Aber selbst zur Stellung der paraveredi war nicht mehr Jedermann verpflichtet, denn als die Leute des Grafen Hilde- brand im Jahre 826 sich gegen diese Verpflichtung weigerten, ordneten die Könige Ludwig und Lothar durch ihre Commissäre eine Untersuchung an, wer sowohl in der Grafschaft selbst, als in den Nachbarbezirken die paraveredi zu stellen habe, um dann diejenigen, bei welchen sich eine Verpflichtung zu dieser Leistung herausstellte, mittelst königlichen Befehls dazu zu zwingen.
Bald jedoch fiel diese Leistung überhaupt vorzüglich zurück auf den ärmeren Theil des Volkes1), wie dies schon aus einem Schreiben der Bischöfe an Ludwig den Deutschen im Jahre 858 hervorzugehen scheint, in welchem sie ihm den Rath geben, die königlichen Besitzungen durch tüchtige Beamte verwalten zu lassen, um nicht die armen Unterthanen mit den unaufhör- lichen Anforderungen zur Stellung der Wagen und paraveredi zu erdrücken2).
1)Guerard l. c. "retomba a la charge du menu peuple."
2)Epist. epise. c. 14 bei Baluze II. 116. "Quatinus non sit vobis necesse per quascumque occasiones quorumcumque hortatibus circuire loca episcoporum, abbatum, abbatissarum vel comitum et majores quam ratio postulat paratas exquirere et pauperes eclesi- asticos et fidelium vestrorum mansuarios ir carricaturis et para- veredis contra debitum exigendis gravare.
Aber ſelbſt zur Stellung der paraveredi war nicht mehr Jedermann verpflichtet, denn als die Leute des Grafen Hilde- brand im Jahre 826 ſich gegen dieſe Verpflichtung weigerten, ordneten die Könige Ludwig und Lothar durch ihre Commiſſäre eine Unterſuchung an, wer ſowohl in der Grafſchaft ſelbſt, als in den Nachbarbezirken die paraveredi zu ſtellen habe, um dann diejenigen, bei welchen ſich eine Verpflichtung zu dieſer Leiſtung herausſtellte, mittelſt königlichen Befehls dazu zu zwingen.
Bald jedoch fiel dieſe Leiſtung überhaupt vorzüglich zurück auf den ärmeren Theil des Volkes1), wie dies ſchon aus einem Schreiben der Biſchöfe an Ludwig den Deutſchen im Jahre 858 hervorzugehen ſcheint, in welchem ſie ihm den Rath geben, die königlichen Beſitzungen durch tüchtige Beamte verwalten zu laſſen, um nicht die armen Unterthanen mit den unaufhör- lichen Anforderungen zur Stellung der Wagen und paraveredi zu erdrücken2).
1)Guérard l. c. „retomba à la charge du menu peuple.“
2)Epist. epise. c. 14 bei Baluze II. 116. „Quatinus non sit vobis necesse per quascumque occasiones quorumcumque hortatibus circuire loca episcoporum, abbatum, abbatissarum vel comitum et majores quam ratio postulat paratas exquirere et pauperes eclesi- asticos et fidelium vestrorum mansuarios ir carricaturis et para- veredis contra debitum exigendis gravare.
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Aber ſelbſt zur Stellung der paraveredi war nicht mehr
Jedermann verpflichtet, denn als die Leute des Grafen Hilde-
brand im Jahre 826 ſich gegen dieſe Verpflichtung weigerten,
ordneten die Könige Ludwig und Lothar durch ihre Commiſſäre
eine Unterſuchung an, wer ſowohl in der Grafſchaft ſelbſt, als
in den Nachbarbezirken die paraveredi zu ſtellen habe, um
dann diejenigen, bei welchen ſich eine Verpflichtung zu dieſer
Leiſtung herausſtellte, mittelſt königlichen Befehls dazu zu
zwingen.
Bald jedoch fiel dieſe Leiſtung überhaupt vorzüglich zurück
auf den ärmeren Theil des Volkes 1), wie dies ſchon aus einem
Schreiben der Biſchöfe an Ludwig den Deutſchen im Jahre 858
hervorzugehen ſcheint, in welchem ſie ihm den Rath geben, die
königlichen Beſitzungen durch tüchtige Beamte verwalten zu
laſſen, um nicht die armen Unterthanen mit den unaufhör-
lichen Anforderungen zur Stellung der Wagen und paraveredi
zu erdrücken 2).
1) Guérard l. c. „retomba à la charge du menu peuple.“
2) Epist. epise. c. 14 bei Baluze II. 116. „Quatinus non sit
vobis necesse per quascumque occasiones quorumcumque hortatibus
circuire loca episcoporum, abbatum, abbatissarum vel comitum et
majores quam ratio postulat paratas exquirere et pauperes eclesi-
asticos et fidelium vestrorum mansuarios ir carricaturis et para-
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/164>, abgerufen am 16.02.2025.
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