Unbestritten war es, mochte man auch die Taxis'sche Post als eine Privatanstalt ansehen, welche lediglich der Herzog von Burgund in seinem eigenen Jnteresse eingerichtet habe, daß diese Einrichtung doch mit landesherrlicher Bewilligung getroffen und offenbar vom Kaiser unterstützt sei.
Vermöge der erhaltenen Concession hatte es nun keinen Zweifel, daß Taxis in den Niederlanden Posten anlegen konnte, wie er wollte -- aber ob er dies auch im deutschen Reiche zu thun ermächtigt war, das war die Frage!
Die Fürsten und Stände ließen übrigens theilweise den Taxis ungestört in seinen Unternehmungen, und im Jahr 1552 soll auch der Postcours von Brüssel nach Wien und Jtalien vollkommen eingerichtet (in esse) gewesen sein1).
So lange Kaiser Karl, der Spender solcher Vorrechte für Taxis das Regiment in Händen hatte, fand Leonhard von Taxis gewiß wenig oder gar keine Einsprache der Territorial- fürsten, durch welche seine Posten geleitet waren, als aber Karl am 23. Oktober 1555 die Regierung der Burgundischen Länder an seinen Sohn Philipp, -- welcher Vicekönig von Neapel war -- abtrat und 1556 der Regierung vollends zu Gunsten seines Bruders Ferdinand entsagt hatte, da fingen bald die Einen, bald die Andern an, sich gegen die Anord- nungen des Taxis in ihren Landen zu beschweren oder beschwert zu fühlen, vielleicht drängte sich nun auch der Neid an die sich immer besser organisirende Anstalt des Taxis heran, deren Vor- theile doch wohl Jedem klar werden mußten. Man sah gleich- sam die rasche Ausdehnung einer solch glücklich angelegten An-
1)Moser, Staatsrecht. Band 5, pag. 12.
Unbeſtritten war es, mochte man auch die Taxis'ſche Poſt als eine Privatanſtalt anſehen, welche lediglich der Herzog von Burgund in ſeinem eigenen Jntereſſe eingerichtet habe, daß dieſe Einrichtung doch mit landesherrlicher Bewilligung getroffen und offenbar vom Kaiſer unterſtützt ſei.
Vermöge der erhaltenen Conceſſion hatte es nun keinen Zweifel, daß Taxis in den Niederlanden Poſten anlegen konnte, wie er wollte — aber ob er dies auch im deutſchen Reiche zu thun ermächtigt war, das war die Frage!
Die Fürſten und Stände ließen übrigens theilweiſe den Taxis ungeſtört in ſeinen Unternehmungen, und im Jahr 1552 ſoll auch der Poſtcours von Brüſſel nach Wien und Jtalien vollkommen eingerichtet (in esse) geweſen ſein1).
So lange Kaiſer Karl, der Spender ſolcher Vorrechte für Taxis das Regiment in Händen hatte, fand Leonhard von Taxis gewiß wenig oder gar keine Einſprache der Territorial- fürſten, durch welche ſeine Poſten geleitet waren, als aber Karl am 23. Oktober 1555 die Regierung der Burgundiſchen Länder an ſeinen Sohn Philipp, — welcher Vicekönig von Neapel war — abtrat und 1556 der Regierung vollends zu Gunſten ſeines Bruders Ferdinand entſagt hatte, da fingen bald die Einen, bald die Andern an, ſich gegen die Anord- nungen des Taxis in ihren Landen zu beſchweren oder beſchwert zu fühlen, vielleicht drängte ſich nun auch der Neid an die ſich immer beſſer organiſirende Anſtalt des Taxis heran, deren Vor- theile doch wohl Jedem klar werden mußten. Man ſah gleich- ſam die raſche Ausdehnung einer ſolch glücklich angelegten An-
1)Moser, Staatsrecht. Band 5, pag. 12.
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Unbeſtritten war es, mochte man auch die Taxis'ſche Poſt als
eine Privatanſtalt anſehen, welche lediglich der Herzog von
Burgund in ſeinem eigenen Jntereſſe eingerichtet habe, daß dieſe
Einrichtung doch mit landesherrlicher Bewilligung getroffen und
offenbar vom Kaiſer unterſtützt ſei.
Vermöge der erhaltenen Conceſſion hatte es nun keinen
Zweifel, daß Taxis in den Niederlanden Poſten anlegen
konnte, wie er wollte — aber ob er dies auch im deutſchen
Reiche zu thun ermächtigt war, das war die Frage!
Die Fürſten und Stände ließen übrigens theilweiſe den
Taxis ungeſtört in ſeinen Unternehmungen, und im Jahr 1552
ſoll auch der Poſtcours von Brüſſel nach Wien und Jtalien
vollkommen eingerichtet (in esse) geweſen ſein 1).
So lange Kaiſer Karl, der Spender ſolcher Vorrechte für
Taxis das Regiment in Händen hatte, fand Leonhard von
Taxis gewiß wenig oder gar keine Einſprache der Territorial-
fürſten, durch welche ſeine Poſten geleitet waren, als aber Karl
am 23. Oktober 1555 die Regierung der Burgundiſchen
Länder an ſeinen Sohn Philipp, — welcher Vicekönig von
Neapel war — abtrat und 1556 der Regierung vollends zu
Gunſten ſeines Bruders Ferdinand entſagt hatte, da fingen
bald die Einen, bald die Andern an, ſich gegen die Anord-
nungen des Taxis in ihren Landen zu beſchweren oder beſchwert
zu fühlen, vielleicht drängte ſich nun auch der Neid an die ſich
immer beſſer organiſirende Anſtalt des Taxis heran, deren Vor-
theile doch wohl Jedem klar werden mußten. Man ſah gleich-
ſam die raſche Ausdehnung einer ſolch glücklich angelegten An-
1) Moser, Staatsrecht. Band 5, pag. 12.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/283>, abgerufen am 22.11.2024.
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