Durch ein Gesetz vom Jahre 803 erleichterte er Handel und Verkehr durch das Verbot, allenthalben Zölle und Weg- geld zu fordern, wie es mißbräuchlich an allen Straßenbrücken und Flüßen der Fall war; Niemand, sagt das Gesetz, dürfe von nun an irgend einen Zoll erheben, außer wo von Alters- her Brückenzoll oder Flußzölle bestehen; ebenso sei die Erheb- ung von sonstigen Weg- und Straßenzöllen verboten1).
Wie er ferner es nicht bei der Herstellung der Communi- kationsmittel bewenden ließ, sondern auch direct durch verschie- dene Maßregeln für Hebung und Sicherung des Handels und Verkehrs sorgte, und daß er in der That die großartigsten Pläne entwarf, um dem Verkehr die freieste und sicherste Be- wegung zu eröffnen, davon zeugt nicht nur das großartige Unternehmen seines Kanalbaues, sondern insbesondere auch die Errichtung von Handelsstationen. -- Von ersteren Plan spre- chen noch heute die Ueberreste der Arbeiten, die fossa Carolina in einer Länge von 5000['] und einer Sohlenbreite von 50 bis 60['] (zwischen Treuchtlingen und Weißenburg). Wie ihm hier der Plan zu einer Verbindung der beiden großen Ströme des westlichen Deutschlands unter sich, sohin der Nordsee und des großen Weltmeeres mit dem schwarzen und mittelländischen Meere durch einen von der Donau in den Main und Rhein zu führenden Kanal vorschwebte, ebenso hatte er durch das Capitulare vom Jahre 805 die Erweiterung seiner Han-
1)Ut nullus homo praesumat, teloneum in ullo loco accipere nisi ubi antiquitus pontes constructi sunt, et ubi navigia praecurrunt et antiqua videtur esse consuetudo. Similiter nec rotaticum neque pulver aticum ullus accipere praesumat etc. (v. J. 803.)
Durch ein Geſetz vom Jahre 803 erleichterte er Handel und Verkehr durch das Verbot, allenthalben Zölle und Weg- geld zu fordern, wie es mißbräuchlich an allen Straßenbrücken und Flüßen der Fall war; Niemand, ſagt das Geſetz, dürfe von nun an irgend einen Zoll erheben, außer wo von Alters- her Brückenzoll oder Flußzölle beſtehen; ebenſo ſei die Erheb- ung von ſonſtigen Weg- und Straßenzöllen verboten1).
Wie er ferner es nicht bei der Herſtellung der Communi- kationsmittel bewenden ließ, ſondern auch direct durch verſchie- dene Maßregeln für Hebung und Sicherung des Handels und Verkehrs ſorgte, und daß er in der That die großartigſten Pläne entwarf, um dem Verkehr die freieſte und ſicherſte Be- wegung zu eröffnen, davon zeugt nicht nur das großartige Unternehmen ſeines Kanalbaues, ſondern insbeſondere auch die Errichtung von Handelsſtationen. — Von erſteren Plan ſpre- chen noch heute die Ueberreſte der Arbeiten, die fossa Carolina in einer Länge von 5000[′] und einer Sohlenbreite von 50 bis 60[′] (zwiſchen Treuchtlingen und Weißenburg). Wie ihm hier der Plan zu einer Verbindung der beiden großen Ströme des weſtlichen Deutſchlands unter ſich, ſohin der Nordſee und des großen Weltmeeres mit dem ſchwarzen und mittelländiſchen Meere durch einen von der Donau in den Main und Rhein zu führenden Kanal vorſchwebte, ebenſo hatte er durch das Capitulare vom Jahre 805 die Erweiterung ſeiner Han-
1)Ut nullus homo praesumat, teloneum in ullo loco accipere nisi ubi antiquitus pontes constructi sunt, et ubi navigia praecurrunt et antiqua videtur esse consuetudo. Similiter nec rotaticum neque pulver aticum ullus accipere praesumat etc. (v. J. 803.)
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Durch ein Geſetz vom Jahre 803 erleichterte er Handel
und Verkehr durch das Verbot, allenthalben Zölle und Weg-
geld zu fordern, wie es mißbräuchlich an allen Straßenbrücken
und Flüßen der Fall war; Niemand, ſagt das Geſetz, dürfe
von nun an irgend einen Zoll erheben, außer wo von Alters-
her Brückenzoll oder Flußzölle beſtehen; ebenſo ſei die Erheb-
ung von ſonſtigen Weg- und Straßenzöllen verboten 1).
Wie er ferner es nicht bei der Herſtellung der Communi-
kationsmittel bewenden ließ, ſondern auch direct durch verſchie-
dene Maßregeln für Hebung und Sicherung des Handels und
Verkehrs ſorgte, und daß er in der That die großartigſten
Pläne entwarf, um dem Verkehr die freieſte und ſicherſte Be-
wegung zu eröffnen, davon zeugt nicht nur das großartige
Unternehmen ſeines Kanalbaues, ſondern insbeſondere auch die
Errichtung von Handelsſtationen. — Von erſteren Plan ſpre-
chen noch heute die Ueberreſte der Arbeiten, die fossa Carolina
in einer Länge von 5000′ und einer Sohlenbreite von 50 bis
60′ (zwiſchen Treuchtlingen und Weißenburg). Wie ihm hier
der Plan zu einer Verbindung der beiden großen Ströme des
weſtlichen Deutſchlands unter ſich, ſohin der Nordſee und des
großen Weltmeeres mit dem ſchwarzen und mittelländiſchen
Meere durch einen von der Donau in den Main und
Rhein zu führenden Kanal vorſchwebte, ebenſo hatte er durch
das Capitulare vom Jahre 805 die Erweiterung ſeiner Han-
1) Ut nullus homo praesumat, teloneum in ullo loco accipere
nisi ubi antiquitus pontes constructi sunt, et ubi navigia praecurrunt
et antiqua videtur esse consuetudo. Similiter nec rotaticum
neque pulver aticum ullus accipere praesumat etc. (v. J. 803.)
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/152>, abgerufen am 16.07.2024.
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