könnte, daß er vom Kaiser zum Generalpostmeister im deut- schen Reiche ernannt würde.
Taxis war so glücklich, seinen Zweck zu erreichen, indem der Kaiser im Jahre 1595 ihn zu seinem General-Oberpost- meister im heiligen deutschen Reich ernannte.
Mit dieser Urkunde oder Bestallung Rudolph II. fängt also die Generalpostmeisterwürde der Familie Taxis im deutschen Reiche an, während sich dieselbe bis jetzt lediglich auf die Niederlande bezogen hatte. Kaiser Rudolph verglich sich auch 1595 mit König Philipp II. von Spanien, da dieser bis jetzt zunächst als Herzog von Burgund das Generalpostamt in den Niederlanden zu besetzen hatte; gleichzeitig wurde von diesem Akt sämmtlichen Reichsständen Eröffnung gemacht.
Jetzt war also Leonhard von Taxis kaiserlicher Ge- neraloberpostmeister im Reich, und gesichert, daß der Kaiser nicht noch einen andern dazu ernannte. Dies hatte auch die Wirkung, daß man jetzt in den einzelnen Reichslanden um so eher Taxis'sche Postanstalten zuließ, wenn darum gebüh- rend nachgesucht wurde, denn man glaubte sich dadurch dem Kaiser gefällig zu erzeigen. Bald darauf entstand am kaiserlichen Hofe aber auch die Jdee, das Postwesen für ein kaiserliches Regale zu erklären. Jn einem kaiserlichen Mandat vom 6. November 1597 ward die Post ein hochbefreites kaiserliches Regal genannt, dem kein Hinderniß, Eintrag oder Nachtheil geschehen dürfe.
Ein besonderes Verdienst um die weitere Ordnung der Dinge erwarb sich nun Henott, der mit allen Kräften dem Taxis zur Seite stand; er bereinigte zunächst mit Hilfe der kaiserlichen Commissarien die noch bestehenden Differenzen be-
könnte, daß er vom Kaiſer zum Generalpoſtmeiſter im deut- ſchen Reiche ernannt würde.
Taxis war ſo glücklich, ſeinen Zweck zu erreichen, indem der Kaiſer im Jahre 1595 ihn zu ſeinem General-Oberpoſt- meiſter im heiligen deutſchen Reich ernannte.
Mit dieſer Urkunde oder Beſtallung Rudolph II. fängt alſo die Generalpoſtmeiſterwürde der Familie Taxis im deutſchen Reiche an, während ſich dieſelbe bis jetzt lediglich auf die Niederlande bezogen hatte. Kaiſer Rudolph verglich ſich auch 1595 mit König Philipp II. von Spanien, da dieſer bis jetzt zunächſt als Herzog von Burgund das Generalpoſtamt in den Niederlanden zu beſetzen hatte; gleichzeitig wurde von dieſem Akt ſämmtlichen Reichsſtänden Eröffnung gemacht.
Jetzt war alſo Leonhard von Taxis kaiſerlicher Ge- neraloberpoſtmeiſter im Reich, und geſichert, daß der Kaiſer nicht noch einen andern dazu ernannte. Dies hatte auch die Wirkung, daß man jetzt in den einzelnen Reichslanden um ſo eher Taxis'ſche Poſtanſtalten zuließ, wenn darum gebüh- rend nachgeſucht wurde, denn man glaubte ſich dadurch dem Kaiſer gefällig zu erzeigen. Bald darauf entſtand am kaiſerlichen Hofe aber auch die Jdee, das Poſtweſen für ein kaiſerliches Regale zu erklären. Jn einem kaiſerlichen Mandat vom 6. November 1597 ward die Poſt ein hochbefreites kaiſerliches Regal genannt, dem kein Hinderniß, Eintrag oder Nachtheil geſchehen dürfe.
Ein beſonderes Verdienſt um die weitere Ordnung der Dinge erwarb ſich nun Henott, der mit allen Kräften dem Taxis zur Seite ſtand; er bereinigte zunächſt mit Hilfe der kaiſerlichen Commiſſarien die noch beſtehenden Differenzen be-
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könnte, daß er vom Kaiſer zum Generalpoſtmeiſter im deut-
ſchen Reiche ernannt würde.
Taxis war ſo glücklich, ſeinen Zweck zu erreichen, indem
der Kaiſer im Jahre 1595 ihn zu ſeinem General-Oberpoſt-
meiſter im heiligen deutſchen Reich ernannte.
Mit dieſer Urkunde oder Beſtallung Rudolph II. fängt alſo
die Generalpoſtmeiſterwürde der Familie Taxis im deutſchen
Reiche an, während ſich dieſelbe bis jetzt lediglich auf die
Niederlande bezogen hatte. Kaiſer Rudolph verglich ſich auch
1595 mit König Philipp II. von Spanien, da dieſer bis jetzt
zunächſt als Herzog von Burgund das Generalpoſtamt in den
Niederlanden zu beſetzen hatte; gleichzeitig wurde von dieſem
Akt ſämmtlichen Reichsſtänden Eröffnung gemacht.
Jetzt war alſo Leonhard von Taxis kaiſerlicher Ge-
neraloberpoſtmeiſter im Reich, und geſichert, daß der
Kaiſer nicht noch einen andern dazu ernannte. Dies hatte
auch die Wirkung, daß man jetzt in den einzelnen Reichslanden
um ſo eher Taxis'ſche Poſtanſtalten zuließ, wenn darum gebüh-
rend nachgeſucht wurde, denn man glaubte ſich dadurch
dem Kaiſer gefällig zu erzeigen. Bald darauf entſtand am
kaiſerlichen Hofe aber auch die Jdee, das Poſtweſen für ein
kaiſerliches Regale zu erklären. Jn einem kaiſerlichen Mandat
vom 6. November 1597 ward die Poſt ein hochbefreites
kaiſerliches Regal genannt, dem kein Hinderniß, Eintrag
oder Nachtheil geſchehen dürfe.
Ein beſonderes Verdienſt um die weitere Ordnung der
Dinge erwarb ſich nun Henott, der mit allen Kräften dem
Taxis zur Seite ſtand; er bereinigte zunächſt mit Hilfe der
kaiſerlichen Commiſſarien die noch beſtehenden Differenzen be-
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/295>, abgerufen am 22.11.2024.
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