ziehungsweise die so angezweifelte Vollmacht nun für das ganze deutsche Reich ausdehnen zu lassen strebte; Leonhards Bitte wurde gewährt und der kaiserliche Bestallungsbrief erschien am 21. Au- gust 15631).
Der Kaiser sagt darin ausdrücklich, daß Leonhard von Taxis unter Berufung auf den offenen Brief Karl V., ihn, den Kaiser, um Bestätigung seines Amtes bezüglich der Posten im heiligen römischen Reich und in den Habsburg'schen Erblanden, und was sonst gemeiniglich und insonderheit aller und jeder so gemeldtem Generalpostmeisteramt in Niederland anhängig, nichts davon ausgenommen "demüthiglich ange- ruffen und gebeten habe".
Diese Bestätigung wird in der ausgedehntesten Weise er- theilt, unter Aufführung aller Einzelheiten, welche schon der offene Brief Karl V. enthalten hatte. Jnsbesondere gebietet der Kaiser allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyherren, Herren, Rittern und Knechten etc. etc. "und sonst allen andern Unsern, auch Unserm Königreiche, erblichen Fürstenthume, und Landesunter- thanen und Getreuen was Würden, Standes oder Wesens sie sind, ernstlich und festiglich mit diesem Brieff, dem Leonhard von Taxis alle die Dienste und Hilfeleistungen zu gewähren, welche schon Karl V. angeordnet hat, und demselben in der Ausführung seines Amtes jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen, unter der Androhung, "als lieb Euer jedem sei", Unser und des Reiches schwere Ungnad und Straff zu ver- meiden".
1)Lünig, Reichsarchiv, pars general. Leipzig 1713. I. 441.
ziehungsweiſe die ſo angezweifelte Vollmacht nun für das ganze deutſche Reich ausdehnen zu laſſen ſtrebte; Leonhards Bitte wurde gewährt und der kaiſerliche Beſtallungsbrief erſchien am 21. Au- guſt 15631).
Der Kaiſer ſagt darin ausdrücklich, daß Leonhard von Taxis unter Berufung auf den offenen Brief Karl V., ihn, den Kaiſer, um Beſtätigung ſeines Amtes bezüglich der Poſten im heiligen römiſchen Reich und in den Habsburg'ſchen Erblanden, und was ſonſt gemeiniglich und inſonderheit aller und jeder ſo gemeldtem Generalpoſtmeiſteramt in Niederland anhängig, nichts davon ausgenommen „demüthiglich ange- ruffen und gebeten habe“.
Dieſe Beſtätigung wird in der ausgedehnteſten Weiſe er- theilt, unter Aufführung aller Einzelheiten, welche ſchon der offene Brief Karl V. enthalten hatte. Jnsbeſondere gebietet der Kaiſer allen und jeden Churfürſten, Fürſten, Geiſtlichen und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyherren, Herren, Rittern und Knechten ꝛc. ꝛc. „und ſonſt allen andern Unſern, auch Unſerm Königreiche, erblichen Fürſtenthume, und Landesunter- thanen und Getreuen was Würden, Standes oder Weſens ſie ſind, ernſtlich und feſtiglich mit dieſem Brieff, dem Leonhard von Taxis alle die Dienſte und Hilfeleiſtungen zu gewähren, welche ſchon Karl V. angeordnet hat, und demſelben in der Ausführung ſeines Amtes jede mögliche Förderung angedeihen zu laſſen, unter der Androhung, „als lieb Euer jedem ſei“, Unſer und des Reiches ſchwere Ungnad und Straff zu ver- meiden“.
1)Lünig, Reichsarchiv, pars general. Leipzig 1713. I. 441.
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ziehungsweiſe die ſo angezweifelte Vollmacht nun für das ganze
deutſche Reich ausdehnen zu laſſen ſtrebte; Leonhards Bitte wurde
gewährt und der kaiſerliche Beſtallungsbrief erſchien am 21. Au-
guſt 1563 1).
Der Kaiſer ſagt darin ausdrücklich, daß Leonhard von
Taxis unter Berufung auf den offenen Brief Karl V., ihn,
den Kaiſer, um Beſtätigung ſeines Amtes bezüglich der Poſten
im heiligen römiſchen Reich und in den Habsburg'ſchen
Erblanden, und was ſonſt gemeiniglich und inſonderheit aller
und jeder ſo gemeldtem Generalpoſtmeiſteramt in Niederland
anhängig, nichts davon ausgenommen „demüthiglich ange-
ruffen und gebeten habe“.
Dieſe Beſtätigung wird in der ausgedehnteſten Weiſe er-
theilt, unter Aufführung aller Einzelheiten, welche ſchon der
offene Brief Karl V. enthalten hatte. Jnsbeſondere gebietet
der Kaiſer allen und jeden Churfürſten, Fürſten, Geiſtlichen
und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyherren, Herren, Rittern
und Knechten ꝛc. ꝛc. „und ſonſt allen andern Unſern, auch
Unſerm Königreiche, erblichen Fürſtenthume, und Landesunter-
thanen und Getreuen was Würden, Standes oder Weſens ſie
ſind, ernſtlich und feſtiglich mit dieſem Brieff, dem Leonhard
von Taxis alle die Dienſte und Hilfeleiſtungen zu gewähren,
welche ſchon Karl V. angeordnet hat, und demſelben in der
Ausführung ſeines Amtes jede mögliche Förderung angedeihen
zu laſſen, unter der Androhung, „als lieb Euer jedem ſei“,
Unſer und des Reiches ſchwere Ungnad und Straff zu ver-
meiden“.
1) Lünig, Reichsarchiv, pars general. Leipzig 1713. I. 441.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/285>, abgerufen am 22.11.2024.
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