſo bliebe ihm gewiß das, daß er min-
deſtens auf den allgemeinen Nutzen einer ſolchen Anſtalt aufmerkſam
gemacht und die allgemeine Concurrenz wach gerufen hatte; es
ſcheint jedenfalls die Behauptung Staengel's, als wäre die Poſt-
anſtalt mit größerer Liebe gepflegt und ſo zum allgemeinen
Beſten bälder und vollſtändiger in Deutſchland durchgeführt worden,
wenn ſie nicht eine aufgedrungene geweſen und wenn die Rechte
der Landeshoheit hiebei geachtet geblieben wären, in Anſehung
der Unthätigkeit der Reichsſtände jeder poſitiven Begründung
zu entbehren 2).
Leonhard von Taxis konnte getroſt auf die einſtweiligen Er-
folge ſeiner Bemühungen zurückblicken, als er im Jahre 1612 das
Zeitliche ſegnete, nachdem er bis in's 90. Lebensjahr ſich in
ſeinem vorgeſetzten Ziele abgemüht hatte. Jm gleichen Jahre,
1) Lünig, Grundveſte n. LVIII und LX.
2) Stängel, das deutſche Poſtweſen. Stuttgart 1844 pag. 14.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/300>, abgerufen am 10.05.2024.
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